Im Zweifel zahlt der Chef die Rente

Böse Überraschung: Arbeitgeber müssen einspringen, wenn Pensionskassen die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung kürzen. Das Unternehmen ist gezwungen, die Fehlbeträge auszugleichen.

BAG vom 19. Juni 2012 Az.: 3 AZR 408/10

Der Fall

Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern eine Betriebsrente zugesagt, die über eine Pensionskasse ausgeführt wurde. Nachdem bei der Kasse Fehlbeträge entstanden waren, machte sie im Jahr 2003 von der in ihrer Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Leistungen an die Rentenempfänger zu reduzieren, um die Defizite wieder auszugleichen. Die Pensionskasse senkte die Betriebsrenten um jeweils 1,4 Prozent in den Jahren 2004 bis 2006 sowie um 1,37 Prozent im Jahr 2007 und 1,34 Prozent im Jahr 2008.
Daraufhin verklagte ein Betriebsrentner seinen früheren Arbeitgeber und verlangte von ihm die Differenz zwischen der ihm ursprünglich zugesicherten monatlichen Rente und dem geringeren, ausgezahlten Betrag. Die Klage hatte in allen Instanzen Erfolg.
Das Urteil

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt in seinem Urteil die Einstandspflicht des Arbeitgebers, die sich aus dem Betriebsrentengesetz ergibt. Wird eine Pensionskasse für die betriebliche Altersversorgung eingeschaltet, bedeutet das nicht, dass der Arbeitgeber vollständig von den Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern befreit wird. Vielmehr muss er unbeschränkt für die zugesagten Rentenleistungen einstehen, wenn die Pensionskasse die Rentenleistungen nicht oder nicht vollständig erfüllt. Zwar sah die Satzung der Pensionskasse vor, dass ein Fehlbetrag unter bestimmten Voraussetzungen durch Herabsetzung der Leistungen auszugleichen sei.
Auch die Mitglieder der Pensionskasse hatten diesem Schritt zugestimmt. Jedoch war das in der Satzung vorgesehene Kürzungsrecht zum Ausgleich von Fehlbeträgen nicht wirksam in die Betriebsrentenzusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer einbezogen worden. Die Parteien hatten zwar vereinbart, dass für die Leistung der Betriebsrente die jeweils gültige Satzung der Pensionskasse maßgeblich sein solle. Ein solcher Verweis auf die jeweils aktuelle Satzung gilt jedoch nicht, wenn es um die Kürzung von Leistungen der Pensionskasse geht, entschieden jetzt die Bundesarbeitsrichter.
Die Folgen

Das Urteil ist von großer praktischer Bedeutung. Seit rund 20 Jahren wird die betriebliche Altersversorgung in Deutschland zunehmend auf externe Träger wie Pensions- oder andere Unterstützungskassen ausgelagert. Dies ist in vielen Fällen vorteilhaft für den Arbeitgeber, kann jedoch wie im vorliegenden Fall auch zu bösen Überraschungen führen: Wenn sich der externe Träger zu einem späteren Zeitpunkt nicht als vollständig leistungsfähig herausstellt, muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Ausfallhaftung für die Differenz einspringen. Erkennt der Arbeitgeber zudem, dass der externe Träger zukünftig nicht oder nur eingeschränkt zahlen kann, muss er entsprechende Rückstellungen in seiner Bilanz bilden. Ein bloßer Verweis auf die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung, die ein Recht zur Leistungskürzung vorsehen, reicht jedenfalls nicht aus, um die Haftung des Arbeitgebers zu vermeiden.
Auch wenn sich das Urteil ausschließlich auf die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse bezieht, so gelten jedoch dieselben Grundsätze auch bei anderen externen Anbietern, also Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktversicherungen.
Um den Risiken einer Ausfallhaftung vorzubeugen, ist es daher für den Arbeitgeber von zentraler Bedeutung, seinen externen Versorgungsträger mit Blick auf seine finanzielle Leistungsfähigkeit besonders sorgfältig auszuwählen. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber die finanzielle Situation der Pensionskasse oder der Versicherung regelmäßig überprüfen. Zudem ist es für Arbeitgeber wichtig, bei der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung die Betriebsrentenzusagen gegenüber den Arbeitnehmern und die Versorgungsregelungen des externen Trägers genau aufeinander abzustimmen. Auf diese Weise können Widersprüche oder Lücken vermieden werden, die zu einer Haftung des Arbeitgebers führen können.

