Hans-Werner schaute auf seinen Ausweis und stutzte, was dort steht. Er versuchte eine Erklärung zu finden, statt dessen begann der Weg einer langen Odyssee …
Seit einiger Zeit gibt es nun die neuen Personalausweise. Besonders fälschungssicher sollen sie sein und teuer. Sicherheit hat hindrance ihren Preis, so sagt man. Aber sind sie auch immer stimmig? Und was sagen sie zur Staatszugehörigkeit des Inhabers aus? Offensichtlich nichts, was bei Hans-Werners Geschichte gleich sehr deutlich wird.
Hans-Werner wollte sich vor der Einführung des neuen Personalausweises noch schnell einen von der älteren Sorte besorgen, schon allein des Preises wegen. Und so schaute er sich alle Eintragungen seines alten Personalausweises nochmals ganz genau an, ob alles stimmt, was denn da so steht. Verdutzt blieb er bei der Eintragung zur Staatsangehörigkeit hängen, denn dort las er “deutsch”. Das war ihm bisher noch gar nicht so aufgefallen. “Deutsch”, was heißt das? Er überlegte, dachte aber in dem Moment überhaupt nicht daran, was ihm noch alles widerfahren würde.
Die Gedanken sind frei! Wer kann sie erraten? Sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei! (Alte Schweizer Volksweise)
Nun folgt eine durch und durch wahre Geschichte … die da beginnt, wo Hans-Werner außerdem feststellte, daß in seinem bisherigen Personalausweis als Anschrift eine Hausnummer eingetragen war, die es überhaupt nicht gibt. Das war ihm bis dahin gar nicht aufgefallen, ging er doch davon aus, daß ein von den Behörden ausgestelltes Dokument nicht nur fälschungssicher ist, sondern daß es auch absolut stimmige Eintragungen enthält. Also fragte er bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt nach und bat um Aufklärung. Dort entgegnete man ihm erst einmal mit den üblichen Floskeln, daß das doch gar nicht sein könne und schließlich würden die Ausweise mit größter Sorgfalt in der Bundesdruckerei hergestellt, usw. usw.
Na ja, wie könnte eine Behörde überhaupt einen Fehler machen. Doch Hans-Werner blieb beharrlich. Und so wandte sich der städtische Bedienstete schließlich doch noch seinem Computer zu, gab Hans-Werners Namen ein und las den Eintrag vor.
Dann schaute er auf den Ausweis und stellte fest, daß die Daten mit denen in seinem Computersystem übereinstimmen und somit alles richtig sei. Er könne keinen Fehler feststellen. Was Hans-Werner denn wolle…
Dann folgte für Hans-Werner ein hartes Stück Arbeit, diesen Bediensteten davon zu überzeugen, daß es dennoch nicht stimmt, weil es die Hausnummer gar nicht gibt. Das wollte der Bedienstete nicht auf sich sitzen lassen, denn eine Verwaltung macht keine falschen Eintragungen, so oder so ähnlich waren die Äußerungen des Bediensteten. Dennoch veranlaßte er eine Überprüfung, die dann auch mit aller Gründlichkeit durchgeführt wurde.
Eines Tages erschien vor Hans-Werners Tür ein Beamter vom Ordnungsamt und überprüfte, wo er denn tatsächlich wohnte, ob er es denn auch wirklich so sei, und ob es nicht doch ein Haus mit der in seinem Ausweis eingetragenen Hausnummer irgendwo gäbe. Lange noch stand der Beamte am Straßenrand und schaute alle Hausnummern der Umgebung an, bis er schließlich ging.
Nach einiger Zeit erhielt Hans-Werner eine Nachricht vom Herrn Oberbürgermeister seines Wohnortes. Er schrieb, daß man festgestellt habe, daß es die Hausnummer, die in Hans-Werners Personalausweis steht, tatsächlich nicht gibt. Man könne sich absolut nicht erklären, wie es zu dem Fehler gekommen sei, usw. usw. und daß somit sein Ausweis nicht stimme.
