Bitte erheben Sie sich im Namen der ins Gesicht geschissenen Deutschen Gesinnungsjustiz

59-130Von Akif Pirinçci

Ich bin ein Verbrecher! Ich bin schon zweimal vorbestraft, und bislang mußte ich
insgesamt 12.000 Euro Strafe zahlen plus Anwalts- und Prozeßkosten von ungefähr
30.000 hinblättern. Das ist aber noch nicht alles. Die Staatsanwaltschaft Bonn
hat gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet, ich
wurde vom Staatsschutz verhört, weil ich “Islam ist scheiße” gesagt habe, und kein
Geringerer als der Abgeordneter Volker Beck hat mich angezeigt, weil ich ihn
öffentlich daran erinnert habe, was er in seinem eigenen Buch schrieb :

“Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes
ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt weil sie im
Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird.

Volker Beck: Das Strafrecht ändern ? Plädoyer für eine
realistische Neuorientierung der Sexualpolitik, S. 266.

Kurzum, ich scheine ein total übler Krimineller zu sein, zumal noch andere Verfahren in
Sachen Gedankenverbrechen gegen mich laufen. Klar, ich selbst sehe das ein bißchen anders.

Schaue ich über meine Schulter zurück, so entdecke ich nichts, was mich zu einem
gemeingefährlichen Delinquenten abstempelt. Ich habe mein ganzes Leben lang kein
einziges Mal gegen das Gesetz verstoßen – ich meine das Gesetz der alten Bundesrepublik
und nicht das inzwischen von der grün links versifften Politik vergewaltigte, welches
selbst ausländische Kopftreter und Mörder auf Segeltörns in der Karibik schickt.

Zudem versorgte ich den deutschen Staat regelmäßig mit Millionen von Euro an Steuern,
damit er, nur mal so als Beispiel, einen Superabgeordneten wie Sebastian Edathy
monatlich mit einem Managergehalt alimentieren konnte.

Daß das Finanzamt mir aus lauter Dankbarkeit nicht unter die Arme greifen wollte,
im Gegenteil mir drohte, mein Haus pfänden zu wollen, sobald ich in einer finanziellen
Klemme steckte und all die ins Gesicht geschissenen Parasiten dieses Abzockerkartells
namens Regierung nicht prompt mit meinem hart erarbeitetem Geld bedienen konnte,
versteht sich von selbst.

Ich habe keine Gelder in Schweiz versteckt, nie Kinderpornos auf mein Computer
geladen, keine Frauen belästigt, niemandem auch nur eine Backpfeife erteilt,
ja, ich bin nichteinmal je über eine rote Ampel gegangen.

Allerdings habe ich mich, das gebe ich zu, zwei der in diesem von Perversen,
Steuerhinterziehern und ulkigerweise immer mehr von Moslems regierten Land
Verbrechen schuldig gemacht, die schlimmer als Massenmord zu ahnden sind.

Zunächst einmal habe ich keine linke Gesinnung wie, sagen wir mal, die wie Scheiße-
am-Arsch-klebend-aussehenden Faschisten von der Antifa, die ebenfalls von meinen
Steuergeldern gemästet werden. Ich bin nicht in dem Drecksverein SPD und spiele für
ihn nicht den Schimpansen mit Migrationshintergrund, der muslimische und vaterlandsverratende
Kunststückchen im ebenso wieein einziger Scheißhaufen wirkenden Staatsfernsehen vorführt.

Nein, ich habe überhaupt keine Gesinnung und bete die Freiheit an.

Mein zweites unerhörtes Vergehen besteht darin, daß ich zwei homosexuelle Professoren
mit recht abstrusen Thesen, selbstredend auch von meinen Steuergeldern alimentiert, in
Artikeln beleidigt haben soll. Diese litten so sehr darunter, daß Richter im Bonner
Landesgericht mit einem einzigen Fingerschnalzen die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit
abschafften und wegen des unermeßlichen Leides der Betroffenen mit Tränen in den Augen
mich zu den oben aufgeführten Strafen verurteilten.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Journalistenwatch

An die POLIZEI: Nehmt Euch endlich selbst in die Verantwortung !

