Höhere Rundfunkgebühren wegen Pensionen gefordert

beitragsserviceDie öffentlich-rechtlichen Sender haben eine Anhebung der Rundfunkgebühren gefordert,
um die Pensionen der Mitarbeiter finanzieren zu können. Insgesamt fehlen ARD, ZDF und
Co. dafür rund 2,2 Milliarden Euro, berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen
Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Im Gespräch sei deswegen eine zusätzliche Zahlung von 25 Cent pro Monat für jeden
Gebührenzahler. Die KEF forderte die Sender auf, die für Mitarbeiter sehr lukrativen
üppigen „alten Versorgungssysteme zu schließen“.

Bereits Anfang Februar hatte das Blatt berichtet, daß die Sender in den kommenden vier
Jahren 1,4 Milliarden Euro für Pensionen ausgeben müssen. Dazu kommen nötige Rücklagen
für künftige Rentner. Derzeit müssen die Gebührenzahler rund 13,50 Euro im Jahr für
die Renten von ehemaligen Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgeben.

Quelle : Junge Freiheit

Deutsche Anwaltshotline : Kostenlose Beratung zum Thema Rundfunkgebühren (GEZ)

gezNachdem 2013 die GEZ in „Rundfunkgebührenanstalt“ umbenannt und damit auch
das Modell der Rundfunkgebühren geändert wurde, ist die Empörung über die
von vielen als Zwangsabgabe gesehene Gebühr nicht abgeklungen.

Ganz im Gegenteil: Deutschlandweit gibt es Widerstand, auch aus der Region
Nürnberg, Fürth und Umgebung. Die „Initiative bayerische Rundfunkabgabe
fair-ändern“, sammelt Unterschriften, um die Politik dazu zu bewegen,
die Kritik der Bürger, Datenschützer, Medienpolitiker ernst zu nehmen.

Die Deutsche Anwaltshotline engagiert sich, informiert über die Rechtslage
und bietet Ratsuchenden (eine begrenzte Zeit lang) kostenlose telefonische
Rechtsberatung. Wir diskutieren dieses Thema gerne mit Ihnen.

Rufen Sie einfach unter der Festnetznummer 0911 / 517-9999-4 an und lassen
Sie sich kostenlos von einem fachkundigen Rechtsanwalt zum Thema Rundfunkbeitrag
beraten. Wir übernehmen die Beratungsgebühren des Rechtsanwalts für Sie!

Die Termine für die jeweils einstündige Rechtberatung sind :

Mittwoch, den 24.06.2015, 14:00 Uhr

Mittwoch, den 01.07.2015, 14:00 Uhr

Mittwoch, den 08.07.2015, 16:00 Uhr

Mittwoch, den 15.07.2015, 16:00 Uhr

Da wir einen großen Andrang erwarten, kann es durchaus sein, dass einige Anrufer
nicht durchkommen. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir für die Rechtsberatung
nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung stellen können. Wir bitten um Nachsicht,
falls nicht alle Anrufer beraten werden können.

Nach der 2013 in Kraft getretenen Reform muss nun jeder Haushalt eine Rundfunkgebühr
zahlen. Ausnahmen werden nur bei Personen gemacht, die folgende Leistungen beziehen:

– Sozialhilfe
– Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung
– ALGII oder Sozialgeld
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Ausbildungsförderung nach BAföG (nicht mehr bei Eltern wohnend)
– Berufsausbildungshilfe (nicht mehr bei Eltern wohnend)
– Ausbildungsgeld

Außerdem können unter anderem Sonderfürsorgeberechtigte, Volljährige, die im
Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben, taubblinde
Menschen und Empfänger von Blindenhilfe von der Rundfunkgebühr befreit werden.

Blinde oder sehbehinderte Menschen sowie behinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad
von mindestens 80% können eine Ermäßigung beantragen. Bei bestimmten Härtefällen
kann auch eine Rundfunkabgabenbefreiung beantragt werden.

Quelle : Deutsche Anwaltshotline

Stephan Brandner( MdL) AfD – Gesetzesentwurf der Thüringer Landesregierung zur GEZ

 

Herr Stephan Brandner bringt es sehr gut auf den Punkt ,
was das Thema  Rundfunkgebühren (GEZ) betrifft.

Die Rede von ihm ist echt hörenswert !

ARD, ZDF: 80 Mio. mehr

Die neue TV-Steuer zeigt erste Wirkung: Die öffentliche-rechtliche Propaganda-Krake meldet 80 Mio. Mehreinnahmen in diesem Jahr. Boykott-Maßnahmen fruchten offenbar nicht.