Damit war amtlich festgestellt worden, daß Hans-Werner von einer Behörde ein amtliches Dokument erhalten hatte, das falsche Angaben zu seinem Aufenthaltsort enthielt. Was also soll die ganze Fälschungssicherheit, wenn nicht einmal die Eintragungen korrekt sind und man nicht einmal weiß, wie die falschen Angaben entstanden sind, fragte sich Hans-Werner.
Als Abhilfe schlug die Behörde vor, die unstimmige Adresse in seinem Ausweis mit einem Papierstreifen zu überkleben und darauf die richtige Adresse einzutragen, was Hans-Wemer aus Gründen der dann nicht mehr gegebenen Fälschungssicherheit und möglichen Unannehmlichkeiten bei eventuellen Kontrollen ablehnte. Daraufhin bot man ihm an, auf Kosten der Stadt einen neuen Personalausweis anfertigen zu lassen. Das klingt gut, dachte Hans-Werner, dennoch bat er sich eine gewisse Bedenkzeit aus.
Erwar mißtrauisch geworden und überprüfte nun alle weiteren Eintragungen seines noch vorhandenen Ausweises etwas genauer. Dabei fiel ihm auf, daß bei Staatsangehörigkeit nur das Wort “deutsch” steht. Moment mal, dachte er, “deutsch” ist doch lediglich ein Adjektiv, aber ein Adjektiv wozu? Eine Staatsangehörigkeit kann damit keinesfalls benannt sein, so seine Folgerung.
Er nahm seinen davor geltenden Ausweis zur Hand, jenen früheren, der noch ein kleines Büchlein war. Dort steht “Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher”. Das schien Hans-Werner schon eine etwas genauere Angabe zur Staatsangehörigkeit zu sein. Aber warum steht in dem derzeitigen Personalausweis, auf der Plastikkarte also, nicht einmal mehr, daß ich Deutscher bin, sondern nur “deutsch”? Irgendwie wußte HansWerner damit nichts anzufangen. Hans-Werner drängte es nach Gewißheit und Klärung. Zunächst fragte er erneut bei seinem zuständigen Paßamt der Stadtverwaltung nach, warum denn in seinem Personalausweis nicht stände, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland sei, ja nicht einmal, daß er Deutscher sei. Man antwortete, daß das doch in seinem Ausweis stehen würde. Er fragte erneut, wo es denn stünde. Man antwortete, daß oben im Ausweis doch Bundesrepublik Deutschland gut lesbar stünde. Er entgegnete, daß das doch nichts über seine Staatszugehörigkeit aussage, nicht einmal, daß er Deutscher sei, sondern allein etwas darüber, wo der Ausweis ausgestellt wurde.
Nein nein, so die Antwort der Bediensteten der Stadt, in diesem Zusammenhang stehe doch, daß er deutsch sei. Wie, ich bin deutsch, entgegnete Hans-Werner erneut. Ich bin zunächst einmal ein Mensch und bin als solcher ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Nun wurde der Gesichtsausdruck der städtischen Bediensteten ernst und ernster. Der Wortwechsel dauerte noch eine Weile fort, aber Hans-Werner bekam weder eine konkrete Antwort noch kam es zu einer Klärung des Sachverhaltes. Und um diese nutzlose Diskussion zu beenden und um Klarheit zu schaffen, fragte Hans-Wemer schließlich, ob man ihm nicht auf einem Blatt Papier ganz einfach bescheinigen könne, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist, weil “deutsch” oder “Deutscher” nichts über seine Staatszugehörigkeit aussagt.