 

Ihr wendet Euch gegen die Vernunft, gegen uns und damit gegen Euch
selbst, gegen Eure Familien, in wessen Auftrag tut ihr das ?

Ich werde es Euch sagen …

BRiD (Firma Jobcenter) : Ein wahres Verbrechen

 

Das Personal der Betreuungsorganisation hat jedes
Maß für Anstand und Menschlichkeit verloren.

Selten kann man einen Blick hinter den Vorhang
des Menschenfangs werfen. Selten…..

Aus dem Notwehrrecht heraus, der Verpflichtung zum Schutz
des Nächsten und im Zuge der Meldung geplanter Straftaten
(§ 138 StGB) wird dieses Beweismaterial veröffentlicht.

GEZ Propaganda Steuer : Jetzt gehts an die Mietkaution

gez-hausverbotIn aktuellen Zahlungsaufforderungen drohen die ARD-ZDF-Schergen
u.a. mit der Pfändung der Rente oder der Mietkaution. – Wenn die
Kaution weg ist, kann der Vermieter fristlos kündigen.

Damit könnten ARD-ZDF-Opfer jetzt auch ihre Wohnung verlieren.

Die öffentlich-rechtlichen Zwangsanstalten machen ernst:

In Zigtausenden Drohschreiben fordert der „ARD ZDF Beitragsservice“
die standhaften Zwangsgebührenverweigerer nun ulitmativ zur Zahlung auf.

Stichtag ist der 15. September.

Wer bis dahin nicht die TV-Steuer überwiesen hat, dem
droht Ungemach. So steht in den Zahlungsaufforderungen :

Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer
Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens,
der Rente oder auch ihrer Mietkaution.

Besonders perfide: der Angriff auf die Mietkaution. Wie sich
die GEZ-Schergen daran vergreifen wollen, ist derzeit rechtlich
unklar. Im Zweifelsfall dürfte dies gegen geltendes Recht verstoßen.

Sollte dies jedoch möglich sein, bedeutet es, dass Menschen
ihre Wohnung verlieren können, weil die Kaution weg ist.

Das kann ein fristloser Kündigungsgrund sein.

Vielen ARD-ZDF-Opfern dürfte es schwer fallen, die
rückständigen Zahlungen auf einen Schlag auszugleichen.

Wenn dafür jetzt die Mietkaution herangezogen wird, dann droht nicht
nur die Obdachlosigkeit sondern obendrein auch noch ein Schufa-Eintrag.

Das macht die Wohnungssuche fast unmöglich: wer vermietet
schon gern an jemanden, dessen Mietkaution nicht sicher ist ?

Schwacher Trost: Wer keine Wohnung mehr hat, braucht
auch die ARD-ZDF-Zwangsabgabe nicht mehr zu zahlen.

Hoffnungsschimmer für ARD-ZDF-Opfer: Rechtlich beanstandungsfähig
dürfte sein, dass auf dem Schreiben ein Vertretungsberechtigter
sowie seine Unterschrift fehlt. Da „ARD ZDF Beitragsservice“ keine
Behörde oder ein Staatsorgan ist, könnte die Mahnung ungülitg sein.

Ein Gericht hat eine Vollstreckung jedenfalls
bereits als unwirksam zurückgewiesen.

Die ausführliche Urteilsbegründung.

Hier die aktuellen Drohschreiben, welche derzeit verschickt werden :

1K23MUmZum Vergrößern bitte auf das Bild klicken

Anmerkung :

Eine Drohung mit mehreren Zwangsmaßnahmen hebt den Verwaltungsakt auf !

Siehe hier : Nichtige Verwaltungsakte

Quelle : mmnews.de

GEZ Massen-Prozess : Rechtsbeugung ?

gez-logoAm 19.8.2014 wurden vor dem Verwaltungsgericht Potsdam neun Klagen gegen
den Rundfunkbeitrag in einem Massenverfahren abgewiesen. Darunter auch meine
Klage gegen die Ablehnung meiner Härtefallanträge aus sozialen- und Gewissensgründen.

