Der Thüringer Verfassungsschutz öffnet Postsendungen, befasst sich mit den
Inhalten und verschließt die Sendungen dann so, dass sie weitergeleitet
werden können, ohne dass der Empfänger von dem Eingriff etwas mitbekommt.
Das hat die Katharina König, Landtagsabgeordnete der Linken, durch
zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung erfahren. Demnach verfügt
der Landesverfassungsschutz über Geräte, um Briefe zu öffnen und ohne
Spuren zu hinterlassen, wieder zu verschließen.
In welchen Zusammenhängen sie eingesetzt werden, unterliege
teilweise der Geheimhaltung, erklärte das Thüringer Innenministerium.
Die Geräte für die Brieföffnung kämen nicht nur bei Briefwechseln
an Beschuldigte nach der Strafprozessordnung und an Inhaftierte
zum Einsatz, sondern auch nach dem G-10-Gesetz.
Das regelt die Einschränkung des grundgesetzlichen Postgeheimnisses.
Als Grundlage für diese Eingriffe kommen „grundsätzliche alle
Phänomenbereiche in Betracht“, erklärt das Thüringer Innenministerium.
Nähere Angaben dazu unterlägen der Geheimhaltung, heißt es weiter.
Zu den Themenfeldern des Verfassungsschutzes gehören unter anderem
Rechtsextremismus, Linksextremismus, Spionageabwehr, Ausländerextremismus,
Scientology und Organisierte Kriminalität.
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