Wie wird 2014 verlaufen ? – Gedankengang + Hepp Hepp Unruhen 2.0

Momentan ist ganz schön was los. Jeden Tag kommen immer mehr Leute dazu
die, die Schnauze voll haben von dem Besatzungsregime BRD und der Goldmann
& Sachs Truppe genannt EU. Auch lässt sich langsam niemand mehr finden, der
noch Interesse an dem Genozid-Programm “Multikultur” teilnehmen möchte.

Keiner kann das Gejammer, der Israelischen Kriegstreiber mehr hören,
für die wir ständig zahlen müssen, und das die USA eine Globale-Piraten
Armee ist, hat auch längst jeder verstanden.

Niemand glaubt mehr daran, das die BRD ein Souveräner Rechtsstaat ist und
jeder sieht das Richter, Staatsanwälte, Politiker und Polizisten im Ansehen
der Bevölkerung nach und nach auf Null gefallen sind.

Der Grund hierfür ist offensichtlich, deren hohe Kriminelle Energie, die
sich nicht mehr verbergen lässt. Die Medien sind völlig fertig und am Ende!

Niemand glaubt mehr einem Kerner, Plasberg oder Friedmann.

Das Geschichtsbild des Guido Knopp, wird von den Leuten nur noch als Propaganda /
Satire empfunden und über den Rest will ich mich gar nicht mehr auslassen.

Doch obwohl ich hier noch Tausend weitere Dinge aufzählen könnte, und ich bin sicher
euch würden auch noch Tausend weitere einfallen, kann man sagen: “Die BRD und die EU
sind stehen K.O!”. Es ist fast unglaublich, das sich dieses kriminelle Schwindel- &
Betrugssystem überhaupt noch auf den Beinen halten kann.

Es gibt unzählige Berichte, in Blogs, Videos, Zeitungen, Magazinen usw. bei denen alle
diese Machenschaften aufgedeckt wurden und die Täter genannt wurden, doch diese scheinen
einfach weiter zu machen. Es ist wirklich kaum zu fassen, wie viel Bosheit und Unverfrorenheit
in diesen Personen steckt, obwohl sie enttarnt sind, noch weiter zu machen…

Aber ich denke es wird bald ein Punkt erreicht sein, an dem die ersten Leute nicht
mehr weiter hinnehmen können was hier passiert, und die ersten Richter, Staatsanwälte
und Politiker auf offener Straße lynchen. Wenn dies über irgendein Medium bekannt wird,
wie zum Beispiel das Internet, dann wird dadurch eine Welle ausgelöst werden… und es
passiert dass, was immer passiert! Nachahmung!

Könnt ihr euch noch daran erinnern, wie vor Jahren die ersten Leute gegen OwiG´s
vorgegangen sind? Heute ist das zum Regelrechten Volkssport geworden! Und was glaubt
ihr was passiert, wenn die ersten Leute aus dem Besatzungskonstrukt gelyncht werden?

Ich vermute, Hilfe von der neutralen Schweiz können diese Leute nun nicht mehr erwarten.

Tja, das war nur mal so ein Gedankengang von mir, ich habe so den Eindruck, als
ob die Sache kurz vor der Explosion steht. In der Bevölkerung brodelt es Massiv!

Ich denke 2014 wird ein Wichtiges und Ereignisreiches
Jahr, welches die Weichen für die Zukunft stellt.

Na, ja ich bin mir sicher jeder von Euch hat dazu eine andere Meinung, aber schaut euch
doch mal um…wie viel Prozent der Bevölkerung will diesen Wahnsinn denn noch mitmachen ?

4 – 5% ???

Ich bin mal gespannt. 🙂

PS: Ich wäre ja für eine Wiederholung der Hepp Hepp Unruhen,
aber mit Richtern, Politikern, V-Männern, Staatsanwälten usw… 😀

Kulturgeschichte / Religionsgeschichte / Juden / 19. Jh.

Ein Beitrag von Ironleafs

Bußgeldbescheid bei Geschwindigkeitsübertretungen

Blitzer

Bekanntlich sind die öffentlichen Kassen leer, und ständig führen die Segnungen der EU
dazu, daß aufgrund von massiver Anwerbung, zu der natürlich niemand das Volk befragt hat,
ständig ‚Fachkräfte‘ zu uns strömen, deren fachliche Qualifikationen nicht selten in der
Sendung ‚Aktenzeichen xy‘ einfühlsam nachvollzogen werden, und die merkwürdigerweise zum
sofortigen Lieblingspublikum bei den Sozialkassen gehören.