Zugegeben, die Frauenquote unter Rundfunkbeitragskritikern ist nicht sonderlich hoch.
Kritik am Rundfunkbeitrag scheint ein echtes Männerhobby zu sein, obwohl, man darf
nicht ungerecht sein, vor dem Verhandlungssaal trafen wir auch eine Unternehmerin
mit drei Filialen, die sich gegenüber dem Kameramann eines kleinen privaten
Fernsehsenders sehr kritisch zu der Neuregelung äußerte.

Aber der Andrang vor dem Gericht war doch in erster Linie männlich, wie wir scherzend
feststellen mussten. Wegen des großen Andrangs wurde die Verhandlung in einen größeren
Saal verlegt, dennoch mussten einige Besucher draußen vor dem Verhandlungssaal bleiben
und konnten, wie uns die Wachleute erläuterten, aus feuerschutztechnischen Gründen
nicht eingelassen werden.

Wie sich später herausstellte, waren gut ein Fünftel der Besucherplätze durch
Mitarbeiter des RBB belegt worden, die sich in die Gespräche mischten um heraus-
zubekommen, mit was für Motiven die Besucher und Pressevertreter gekommen waren.

Die Eröffnung des Verfahrens begann mit einer Abfrage, welche Kläger mit welchen
Rechtsanwälten erschienen waren und der Feststellung, dass zwei Kläger nicht kommen
konnten, sich jedoch auch nicht formgerecht abgemeldet hatten, weswegen ihre Klage
abgewiesen wurde. Beachtenswert war in diesem Zusammenhang, dass der neben mir
sitzende Kläger durch den bekannten Staatsrechtler Professor Koblenzer vertreten wurde.

Der vorsitzende Richter begann seine Ansprache mit einer Erläuterung, dass man
sich wegen der vielen anhängigen Klagen für diese Art des Verfahrens entschieden
habe, es sich jedoch um kein Massenverfahren handele, sondern jede Klage einzeln,
jedoch in einem gemeinsamen Termin behandelt werden solle.

Dann begann der Vortrag der Berichterstatterin, welche die Klagen in Grundzügen
grob zusammenfasste und herausstellte, dass alle Kläger als Gemeinsamkeit an der
Verfassungsmäßigkeit des Beitrags Zweifel hegten.

Der vorsitzende Richter begann nun auszuführen, dass man all diese Anträge
prüfen werde, jedoch jetzt schon anzuführen sei, dass der Rundfunkbeitrag
abgabenrechtlich nicht als Steuer zu verstehen sei.

Dann führte er aus, dass auch die Informationsfreiheit nicht durch den neuen
Rundfunkbeitrag eingeschränkt werde, denn es werde niemand gezwungen, Fernsehen
zu schauen und der Beitrag von knapp 18 Euro stelle keine nennenswerte
wirtschaftliche Belastung dar.

Nun wandte er sich an die Kläger und die beiden Justitiarinnen des RBB, indem
er meinte, er selbst verzichte seit 12 Jahren auf Fernsehen, zahle aber dennoch
den Rundfunkbeitrag, auch wenn er sich diesen Quatsch nicht anschaue.

Danach erklärte er, dass er auch keine Einschränkung der informationellen
Selbstbestimmung, sprich datenschutzrechtliche Bedenken darin sehe, dass
die Daten aller Bürger nun zentral durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
erfasst werden.

Ebenfalls stelle der Rundfunkbeitrag keine Einschränkung der Religionsfreiheit dar.
Es werde niemand gezwungen, Fernsehen zu schauen, auch würde der öffentlich-rechtliche
Rundfunk keine Sendungen ausstrahlen, in denen jemand dazu überredet werde, einer
bestimmten Religionsgemeinschaft beizutreten.

Dann begann die Anhörung der Kläger und ihrer Rechtsanwälte. Mein Rechtsanwalt verwies
auf die gezielte Desinformation des RBB zur Volksabstimmung gegen die Privatisierung
der Berliner Wasserbetriebe und machte deutlich, dass gerade für Bürger mit geringem
Einkommen durch den Rundfunkbeitrag die Informationsfreiheit beschränkt werde, denn
der Bürger könne sich bei kleinem Budget, wenn der RBB seiner Informationspflicht
wie in diesem Fall gezielt nicht nachkomme, nicht anderweitig informieren.

