„Ich dachte, du wärst Deutscher“

Der Anführer einer kriminellen Bande, Mohammed K., ist vom Amtsgericht Neustadt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ihm wurden 26 Taten in dreizehn Anklagepunkten zur Last gelegt, darunter Brandstiftung, Köperverletzung, Diebstahl, Bedrohung und Unfallflucht. Alleine der Sachschaden der in Brand gesteckten Caroline-Herschel-Schule beträgt 300.000 Euro, berichtet die Bild-Zeitung.

Er habe „Dummheiten“ begangen, bereute der 21 Jahre alte Mann gegenüber Jugendrichterin Pamela Ziehn. „Sie haben in dreieinhalb Monaten U-Haft einen sehr guten Eindruck gemacht. Außerdem fiel uns positiv auf, daß sie an jedem Prozeßtag, nachdem man Ihnen die Handschellen abgenommen hat, freundlich ‘Guten Morgen’ sagten“, lobte Ziehn das Betragen des seit dem elften Lebensjahr polizeibekannten Straftäters.

Lauter Jubel im Gerichtssaal

Unter anderem wird Mohammed K. vorgeworfen, gemeinsam mit drei Komplizen einen Mann zusammengeschlagen zu haben. Bei dem Opfer hatte sich Mohammed K. mittlerweile in einem Gespräch unter vier Augen entschuldigt: „Ich dachte, du wärst Deutscher“, sagte er laut einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Eine weitere Körperverletzung mit einem Baseballschläger und die Brandstiftung wurden mangels Beweisen nicht berücksichtigt.

Als das Urteil gegen Mohammed K. verkündet wurde, brachen die anwesenden Freunde  im Gerichtssaal in lautes Gebrüll aus. „Wenn Sie jetzt mit Ihren Freunden feiern, trinken Sie nicht so viel, damit Sie nicht rückfällig werden“, ermahnte die Jugendrichterin Mohammed K., der den Gerichtssaal als freier Mann verlassen konnte. Er versprach, zu seiner Freundin nach Kiel zu ziehen und ein neues Leben anzufangen.

„Ich danke, daß Sie mir eine zweite Chance geben“, sagte Mohammed K. nach dem Urteil. Er muß jetzt 120 Stunden Sozialarbeit ableisten und eine Suchtberatung aufsuchen.

 

 

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M59c695dbc81.0.html

Eva Herman und die Presse

Wer nicht in den Mainstream passt, der wird von der Presse schnell als „rechts“ abgestempelt. Diese Erfahrung machen derzeit viele Euro-Kritiker. Doch das Prozedere ist nicht neu: Die Ex-Tagesschau-Sprecherin Eva Herman ist dessen prominentestes Opfer. In einem Video erklärt sie, wie sie von den Medien hingerichtet wurde.

Eva Herman: Der geplante Rausschmiss

Polizei – Prügelnde Staatsgewalt

Namensschilder für Polizisten? In der Regel ist es die Polizei,
die uns vor Straftätern schützt.

Die Polizei als „Freund und Helfer“.

Was aber, wenn Polizeibeamte selbst als mögliche Straftäter in
Verdacht geraten? Opfer von Polizeigewalt haben vor Gericht oft
kaum eine Chance. In vielen Fällen können sie die beschuldigten
Beamten nicht einmal identifizieren.

Betroffene und Kritiker fordern deshalb endlich die
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte.

Polizei – Prügelnde Staatsgewalt

Dresden 1945

Wie viele Menschen kamen bei den Angriffen auf Dresden zu Tode?

Noch kurz nach der Wiedervereinigung sprachen die Behörden der Stadt selbst,
basierend auf den Berichten der Polizei und der Zivilschutzbehörden von 1945,
von mehr als 200,000 Toten. Eine staatlich bestellte Historikerkomission
(also Facharbeiter, die ein vorbestelltes Ergebnis abliefern sollen) setzte
die Opferzahl dann Mitte des letzten Jahrzehnts auf *25,000* fest, ohne dafür
wirklich eine brauchbare Begründung zu liefern.

Eine quasi unverteidigte Stadt mit mangelndem Zivilschutz, voller enger Gassen
und alter Bausubstanz, die dazu auch noch über das doppelte ihrer normalen
Bevölkerung verfügt, soll bei dem perfektesten Feuersturm des europäischen
Luftkrieges weniger Opfer davon getragen haben, als dass besser verteidigte
und moderner bebaute Hamburg 1943? Und die ca. 200,000 Flüchtlinge alleine
aus dem Raum Breslau, die durch Dresden geschleusst /registriert) wurden aber
NIE WIEDER AUFGETAUCHT SIND, die hats auch nicht gegeben, oder? Ebenso wenig
wie die Tieffliegerangriffe, obwohl die von Dutzenden Zeugen unabhängig
voneinder bestätigt wurden?

Ein Zitat das man sich merken sollte !!! :

Die Deutschen müßen Engel oder Heilige sein,um zu vergessen und zu vergeben,

was sie an Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten zweimal in
einer Generation zu erleiden hatten,ohne daß sie ihrerseits
die Alliierten herausgefordert hätten.

