Fehlende Unterschrift des Vorsitzenden Richters auf dem schriftlichen Urteil

Richterhammer und Österr. FahneIm vorliegenden, schon etwas älteren Fall hatte sich der 3. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs mit dem absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 7 StPO
zu befassen. Die Vorsitzende hatte die Ausfertigung und Zustellung des
Urteils auf der Rückseite des Urteils schriflich angeordnet und unterschrieben.

Aus den Entscheidungsgründen

Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche
an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer
Unterschrift bestätigt haben.

Die Vorsitzende der Strafkammer hat das Urteil nicht unterschrieben, es trägt
lediglich die Unterschrift der beisitzenden Richterin. Da die fehlende Unterschrift
auch nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO nachgeholt wurde, ist
das Urteil nicht fristgerecht zur Akte gebracht worden.

Daran ändert auch nichts, dass die Vorsitzende noch innerhalb der Frist des § 275 Abs.
1 Satz 2 StPO auf der Rückseite des Urteils  die Ausfertigung des Urteils und dessen
Zustellung an die Verfahrensbeteiligten angeordnet und diese Verfügung unterschrieben
hat. Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den
mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den
Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche
Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird.

Durch die unter die Zustellverfügung gesetzte Unterschrift übernimmt die Richterin
nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen,
an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihr unterschriebenen Urteils.

Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO ist gegeben, weil das Urteil
innerhalb der in § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO bezeichneten Frist nicht vollständig
zu den Akten gebracht worden ist.

Gericht :

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.04.2010 – 3 StR 30/10

Quelle : Rechtsindex

„Die Unterschrift“ und die geheimen Tricks der Behörden und der GEZ

 

„Wir unterschreiben nichts“ Dieser Spruch kommt nicht von ungefähr.
Rechtsgültige Unterschriften sind den BRD Behörden fremd.

Mit krimminellen Machenschaften wird das deutsche Volk arglistig
getäuscht und an der Nase herum geführt. Dies wird mit vielen
Beispielen im Gespräch deutlich. Auch das Thema der GEZ wird hier behandelt.

Der Juraspezialist Andreas Clauss im Gepräch mit Oliver Glöckner bei Lebenskraft TV.

Warum sind Verwaltungsakte nichtig?

Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat verliehen.

Nur bei Vorliegen dieser staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht gegen den Bürger angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zwingend zitiert sein. (Siehe BVerfGE 55, 100 bzw. 1BvR 668/04)

Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.

Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.

Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen intense bestritten.

Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Erkennt die Masse der Bevölkerung, in welchem Ausmaß jeder Einwohner unseres Landes seit 1945 abgezockt wurde, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle mit Strafschadensforderungen beginnt.

Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz dieses Sachverhaltes deutlich machen.

Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.

Sie möchten mehr über die illegale Firma Bundesrepublik Deutschland GmbH wissen? Dann klicken Sie hier, um die Klage von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka zu lesen

 

http://dem-deutschen-volke.blogspot.it/2012/05/warum-sind-verwaltungsakte-nichtig.html