Sehr fundiert war der Vortrag von Professor Koblenzer, der eindringlich vor
dem Entstehen abgabenrechtlicher Schattenhaushalte warnte, die der Kontrolle
der demokratisch legitimierten und einzig zum Erlass von Steuern befugten
Instanzen entzogen sind und klar erläuterte, dass der Beitrag abgabenrechtlich
als Steuer zu bewerten sei.

Auch brachte er zusammen mit den anderen Anwälten das Thema auf, dass zwar beim
Rundfunkbeitrag eine Typisierung möglich sei, es jedoch nicht belegt werden kann,
dass tatsächlich weniger als 10% der Haushalte über kein Empfangsgerät verfügten.

Zwar gebe es statistische Hochrechnungen, jedoch keine verlässlichen Zahlen.
Vielmehr sprächen die enormen Mehreinnahmen dafür, dass die zur Typisierung
herangezogenen Zahlen nicht der realen Situation entsprächen.

Danach konnten sich auch noch die Kläger selbst zu Wort melden. Ich machte noch
einmal darauf aufmerksam, dass im demokratischen Meinungsbildungsprozess der
Bürger im Mittelpunkt stehen müsse. Diesem müsse das Recht zugestanden werden,
im Sinne der Gewissensfreiheit und negativen Meinungsfreiheit, Medien und ihre
Inhalte auch abzulehnen, indem er diese nicht bezahle.

Professor Koblenzer unterbrach die Verhandlung an einer Stelle plötzlich,
indem er ausrief: „Liegen dort schon die fertigen Urteile in den Akten?“

Der vorsitzende Richter erwiderte: „Nein, es liegen selbstverständlich
keine vorgefertigten Urteile in den Akten, das sieht nur so aus.“

Daraufhin beantragte Professor Koblenzer sofortige Akteneinsicht, er habe schließlich
schon so einiges erlebt. Die Akte wurde nun zwischen den Richtern hin und her geschoben,
ich konnte nicht genau sehen, was mit ihr geschah. Dann wurde Professor Koblenzer
Akteneinsicht gewährt. Dieser konnte kein vorgefertigtes Urteil in der Akte finden.

Um 12:30 beendete der vorsitzende Richter die Anhörung und
gab an, man werde frühestens um 13:30 das Urteil verkünden.

Als wir um 13:30 in den schon wieder überfüllten Gerichtssaal
eintraten, dauerte es noch einige Zeit, bis die Richter zurückkehrten.

Wir werteten dies als positives Zeichen.

Als der vorsitzende Richter zurückkehrte, fragte ihn der Wachmann, warum
es so lange gedauert habe. Der vorsitzende Richter antwortete scherzhaft :

„Wir hatten so viel Kaffee, den mussten wir erst noch leer trinken.“

Die Urteilsverkündung ging dann in einem Rutsch :

Alle Klagen wurden abgewiesen. Herr Professor Koblenzer war schon gar
nicht mehr zur Verkündung erschienen. Als professioneller Anwalt hätte
er dies nicht nötig, erklärte mein Mitkläger.

Quelle : mmnews.de

Deutsche Gerichte : Biegen, Beugen, Brechen

AVOCATWenn’s um’s Schwarzfahren geht, kennen deutsche Richter keine Gnade.

Wer 100 Millionen bietet, kann sich freikaufen.

Und gegen die GEZ gibts eh keine Chancen.

Wie korrupt ist die Justiz ?

Wieviel Recht bekommt man heute noch vor deutschen Gerichten ?

Ein Brief von Rolf Finkbeiner

Liebes Deutsches Gericht,

früher einmal dachte ich, wenn man jemandem vertrauen kann, dann Dir.

Wenn es irgendwo Gerechtigkeit gibt, dann durch Dich in diesem, unserem Land.
Vermutlich war das noch mein naiver Kinderglaube zu Schulzeiten, der mich zu
derlei Realitätsferne veranlasste, denn heute weiß ich es besser : Es gibt
keinerlei Recht, was Du nicht biegen und beugen könntest, bis es vollständig
gebrochen und zerbrochen ist.