Wären wir Amerikaner so behandelt worden,unsere Racheakte für unser Leiden würden keine Grenzen kennen.

Reverend Ludwig A. Fritsch, Ph. D., D. D. emer., Chicago, 1948

Unrechtsstaat verfolgt, im Rechtsstaat ebenfalls

Seit 22 Jahren eine bisher unendliche Geschichte: Der Fall Erfurt gegen die Geschwister May  – Jetzt droht ihnen abermals die Zwangsräumung

Wenn man einen gerichtlichen Zwangsräumungsbescheid bekommt, ist das ein Schock. Wenn man dann nicht weiß, wohin, ist das noch schlimmer. Die Geschwister Claudia und Michael May in Erfurt haben einen solchen Bescheid seit 27. Apr auf dem Tisch. Bis zum 6. Juni müssen sie ihre Wohnung in der Schulze-Delitzsch-Straße 14 geräumt haben. Wenn nicht, geschieht das zwangsweise. Damit erreichen die Rechtswidrigkeiten gegen die Mays durch „DDR-Seilschaften“, wie sie in Ämtern, Behörden, Verbänden, Unternehmen, teilweise sogar in Gerichtswesen und Staatsanwaltschaft auch weiterhin bestehen, einen neuen Höhepunkt. Die Mays kämpfen um ihr Recht und um Rechtsstaatlichkeit seit nunmehr 22 Jahren.

Ein Haus geerbt, aber noch immer nicht bekommen

Zunächst der rechtliche, sachliche Kern des aktuellen Geschehens: Claudia May ist amtlich festgestellte Erbin des Hauses Am Stadtpark 34 in Erfurt. In dieses Haus war sie eingezogen, als ihr das Erbe noch bestritten wurde, und noch vor der Testamentseröffnung war das Haus verkauft worden. Am 27. Oktober 2003 hat die Stadt Erfurt sie dort zwangsweise evakuiert, begründet mit der Baufälligkeit des Hauses, und hat ihr zusammen mit ihrem Bruder die Wohnung im Haus der Schulze-Delitzsch-Straße 14 zugewiesen. Das sei, so Frau May, geschehen, ohne dass die Stadt dafür einen Rechtstitel besessen habe. Dieses Haus liegt dem geerbten Haus schräg gegenüber, von Fenstern ihrer Wohnung aus haben die Geschwister May das Erbstück stets im Blick. Das neue Quartier war bis zur Klärung der Erbauseinandersetzung als vorübergehende Unterkunft gedacht.

Gericht: Die Stadt Erfurt verletzt schuldhaft ihre Amtspflichten

Die Zwangsräumung 2003 ist rechtswidrig vollzogen worden und rückabzuwickeln. So haben es das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (7 U 141/08), der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar (VerfGH 05/03 und 06/03) und das Verwaltungsgericht Weimar (1 E 3242/04.WE und 1 K 1/04.WE) zugunsten von Frau May entschieden. Vollzogen ist das bis heute nicht, weil die Stadt Erfurt nicht vollstreckt, der Anspruch auf Grundbuchberechtigung ist also noch immer nicht erfüllt. Die Stadt Erfurt verletzt seit dem 18. Oktober 1991 schuldhaft ihre Amtspflichten, das hat das Oberlandesgericht 2005 rechtskräftig entschieden. Schon davor, 2002, hatte die Erfurter SPD-Stadtratsfraktion den damaligen Oberbürgermeister noch aufgefordert, endlich auch gegenüber den Mays rechtstaatlich zu handeln (offener Brief vom 17. Sep 2009), aber heute hört man dazu von ihr nichts mehr.

Die Stadt stützt die Zwangsräumung auf ein LG-Urteil

Nun also sollen die Mays das Haus, in das die Stadt Erfurt sie rechtswidrig zwangsevakuiert hat, ebenfalls zwangsweise räumen, wiederum betrieben von der Stadt Erfurt, der dieses Haus gehört. Die Stadt fühlt sich dazu ermuntert, weil sie vom Landgericht in Erfurt Im Dezember 2011 ein Urteil bekommen hat, wonach das vermögensrechtliche Verfahren abgeschlossen sei und Frau May auf das Haus Am Stadtpark 24 keine Ansprüche habe (Aktenzeichen 10 O 1276/11). Das ist schon deswegen merkwürdig, weil die Eigentümergemeinschaft, der dieses Haus noch gehört, ihr aber nicht zusteht, ihre Klage gegen den Grundbuchberichtigungsanspruch von Frau May zurückgezogen hat, vermutlich wegen Aussichtslosigkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Ohnehin hält Frau May den unanfechtbaren Bescheid der Stadt vom 24. Juni 2004 in Händen, der sie zumindest in den Besitz des Hauses zum Bewohnen wieder einsetzt. Frau May ist gegen das LG-Urteil in die Berufung zum Oberlandesgericht gegangen, verhandelt wird am 4. Sep 2012 (5 U 967/11).