Diese Kassen müssen gefüllt werden, ein beliebtes Mittel dazu ist die Massenproduktion
von Bußgeldbescheiden (maschinell erstellt, nicht unterschrieben….) zu unseren Lasten
als Verkehrsteilnehmer mit regelmäßiger Dauerhektik im Hamsterrad.

Man kennt das. Nicht nur die Straßen dieser Musterrepublik zerstören uns die Fahrgestelle
lange vor dem MHD, sondern auch die Benutzung dieser Löcherpisten wird durch eine wenig
populäre Art von Wegelagerern zum Alptraum gemacht, die sich ihre Datensammelwut nicht
nur schmerzlich bezahlen lassen, sondern auch nicht selten dafür sorgen wollen, daß die
Mobilität des Bürgers, die ohnehin bereits durch Steuern und Spritpreise heftig bekämpft
wird, noch weiter abnimmt, nämlich durch Fahrverbote oder Führerscheinentzug.

Man bedient sich dabei elektronischer Vorrichtungen, die nicht nur Geschwindigkeiten und
Abstände aufgrund geheimer Methoden messen, sondern auch Bilder der Beteiligten Fahrer und
Beifahrer erstellen. Bereits seit langer Zeit hat man erlebt, daß mutige Richter diesem Spuk
eine Ende setzten, weil sie keine gesetzliche Grundlage für dieses Treiben finden konnten.

Andere monierten, daß diese Knipserei einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine
und informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle, das allenfalls nur durch eine
astreine gesetzliche Grundlage ausnahmsweise erlaubt sein könne.

Wie ist der Stand der Rechtsprechung dazu ?

Das Bundesverfassungsgericht marschierte vorweg.

In einem Nichtannahmebeschluß AZ.: 2 BvR 941/08 sah das Gericht im häufig anzutreffenden
Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 einen mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässigen
Eingriff in das sich aus Art. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs.1 GG ergebende Recht auf
informationelle Selbstbestimmung.

Unter Beachtung dieser Vorgaben wies das OLG Oldenburg mit Beschluß vom 27.11.2009 –
Ss Bs 186/09 die Rechtsbeschwerde der StA Osnabrück sowie der beigetretenen GenStA
Oldenburg kostenpflichtig zurück.

Tragendes Argument war, daß wegen der mit Dauervideoüberwachung verbundenen relativen
Heimlichkeit so schwer in das Persönlichkeitsrecht des Fahrers eingegriffen werde, daß
hieraus nicht nur bereits ein Beweiserhebungsverbot, sondern auch ein endgültiges
Beweisverwertungsverbot resultiere.

Schon das Bundesverfassungsgericht hatte seinen Beschluß so begründet, daß
dieses Verbot wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht nur
für Videoaufzeichnungen gelten muß, sondern auch für Fotos stationärer Anlagen,
desgleichen für Radarfotos oder Verfolgervideos aus Polizeifahrzeugen.

Wie man sich leicht denken kann, wird der Druck der leeren Kassen jedoch wesentlich größer
sein als die Rechtshörigkeit mancher Amtsrichter, so daß jedem geraten werden muß, auf jeden
Fall Rechtsbeschwerde nach §§ 79 ff OWiG einzulegen, da hierzu alle Veranlassung besteht.

Kenner der Materie haben herausgefunden, daß sich diese Sicht der Dinge zugunsten der
Betroffenen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Anschluß an das
„Volkszählungsurteil“ – BVerfGE 65, 1/42 stützt, und die inzwischen als gefestigt anzusehen
ist (dazu BVerfGE 100, 33/56; 113, 29/45).

Der Streit wird demnach weitergeführt, ob sich dennoch z.B. für stationäre Anlagen,
die inzwischen liebevoll getarnt werden, nicht doch eine gesetzliche Rettung für die
leerenKassen gefunden werden kann.

Juristischer Einfallsreichtum ist gefragt und meldete sich erwartungsgemäß auch zu Wort.