Du trägst Deinen entscheidenden Beitrag zur Zerstörung unserer Gesellschaft bei
und das mit einer unfassbaren Dreistigkeit und unübertroffenen Arroganz. Um nur
einmal ein paar Themen zu nennen, in denen Du Dich stets besonders hervortust
und quasi vorhersagbare Urteile “im Namen des Volkes fällst”:

1.)
Deine Parteiname in Sachen Sorgerecht, wo Du fast immer
auf Seiten erpresserischer und verlogener Mütter stehst

2.)
Deine mutwillige Legalisierung staatlicher Kindesentführung,
wie etwa bei den Zwölf Stämmen in Bayern

3.)
Dein obligatorischer Ausländerbonus für alle
gewaltliebende und mordende Muslime

4.)
Deine Freundschaftsurteile für Politiker und Bänker

5.)
Deine Stärkung illegaler Gesetze, wie die
Zwangsabgabe für das “Demokratiefernsehen”

6.)
Dein Wegschauen beim Ausverkauf des Volksvermögens
durch irgendwelche Euro-Rettungspakete

7.)
Dein Nicken zur Aufhebung der letzten noch verbliebenen Souveränität
unseres Landes und dem Übertrag aller Macht an die EU

8.)
Deine harte Peitsche für den dummen Deutschen
bei lächerlichen Kleinstdelikten

Diese Liste ließe sich nahezu unendlich fortsetzen.

Doch das alles reicht Dir noch nicht. Jetzt sagst Du auch noch offen Ja zum Drogenkonsum.
Zu “Therapiezwecken” dürfen nun schwer kranke Patienten in eng begrenzten Einzelfällen
Cannabis anbauen und konsumieren, behauptest Du. Dazu haben Dich vermutlich die USA
inspiriert oder hast Du Dir das gar aus purem Eigennutzen zugestanden?

Auf der anderen Seite kann ich diesen Schritt aber auch verstehen, denn das, was uns
inzwischen von Seiten der Politik tagtäglich an Lügen und Irrsinn um die Ohren gehauen
wird, lässt sich nüchtern kaum mehr ertragen. Alkohol als Alltagsdroge ist zwar schon
lange legal, aber in Anbetracht des wachsenden Wahnsinns der Gesellschaft und insbesondere
deren vordersten Vorbilder und Wächter, zu denen Du ja ebenfalls gehörst, brauchen die
Menschen schlicht härteren Betäubungsstoff.

Daher wundert es kaum mehr jemanden, wenn nun auch die letzten Hemmungen
von Tugend und Moral beseitigt und Land und Leute endgültig der finalen
Zerstörung preisgegeben werden.

Mit Deiner politisch korrekten Grundeinstellung bist Du jedenfalls auf dem besten Wege,
die wenigen, noch verbliebenen Relikte unserer einstigen christlichen Kultur zu verraten.

Welche netten Überraschungen wirst Du uns denn in Zukunft noch bescheren ?

Viel ist ja nicht mehr übrig, selbst den gesunden Menschenverstand hast Du
zwischenzeitlich aufgehoben. Wie wäre es denn als nächstes mit ein bisschen
Antidiskriminierung, z.B. der Legalisierung von Pädophilie oder Zoophilie ?

Ist das denn fair, wie hier mit solchen Minderheiten noch immer umgegangen wird
und diese Menschen daran gehindert werden, ihre Triebe auszuleben? Also, weg mit
den Gesetzen, hebe die letzten Schranken auf, damit endlich die perverse Anarchie
herrschen kann in unserem Land.

Mit Recht und Gerechtigkeit stehst Du definitiv auf Kriegsfuß, das hast Du nunmehr
eindrücklich bewiesen. Wir sind daher gespannt, welchen Bereich Du Dir als nächstes
vornehmen wirst, um ihn – wie man heute so schön sagt – nachhaltig zu zertrümmern.