Erfurts Oberbürgermeister spricht offenbar anders als er handelt

Noch am 28. März 2012 hatte der Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein, so berichtet Frau May, den Mitgliedern des Stadtrates Erfurt zur eingebrachten Dringlichkeitsanfrage (DS 0625/12) und Frau May persönlich versichert: “Die Zwangsräumung ist vom Tisch; nach dem 22.04.2012 werde ich Frau May zum Gespräch ins Erfurter Rathaus einladen.” Das Gleiche hatte er am 10. Apr den anwesenden und unterzeichnenden Zeugen eines Übergabeprotokolls abermals versichert. Die Einladung kam nicht, das Gespräch fand nicht statt. Ein erster Räumungstermin war schon zum 20. Apr festgesetzt. Die Stadt verschob ihn, um, wie sie angab, den Mays die Möglichkeit zu geben, eine neue Wohnung zu suchen. Dann erhielten die Mays mit Datum vom 26. Apr von der Obergerichtsvollzieherin Jana Weber die Räumungsmitteilung: „Sehr geehrte Frau May, in obiger Sache hat der Gläubiger-Vertreter Antrag auf Räumung Ihrer Wohnung gestellt. Dem Antrag ist stattzugeben … Das für Sie zuständige Wohnungsamt habe ich vom Räumungstermin in Kenntnis gesetzt, da eine Obdachlosigkeit zu erwarten ist.“ Als Gläubiger-Vertreter nennt die Räumungsmitteilung Oberbürgermeister Bausewein. Danach scheint Bausewein anders zu sprechen als zu handeln.

Hilferuf für eine Sicherheitsleistung

In den letzten Tagen hat Frau May versucht, die Vollstreckung gerichtlich abzuwenden. Im Apr hatte das Oberlandesgericht entschieden, gegen die Zahlung einer Sicherheitsleistung von 4000 Euro könne die Räumung vorerst abgewendet werden (5 U 967/11). Das Verfahren liegt derzeit wieder beim Amtsgericht Erfurt als Ausgangsinstanz; es hatte die Zwangsräumung auf Anordnung Bauseweins erneut in Gang gesetzt (6 DR II 379/12). Frau May bat öffentlich um Hilfe, die 4000 Euro aufzubringen. Das ist gelungen. Der Aufruf im Internet (www.openpetition.de/petition/online/helfen-sie-claudia-und-michael-may-bei-dem-immobilienskandal-in-erfurt) hat dabei geholfen. Jetzt warten die Geschwister May darauf, dass das Amtsgericht die Hinterlegungsurkunde ausstellt, den Beschluss aussetzt und dies der Gerichtsvollzieherin mitteilt. Aber damit haben die Mays nur etwas Zeit gewonnen. Vom Tisch ist die Zwangsräumung damit nicht.

Anerkannt als Verfolgte und Geschädigte des SED-Regimes

Die Geschwister May waren in der DDR zwangsweise in staatlichen Kinderheimen untergebracht. Michael May ist dafür 2011 entschädigt worden. Claudia May muss um so eine Entschädigung noch kämpfen. Beide sind als politisch Verfolgte und Vermögensgeschädigte des SED-Regimes der DDR anerkannt. Seit der deutschen Einheit erleben sie eine bislang unendliche Geschichte. Was mit ihnen seitdem geschieht, empfinden sie und ihre Mitstreiter als eine Fortsetzung des DDR-Unrechts. Claudia May schreibt, die heutigen Maßnahmen gegen sie würden vom “Rechtsstaat” Bundesrepublik Deutschland „mit einer Perfektion weiterbetrieben, die das bis zur Wende 1989/1990 durchlebte Unrecht um ein Vielfaches übertroffen haben und weiterhin übertreffen“.

Die Vorgeschichte zum heutigen Geschehen

Erstmals über das Unrecht gegen die Mays habe ich 2006 geschrieben. Zum besseren Verständnis dessen, was dem heutigen Geschehen zugrunde liegt, gebe ich die Vorgeschichte hier noch einmal wieder. Sie ist damals mit nahezu dem gleichen Text in der Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit (Ausgabe 50/2006 vom 21. November) erschienen.

Missachten rechtskräftiger Entscheidungen, ein „Vernichtungsfeldzug“

Claudia May hat mit Behörden und vor Gerichten um ihr Recht gekämpft. Die entscheidenden Gerichtsverfahren hat sie alle gewonnen. Doch kämpfen muss sie immer noch, nämlich darum, dass die Urteile, die ihr Recht geben, auch vollzogen werden. Selbst rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidungen wie die vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht werden missachtet, Strafanträge gegen die Täter nicht verfolgt. Wenn man zusammenfassend ausdrücken will, wer ihre Gegner waren (und noch immer sind), dann ist es ein Netzwerk von Korruption und Abhängigkeit, ein Netzwerk von Immobilienmaklern, Politikern, Notaren, Rechtsanwälten, Ministerial- und Kommunalbeamten, Staatsanwälten und sogar Richtern. Oder wie Frau May formuliert: “Wir sind Opfer vom wiedervereinten Bodensatz-Ost und Abschaum-West.“ Besonders schlimm wirkt in diesem Netzwerk nach ihrer Erfahrung Thüringens Regierungspartei CDU mit. Was man ihr, Claudia May; angetan hat, nennt sie einen „Vernichtungsfeldzug“.