Genervt gab die städtische Bedienstete Hans-Werner zu verstehen, daß das ihre Kompetenz bei weitem übersteigen würde und man in der ganzen Verwaltung so etwas auch noch nicht gemacht habe. Hans-Werner merkte, daß diese ganze Diskussion nicht zu einem Ergebnis führen würde. Dennoch gab er der städtischen Bediensteten abschließend zu verstehen, daß nach seiner Meinung im Ausweis bei Staatsangehörigkeit zweifelsfrei “Bundesrepublik Deutschland” stehen müsse, so wie z.B. bei einem Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika “United States of Amerika” steht.
Worauf er noch die Antwort erhielt, daß das jeder Staat mache, wie er es für richtig hält, und hier in der Bundesrepublik sei es eben so und nicht anders.
Nun gut. Etwas verärgert kramte Hans-Werner zu Hause in seinen alten Unterlagen und fand etwas, was ihn stutzig machte. Es war etwas aus der ehemaligen DDR, die er lange vor der Wiedervereinigung verlassen hatte. Dort stand doch tatsächlich bei Staatsangehörigkeit “Deutsche Demokratische Republik”.
Moment mal, dachte Hans-Werner als ich noch in der DDR lebte, hatte ich eine echte Staatszugehörigkeit und jetzt nicht? Hatte ich die etwa mit meinem Weggang aufgegeben, und bin ich jetzt ohne staatszugehöngkeit? Hans-Werner wußte bald nicht, was er noch denken sollte.
Bisher glaubte er, gerade die Bundesrepublik Deutschland sei jener Rechtsstaat, für den man sich seitens der Politik selbst ausgibt. Sollte er sich irren? Und haben etwa all seine Freunde aus der ehemaligen DDR mit de Wiedervereinigung ihre Staatszugehörigkeit aufgegeben? Denn jetzt ist ihre Staatsangehörigkeit laut Personalausweis auch nur noch “deutsch”.
Deutsch ohne Land und ohne Staat?
Und weil Hans-Werner weiterhin nach einer Klärung dieses gesamten Fragenkomplexes suchte, wandte er sich schriftlich an das Paßamt der Stadtverwaltung seines Wohnsitzes, mit der Frage, ob er nicht eine Bescheinigung haben könne, aus der eindeutig hervorgehe, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland sei.
Sehr freundlich und umfassend erhielt er eine Antwort. Man schrieb ihm, daß das doch in seinem Ausweis stehe. Aber es gäbe auch einen sogenannten Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Staatsbürgerschaftsausweis, den er beantragen könnte. Doch man gab ihm zugleich zu verstehen, daß darin zwar nicht “deutsch” als Staatsangehörigkeit stehen würde, sondern das dort steht, daß er als Inhaber dieser Urkunde Deutscher ist, was aber letztendlich das Gleiche wäre und somit eigentlich nicht seinem Wunsche entspräche.
Das ließ Hans-Werner aufhorchen. War da jemand in einer Behörde, der seine Anliegen verstanden hatte? Er las weiter. Und nun traute er seinen Augen nicht. Er las gleich mehrmals. Dort stand doch tatsächlich, daß es einer generellen Regelung bedürfe, im Personalausweis als Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen zu werden. Das aber könne nicht aufkommunaler Ebene geschehen, sondern müsse vom Gesetzgeber her erfolgen. Wie bitte?
Sofort griff Hans-Werner zum Telefon und fragte bei der Stadt nach, wo, d. h. in welchem Ministerium diese Zuständigkeit liege. Man verwies Hans-Werner an das Innenministerium des Bundes nach Berlin. Also rief er dort zunächst an, um zu klären, welche Stelle im Innenministerium dafür zuständig sei. Er wurde mehrmals kreuz und quer durch das Ministerium verbunden, weil niemand so recht weiterwußte, bis ihm schließlich ein Gesprächspartner klarmachte, daß dafür das Innenministerium des Landes seines Wohnsitzes zuständig sei.