Jetzt wissen wir wenigstens, warum sich Deine
Schergen immer in schwarzen Henkerskutten kleiden.

Alle finsteren Gehilfen des Teufels machen das schließlich so.

Mit verbitterten Grüßen

Ein ernüchterter Bürger

Quelle : mmnews.de

Rechtsbeugung durch das Bundesverfassungsgericht

 

Iustitia-waage-313

Vielen ist es unverständlich, warum Fehlurteile, z.B im Bereich der zwangsweisen
pornografischen Indoktrination von Grundschulkindern und zu Meinungsäußerungen
über geschichtliche Vorgänge, von höheren Gerichten bestätigt werden und sogar
vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.

Manche Kritiker sprechen von „Rechtsbeugung“.

Rechtsbeugung ist nicht nur ein Rechtsfehler, sondern geschieht vorsätzlich.

Das Strafgesetzbuch stuft sie als „Verbrechen“ ein, das
von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft wird.

Doch viele halten Deutschland für einen Rechtsstaat,
in dem kein Gericht das Recht beugen würde.

Doch wenn man Rechtsfehler idiotensicher nachweist, wenn selbst die
gelehrtesten Rechtsanwälte es nicht verhindern können, daß „Rechtsfehler“
von den höchsten Gerichten bestätigt werden und sogar vor dem Bundesverfassungs-
gericht Bestand haben, dann spricht das alles für vorsätzliche Rechtsbeugung.

Aber wie will man beweisen, daß die Richter in Wirklichkeit
nicht so dumm sind, wie sie den Eindruck erwecken ?

Doch es gibt einen „Rechtsfehler“ von Bundesverfassungsrichtern, der eine selbst
für juristische Laien absolut denknotwendige Binsenweisheit derart dreist ignoriert,
so daß der „Fehler“ durch keine auch noch so große Dummheit entschuldigt werden kann.

Mit eigenen Ohren habe ich gehört, wie ein Professor der
Rechtswissenschaft den Studienanfängern eingeschärft hat :

Ein- und dieselbe Tat kann nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein.

Das wäre ein Selbstwiderspruch. Daraufhin fragte ich ihn: Wie kann das Grundrecht
der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für Tötungsspezialisten für ungeborene
Kinder gelten (BVerfGE 98, 218, I), wenn sogar dieselbe Entscheidung (S. 297)
einräumt, daß die vorgeburtlichen Menschentötungen „rechtswidrig“ sind ?

Also: Wie kann jemand ein Grundrecht für irgendwelche rechtswidrige Taten haben ?

Die Antwort des Professors: „Kein Kommentar“. Wie hätte er auch antworten können?

Hätte er die von ihm selbst dargelegte Binsenweisheit, daß ein- und dieselbe
Tat nicht sowohl rechtmäßig als auch rechtswidrig sein kann, widerrufen sollen?

Hätte er sagen sollen, daß das fachliche Niveau von Bundesverfassungsrichtern unter
dem von Studienanfängern liegt? Oder hätte er gar von „Rechtsbeugung“ sprechen sollen ?

Besonders letztes gehört sich für einen Professor nicht, der ja Staatsbeamter ist.

Zum Sachverhalt :

Zwei Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder legten Verfassungsbeschwerde
gegen ein bayrisches Gesetz ein, wonach sie nur maximal 25% ihrer Einnahmen
durch vorsätzliche Menschentötungen erzielen dürfen. Daraufhin entschieden
sieben Bundesverfassungsrichter in ihrem Urteil vom 27.10.1998 (BVerfGE 98,
218, I), daß das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 GG) auch für
Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder gelte.

Da sie ein früheres Urteil (Entscheidung vom 25.2.1975, BVerfGE 39, 1) des anderen
Senats des Bundesverfassungsgerichtes nicht einfach ignorieren konnten, haben sie
eingeräumt (S. 297), daß die Tätigkeit der klagenden Berufskiller „rechtswidrig“ ist.

Die Problematik des Kindermordes soll nicht der Gegenstand dieses Textes sein.

Die Bundesverfassungsrichter hätten auch dann das Recht gebeugt, hätten
sie für irgendwelche andere rechtswidrige Taten ein Grundrecht zuerkannt.