Der Vater im DDR-Zuchthaus umgebracht

Mit staatlichem Unrecht gegen ihre Familie musste die junge Claudia May, geboren 1949, schon in der DDR leben. Ihr Vater war eines der ersten Mitglieder der Ost-CDU. 1952 wurde er daraus entfernt, 1961, an einem Tag im März, verhaftet, der staatsfeindlichen Hetze und Spionage beschuldigt und zu fünfzehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Damals war sie elfin und ihr Bruder Michael sieben. Den Vater, der die Flucht der Familie in den Westen plante, hatte ein Stasi-Spitzel ans Messer geliefert. Mutter und Kinder sahen ihn nie wieder.

Die Mutter zur Scheidung gezwungen, die Kinder ausgegrenzt

Auch dann nicht, als ihn die Bundesrepublik 1965 freikaufte. Briefe des Vaters, der 1974 gestorben ist, kamen bei seiner Familie nicht an, ebenso nicht die Briefe der Mutter an ihren Mann; die Staatssicherheit fing sie ab. Die Mutter wurde zur Scheidung gezwungen, um ihre Kinder vor der angedrohten Zwangsadoption zu schützen. Und auch diese bekamen zu spüren, dass ihr Vater als „Staatsfeind“ galt. Sie durften kein Abitur machen, mussten nach der 8. Klasse trotz bester Zensuren und der gesetzlichen Zehn-Klassen-Pflicht die Schule verlassen, durften nicht studieren, wurden geächtet und ausgegrenzt. Armut prägte ihr Leben. Der DDR-Staat hat es ruiniert, ihnen die Zukunftschancen verbaut.

Mit Glück einen Arbeitsplatz und ein Studium bekommen

Mit 22 Jahren (1972) hatte Claudia May das Glück, eine Stelle im Büro eines kleinen privaten Unternehmens zu bekommen. Die Firma war auf Gartenscheren verschiedener Größen spezialisiert, deckte damit unter schwierigsten Bedingungen den größten Teil des DDR-Bedarfs, exportierte auch in den Ostblock und den Westen. Frau May erwies sich als tüchtig und verlässlich. Ihr Chef Werner Graslaub verstand es, für sie 1985 ein Ökonomiestudium an einer Fachhochschule durchzusetzen, das sie 1990 als Diplom-Betriebswirtin abschloss.

Wegen Tüchtigkeit im Testament zur Alleinerbin ernannt

Graslaub schätzte ihre Arbeit und Verdienste für die kleine Firma dermaßen, dass er im Februar 1987 in seinem Testament den Betrieb mit allem Drum und Dran nur ihr allein vererbte – zur alleinigen Verfügungsgewalt und ohne finanzielle Verpflichtung an seine Familie. Er hatte dies auch in der Gewissheit getan, dass sie den Betrieb leitend fortführen würde. Ferner vererbte er ihr zwei Drittel seines Erfurter Mietwohnhauses, wo die Familie May die erste Etage bewohnte, mit dem 1055-Quadratmeter-Grundstück „Am Stadtpark 34“, wohin sie den Betrieb verlegen sollte und wollte. Ohnehin hatte Graslaub testamentarisch festgelegt, den Betrieb zu erhalten und fortzuführen. Im Nov des gleichen Jahres starb er.

Aber im Kampf um das Erbe bis heute

Um dieses Haus am Stadtpark, das 1975 im Wege der „kalten Enteignung“ (staatlich absichtsvoll herbeigeführte Überschuldung) in Staatshand übergegangen war, kämpft Frau May mit ihrem Bruder bis heute. Gleich mit der Wiedervereinigung 1990 hatte sie ihren Rückübertragungsanspruch angemeldet – samt Antrag auf Eigenbedarf, Antrag auf Investitionsvorrang, mit einen Unternehmenskonzept, mit einer Bankbürgschaft. Das Unternehmenskonzept umfasste einen Reparatur-Service für Gartengeräte, einen Vertrieb von Umwelttechnik, eine Steuerberatungskanzlei sowie eine Bausachverständigen- und Baubegleitung.

