Leistungsbeziehende, die sich gegen eine psychologische Untersuchung
entscheiden, werden mit Leistungsentzug bestraft, obwohl die Teilnahme freiwillig ist.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage der
Bundestagsfraktion der LINKEN hervor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
betreibt in seiner Antwort weiterhin Vernebelungstaktik. Zur Frage der Freiwilligkeit
für die Teilnahme an einer psychologischen Begutachtung für Leistungsbeziehende nach
dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch erklärt die Bundesregierung zum Einen,
eine solche könne von den Betroffenen bereits im Beratungsgespräch abgelehnt werden.
In diesem Fall würde kein Gutachten veranlasst und auch keine Einladung versandt.
In der weiteren Ausführung wird jedoch erklärt, dass die leistungsberechtigte Person
erst dann wieder Geldleistungen erhalten kann, wenn sie ihre Mitwirkung zur notwendigen
Begutachtung nachgeholt hat. „Welch perfide Definition von Freiwilligkeit durch
die Bundesregierung?“ fragt Werner Schulten, Mitglied des Parteivorstandes
der LINKEN und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei.