Ironleafs hat im Jahre 2017 seine These bestätigt gefunden ! 😉
Ironleafs hat im Jahre 2017 seine These bestätigt gefunden ! 😉
Warum wir das Recht zum Widerstand haben und wie wir ihn gewaltfrei leisten können.
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Quelle : BEWUSSTscout
Sogenannte Reichsbürger und andere versuchen, Mitarbeiter der Justiz in Magdeburg
mit horrenden Geldforderungen einzuschüchtern. Die Unruhe ist so groß, dass das
Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung organisiert hat, um die
eigenen Mitarbeiter zu beruhigen.
Sachsen-Anhalts Justizapparat ist in heller Aufregung: Auslöser sind Versuche vor
allem sogenannter Reichsbürger, mit der „Malta-Masche“ horrende finanzielle Forderungen
gegenüber Richtern, Justizangestellten und Gerichtsvollziehern durchzusetzen.
Die Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung
organisiert hat, um die eigenen Mitarbeiter zu beruhigen. „Ich bin von ganz vielen Kollegen
angesprochen worden, die in Sorge sind“, sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD) der MZ.
Bei den Reichsbürgern handelt es sich um ein Phänomen, das die Verfassungsschutzbehörden
seit mehreren Jahren beschäftigt. Reichsbürger, Germaniten und andere erkennen
Bundesrepublik und damit auch deren Verfassungsorgane nicht an.
Folglich akzeptieren sie beispielsweise keine Bußgeldbescheide etwa wegen Fahrens
ohne Führerschein. Sie sehen die Bescheide als Schikanen der Vertreter des Staates.
Quasi als Antwort stellen sie Schadenersatz-Forderungen gegen die Staatsdiener.
Was verrückt klingt, funktioniert in der Praxis, wenn auch über verschlungene Wege.
Da ist zunächst eine Anmeldung im UCC-Register in den USA nötig. Die Anmeldung
in dem Handelsregister ist online mögliche und läuft vollautomatisch, die
Plausibilitätsprüfung übernehmen Computer.
Nach der Anmeldung können Forderungen gegenüber angeblichen Schuldnern – also
Justizbediensteten – geltend gemacht werden. Und dies ohne den in Deutschland
üblichen Rechtsweg, bei dem die Schuld und der tatsächlich entstandene Schaden
nachgewiesen werden müssen.
Diese Forderungen werden dann vom UCC-Register an Inkassounternehmen auf Malta
abgetreten, die damit vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten erwirken.
Betroffene müssen vor Gericht in Malta erscheinen
Die Betroffenen müssten dann innerhalb kürzester Zeit persönliche vor Gericht auf
Malta erscheinen, um sich gegen die Forderungen zu wehren“, so Kolb. Unterbleibe
das, drohten die infolge Gebühren zu horrenden Summen angewachsenen Forderungen
in Deutschland vollstreckt zu
Belegt sind bislang mehrere Fälle in Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo
es jeweils um Forderungen in Größenordnungen von mehreren Hunderttausend Euro ging.
Vollstreckt wurden diese offenbar nur deshalb
nicht, weil es Formfehler bei der Zustellung gab.
Kolb will nun mit der Informationsveranstaltung für Beruhigung in der Justiz sorgen:
„Es gibt inzwischen Verfahren, die Forderungen abzuwenden.“ Ein
Nachweis, dass die Forderungen unberechtigt seien, sei nicht nötig.
Das Phänomen beschäftige inzwischen auch das Bundesministerium der Justiz, das Auswärtigen
Amt und die Botschaften in den USA und auf Malta. In beiden Staaten hätten sich die Behörden
kooperativ gezeigt: So habe Malta eine Rechtsanwältin benannt, die sich um die Abwehr der
Forderungen kümmern soll; das UCC-Register in den USA will die Einträge von Reichsbürgern
auf Antrag unbürokratisch löschen.
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet derzeit die Reichsbürger weiter, vor
allem die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die „Regierung Deutsches Reich“.
„Unter den Reichsbürgern sind eine ganze Menge wunderlicher Menschen, die nicht
per se rechtsextrem sind, aber es gibt auch eindeutige Berührungspunkte und
Überschneidungen zum Rechtsextremismus“, sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann.
Quelle : Mitteldeutsche Zeitung
Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden
()§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der
Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG).
Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte
gegeben, zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.
Ein Weisungsbeispiel berichtete die Süddeutsche
Zeitung im Zusammenhang mit dem Fall Mollath.
Zum Inhalt des Videos :
Über den Einfluss der Politik auf Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung. Über ein
korruptes politisches Unrechts-System, das jegliche rechtsstaatlichen Grundsätze
über Bord geworfen und dem Profit und Vorteil einiger weniger untergeordnet hat.
Dürfen Staatsanwälte zur Zeit amtlich tätig sein ?
Das Besatzungsstatut und eine Expertise
der Grundrechtepartei sagen : NEIN.
Der Film zeigt warum NICHT.
Alles wurde rechtlich dargelegt, doch der Gerichtsvollzieher
macht nach ZVG einfach weiter trotz NS-Rechtsnormen und
laufenden Straf- und Zivilverfahren.