An dieser Stelle soll es nicht um den Kindermord gehen und darum,
wie verabscheuungswürdig er ist, sondern nur um den Nachweis, daß
es das Verbrechen der Rechtsbeugung in Deutschland gibt, und das
sogarbeim Bundesverfassungsgericht.

Die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas
und Hömig sind somit gemeingefährliche Verbrecher. Es ist zu wünschen, daß
ein Jurist oder am besten einer der namentlich genannten Bundesverfassungsrichter
in einer Antwort zu diesem Blog die juristische Frage beantwortet, wie es möglich
ist, daß jemand ein Grundrecht für rechtswidrige Taten haben kann.

Sollte es keine Antwort auf diese Frage geben, dann bleibt es unwiderlegt, daß
die Bundesverfassungsrichter Graßhof, Papier, Grimm, Kühling, Jaeger, Haas und
Hömig gemeingefährliche Verbrecher sind. Wie auch andere Verbrecher immer wieder
Verbrechen begehen, bis sie gestoppt werden, so beugen Bundesverfassungsrichter
immer wieder das Recht. Nur wem das bewußt ist, daß es Rechtsbeugung gibt, nur
der kann es nachvollziehen, wenn es auf Rechtsbeugung zurückgeführt wird, wenn
das Bundesverfassungsgericht zur Freude der Pädokriminellen bestätigt, daß es mit
den Freiheitsrechten des Grundgesetzes vereinbar sei, daß Grundschulkinder die
schulische Werbung für Sexualkontakte nicht ablehnen dürfen.

Ein vermeintliches Grundrecht für rechtswidrige Taten setzt ein Rechtsverständnis
voraus, das durch folgenden Slogan treffend beschrieben wird:

„Legal, illegal, scheißegal“.

Diese Rechtsauffassung verbindet die Bundesverfassungsrichter mit Hitler, Stalin,
der Mafia und allen anderen Verbrechern. Bei diesem Rechtsverständnis wird es
bedeutungslos, was im Grundgesetz oder in anderen Gesetzen steht, sondern der
politische Wille ist entscheidend. Das war bei Hitler so, das war bei Stalin so,
und auch heute ist in Deutschland Rechtsbeugung gang und gäbe. Weil dieser
Gedanke von vielen als absurd empfunden wird, deshalb mußte am Beispiel des
vermeintlichen Grundrechtes, andere Menschen rechtswidrig töten zu dürfen,
gezeigt werden, daß es auch heute in Deutschland Rechtsbeugung gibt.

Dieser zwingende Nachweis soll es dem Besucher von http://www.volksbetrug.net
ermöglichen, das nachzuvollziehen, was ich in Zukunft auf dieser
Internetseite über Rechtsbeugung noch schreiben möchte.

Danke an Johannes für diesen Artikel ! 😉

Verfahren gegen Piraten-Politikerin Anne Helm eingestellt

46312073-860x360Anne Helm (links): Ermittlungen eingestellt Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Verfahren gegen die Berliner
Piratenpolitikerin Anne Helm wegen Volksverhetzung eingestellt.

Helm hatte am sich am Jahrestag der alliierten Bombardierung Dresdens halbnackt und
vermummt mit dem Spruch „Thanks Bomber Harris“ auf dem Oberkörper fotografieren lassen.

Arthur Harris war Chef der britischen Bomberflotte, die auch
noch am Ende des Krieges zahlreiche deutsche Städte angriff.

Die Staatsanwaltschaft sah diese Aktion durch die freie Meinungsäußerung geschützt.

Auch die Verfahren wegen der Verunglimpfung des Andenkens
Verstorbener sowie wegen Beleidigungen werden nicht weitergeführt.

Das Verhalten von Helm, die auf der Liste der Piraten für das EU-Parlament
kandidiert, rufe nicht zum Haß oder zu Gewalt auf, heißt es in einem Schreiben
der Behörde, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

Die Aktion hatte auch innerhalb der Piraten für Wirbel gesorgt.