Geschichtsbuch-Lügen ab dem Schulkindalter

Im letzten Volksweckruf ging es um den Präventivkrieg Hitlers kontra Stalin /

Sowjetunion, um die Lüge von Hitlers angeblich völkerrechtswidrigem Angriffskrieg.

Ein Leser, mit dem wir in anderen Themen übereinstimmen, reagierte so:

„Selbst wenn Stalin auf Europa zumaschieren wollte, dann stellt sich die frage,

weshalb war Hitler so blöd und viel als erster in Rußland ein. Dieser Idiot hat es

doch bereits 1924 in sein mein Kampf geschrieben!!!!“

[Zitat-Ende! Alle neun Rechtschreibfehler in diesen drei Zeilen unverändert!]

Da es auch in BRD-kritischen Kreisen solche nachweisbar falschen Geschichtskenntnisse

gibt, erhalten Sie heute ein Argumentationstraining dazu:

Bei weltbildzerstörender Lektüre bitte immer die Ruhe bewahren! Emotionale

Hektik führt meistens zu einem Eigentor und lässt einen selbst wie einen Toren

bzw. Idioten aussehen. Nur mit der Wahrheit werden wir die Welt verbessern

können, und zwar auf allen Ebenen. Wenn wir in bestimmten Bereichen

Unwahrheiten verbreiten, machen wir uns in allen Bereichen unglaubwürdig.

Bitte lesen Sie mal http://www.vorkriegsgeschichte.de/content/view/36/53/

vom aus Altersgründen pensionierten Ex-Bundeswehrgeneral Gerd Schultze-

Rhonhof. Er ist Autor des empfehlenswerten Buches „1939. Der Krieg, der viele

Väter hatte“). Im genannten Link bitte „10 Punkte“ lesen. Damit erledigt sich

das Märchen, dass der Krieg Hitlers Lebensraumtraum von 1924 erfüllen sollte.

Die Wahrheit wird von der BRD-Obrigkeit und deren Vorgesetzten täglich in

nahezu allen Bereichen verdreht. Wie die Dinge laufen und liefen, finden Sie im

folgenden Video (dort von Minute ca. 9 – 12, sehenswert auch 12 – 17) in …

 

http://www.vorkriegsgeschichte.de/component/option,com_frontpage/Itemid,1/

Darin wird aus einem deutschen Geschichts-Schulbuch mit einem angeblichen

Hitler-Zitat aus einer Rede vor Wehrmachts-Befehlshabern vom 22.08.1939

zitiert (neun Tage vor Kriegsbeginn und einen Tag vor Abschluss des Nicht-

Angriffspaktes zwischen der Sowjetunion und dem Großdeutschen Reich):

„Die Gegner haben nicht mit meiner großen Entschlusskraft gerechnet. Unsere

Gegner sind kleine Würstchen. Ich sah sie in München. Nun ist Polen in der

Lage, in der ich es haben wollte. Ich habe nur Angst, dass mir im letzten

Moment noch irgendein Schweinehund einen Vermittlungsplan vorlegt.

Damit wird genau die gleiche Reaktion hervorgerufen wie im o. g. Schreiben

unseres Lesers. Ist doch klar! Das nennt man „Gehirnwäsche“. Der Einschub

des letzten Satzes ist jedoch eine Fälschung. Er wurde von den „Rechtsverdrehern“

des Nürnberger Prozesses nachträglich ins Rede-Protokoll eingefügt, um

den Anklagepunkt der „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ belegen zu können.

Obwohl die Fälschung bekannt ist, wird sie weiter von Historikern, Medien und

deutschen Schulbüchern verbreitet. Offensichtlicher geht’s nicht. So liefen die

Dinge natürlich auch bei anderen Geschichtsmanipulationen. Im Falle des

deutsch-sowjetischen Krieges war das nicht anders. Er war keineswegs der

bösartige und völkerrechtswidrige Krieg, wie er von den Siegern + Besiegten

noch heute hingestellt wird. Wir können dankbar sein, dass ein weltweit

geachteter und gefeierter russischer Historiker diese Lüge mutig entlarvt hat.