Nach einer vorläufigen Schätzung, die ARD, ZDF und Deutschlandradio der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) vorgelegt haben, liegen die bisherigen Einnahmen aus dem neuen Rundfunkbeitrag auf dem erwarteten (höheren) Niveau.

Nachdem die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich gesunken waren, zeichne sich nun eine „Stabilisierung“ ab, teilten die Sender mit. Dies war ein Ziel der „Reform“.

Der aktuellen Prognose zufolge liegen die Beitragseinnahmen bis Ende 2013 um ca. ein Prozent bzw. rund 80 Millionen Euro über den Gebühreneinnahmen des Jahres 2012. Im Vergleich zum Jahr 2009 war 2012 ein Rückgang von 1,5 Prozent bzw. rund 110 Millionen Euro zu verzeichnen. Damit wird mit der Umstellung bei den Beitragseinnahmen nahezu eine Punktlandung erzielt.

Derzeit laufen diverse Klagen gegen die unverschämte Rundfunkgebühr. So ist der Autovermieter Sixt und die Drogeriekette Roßmann nicht bereit, die neue TV-Steuer zu entrichten. Sixt müsste für jeden Leihwagen extra zahlen – obwohl die Fahrer bekanntlich bereits selbst die Rundfunkgebühr entrichtet haben. Sixt will bis zur höchsten Instanz gehen.

Doku: Verraten und verkauft: so verarscht das ZDF seine Zuschauer

 

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/15271-ard-zdf-80-mio-mehr

Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt

Für viele, die einmal mit der GEZ Streit haben, sind die nachfolgenden Ausführungen in dem Beschluss des VG München (M 6a S 04.4066) eventuell von Interesse. Der Empfänger einer einfachen Zahlungsaufforderung der GEZ ging gegen die Zahlungsaufforderung vor. Das Gericht verneinte aber die Verwaltungsaktsqualität der Zahlungsaufforderung und lehnte deshalb den Antrag ab:

[Rdnr. 20] II. 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig. Aufschiebende Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 1 VwGO nur einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt zukommen. Ein Verwaltungsakt muss angesichts der Regelungsfunktion, die ihm innewohnt, seinen Charakter als hoheitlich verbindliche Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts hinreichend klar erkennen lassen. Maßgebend hierfür ist der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte. Der Antragsteller richtet sich vorliegend nicht gegen die Vollziehung eines belastenden Verwaltungsakts i.S. von Art. 35 BayVwVfG bzw. § 35 VwVfG. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist daher unstatthaft. In der Rechnungsstellung des Antragsgegners vom … Juli 2004 kommt ein Wille des Antragsgegners, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck. Das Rechnungsstellen von (hier: Rundfunk-) Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ist – insbesondere wenn (wie vorliegend) dem Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist – als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, aufzufassen und nicht als Verwaltungsakt mit besonderem Regelungscharakter, maßgeblich nicht als vollstreckbarer Leistungsbescheid bzw. vollstreckbare Gebührenfestsetzung.

Im Umkehrschluss heißt das, dass die GEZ jedenfalls ihre „Zahlungsaufforderungen“ auch nicht zur Vollstreckung beim Gebührenschuldner nutzen kann. Den Zahlungsaufforderungen fehlt ja schließlich die verbindliche Regelungswirkung und die Zahlungsaufforderungen sind daher keine Verwaltungsakte. Auch eine Verwaltungsvollstreckung kann nur über vollstreckbare Titel erfolgen. Den einfachen Zahlungsaufforderungen fehlt diese Qualität.

Darüber hinaus verjähren ältere Forderungen der GEZ sehr schnell, wenn sie nicht ordnungsgemäß durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.

 

 

http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/gez-zahlungsaufforderung-verwaltungsakt/

GEZ – MDR zockt Zwangsgebühr

Mit Rundfunkgebühren lässt sich gut spekulieren: Der MDR zockt mit den TV-Zwangsgebühren hochspekulativ an den Finanzmärkten herum. – RBB beklagt Politikeinmischung.

 

Der Sächsische Rechnungshof hat Geldgeschäfte des MDR kritisiert. So heißt es in einem Prüfbericht, dass man „variabel verzinsliche Papiere“ wegen des Zinsrisikos als „Anlageform für Rundfunkgebühren kritisch“ sehe – berichtet der SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe. Auch „Floating Rate Notes“ seien risikobehaftet, im Prüfzeitraum unter lagen die Zinsen massiven Schwankungen.

