Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/

Zustände sind das ..

Kurze Fragerunde am heutigen Vormittag mit einer sog. Beamtin:

Frage: “Haben Sie einen schriftlichen und unterschriebenen Auftrag”.

Antwort der sog. Beamtin: “Nein, mir wurde eine E-Mail zugesandt”.

Frage: “Können Sie mir den Namen desjenigen sagen der Ihnen diese E-Mail geschickt hat”

Antwort: “Nein, da stand kein Name drauf”.

Ich: “Sie sagen mir also, Sie haben von irgendjemanden eine E-Mail erhalten worin man sie auffordert das zu tun,
was Sie gerade tun. Ist das so richtig?”

Sie: “Ja so handhaben wir das, das ist gesetzlich.”
Eine weitere Frage an die Dame war: “habe ich jemanden einen Schaden zugefügt”.

Die Antwort: “Nein darum geht es nicht.
Es geht darum das ich diesen Auftrag erhalten habe und dem muss ich folge leisten.”

Also fassen wir nochmal zusammen:

“Ich habe also weder Ihnen einen Schaden zugefügt und Ihnen ist auch nicht bekannt, dass hinter der E-Mail
jemanden Schaden zugefügt wurde. Außerdem wissen Sie nicht den Namen der Ihnen diese E-Mail geschickt
hat und sie haben auch keinen unterschriebenen Auftrag.”

Soweit meine lieben Menschen ist es also gekommen. Ein sog. Beamter bekommt einen elektronischen Auszug der
einen sog.Auftrag enthält, ohne Angabe eines Namens, eines Ansprechpartners, ohne Unterschrift, ohne Überprüfung
des Sachverhaltes und der sog. Beamte wird tätig. Vielleicht sollte man wirklich mal ersthaft darüber nachdenken,
ob man diese sog. Beamten mal einer geistigen Überprüfung unterzieht, denn würde das umgekehrt jemand so machen,
dann glaubt mir, die wären die ersten die an deinen Verstand zweifeln würden und im Härtefall sogar zwangseinweisen wollten.

Verdreht Welt sag ich dazu nur:

Beamte hören auf elektronische Ausdrucke die nicht mal mehr Namen enthalten Beamte schädigen Menschen
gegen deren Willen.

Beamte kommen ohne Verantwortung für ihr eigenes Handeln und plündern Menschen und am nächsten Tag
verhaften sie dann einen anderen der jemanden etwas gestohlen hat.

Beamte tragen Waffen bei sich. Nur die wenigsten Menschen wissen, dass alleine das Mittragen einer Waffe die
Absicht des Schaden-zufügen-wollens beihaltet.

Ja, schon klar – die Beamten müssen sich vor uns gefährlichen Menschen schützen *kopfschüttel*

Frage an euch alle:

Wer genau hat z.B. einen Polizisten ermächtigt einen Menschen Schaden zu zufügen?

Wer genau hat die Macht einen Menschen gegen seinen Willen zu etwas zu zwingen?
(Erzwingungshaft, Erzwingung von Unterschriften usw.)

Sowohl die Polizei als auch alle anderen sog. Beamten sind dazu da dich, mich, uns alle, uns Menschen zu beschützen.
Sie sind zu unserem Schutze da. Und was tun sie? Sie zwingen uns, sie plündern uns, sie schlagen uns, sie sperren
uns ein, sie arbeiten für den Kommerz.

Es ist an der Zeit, dass man denen ganz klar sagt und zeigt, dass sie genauso wie jeder andere auch für ihr Handeln
verantwortlich sind und diese Verantwortung auch zu übernehmen haben. Die können die Verantwortung nicht länger
abschieben auf elektronische Aufträge ohne Namen. Sie können sich nicht hinter ihrer Personen (Firmenanzug) Maske
länger verstecken und ungeschadet uns Menschen Schaden zufügen.

Das dürfen die nicht! Aber sie tun es, weil wir ihnen nicht Einhalt gebieten.

Die haben NICHT das RECHT einem Menschen willentlich Schaden zu zufügen!
Kein Mensch hat das Recht einen anderen Menschen willentlich Schaden zu zufügen!

Ein Polizist hat heute morgen mit hochrotem Kopf mit wütenden Gesichtsausdruck mein Fahrzeug entwertet.
Er konnte mir nicht im geringsten einen Nachweis erbringen, dass er einen gültigen Auftrag hat.
Als ich ihm sagte, dass ich mich mit seinem Verhalten gerade wie im Kindergarten fühle, wo mir jemand
ein Spielzeugpapier vor die Nase hält und behauptet das wäre sein legitimer Auftrag.

Ganz ehrlich ihr lieben Menschen, ich habe keine Lust mehr auf dieses Kasperletheater.

Ich bezeichne mich als selbstverantwortlichen Menschen und ich werde mir doch nicht von jemanden der sich hinter
einer grünen Kleidung versteckt vorschreiben lassen wie ich zu leben habe und was ich zu tun und was ich zu lassen haben.

Hallo!!! Wer bitte schön, sollte diesem grünen verantwortungslosen Menschen diese Macht gegeben haben.

Ich war es nicht! Ich könnte das auch gar nicht. Kein Mensch kann einen anderen mehr Macht geben als er selbst bestitzt.

Wie soll das gehen? Ist “Gott” etwa vom Himmel gestiegen und hat ihn mit einem elektronischen Formular dazu ermächtigt??

Gehts noch, oder was? Wie tief schlafen wir eigentlich, dass wir das nicht bemerken.

Ein Polizist dient dem Menschen, er steht nicht über ihn. Er hat sich doch freiwillig ihm unterstellt.
Also wie soll ein Polizist sich plötzlich über mich stellen und mir Zwang androhen.
Der hat diese Macht nicht, weil es keinen Menschen gibt der ihm diese Macht hätte geben können.

Behauptet jemand etwas anderes, dann ist das eine Lüge und Betrug.

Das sieht man daran, dass die Beamten nur unter Zwang oder Zwangandrohung auf einen anderen Menschen,
ohne dessen Einverständnis, etwas erpressen können.

Denkt mal darüber nach ihr Menschen.

Quelle : http://www.eisenblatt.net/?p=12100