Eine solche gesetzliche Grundlage könnte in der StPO zu finden sein. Nach § 46 Abs.1
OWiG gelten ausdrücklich u.a. die Vorschriften der StPO auch im Bußgeldverfahren.

Bei den Aufgaben der Polizei wird dies in den §§ 53 ff OWiG nochmals wiederholt.

Das Amtsgericht Saarbrücken glaubt, die Kassenrettung über die $$ 163 b und 81 b StPO
(betr. erkennungsdienstliche Behandlung) gefunden zu haben. Das OLG Bamberg tippte
zugleich mit dem AG Schweinfurt auf den $ 100 h StPO, der zu den ‚weiteren Maßnahmen
ohne Wissen des Betroffenen‘ auch Lichtbildaufnahmen außerhalb von Wohnungen vorsieht.

Das AG Meißen liegt auf dieser Linie, will die Anwendung der genannten
Vorschriften der StPO jedoch nur mit gewissen Einschränkungen zulassen.

Das AG Grimma entschied im Beschluß vom 22.10.2009 – 3 OWi 151 Js 3302/09, daß
die strafprozessualen Normen auf diese Fälle überhaupt nicht anwendbar seien.

Es lohnt sich, die Argumentation zu verfolgen, denn
sie weist Spuren juristischer Denktätigkeit auf :

Nachdem strafprozessuale Vorschriften bereits auch in Mecklenburg-Vorpommern angewendet
wurden, müßte das Bundesverfassungsgericht in seiner o.a. Entscheidung diese Regelungen
in der StPO glatt übersehen haben, was für nicht sonderlich wahrscheinlich gehalten wird.

Darüber hinaus würde der $ 81 b StPO auch ausscheiden, weil die
dort aufgeführten Maßnahmen einen ‚Beschuldigten‘ voraussetzen.

Einen Beschuldigten bzw. Betroffenen gibt es aber erst, wenn über das Kennzeichen ein
Fahrzeughalter ermittelt wurde, über den dann ggf. der weitere Ermittlungsweg zum Fahrer führt.

Das Verfahren steht daher auf dem Kopf. Der $ 100 h StPO schließlich setzt zwar keinen
Beschuldigten voraus, verlangt aber ebenfalls, daß eine Betroffeneneigenschaft bereits
begründet ist. Begründung des AG Grimma: ‚Auch hieran scheitert eine Anwendung.

Wie oben bereits ausgeführt, erfolgt nach Einrichtung der Meßanlage eine automatische
Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Anlage. Ebenso wurde die ‚Entscheidung‘
zur Auslösung der Fotoeinheit automatisch durch die Maschine getroffen.

Die Auswertung der gemachten Aufnahmen erfolgt erst im nachhinein an einem Computer.‘

Bei dieser Rechtslage sollte man sich größte Mühe geben, die Zustellung des
Bußgeldbescheides nicht zu verpassen, und auf jeden Fall per Einspruch die
o.g. Argumente vor Gericht zur Geltung zu bringen.

Danach steht der Weg über die Rechtsbeschwerde offen, denn es handelt sich
immer noch um grundsätzliche Rechtsfragen, für die eine Vereinheitlichng der
OLG-Rechtsprechung noch hergestellt werden muß.

An dieser Stelle sei nochmals allen Verkehrsteilnehmern dringend geraten, sich mit
einer guten Rechtsschutzversicherung auszustatten, denn solche Verfahren kosten
immer Geld und können gravierende Auswirkungen auf die Existenz haben.

Derzeit wird zwar aus irgendwelchen Gründen immer heftiger auf dem ADAC herumgehackt.

Ich meine aus eigener Erfahrung, daß der ADAC seinen Hilfsangeboten wie
versprochen vorbildlich nachkommt (Verdienst der ‚Gelben Engel‘) und daß
von ihm eine der brauchbarsten Rechtsschutzversicherungen angeboten wird,
die ich derzeit kenne, nach dem Motto : was andere versprechen… usw.

Zur Klarstellung :

Ich bin beim ADAC Mitglied und sonst nichts, aber
Mandanten mit ADAC-RS sind hier hoch willkommen!