Die Wahrheit ist wie Samenkörner des Löwenzahns. Man kann sie mit Schotter

und Teer zudecken. Aber irgendwann bohren sie sich durch. Erst drücken die

Löwenzähne den Teer wie einen kleinen Maulwurfshügel hoch. Irgendwann

beißen sich die Zähne durch. Sofern nicht der kommunale Bautrupp das Übel

gleich wieder vergräbt, wird die Wahrheit sichtbar. Ein jeder sei ein aufmerksamer

Wahrheitsfinder. Immer wieder: „Nur die Wahrheit wird euch befreien.“

Ein Deutscher wie Schultze-Rhonhof, der seine Pension vom Steuerzahler erhält,

weiß selbstverständlich, dass er sich nicht so weit aus dem Fenster legen

darf wie der Russe Suborow. Schultze-Rhönhof darf im BRD-Inquisitions-System

daher die Grenze der „polical correctness“ keinen Zentimeter überschreiten.

Trotzdem versucht man, ihn mit den üblichen Methoden der Diffamierung

fertig zu machen. Mit Genuss suhlte man sich z. B. in der Feststellung, dass er

unter tausenden ein bestimmtes NS-Dokument ungeprüft übernommen hatte.

 

Den Sieger- und Vasallenauftragshistorikern geht’s nicht um Wahrheit, sondern

um die Aufrechterhaltung der Kriegspropaganda der Siegermächte. Da wird mit

Psychowaffen jeder begeifert, der es wagt, an Art. 133 + Art. 139 GG zu rütteln.

Wie die Deutschen und die Welt weiter bzgl. der angeblichen Hitler- bzw. der

deutschen Kriegsschuld durch Fälschungen und Verdrehungen belogen werden,

finden Sie im o. g. Video im Schlussteil. Einfach große Klasse! Alternativ-Link:

http://www.youtube.com/watch?v=QK_zH7OUMDc (dort Teil 6)

Dabei wird auch der Überfall der Sowjetunion auf Polen am 19.09.1939 gut

herausgearbeitet. Polen verlor damals für immer ein Drittel des vorherigen Polens.

Unzählige Polen wurden verschleppt und ermordet. Aber davon liest man

in deutschen Geschichtsbüchern kaum was. Nur deutsche Verbrechen zählen.

S. http://www.inkultura-online.de/rhonhof.html

Kein anderes Volk würde sich so eine Besudelung seiner Geschichte gefallen

lassen. Als Israel wegen seines Sechstagekriegs 1967 gegen Ägypten, Jordanien,

Syrien kritisiert wurde, verteidigte es sich mit dem Argument „Entscheidend ist,

was den ersten Schüssen vorausgegangen ist.“ Was für Israel gilt, sollte auch für

unser Land Gültigkeit haben. Wahrheit und Gerechtigkeit für ALLE Völker! Der

Krieg ist erst zu Ende, wenn auch der Geschichtskrieg beendet ist und alle

Geschichtsarchive lückenlos geöffnet und von Fälschungen befreit sind.

Pro veritate, contra mendacium!

Für die Wahrheit, gegen die Lüge!

 

Jeder, der offenen Auges die Situation erkennt, wie unser Land politisch und

gesellschaftlich von den Oberstrippenziehern im Hintergrund – den Plutokraten

und ihren Vasallen – sowie ihren Bundestagsmarionetten im Vordergrund

zugrunde gerichtet wird, hat zwei Möglichkeiten:

1. „Lass‘ es geschehen, lerne es weiter zu ertragen, bis wir endgültig an das

Hamsterlaufrad gefesselt sind und ohne Ende für dumm verkauft werden!“

2. „Nutze die einzige Kraft, was zu ändern: die Kraft der Vervielfältigung, der

Multiplikation des Veränderungswillens: Multipliziere die Exilregierung Deutschs Reich. Baue einen Achterkreis von Multiplikator(inn)en auf, die genau

das Gleiche tun. Dann baue den nächsten Achterkreis auf. Schritt für Schritt

setzt sich auf diese Weise das durch, was wir alle tief in unserem Inneren

wünschen: der Aufbruch in ein neues – goldenes – Zeitalter.

Eine wunderbare Aufgabe: Multilikator  Exilregierung Deutschs Reich

 

 

 

http://friedensvertrag.info/index.php/brd/35-geschichtsbuch-luegen-ab-dem-schulkindalter