Mays Unternehmenskonzept abgelehnt, Betrieb musste schließen

Der Betrieb sollte auf das geerbte Grundstück verlagert werden, weil er das bisherige Mietobjekt verlassen musste. Aber noch vor der deutsch-deutschen Währungsunion (1. Juli 1990) hatten Kommunale Wohnungswirtschaft (KoWo) Erfurt-Süd und Stadt Erfurt das Grundstück an den einstigen HO-Leiter und anschließenden Immobilienmakler Stefan Lagler weggegeben. Frau Mays Anträge wurden 1991 abgelehnt. 1992 musste sie den Betrieb daher schließen und die Mitarbeiter entlassen. Ihr im Betrieb ebenfalls beschäftigter Bruder ist seitdem arbeitslos. Der Stadtverwaltung Erfurt wirft sie vor, diese habe ihre selbständige Existenz vernichtet. Sie selbst arbeitete seit Oktober 1992 in Thüringens Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und wurde dort im gehobenen Dienst Regierungsamtsrätin. Aber am 23. Nov 2006 versetzte das Ministerium seine Landesbeamtin mit Wirkung vom 1. Januar 2007 zwangsweise in den Ruhestand – mit der fadenscheinigen Begründung, das Ende der vielen Prozesse sei nicht mehr absehbar. Zwar erhielt Frau May 2007 zunächst ihre Bezüge noch weiter, aber dann forderte das Ministerium das Geld zurück und pfändete, weil Frau May die Rückzahlung verweigerte, das gemeinsame Konto der Geschwister.

In immer mehr Verfahren hineingetrieben, um sie zu zermürben

Schon dies und das weitere Geschehen nur in seinen Hauptzügen zu schildern, würde den Blog-Rahmen bei weitem sprengen; das tut dieser Bericht ohnehin schon. Und für die Einzelheiten wäre ein dickes Buch erforderlich. Doch kann man das, was sich in den vielen Jahren abgespielt hat, anhand der Fülle der angestrengten Verfahren wenigstens einigermaßen erahnen. Vor Verwaltungs-, Zivil- und Sozialgerichten hat Frau May für ihr Recht allein in den ersten sechzehn Jahren rund 180 Verfahren führen müssen. Außerdem hatte sie noch rund 250 andere justizförmliche Verfahren zu überstehen. Denn um ihre Kräfte zu binden, ihre Energie für die Verfahren in der Hauptsache zu lähmen, sie zu zermürben, wurde sie in überaus zahlreiche Nebenverfahren hineingetrieben und verwickelt. Sie kämpfte um Verfügungen zur Grundbuchsicherung, gegen rechtswidrige Grundbucheintragungen, gegen rechtswidrige Baumaßnahmen, um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, gegen den Verkauf ihres anteilig geerbten Hauses am Stadtpark, wo sie mit ihrem Bruder bis Oktober 2003 auch wohnte, gegen andere Eingriffe in ihr privates Eigentum, gegen die Zwangsausweisung, für die Wiederversorgung mit Wasser und Strom in der ihr zugewiesenen Ersatzwohnung, ferner zur Abwehr von unbegründeten Mietforderungen, von Mietkündigungen und von anderem mehr.

Durch die Verfolgung zu Schwerbehinderten geworden

Anhängig sind noch weitere Verwaltungsgerichts-, Zivilgerichts- und zahlreiche Sozialgerichtsverfahren, ferner etliche Verfassungsbeschwerden und zwei Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Etliche derjenigen, die ihr das Recht verweigert und rechtswidrig gegen sie gehandelt haben, nennt Frau May öffentlich bei deren Namen. Es sind insgesamt 32, deren Helfer nicht mitgezählt. Beide Geschwister hat die Verfolgung zu Schwerbehinderten gemacht, den Bruder zu 90 und Frau May zu 70 Prozent.

Trotz breiter öffentlicher Aufmerksamkeit: der endgültige Erfolg steht noch aus

In Erfurt ist das Schicksal der Geschwister May stadtbekannt, aber auch in Thüringen und darüber hinaus. Der frühere Ministerpräsident Vogel kannte den Fall, sein Nachfolger Michael Althaus ebenfalls, und auch die Minister, Beamten und Landtagsabgeordneten wissen darum. Lokale, regionale, überregionale Zeitungen und das Fernsehen haben berichtet. Dafür unermüdlich gesorgt hat die unaffected May samt ihren Helfern mit öffentlichen Demonstrationen und Protesten. Geholfen hat das alles nichts. Jetzt klagt sie auf den Vollzug dessen, was die Gerichte zu ihren Gunsten entschieden haben: vor allem auf Rückgabe ihres Eigentums, Grundbuchberichtigung und auf Schadensersatz.

Der Stadt Erfurt droht ein Schadensersatz, der immer größer wird

Der allerdings ist immens. Und mit jedem weiteren Verfahren wird er größer. Zu leisten hat ihn die öffentlich-rechtliche Hand, weil sie Amtspflichten verletzt und rechtswidrig gehandelt hat. Allein schon das Urteil des Landgerichts Erfurt (3 O 349/02), das der Stadt Erfurt schuldhafte Amtspflichtsverletzung bescheinigt, spricht, von der zweiten Instanz bestätigt (U 1032/03), in seiner Eindeutigkeit Bände. Es ist das Geld der Steuerzahler, das hier mutwillig riskiert wurde und fällig wird. Mit der Berufung gegen das Staatshaftungsverfahren vor dem Landgericht (9 O 482/10) hat das Thüringer Oberlandesgericht (4 U 913/11) wegen fortgesetzter schuldhafter Amtspflichtverletzungen der Stadt Erfurt auch das 2005 entschiedene Amtshaftungsverfahren wieder aufgenommen. Die Verhandlung hierzu ist für den 9. Oktober 2012 anberaumt.