 

Künftig solle der Sender auch den „Verkauf von Calls auf Aktien“ unterlassen. Die Behörde schließt nicht aus, dass auch Investmentzertifikate gegen die Rating-Vorgaben des MDR verstoßen haben. Ein Sendersprecher verweist darauf, dass die Prüfer dem MDR insgesamt eine „erfolgreiche Finanzanlagepolitik bescheinigt“ hätten. So habe der Rechnungshof positiv vermerkt, dass die Anstalt „auch während der Finanzkrise keine Buchwertberichtigungen“ vornehmen musste.

Der MDR halte die Risikobewertung des Rechnungshofes für variable verzinsliche Papiere „für nicht zutreffend“. Auch habe man nicht gegen eigene Rating-Vorgaben verstoßen. Trotzdem wolle man die Anmerkungen aufgreifen.

 

RBB: Politik Einmischung

Brandenburgs Regierungssprecher Thomas Braune hat sich im Mai vergangenen Jahres über das Vorgehen eines RBB-Redakteurs bei RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein beschwert. Der Redakteur hatte Ministerpräsident Matthias Platzeck wegen des Flughafen-Desasters befragen wollen, am Rande eines öffentlichen Termins zu einem anderen Thema. Platzeck reagierte ungehalten auf die Frage, während die Kamera schon lief.

In den frühen Regionalnachrichten sahen die Bürger einen patzigen Platzeck. Nach Braunes Intervention wurde der Beitrag umgeschnitten, in der späteren Berichterstattung fehlte das Gemurre des Ministerpräsidenten. Singelnstein bestätigte den Vorgang und sprach in diesem Zusammenhang von einer „Überfall-Situation“ in der sich Platzeck befunden haben.

Wie der Sprecher des RBB-Redakteursausschusses, Lutz Oehmichen, gegenüber dem SPIEGEL erklärte, habe es auch andere Einmischungsversuche der Politik gegeben. „Solche Fälle“ hätten RBB-Kollegen an das Gremium herangetragen, das über die innere Pressefreiheit wachen soll. Man versuche, bei „Konflikten dieser Art innerhalb des Hauses“ zu vermitteln.

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/12363-mdr-zockt-mit-zwangsgebuehr

Proteststurm: 100.000 Unterzeichner gegen neue GEZ

Eine Online-Petition gegen die „Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen“ hat die Marke von 100.000 Zeichnern geknackt. Doch es sollen noch mehr werden, damit die Forderungen erfüllt werden, sagt Initiator Patrick Samborski.

Die von Patrick Samborski (PDV) gestartete Online-Petiton für die Abschaffung der GEZ-Gebühr hat die Marke von 100.000 geknackt. „So erfolgreich war eine Petition gegen die Rundfunkgebühren noch nie!“, schreibt Samborski im Petitions-Blog. Doch er will sich auf den 100.000 Unterschriften nicht ausruhen. „Denn je mehr Unterschriften wir zusammen bekommen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass unsere Postulate erfüllt werden.“

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zwangsfinanzierung der öffentlich rechtlichen Medienanstalten beendet wird“, wird in der Petition gefordert. Begründet wird dies damit, die Gebühr einer Steuer gleichkomme, die nach dem Grundgesetz „aus guten Gründen“ verboten ist. Es dürfe jedoch niemand dazu gezwungen werden, Firmen und Unternehmen zu finanzieren. „Dieses Grundprinzip individueller Freiheit wird durch die GEZ zerstört“, so die Petition.

Daher sei eine Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags dringend notwendig. Öffentlich rechtliche Sender müssten sich nach dem Pay-TV Prinzip oder durch Werbeeinnahmen finanzieren. „Alles andere ist unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen bürgerliche Freiheitsrechte“, schreibt Samborski. Doch noch wird die Rundgebühr trotz aller Proteste eingetrieben. Die GEZ will dafür sogar die Hilfe von Inkasso-Unternehmen in Anspruch nehmen (mehr hier).

Mit mehr als 100.000 Unterschriften kann man Online-Petition bereits als überdurchschnittlich erfolgreich bezeichnen. Zwar hat die Petition gegen die Privatisierung des Wassers in Europa schon mehr als 1 Million Unterzeichner, doch sammelt sie auch in der gesamten EU Stimmen (mehr hier). Und im Kampf gegen den ESM haben deutsche Bürger sogar mehr als 1,5 Millionen E-Mails an Abgeordnete des Deutschen Bundestages geschickt (mehr hier).

