Diktatur Light „Der neugefasste Paragraph 130 StGB zur Volksverhetzung“

Range-Rauswurf: Wenn die Justiz irgendwie doch nicht so richtig(1)
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft
bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen
seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der
Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe,
Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer
vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig
verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Mit der in Absatz 1 verfassten Zauberformel müsste eigentlich ein bestimmtes religiöses
Buch sofort vom Markt genommen werden, darin werden nämlich Christen und Juden „schlimmer
als Schweine“ bezeichnet.

Auch die Aufruf zum Dschihad, vor kurzem vom Verfassungsgericht als nicht unbedingt
strafbar eingeschätzt, wenn also nicht direkt der Anschluss an eine terroristische
Terrormiliz explizit gefordert wird, dürfte somit nun strafbar sein.

Für die Meinungsfreiheit gilt ab sofort: in dubio taceat – Im Zweifel lieber schweigen –
denn nach dieser Machtübernahme durch die Politisch Korrekten ist man vor nichts mehr
sicher! Eines aber hat der „Gesetzgeber“ bei der Änderung übersehen :

Es heißt immer noch „Volksverhetzung“, diese Formulierung könnte auch schon strafbar
sein, denn es gibt verschiedene politische Gruppierungen, die sich dadurch beleidigt
fühlen könnten, wenn sie zu einem bestimmten Volk gezählt werden.

von Incamas SRL