Nun gut. Also rief Hans-Werner ebenfalls dort zunächst einmal an, um das Wie und Wo vorab zu klären, und traf auf eine offensichtlich “sehr kompetente” Bedienstete im Innenministerium des Landes, die ihm sehr beherzt klarmachte, daß er eine solche Bescheinigung nicht brauche, weil schließlich ja alles klipp und klar in seinem Personalausweis stehe. Auf seine Entgegnung, daß dort nur “deutsch” stehe und daß deutsch schließlich nur ein Adjektiv sei und nichts besage, wurde diese Bedienstete recht ungehalten und meinte quasi, wie doof er denn sei, schließlich stehe oben auf dem Ausweis deutlich Bundesrepublik Deutschland und damit sei die Staatsangehörigkeit eindeutig geklärt.
Wie bitte? Geklärt? Hatte man ihm nicht sogar seitens der Verwaltung seines Wohnortes mitgeteilt, daß eine solche Klärung prinzipiell noch aussteht? Um keinen weiteren Streit mit einer so kompetenten Person anzufangen, ver-abschiedete er sich besser und legte den Hörer auf.
Daraufhin schrieb er das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland als die ihm von der Stadtverwaltung genannte zuständige Stelle an und trug dort sein Anliegen umfänglich vor.
Er wartete und wartete, denn selbst nach vier Wochen hatte er noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung seines Schreibens erhalten, um die er ausdrücklich um die er ausdrücklich gebeten hatte. Inzwischen nutzte HansWerner die Zeit, alles noch einmal gründlich zu überdenken.
Allmählich kamen bei ihm Zweifel auf, ob es vielleicht die Bundesrepublik Deutschland als solche möglicherweise gar nicht gibt und das man ihm deshalb auch keine solche Bescheinigung zur Staatsangehörigkeit geben kann. Denn mit dem Wort Bundesrepublik wird ja lediglich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um eine Republik aus einem Verbund einzelner Länder oder Teile handelt. Und weil die Länder alle innerhalb von Deutschland liegen, ist es hindrance die Bundesrepublik Deutschland, deren oberste Stelle eine Art Zentralverwaltung der einzelnen Länder innerhalb Deutschlands darstellt.
Damit wäre die Bundesrepublik Deutschland vom Grundsatz her nur eine Art Verwaltungsgemeinschaft und kein eigentlicher Staat, so seine Logik, die einiges erklären würde.
Er steigerte sich immer tiefer in die Problematik hinein und überlegte, wozu es denn eines solchen Gebildes bedarf. Er überlegte weiter. War da nicht noch eine Sache im Jahre 1945? War es da nicht zu einer neuen Selbstverwaltung Deutschlands gekommen, nachdem der unselige Krieg verlorengegangen war und die Wehrmacht kapituliert hatte? Ja, nur die Wehrmacht, aber was war mit dem Staat selbst geschehen? Ist die Bundesrepublik Deutschland am Ende nur eine von den Siegermächten, den Alliierten also, geschaffene Verwaltungsgemeinschaft für die Teile des alten Staates und gar kein neuer Staat im eigentlichen Sinne?
Welch dumme Gedanken, die Hans-Werner da plagten! Und um die zu zerstreuen und um ein wenig Gewißheit zu bekommen, fragte er bei einigen Behörden nach und landete schließlich beim Kuratorium Wiedervereinigung Deutschland in Dresden.
Dort nun belehrte man ihn, daß seine Vermutungen falsch seien. Die Bundesrepublik Deutschland sei aufgrund der Pariser Verträge ein selbständiger, souveräner Staat.
Ein selbstständiger souveräner Staat?
Hans-Werner überlegt nachdem Gespräch noch lange. Ja, aber warum brauchte die Bundesrepublik für die Wiedervereinigung dann die Zustimmung von allen vier Siegermächten? Da hätte doch allein die Zustimmung der Sowjetunion gereicht, weil die doch stark mit der DDR “verbunden” war und viele militärische Anlagen und Streitkräfte dort unterhielt.