Mehrere Mitglieder des Bundesvorstands reichten ihren Rücktritt ein.
Einige Landesverbände berichteten von einer Austrittswelle.

Der aktuelle Parteivorsitzende Thorsten Wirth hatte über den Kurznachrichtendienst
Twitter jedoch seine Zustimmung zu der Opferverhöhnung signalisiert.

Helm selbst hatte ihre Teilnahme an der Aktion tagelang geleugnet.

Anmerkung :

Dazu passend ein Zitat von dem ehemaligen Richter Frank Fahsel :

„Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann.

Ich habe ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen
war/ist, weil sie systemkonform sind.

Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand),
dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“.“

Quelle : Junge Freiheit

Rundfunkbeitrag – VerfG : Plumpe Rechtsbeugung

GEZ-format3

Die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben entschieden, dass
derRundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. „Die Urteile sind einseitig, apodiktisch und
von der Argumentation her oberflächlich“ – urteilt sogar die FAZ. Handelt es sich
möglicherweise um krasse Fällte von Rechtsbeugung, um politische Vorgaben zu erfüllen ?

Wie unabhängig ist ein Verfassungsgericht wirklich? Dass es dabei nicht so
weit her ist, haben die jüngsten Urteile zu ESM und Euro-Rettung gezeigt.

Was zu beweisen war: Rechtsbeugung natürlich auch bei der absurden richterlichen
Apologie einer TV-Zwangs-„Gebühr“ selbst für Menschen, die mangels TV/Radio gar
kein öffentlich-rechtliches TV/Radio empfangen können oder wollen !

Absurde Zwangs-„Gebühren“ ohne Gegenleistung sind und
bleiben aber illegitim – egal, was diese Richter sagen.

In einer normalen, menschlichen, liberalen, auf freiwillige Verträge setzenden
Welt gälte das gar nicht nur für Gebühren, sondern sogar für Steuern selbst.

Aber in jedem Fall ist es absurd, dass die Gerichte noch nicht einmal verfügt
haben, die Zwangszahlung für alle wenigstens als „Steuer“ zu deklarieren.

Selbst dieser Anschein „Steuer“ sollte vermieden werden – Kritiker hätten sonst ja künftig
ganz offiziell vom „steuerfinanzierten, alternativlosen Zwangs-TV“ sprechen können.

FAZ : Diese Rundfunkurteile sind ein Witz

Die Richter in Koblenz und München formulieren all dies in einer erstaunlich
gleichlautenden, mitunter wie Satire anmutenden Schwurbel-Prosa, die mit
der juristischen Abwägung von Argumenten wenig zu tun hat.

Man gewinnt sogar den Eindruck, dass sie sich die
Einwände der Kläger gar nicht zu Gemüte geführt haben.

Haben sie aber sicher doch. Sie haben aber keine juristischen Gegenargumente,
die auch nur im 1. Semester Jura Gnade vor einem korrigierenden Professor fänden!

Genau so lief das auch bei den ESM-Urteilen, wo beste Argumente von
Schachtschneider und Hassel-Reusing im Urteil gar nicht erst erwähnt wurden!

Rechtsbeugung auf niedrigstem, arbeitsverweigernden Niveau!

Unser „Recht auf Recht“ existiert nicht mehr!

Zitat FAZ :

Die Verfassungsrichter behaupten einfach, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer
sei – weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Leistung für alle erbringe,
die ein Wert an und für sich sei und es keine Rolle spiele, ob man die Programme
empfangen wolle oder nicht.

Und sie sagen, dass alle davon einen Nutzen hätten – damit wird
der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum Teil der Daseinsvorsorge.

Man fragt sich, wie man in einer Welt vor 1950 / ARD-Gründung überhaupt leben konnte ?

Noch dazu gibt es inzwischen nicht wie damals NULL andere deutschsprachige TV- und
Internet-Sender, sondern geschätzte 2.000 – darunter sicherlich 1000 mit höherem
Qualitäts- und Wahrheitsanspruch als die „öffentliche-rechtlichen“ Zwangsmonopolisten!

Widerspruch oder Ausstieg aus dem System ist unmöglich.

Quelle : www.mmnews.de