Quelle : RA Lutz Schäfer

Wiederstand beginnt beim KFZ Kennzeichen

Hier findet ihr das Schreiben vom Kreis Güterloh : Staatsanwaltschaft Bielefeld – KFZ Kennzeichen

Anmerkung :

Solltet Ihr euch auch solche Aufkleber zulegen
wollen , benutzt statt DR bitte D.

DR ist das Länderkürzel für die Dominikanische Republik
und steht nicht für das Deutsche Reich / Deutschland.

Französischer Publizist aus Leipziger Gerichtssaal gewiesen

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Ein französischer Publizist wurde am Mittwoch (04.12.2013) in Leipzig aus dem Saal 247 des
örtlichen Amtsgerichts gewiesen. Trotz seines Hinweises auf seine französische Staatsbürgerschft
und seine journalistische Tätigkeit wurde der Franzose ohne erkennbaren äußeren Anlass von Richterin
Seitz aus dem Verhandlungsraum geschickt, nachdem sie seine Identitätsdaten protokolliert hatte.

Es blieb nicht die einzige Merkwürdigkweit in dem Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem
eigentlich der Vorwurf eines Verkehrsdelikts zur Debatte stehen sollte. Seitz verweigerte
dem “Angeklagten” neben dem Nachweis ihrer Legitimation als staatliche Richterin die Aufnahme
zahlreicher Aussagen und Feststellungen im Protokoll.

Aufgrund fehlender Publikumsplätze konnten einge am Verfahren interessierte Bürger nicht teilnehmen.

Sie wurden auf Anordnung der Richterin von einem halben Dutzend uniformierten Justizbeamten
aus dem Saal gedrängt. Weiteren anwesenden Pressevertretern wurden Informationen vorenthalten
bis hin zu Vor- und Nachnamen. Die Auskunft lautete, man möge sich an die Pressestelle des
Gerichts wenden. Diese wiederum war ganztätig geschlossen.

Ähnliches hatte sich bereits vor einigen Monaten im Amtsgericht Gera abgespielt.

Dort kam es letztlich gar nicht zu einer Verhandlung. Sie wurde abgesagt.

Ebenfalls wurden Hintergrundinformationen vorenthalten.

Als Journalisten deswegen den Pressesprecher des Gerichts kontaktieren wollten,
wurde ihnen kurzerhand von der Gerichtspräsidentin Hausverbot erteilt.

Inzwischen häufen sich solche und ähnliche Vorfälle in bundesdeutschen Justizstellen.

Das bürgerschaftliche Engagement der Bevölkerung und das zunehmende
Interesse der Zivilgesellschaft an den internen Vorgängen von Justiz
und Behörden irritiert die dort Tätigen immer öfter.

Quelle : adn1946.wordpress.com

§ 96 OWiG – Anordnung von Erzwingungshaft

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Zweiter Teil (Bußgeldverfahren (§§ 35-110))
Neunter Abschnitt (Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89-104))

(1)
Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf
Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung
obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2)
Ergibt sich, dass dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen
nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten,
so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überlässt die Entscheidung
darüber der Vollstreckungsbehörde.

Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3)
Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer
in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen.

Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach
Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden.

Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.

Anmerkung :

Die Argumentation , das daß OWIG ungültig ist – da sein Geltungsbereich
gestrichen wurde , ist der Vollstreckungsbehörde herzlich egal.

Ihr könnt natürlich gerne mit der Behörde streiten (Wiederspruch etc.) ,
das ist euer gutes Recht. Sollte es einem „Beamten“ zu blöd werden oder
Ihr verpasst Fristen , dann könnt Ihr die Erzwingungshaft durch Zahlung
des geforderten Betrages abwenden oder eure Zahlungsunfähigkeit erklären.

Die BRD Vollstreckungsbehörden haben keinen „Stress“ damit ,
jemanden wegen 10 Euro einen Tag wegzusperren.

Berlin : Massen-Denunziation per Smartphone App

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Petzen mit dem Handy-App: Jeder kann demnächst in Berlin Polizist spielen.

Mit einer speziellen App sollen normale Bürger Falschparker
fotografieren und gleich an die Bußgeldstelle melden.

Die Petz-App trägt den Namen „Straßensheriff“.

