Ab 2013 wird jeder Haushalt in Deutschland gezwungen, einen sogenannten Rundfunkbeitrag
(auch Haushaltsabgabe genannt) von zunächst 17,98 EUR im Monat zu entrichten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob und welche Geräte man hat – der Beitrag muss trotzdem
bezahlt werden, auch wenn man die öffentlich-rechtlichen Angebote nicht wahrnimmt,
wahrnehmen möchte oder gar ablehnt.
Früher von der Rundfunkgebühr befreite Gruppen wie geistig und körperlich behinderte
Menschen werden ab 2013 ebenfalls zur Mitfinanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks verpflichtet – auch Taube und Blinde.
Aber nicht genug damit – so wird auch die gesamte Wirtschaft gezwungen, ihren Beitrag
zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu leisten, obwohl alle
Beschäftigten bereits durch die Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk den Zwangsbeitrag entrichten.
Insgesamt – so wird vermutet – werden die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
auf über 9 Milliarden EUR jährlich steigen. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl der
Bundesrepublik Deutschland ergibt das eine Belastung von ca. 110 EUR je Einwohner und Jahr.
Eine Familie mit zwei Kindern wird demnach durchschnittlich mit 440 EUR im Jahr belastet.
Wofür werden aber diese astronomischen Beträge – über 9 Milliarden EUR jährlich – verwendet?
Um die ureigenen Aufgaben des Staates zu erfüllen wie beispielsweise Infrastruktur, Bildung,
Gesundheit oder soziale Absicherung? Nein, zum Fernsehen und Radiohören!
Wenn man sich die Landschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anschaut, stellt man fest,
dass diese aus ungefähr 100 Sendern besteht – ca. ein Viertel davon sind Fernseh- und d
er Rest Radiosender. Zusätzlich unterhält jede Sendung eines Programms mindestens einen
Internetauftritt, wodurch es mehrere Tausende solcher Internetpräsenzen gibt.
Diese erdrückende Vielfalt wird auch heute noch, im 21. Jahrhundert, mit dem schwammigen
Begriff „Grundversorgung“ begründet, obwohl die einzige einigermaßen verständliche Definition
dieses Begriffes aus einer Zeit stammt, als die ersten privaten Fernseh- und Radiosender
das Licht der Welt erblickten und weit vor dem Internetzeitalter.
Seitdem ist aber über ein Vierteljahrhundert vergangen: Der eiserne Vorhang ist gefallen,
Sowjetunion und DDR gibt es nicht mehr, wir befinden uns inmitten der Informationsrevolution
und sind 24 Stunden am Tag online, es gibt tausende von anderen Sendern und das unendliche Internet.
Wo ist heute überhaupt noch Platz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Warum meint die Politik, wir müssten immer noch im 21. Jahrhundert durch den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk „grundversorgt“ werden? Was ist diese sogenannte
„Grundversorgung“ im 21. Jahrhundert?
Wer definiert sie und wo ist diese Definition?
Warum findet keine gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber statt und eine kleine Elite aus
Ministerpräsidenten beschließt einfach einen Staatsvertrag, ohne jemals die betroffenen
miteinbezogen zu haben? Ist das das Verständnis von Demokratie unserer Volksvertreter?
Vielleicht sollte man sich an die Bedeutung des Wortes Demokratie zurückerinnern.
Dieses Wort stammt vom Griechischen und es bedeutet wörtlich „Herrschaft des Volkes“.
Es bezeichnet eine Regierungsform, deren Legitimation die Zustimmung durch
die Mehrheit der Bürger und deren Beteiligung ist.
Herrschaft des Volkes? – Zustimmung durch die Mehrheit der Bürger? – Deren Beteiligung?
Nichts dergleichen! Die zukünftige Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks wurde
ohne Beteiligung des Volkes beschlossen. Die Politik ebnet die Existenzgrundlage eines
gewaltigen Apparates, ohne dessen Auftrag für die Zukunft zu definieren. Das geht aber nicht,
denn eine Finanzierung durch Zwangsbeiträge muss gerechtfertigt sein – der Bürger muss wissen,
was die sogenannte „Grundversorgung“ ist, warum man sie braucht und daraus muss
er den Umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar und eindeutig erkennen.
Den sogenannten Bildungsauftrag kann jede Schule in der Republik weitaus besser
und kostengünstiger erfüllen, als die wenigen teuren Sendungen, die Fernsehen und
Radio ausstrahlen. Darüber hinaus gibt es in Zeiten des Internets keinen Bedarf mehr
an Bildung über Fernsehen und Radio das Internet kennt weder Sendezeiten,
noch verursacht es horrende Produktionskosten.
Auch das sollte der Begriff der Grundversorgung berücksichtigen.
Was bleibt noch? Investigative Sendungen, Nachrichten und eine zentrale Stelle für
die Koordinierung im Katastrophenfall. Aber auch hier gilt es zumindest für die
Nachrichten, dass das Internet schneller ist und es auch andere gibt, die diese
Aufgaben gut oder gar besser erfüllen können.
Dafür benötigt man keine 100 Sender, wie es heute der Fall ist, sondern es reicht
vollkommen aus, einen Fernseh- und einen Radiosender für das ganze Bundesgebiet zu unterhalten.
100 Sender für eine Grundversorgung sind im 21. Jahrhundert entschieden zu viel.
Mediale Unterhaltung gehört bestimmt nicht zu den Aufgaben des Staates und somit hat
der Staat keine Legitimierung, Zwangsbeiträge von seinen Bürgern einzufordern.
Den sogenannten Bildungsauftrag kann jede Schule in der Republik weitaus besser und
kostengünstiger erfüllen, als die wenigen teuren Sendungen, die Fernsehen und Radio
ausstrahlen. Darüber hinaus gibt es in Zeiten des Internets keinen Bedarf mehr an Bildung
über Fernsehen und Radio – das Internet kennt weder Sendezeiten, noch verursacht
es horrende Produktionskosten. Auch das sollte der Begriff der Grundversorgung berücksichtigen.
Was bleibt noch? Investigative Sendungen, Nachrichten und eine zentrale Stelle für die
Koordinierung im Katastrophenfall. Aber auch hier gilt es zumindest für die Nachrichten,
dass das Internet schneller ist und es auch andere gibt, die diese Aufgaben gut oder gar
besser erfüllen können.
Dafür benötigt man keine 100 Sender, wie es heute der Fall ist, sondern es reicht
vollkommen aus, einen Fernseh- und einen Radiosender für das ganze Bundesgebiet zu unterhalten.
Aus den genannten Gründen fordern wir :
1.
Die Abschaffung der Zwangsgebühren bzw. des Zwangsbeitrags ab 2013 zur Finanzierung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
2.
Ein bundesweit kostenlos empfangbares Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung
von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall,
Finanzierung aus Steuermitteln.
3.
Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
4.
Die Finanzierung der anderen öffentlich-rechtlichen Sender sollte ausschließlich
durch Verschlüsselung, Werbung oder eine Mischung von beiden erfolgen.
Diese Reform hätte als zusätzliche Konsequenz die Auflösung der
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zur Folge. 😉
Die Unterschriftenaktion findet Ihr hier : Online Boykott