2006 Unterstützung für Claudia May sogar von der SED-Nachfolgepartei

2006 bekam Claudia May Gelegenheit, ihren Fall der politischen Verfolgung bei einer öffentlichen Veranstaltung im Thüringer Landtagstaggebäude zu schildern. Ausgerichtet wurde sie pikanterweise von der Fraktion der SED-Nachfolgepartei, damals noch mit dem Namen „Die Linke.PDS“. Moderiert wurde sie so überraschend angenehm unpolemisch wie auch sachlich von deren Parlamentarischen Geschäftsführer Werner Buse. Dass diese Thüringer Oppositionspartei den Fall May und die bürgerliche Empörung über zahlreiche andere politkriminelle Machenschaften als Wasser auf ihre politischen Mühlen zu leiten versuchte, ist legitim. Gleichwohl war es bemerkenswert, wie sie sich hierbei ins Zeug legte. Immerhin geht die Ursache für die Leiden der Geschwister May auf das politische Verfolgungsunrecht ihrer Vorgängerin SED in den fünfundfünfzig DDR-Jahren zurück. Und nun empörte sie sich mit und bot oder biederte sich gleichsam an als „Rächer der Enterbten“, was sie wohl kaum getan hätte, hätte sie mit in der Regierung gesessen.

„Wir brauchen ein CDU-Unrechtsbereinigungsgesetz“

Vorzüglich passte es ihr ins Konzept, als Frau May, wie an jenem Abend des 16. November, sagte: „Die Täter sind für mich die CDU-Seilschaften.“ Und auch das von Frau May hörte „Die Linke.PDS“ gewiss mit Wohlgefallen: „Die PDS wird für parlamentsunwürdig erklärt, und die CDU soll mit diesen Taten parlamentswürdig sein? Wir brauchen ein CDU-Unrechtsbereinigungsgesetz. Was hier passiert, ist Krieg gegen die Bürger. Unser Fall steht für viele, viele tausend Fälle, zigtausend.“

 

http://kpkrause.de/?p=1795

Antisemitismus – was ist das eigentlich?

Ich hoffe, jeder hatte ein ruhiges und erholsames Wochenende verbracht. Auch wenn der Blog hier ein Wochenende geruht hat, macht die Politik keine Pause. Ganz im Gegenteil! Es haben sich wieder Dinge ereignet, die Bände sprechen. So haben dieses Wochenende jüdische Vereine kräftig auf den Putz gehauen. Sie werfen dem Rest der Menschen Antisemitismus vor. Viele nehmen dieses Wort in ihren Sprachgebrauch auf, und wissen gar nicht so wirklich, was Semiten sind. Hier kleine Erklärung von Wikipedia:

Demnach gehören zu den Semiten: Die Äthiopier, Araber, Hyksos, Malteser, Minäer, Sabäer, Ostsemiten, Akkader, Babylonier, Assyrer, Amoriter, Ammoniter, Aramäer, Hebräer, Kanaaniter, Moabiter, Nabatäer, Phönizier, Samaritaner und Syrer.

Wenn also von Antisemitismus gesprochen wird, benennt man alle diese Völker? Wohl kaum! Durch eine Desinformation nimmt sich das jüdische Volk heraus, ein komplette Anwartschaft auf die Bezeichnung “Semiten” zu legen! Das ist natürlich wissenschaftlich gesehen absolut falsch und eine Aroganz der jüdischen Vertreter. Sie haben nicht das Wort “Semitismus” gepachtet, man leugnet zu dem den Bestand der anderen alten Völker.

Wenn das jüdische Volk, oder jüdische Vereine die korrekte Bezeichnung “Zionisten” verwenden würden, käme ein ganz anderer Ruf dabei heraus. Der Zionismus ist nichts anderes als: Zionismus (von Zion) bezeichnet eine politische Ideologie und die damit verbundene Bewegung, die auf Errichtung, Rechtfertigung und Bewahrung eines jüdischen Nationalstaats in Palästina abzielen. (lt. Wikipedia)

Was wir derzeit erleben, ist der Kampf der Zionisten gegen, oder besser für die Erhaltung ihrer Macht, durch die Inzenierungen von Lügen aus der Vergangenheit und Gegenwart. Viele Lügen sind bekannt, wofür sie benutzt werden. Gerade in der Finanzwirtschaft und auch den wichtigsten Medien sind alle Bereiche durch Menschen besetzt, die dem Zionismus dienen.

Um jedoch auch auf ihre Macht hinzuweisen, muß man den restlichen Menschen immer wieder unter die Nase halten, wie “antisemitisch” sie sind, und wie sie sich wagen können, jene Opfer des “Holocaust” nicht zu achten.  Jede Gelegenheit wird durch die Zionisten beim Schopfe gepackt, um dem “Rest der Welt” zu zeigen, daß sie (die Juden) ein Opfervolk sind!