Schöne neue Überwachungswelt in Berlin. Weil das Ordnungsamt angeblich zu wenig Geld
für Politessen hat, sollen nun Freiwillige per Handy- App Falschparker melden.
Damit geht die staatlich geförderte Denunziation in die nächste Runde.

Der Testlauf soll in Berlin-Pankow stattfinden.

Dort haben ältere Bürger noch praktische Erfahrung mit alltäglicher
Bespitzelung, denn Pankow liegt in der ehemaligen „DDR“.

Der Bezirk arbeitet künftig mit den Machern der „Straßensheriff“-App zusammen.

Mit dem Handy-Programm kann jeder Bürger Falschparker fotografieren, auf einer speziellen
Karte markieren und den Behörden melden. Angeblich soll das für die zivilen „Hilfspolizisten“
kinderleicht sein. Das Bezirksamt rechtfertigt die neue Art der Bespitzelung so:

„Wir wollen mit der Zeit gehen und stellen uns für ein innovatives Projekt zur
Verfügung“ – sagt der fürs Ordnungsamt zuständige Stadtrat Torsten Kühne (CDU).

So könne man Beschwerden schneller und zielgerichteter nachgehen.

Sollte der Test erfolgreich sein, sind der neuen Bespitzelungsmethode auch für andere
Bereiche Tür und Tor geöffnet. Nach dem gläsernen Bankkunden, anonyme Meldeportale für
angebliche Steuerhinterzieher könnte die „Straßensheriff-App“ auch eingesetzt werden,
um mit dem Finanzamt zusammen zu arbeiten. Privatschnüffler könnten beispielsweise das
neue Auto eines missliebiger Nachbarn fotografieren und direkt ans Finanzamt schicken
mit dem Hinweis auf Überprüfung der Einkommensverhältnisse:

KURSIV
„Ist der neue Benz vom Maurer wirklich im Einklang mit seinen
Vermögensverhältnissen – oder war da etwa Schwarzgeld im Spiel?

Der „Straßensheriff“ soll im Frühjahr 2014 erstmals eingesetzt werden. Die App ist kostenlos.

Prämien für die Entdeckung eines Falschparkers sind bisher nicht geplant.

Denkbar sind aber Belohnungen für jede festgestellte Ordnungswidrigkeit.

Quelle : http://www.mmnews.de

Ein Kommentar zu : Bundesfinanzschwindler Schäuble verheddert sich im Lügengestrüpp

Mir ist ein Fall bekannt, dass jemand, der 2.30 € nicht bezahlte für 60 Tage in
den Knast soll, die Ersatzfreiheitsstrafe zur Grundlage, die von 1937 stammt.

Noch kämpfen wir dagegen, wegen Geld muss niemand in den Knast und eine
Ersatzfreiheitsstrafe gibt es nicht(Nazi-Gesetz), es gibt nur Geld- oder Haft.

Es handelte sich um eine sog. OwiG, da hat man eine Erschleichung von Leistungen daraus gemacht,
so einfach geht das. Da alle Gesetze derzeitig nicht gelten, soll ein Haftbefehl über einen
Polizeieinsatz erfolgen. Vorher eine Anhörung bei der Polizei. Unterschrieben war, wie immer
nichts und wir haben alles zurückgewiesen a. G. Ungültigkeit.

Desweiteren haben wir daraufhingewiesen, dassniemand seinem gesetzlichen Richter
vorenthalten werden kann, erfolglos.Die ignorieren alles. Auch das Akzeptanzschreiben
von A. Clauss wurde verschickt, wieder erfolglos.

Nun werden wir sehen, was passiert.

Einer Anhörung durch die Polizei wird nicht Folge geleistet.

Wie im Hause des Honigmanns wird wahrscheinlich irgendwann eine “Polizeidrohnensendung”
vor der Tür stehen und mit einem nicht unterschriebenen Haftbefehl das Mitkommen
einfordern, welches sich als Freiheitsberaubung auf Grund der Nichtzahlung
von 2.30€ als Ursache festmachen lässt.

Diese Drohnenmissere de Maizere mit über 500 Millionen versemmelter
Steuergelder lässt man aber ungeschoren.

Was sind das alles für Drecksäcke, die es wagen hier das Sagen haben zu wollen.

ES REICHT!

Danke an Arsenal injustitia für diesen Beitrag !!! 😉