Doch Moment mal. Solche Streitkräfte gab und gibt es ja auch im westlichen Teil Deutschlands, ja eigentlich noch in der gesamten jetzigen Bundesrepublik Deutschland. Ach ja, stimmt, dachte er, wir haben ja gar keinen Friedensvertrag und befinden uns tatsächlich noch immer im Status des Waffenstillstandes. Und eine Verfassung haben wir ja auch nicht, nur eine gemeinsame Richtlinie, das Grundgesetz, für ein gemeinsames Handeln der einzelnen Bundesstaaten, woraus sich diese Bundesrepublik zusammensetzt.
Weg mit diesen Gedanken! Darf mal die überhaupt haben? Ach ja, dachte Hans-Werner, wenn ich sie nicht äußere, dann wohl schon, denn noch sind die Gedanken frei. Zudem war Hans-Werner noch immer in Erwartung der Antwort vom Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland auf seine Anfrage bzw. sein Begehren. Von dort aus würde sich schon alles klären, dachte er, auch daß die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat ist.
Doch die Ernüchterung folgte auf dem Fuße. Denn nach mehrmaliger Anmahnen einer Antwort und eines erneuten Einsenden seines Schriftsatzes, worum man gebeten hatte, weil der erste wohl irgendwie dort verlorengegangen oder nicht mehr auffindbar war, schrieb man ihm..
… daß mit der Bezeichnung “Staatsangehörigkeit” die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat gemeint ist, was im deutschen Recht so üblich sei und laut Grundgesetz die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zur Bundesrepublik Deutschland so als deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet ist.
So so, dachte Hans-Werner, und nahm sich nochmals das Grundgesetz zur Hand. Dort jedoch fand er im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit nichts von Bundesrepublik Deutschland, lediglich, daß Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Das Grundgesetz sagt also nichts bezüglich einer Staatszugehörigkeit, geschweige denn zur Bundesrepublik Deutschland aus, sondern nur zu Deutschland. Also schrieb Hans-Werner das Ministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland erneut an und trug diesen Sachverhalt vor. Außerdem bat er darum, ihm wenigstens einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, wo nicht, wie üblich, “Deutscher” eingetragen ist, sondern “Bürger der Bundesrepublik Deutschland”, und fragte, wo das Problem liege, einen solchen Eintrag zu bekommen, zumal es doch so ist.
Die Antwort des Innenministeriums der Bundesrepublik Deutschland war kurz. Man schrieb:
… Man könne ihm inhaltlich keine anderen Auskünfte geben. In allen Dokumenten der Bundesrepublik Deutschland sei die Staatsangehörigkeit als “deutsch” bezeichnet.
Das kann es doch wohl nicht sein, dachte Hans-Werner, warum wird mir eine Beurkundung, Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein, verweigert, obwohl es den Tatsachen entspricht?
Gibt es dafür einen Grund, den ich nicht kenne und weshalb man sich so intense weigert, mir das zu bestätigen? Und so schrieb Hans-Werner im Sep 2010 das Ministerium der Justiz der Bundesrepublik Deutschland an und trug sein Begehren auch dort schriftlich vor, weil er noch immer davon ausgeht, daß man sich zumindest dort mit dem Völkerrecht auskennt.
Schließlich hat jeder Mensch nach dem Völkerrecht einen Anspruch auf eine amtliche Feststellung seiner Zugehörigkeit zu einem Staat. Und die verweigert man ihm offensichtlich mit vielen Tricksereien und unstimmigen Redereien und Hinweisen.
Selbst nach mehrfachen Anfragen hüllt sich das Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland in großes Schweigen. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung auf seine vielen Nachfragen bekam er. Und so ist Hans-Werner heimat- und staatenlos, denn ohne eine schriftliche Bestätigung oder Beurkundung, woraus eindeutig die Zugehörigkeit zu einem Staat hervorgeht, besagt “deutsch” oder “Deutscher”, so wie es in seinem Ausweis steht, nach Völkerrecht gar nichts.
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