Nehmen wir ein paar Nachrichten des Wochenendes:

Graumann schimpft über Auschwitz-Besuch des DFB (Welt online)

Mit scharfen Worten hat der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und Nationalmannschaftsmanager Oliver Bierhoff angegriffen. Dieter Graumann warf Bierhoff in seiner Rede beim Gemeindetag des Zentralrats am Sonntag in Hamburg “kolossale Gefühllosigkeit und Geschmacklosigkeit” im Zusammenhang mit der Diskussion um den Besuch einer DFB-Delegation im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz vor. Quelle und weiterlesen…

Bedarf es bei dieser Meldung noch irgendwelcher Worte? Ist es nicht eher eine Schande, sich wie ein “Tätervolk” aufzuführen? Ein Besuch irgendwelcher Prominenten oder Politiker in Auschwitz ist nichts anderes als eine Niederwerfung! Sollen wir unsere Geschichte vergessen? Was ist mit Kant, Luther, Goethe selbst Marx? Weiter:

Täter attackieren jüdische Jugendliche mit Hämmern (Welt online)

[…]Drei jüdische Jugendliche sind in der ostfranzösischen Stadt Lyon Opfer eines brutalen antisemitischen Angriffs geworden. Wie die Polizei mitteilte, gingen mehr als ein Dutzend Unbekannte in einem Vorort von Lyon mit Hämmern und Eisenstangen auf die drei Jugendlichen los.[…]Innenminister Manuel Valls verurteilte die Übergriffe als “vorsätzlichen Angriff auf unsere Republik, die jedem die freie Ausübung seiner Religion ermöglicht”. Quelle und weiterlesen…

Moment, habe ich hier etwas verpasst? Natürlich ist es nicht normal, wenn Menschen andere Menschen mit Hämmern und Eisenstangen angreifen. Es ist eine Straftat! Aber wieso nimmt sich der französische Innenmisnister Valls heraus zu sagen: Es wäre ein Angriff auf die Republik? Nanu!? Gehört Frankreich neuerdings zu Israel? Weiter:

“Zug nach Auschwitz”-Durchsage schockt Fahrgäste (Welt online)

Mit einer geschmacklosen Durchsage in der Bahn hat ein Unbekannter in Belgien die Fahrgäste schockiert. “Willkommen im Zug Richtung Auschwitz”, hörten entsetzte Passagiere über Lautsprecher in dem Zug von Namur nach Brüssel, berichtete der belgische Rundfunk RTBF. “Alle Juden werden gebeten, in Buchenwald auszusteigen.” Auschwitz-Birkenau und Buchenwald waren in der Zeit des Nationalsozialismus zwei Vernichtungslager, in denen systematisch Juden ermordet wurden.

Wozu wird soetwas überhaupt in den Medien erwähnt? Wer steckt dahinter? Kennen Sie Paul Rassinier?

Paul Rassinier, als franz. Kommunist inhaftiert im KL-Buchenwald, war absolut kein Sympatisant des deutschen Nationalsozialismus, aber was er nach dem Krieg sah und hörte, ging auch für ihn zu weit. Die Holocaustlügen, die Wahnvorstellungen der “Augenzeugen” und die verbrechererische BRD-Justiz, die das eigen Volk grausam verfolgt und einkerkert, nur um das Judentum in seinem unmenschlichen Hass zu befriedigen, werden in seinem Buch offengestellt und sind selbst für den simpelsten Leser leicht verständlich.

[…]Er ist in Frankreich mehr als Schriftsteller bekannt denn als Professor (Geschichte, Geographie, Literatur). Bereits im Alter von 16 Jahren -wurde er 1922 in die Kommunistische Partei Frankreichs aufgenommen, entwickelte aber sehr bald seine Doktrin eines vollkommenen Pazifismus und eines nicht auf Verstaatlichung gerichteten Sozialismus.

[…]Von dem Beginn der Besetzung Frankreichs durch die deutsche Wehrmacht an gehört Paul Rassinier als einer der Gründer der Organisation “Libe Nord” der Widerstandsbewegung an und ist darum bemüht, in diese den Gedanken des Verzichts auf Gewaltanwendung zu tragen.

[…]Nach der Heimkehr tritt er, 100% Invalide, wieder an die Spitze des Bezirkes Belfort der Sozialistischen Partei und wird mit der Anerkennungsmedaille in Gold und der höchsten Dekoration der Widerstandsbewegung (Rosette in Hochrot) ausgezeichnet.

Unter großem Aufsehen erklärt er, daß er in der Widerstandsbewegung die meisten der Männer, die heute in ihrem Namen sprechen, niemals getroffen hat. Durch seine Vergangenheit dazu berechtigt, wendet er sich gegen den Anspruch dieser “neuen Widerstandskämpfer”, die sog. Petainisten und “Kollaborateure” unterdrücken zu dürfen. Nach harten Auseinandersetzungen mit den Kommunisten wird Rassinier in die Zweite Verfassunggebende Versammlung gewählt und tritt auch im Parlament gegen die Anwendung des Hasses als Leitmotiv der Verfolgung eines Teils der französischen Bevölkerung auf.