Richterin Daute (Mitte), Stephane Simon (rechts), Staatsanwalt Klose (rechts)
Was bei uns als “Wutbürger” oder zumindest “Dagegen-Gesellschaft” diffamiert wird,
ist in Frankreich noch staatsbürgerliche Pflicht. Ein gutes Beispiel hierfür, liefert
uns ein Mann mit Courage, einer der Klartext spricht – Stephane Simon ist Franzose.
Der Ex-Bundespolizist hat auf verschiedenen Montagsmahnwachen und Demonstrationen über
Problematiken der modernen Gesellschaft geredet. Schnell, wie bei uns üblich, wird
Stephane Simon als Nazi diffamiert und wehrt sich dagegen.
Er störte zB. die Berichterstattung der ZDF-Liveübertragung über
die PEGIDA-Demo in Dresden und schrie immer wieder “Lügen-Presse”!
Dass es sich bei Pegida um kontrollierte Opposition handelt(e), habe ich in diesem Artikel
(hier), wohl schon deutlich zum Ausdruck gebracht. Der tatsächliche vorhandene Unmut in der
Bevölkerung, wurde nur ein weiteres Mal kanalisiert, das System BRiD an sich, wird überhaupt
nicht hinterfragt. Es wird keine Lösung von Problemen innerhalb des Systems geben.
Stephane Simon prozessiert seit seinem Austritt bei der Bundes-Polizei 2003, gegen diese
und gegen die Bundesrepublik Deutschland. Seit 11 Jahren ist er im Kampf vor Gericht für
seine Rehabilitierung und wird dabei von der Polizeigewerkschaft finanziell unterstützt.
Nun ist wohl schon hinglänglich bekannt, dass ein Bürger, bei einer Gerichtsverhandlung
gegen ihn, die Legitimation einer Richterin oder eines Richters verlangen kann.
Ein Polizeibeamter, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muss
sich laut Gesetz einem Bürger gegenüber vor jedem juristischen Handeln oder Einschreiten
legitimieren, wenn es der Bürger verlangt!
Ohne wenn und aber! Und genau das Gleiche gilt eben auch für eine Richterin oder
einen Richter. Wenn ein Bürger dessen Legitimation verlangt, dann sind die Richter,
laut Grundgesetz (Artikel 97 Absatz 1:
»Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen«),
dazu gesetzlich verpflichtet, diese schriftlich vorzulegen.
Genau diese “Richter-Legitimation” forderte Stephane Simon kürzlich von einer Richterin
bei einem Beleidigungsprozess vor dem Amtsgericht Leipzig. Die Richterin in Leipzig konnte
oder wollte ihre Zulassung nicht nachweisen. Daraufhin wurde der Prozess abgebrochen.
eipzig, 16. Februar 2015 (Quelle: ADN). Die mündliche Verhandlung in einem Beleidigungsprozess
gegen den französischen Staatsbürger Stephane Pierre Roger Simon am Amtsgericht Leipzig,
wurde am Montag nach etwa einer halben Stunde abgebrochen und ausgesetzt.
Genau genommen konnte die Verhandlung gar nicht erst eröffnet werden, denn Richterin
Daute war nicht in der Lage, ihre Zulassung als gesetzliche Richterin zu dokumentieren
bzw. nachzuweisen.
Das jedoch verlangte Simon vor Prozessbeginn. Daute wiederum berief sich
auf den im Gerichtspräsidium vorliegenden Geschäftsverteilungsplan.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Lupocattivo Blog
Nach Beschluss des Amtsgerichts Kehl (Az. 5 OWi 304 Js 2546/14) ist die
Besorgnis der Befangenheit begründet, wenn Richterin und sachbearbeitender
Staatsanwalt miteinander verheiratet sind. Unerheblich ist es dabei, dass
es sich hier nicht um ein Strafverfahren sondern um einen Bußgeldverfahren handelt.
Aus dem Beschluss des Amtsgerichts Kehl (5 OWi 304 Js 2546/14)
Die Ehe zwischen dem Richter und einem anderen Verfahrensbeteiligten
ist grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters
zu begründen. Denn die Ehe ist in der Regel auf gegenseitiges Vertrauen
und Wertschätzung gegründet.
Aus Sicht eines unvoreingenommenen Angeklagten bzw. Betroffenen besteht in
dieser Situation dann die Besorgnis, dass der Richter den Ausführungen eines
mit ihm verheirateten Staatsanwalts eine besondere Bedeutung beimisst.
Unerheblich ist es dabei, dass es sich hier nicht um ein Strafverfahren sondern
(lediglich) um einen Bußgeldverfahren handelt, in dem die Ermittlungen nicht von
der Staatsanwaltschaft, sondern von der Verwaltungsbehörde geführt wurden, die
auch den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Denn nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Vorlage der Akten
an die Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben der Verfolgungsbehörde
auf diese über (§ 40 Abs. 4 S. 1 OWiG).
Gericht :
Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 15.04.2014 – 5 OWi 304 Js 2546/14
Quelle : Rechtsindex