Überkleben des Europakennzeichens eines Kfz-Kennzeichens mit dem Reichsadler

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer das Europakennzeichen eines
amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Reichsadler überklebt, um damit
seine Missbilligung über die Europäische Union zum Ausdruck zu bringen.

Das Oberlandesgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen,
ob eine Urkundenfälschung oder ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt.

Der Sachverhalt

Bei einer Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass der Angeklagte
die Europakennzeichen durch Aufkleber überklebt hatte, die den
Reichsadler zeigten, obwohl der Angeklagte wusste, dass die
Kennzeichen für sein Fahrzeug in dieser Form nicht durch die
Zulassungsstelle der Landeshauptstadt München stammten.

Durch die Instanzen zog sich die Frage nach einer Verurteilung
wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 Abs. 1 StGB oder wegen
Kennzeichenmissbrauchs gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StVG.

Die Entscheidung

Nach Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil, Az.
4 OLG 14 Ss 322/18) erfüllt das Überkleben des Europakennzeichens
eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Preußenadler weder
den Tatbestand der Urkundenfälschung noch denjenigen des
Kennzeichenmissbrauchs, sofern der Täter keine Täuschung bezweckt,
sondern lediglich seine Missbilligung über die Europäische Union
zum Ausdruck bringen will.

Allerdings liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. gemäß §§ 48 Nr. 1b,
10 Abs. 12 S.1 FZV i.V.m. Nr. 3 Anlage 4 FZV vor.

Das komplette Urteil findet ihr hier : Rechtsindex

Geniale Werbung der Deutschen Bahn zum Blitzermarathon

 

Am Mittwoch wurden wieder europa- und bundesweit Temposünder gesucht. Da dürfte
es für so manchen Autofahrer Punkte in Flensburg setzen. Die Deutsche Bahn nimmt
den so genannten Blitzer-Marathon zum Anlass, um mit einem humorvollen Video für
das eigene Punktesystem Bahn Bonus zu werben.

Blitzer“ Geteert und Gefedert

So manchem Autofahrer dürfte die Aktion wohl aus der Seele sprechen, die
Saarbrücker Stadtverwaltung und die Polizei finden die geteerten und
gefederten Radargeräte allerdings gar nicht lustig.

Die „Blitzer“ waren für mehrere Stunden nicht funktionstüchtig, alle Bilder
unscharf. Ein Polizeisprecher verurteilte gegenüber der Deutschen Presse-
Agentur die Tat: „Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Nach den unbekannten Tätern
wird gefahndet, die Polizei hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung.

Teeren und Federn ist eine Strafe, die bereits seit der Antike bekannt ist.

Verurteilte wurden dabei mit Teer bestrichen, mit Federn beworfen und
anschließend ausgesetzt. Neben der Strafe sollten Betrüger oder Falschspieler
so auch öffentlich bloßgestellt werden. Heute hat sich „Teeren und Federn“
nur als Redensart erhalten – zumindest meistens.

Quelle : krone.at