War diese Haltung eines Mannes, der alles andere als ein Freund der Besetzung Frankreichs durch Deutschland, des Nationalsozialismus und Faschismus war, in den ersten Nachkriegsjahren allein schon Anlaß genug dazu, ihn zu verfolgen und zu verleumden, so erreichte die Hetzjagd gegen ihn ihren Höhepunkt, als seine beiden Bücher erschienen.

Nahezu sechs Jahre lang mußte Rassinier seine Angaben, besonders die in “Die Lüge des Odysseus”, vor mehreren Instanzen der französischen Gerichtsbarkeit – auf Klagen der verschiedenen Organisationen der Widerstandskämpfer – solange vertreten und die Beweise für die Richtigkeit bieten, bis die Strafkammer des Kassationshofes als die oberste Instanz alle früheren Urteile aufhob und ihn freisprach. (Er wurde als Holocaust-Leugner verurteilt)

Die Zionisten haben nur das eine Problem: Sie sind selbst die größten Antisemiten! Sie versuchen alle und jeden in die Rolle eines Täters zu rücken, sie offenbaren sich grundsätzlich als Opfer und damit entsprechen sie ihrem Glauben! Der Kampf der Juden gegen ihre eigene Anhängerschafft, gegen ihr eigenes Volk läuft schon lange.

Antisemit zu sein bedeutet nichts anderes als diese Völker zu hassen: Äthiopier, Araber, Hyksos, Malteser, Minäer, Sabäer, Ostsemiten, Akkader, Babylonier, Assyrer, Amoriter, Ammoniter, Aramäer, Hebräer, Kanaaniter, Moabiter, Nabatäer, Phönizier, Samaritaner und Syrer.

 

 

https://morbusignorantia.wordpress.com/2012/06/04/antisemitismus-was-ist-das-eigentlich/

Boykott Fußball-EM

Krimi-Autor Andrej Kurkow: Ein Totalboykott der Fußball-EM würde die Ukraine demütigen. „Er würde dem Volk sagen: Ihr seid nichts wert.“ Dagegen könne das Fernbleiben ausländischer Politiker der Führung des Landes klarmachen, dass sie für Repressalien gegen Oppositionelle Verantwortung trage.

 

Gegen einen Totalboykott oder eine Verlegung der Fußball-EM in der Ukraine hat sich der Kiewer Schriftsteller Andrej Kurkow ausgesprochen. Krimi-Autor Kurkow (51) sagte der Tageszeitung „Die Welt“ (Freitagausgabe), ein solcher Boykott würde das ganze Volk der Ukraine demütigen. „Er würde dem Volk sagen: Ihr seid nichts wert.“ Dagegen könne das Fernbleiben ausländischer Politiker der Führung des Landes klarmachen, dass sie für Repressalien gegen Oppositionelle Verantwortung trage.

Die Ukraine sei ein postsowjetisches Land, habe aber mit Viktor Janukowitsch einen „sowjetischen“ Präsidenten. Viele Politiker der Region hätten „den Wunsch, bis zu ihrem Tod an der Macht zu bleiben“, sagte Kurkow unter Anspielung auf die Rückkehr Wladimir Putins ins russische Präsidentenamt am Montag. Kurkow hatte dies in einem Roman schon 2004 vorausgesehen.

Zur inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko sagte Kurkow, sie habe mit der Veröffentlichung von Fotografien ihrer „blauen Flecken“ das Opfer-Image behalten, „aber den Ruf eines starken Kämpfers verloren“. Eine Freilassung zwecks medizinischer Behandlung würde ihrer Popularität weiter schaden.

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/9981-boykott-fussball-em

Bundesrat plädiert für härtere Strafen bei Haßdelikten

BERLIN. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, sogenannte Haßdelikte ins Strafrecht aufzunehmen. Rassistische und fremdenfeindliche Tatmotive sollen strafverschärfend gewertet werden. „Dem erhöhten Unrechtsgehalt muß das Strafrecht deutlicher als bisher Rechnung tragen“, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs. Anders als bei sonstigen Verbrechen geschähen diese „nicht vor dem Hintergrund einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Opfer“, sondern aus „Menschenfeindlichkeit“.

Haßdelikte sind aus Sicht des Bundesrates zwar allgemein Gewalttaten, bei denen das Opfer aufgrund seiner politischen Einstellungen, Volks- oder Rassezugehörigkeit, sexuellen Neigung und dergleichen ausgesucht wurde. Als Beispiel für die konkrete Rechtspraxis erwähnt der Gesetzentwurf aber lediglich „rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe“. Gegen diese wolle man mit der Strafgesetzänderung ein „ein deutliches Zeichen setzen“.

Rechtsexperten lehnen Gesinnungsstrafrecht ab

Der Bundesrat unter dem Vorsitz des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) will mit dem Vorhaben die deutschen Gerichte „sensibilisieren“. Auch erhofft man sich, der künftigen Rechtsprechung „zugleich einen Anhaltspunkt zu geben, um den Begriff des Menschenverachtenden auszufüllen“. Rechtsexperten lehnen dagegen eine  solche Gesetzgebung allerdings als Gesinnungsstrafrecht ab. (FA)

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M570e8e5c3fb.0.html