Staatsanwalt Ludwig STENGLEIN brachte es zum Senatspräsidenten am Bayrischen Obersten Landesgericht obwohl er, Adolf HITLER wegen dessen Putschversuch vom 8./9. Nov 1923 anklagend, plädierte:
“Adolf Hitlers ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst. Er hat hier, unterstützt durch seine einzigartige Rednergabe, Bedeutendes geleistet … Als Mensch können wir Hitler unsere Achtung nicht versagen.”
Oberstaatsanwältin Cäcilia CRAMER-KRAHFORST verlor ihre Stellung als Leiterin der Cottbusser Abteilung für politisch motivierte Straftaten und verschwand in der Versenkung, nachdem sie in ihrem Plädoyer vom 22. Juli 2008 Horst MAHLER für den Mut, zu seinen Überzeugungen zu stehen, einen “gewissen Respekt” zollte. Der Brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo RAUTENBERG hyperventilierte daraufhin von “schlimmer Entgleisung”, ihr Vorgesetzter, der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried ROBINECK jaulte “unerträglich” und im Landtag ließen SPD-BAASKE, CDU-VON-ARNIM und Linke-VIETZE ihrem pawlowschen Antifa-Sudel freien Lauf.
Horst MAHLER aber wurde zu 12 Jahren Kerker verurteilt, was, seinem Alter geschuldet, lebenslänglich bedeutet, weil er es wagte, eine anderen, als den strafrechtlich verordneten Blick auf die jüngere deutsche Geschichte zu werfen. Zutreffend oder nicht. Als ob es darauf ankäme.
Auch der Leiter der Berliner Intensivtäterabteilung, Staatsanwalt Roman REUSCH, verlor seinen Posten, nachdem er in einem Streitgespräch, SPIEGEL 19/2007, wagte, nichts weniger als die Wahrheit zu sagen:
“Knapp 80 Prozent meiner Täter haben einen Migrationshintergrund, 70 Prozent sind orientalische Migranten. Jeder Einzelne dieser ausländischen Täter hat in diesem Land nicht das Geringste verloren. Jeder, der sich in dieser Weise aufführt, verdient es, dieses Landes verwiesen zu werden. Hier sind die gesetzlichen und praktischen Möglichkeiten einfach erbärmlich gering. Unser Gesetz strotzt von Ausweisungsschutz über Ausweisungsschutz.”
Für die Berliner Justizsenatorin Gisela VON DER AUE war damit das “beamtenrechtliche Mäßigungsgebot” verletzt.
Heinz BAUMEISTER, Chef des Wellness-Tempel “Esplanade” zu Bad Saarow, gebot sich keine Mäßigung, als er den Ex-NPD-Chef Udo VOIGT abwies, da an dessen Gesinnung das “exzellente Wohlfühlerlebnis” der Gäste Schaden nehmen könnte. Klar, dass man BAUMEISTER für seine Heldentat den Preis für “Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus” an die Antifa-Hühnerbrust heftete.
Der Bundesgerichtshof befand VOIGTS Aussperre für rechtens und der lupenreine Demokrat, Landesvater Mathias PLATZECK, konnte sich vor Begeisterung kaum einkriegen:
“Ermutigung für Zivilcourage. Die rechtsextremen Demokratiefeinde müssten täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien.”
SPD-Parlamentariern um NAHLES, THIERSE und STEINMEIER war die BGH-Entscheidung vom 9. März 2012 in Sachen VOIGT höchst willkommen. In ihrem Antrag 17/9577 reflektieren sie,
“dass nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmer ihr Hausrecht grundsätzlich frei ausüben können”, wobei “die Erteilung eines Hausverbots als Ausdruck der Privatautonomie in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden muss.”
Und so forderten die üblichen Verdächtigen, nein, nicht “Kauft nicht bei Juden” sondern “Bedient keine Neonazis”, ideologische Säuberung bis in die letzte Spelunke. Gleichheitsgrundsatz? Antidiskriminierungsgesetz?
Nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen, wenn´s gegen RECHTE, mithin gegen Heimatliebende, Deutschtumbewahrer, Traditionsverpflichtete, Leitkulturverteidiger, Islamisierungsgegner, Überfremdungsfeinde, Euro-Skeptiker, EU-Kritiker, Klimakatastrophen-Ungläubige, Kriegsschuld- und Holocaust-Hinterfrager und ähnliche “Flachwichser” geht, um sich der Stürmer-Hetze Mely KIYAKS, passdeutsche Kolumnenschreiberin bei der “Frankfurter Rundschau” zu bedienen, die SARRAZIN locker als “lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur, die das Niedrigste im Menschen anspricht” vorführte.
Das Amtsgericht Leipzig jedoch sprach Höchstes an, als es soeben einem Syrer 500.- Euro Schadensersatz wegen diskriminierender Einlasskontrolle zusprach. Der sentinel am 16. Nov vergangenen Jahres vom Türsteher eines Nachtclubs abgewiesen. Klar, dass sich der Muselmann, unterstützt vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen, in seiner Klage erfolgreich auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz vom Aug 2006 berief und der Clubbetreiber unter Androhung eines Zwangsgelds für jeden Einzelfall verpflichtet wurde, von A, wie ABDUL aus dem Kosovo, bis Z, wie ZEKI aus dem Libanon – brutale Schläger, obsolete Anmacher – um jeden Preis reinzulassen, der oft genug mit Messer und Fäusten gezahlt wird. Nichts da mit Hausrecht und Privatautonomie. Die gelten nur, wenn’s gegen Andersdenker rechts der sozialdemokratisierten CDU geht.
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Was aber kann man von einer Justiz auch erwarten, die einen hochbetagten, unsäglichen Leids geprüften Greis vor dem Richtertisch aufbahren und fern der Heimat sterben lässt. “Im Münchner Demjanjuk-Prozess”, brachte es SPIEGEL 15/12 auf den Rechtsbeugungs-Punkt,
“ging es nicht um einen konkreten Tatnachweis, sondern letztlich darum, entsprechend dem Wunsch der Opfer dem Vergessen des Holocaust entgegen zu wirken und den Weg zu bereiten für weitere Anklagen dieser Art.”
Einer Justiz, die, wie zu Frankfurt ausgeurteilt, einer gebürtigen Marokkanerin die Scheidung vom gewalttätigen Ehemann mit der Begründung verweigerte, dass dem ein im Islam geregeltes Züchtigungsrecht zustehe, das hinzunehmen sei und keine Härtefall-Scheidung nach § 1565 BGB rechtfertigt. Einer Justiz, die zwei polizeibekannte, wegen Raubdelikten und Körperverletzung vorbestrafte kurdische Schwerstkriminelle mit Bewährung davon kommen lässt, nachdem sie einen Dreiundzwanzigjährigen in den Tod hetzten. “Es war eine Flucht Hals über Kopf” so Richter Ralf EHESTÄDT. “Wenn er”, das Opfer, “etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert.” Erschlagen statt überfahren. Pest statt Cholera. Zwei vermeintlich Rechtsradikale, denen eine “Hetzjagd auf junge Migranten”, die sich durch Stürze verletzten, angelastet wurde, verurteilte das Landgericht Stuttgart jedoch zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
“Es erben sich Gesetz und Rechte Wie eine ew’ge Krankheit fort?”
Im Falle Deutschlands handelt es sich um galoppierende Schwindsucht.
Dr. jur. Frank Kretzschmar dottorefrank@hotmail.com
http://globalfire.tv/nj/12de/briefe/jun_01.htm