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/01/proteststurm-100-000-unterzeichner-gegen-neue-gez/

GEZ Musterschreiben – Zusendung einer Kostenforderung

Als PDF Datei: beitragsservice-ard-unterlassung-allg-2013

Betreff: Zusendung einer Kostenforderung mit der Scheinteilnehmer-/Beitragsnummer:

 

Zurückweisung (kein Widerspruch) mit gleichzeitiger Aufforderung zur Unterlassung der Nutzung,

Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten. Zuwiderhandlungen haben einen rechtswirksamen

Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzbruch ohne Willenserklärung in Höhe von 250.000 EURO zur

Folge.

 

Werter Herr Dr. Stefan Wolf

 

bezugnehmend auf die hier eingegangene Kostenforderung weise ich diese hiermit zurück mangels Vertrag

mit dem hier fordernden Privatunternehmen. Ein Vertrag zwischen HGB und BGB des vorherigen

Gebührenservice GEZ wurde nicht geschlossen und hiermit nehme ich Abstand. Dies setzt auch keinerlei

Fristen in Gang. Die Rechtsform des Beitragsservice ist eine nicht selbständige rechtsfähige öffentlichrechtliche

Verwaltungsgemeinschaft. Eine staatliche Behörde wird bewusst vorgetäuscht.

Ich fordere hiermit die Vorlage, woher Sie meine Daten haben, da ich keinen Vertrag mit dem Unternehmen

abgeschlossen habe.

Der hier schreibende Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten

Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio ohne Vertrag mit meiner Person, zeigt eine Form

von Rechtsbeugung und Täuschung des Deutschen Volks. Der Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche,

 

nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung

 

der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD),

des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der

Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Der Gemeinschaft gehöre ich nicht an.

Der Beitragsservice trägt die gleiche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216, identisch mit der

UStG der erloschenen GEZ und ist nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit hier anzuzeigen, da eine neue Firma

hier vorgetäuscht wird, sowie die Täuschung über einen nicht existierenden Staat.

Weiterhin weise ich eine sogenannte „Haushaltssteuer“ zurück. Mangels eines Steuergesetzes der BRD

GmbH, der fehlenden Rechtsform eines Staates BRD GmbH und dem Wissen der geltenden

Reichsabgabeordnung werde ich mich nicht strafbar machen.

Einen sogenannten Rundfunkstaatsvertrag weise ich zurück, da einen Staatsvertrag nur zwei oder mehrere

souveräne Staaten miteinander abschliessen können. Ein sogenannter Staatsvertrag mit dem seit dem

18.07.1990 erloschenen Bundesländern ohne jede Gründungsurkunde, ist bewiesen Betrug und eine

Täuschung im Rechtsverkehr. Eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer sogenannten

Steuernummer ohne Steuergesetz ist kein öffentliches Unternehmen, sondern eine Firma, die nach HLKO

Artikel 47 das Deutsche Volk plündert. Plünderung ist verboten.

Dazu auch die offizielle Ankündigung

„The One People`s Trust“ durch die Treuhänder und die Enthüllung

 

CURRENT STATE 1111.1 Trustees: Caleb Paul Skinner, Heather Ann Tucci-Jarraf, Hollis Randall Hillner Ao

 

UCC Doc. No.

 

 

2 01 30 0 49 10 RECEIPT NO. 1285626 Jan 15, 2013

durch unverzügliche Veröffentlichung.

Es gilt weltweit das BGB: Schenkungen, sogenannte Steuern sind zurückzuerstatten. Damit ist auch

jegliches angewandtes Handelsgesetz erloschen und die vermeintlichen Firmen der BRvD insolvent. Ein

genutztes HGB ist hier seit 21.01.2013 erloschen, es gilt weltweit das „Bürgerliche Recht“ und jede

handelnde Person ist privatrechtlich nach BGB § 839 und § 840 zum Schadensersatz verpflichtet.

1

Jeder ungesetzlich requirierte Wert, der nicht von Gesetzes wegen ihnen gehört, wurde per Gesetz

ordnungsgemäss für nichtig erklärt und ist an die rechtmässigen Besitzer zurückzugeben. Damit kommt eine

Plünderung nach HLKO Artikel 47 durch Ihr Privatunternehmen nicht in Betracht.

Ein

„Staatsvertrag“ ist ein internationaler, völkerrechtlicher Vertrag zwischen in der Regel zwei oder

mehreren souveränen Staaten. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man „bilateral“, zwischen mehreren

Staaten „multilateral“. Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die Salinenkonvention zwischen

Österreich und Bayern. Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft sogenannter „Staatsvertrag“ genannt,

was in

Wirklichkeit ein sogenannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder

 

Weltanschauungsgemeinschaft

 

ist. Dieser Gemeinschaft trete ich nicht bei.

Dies lehne ich insbesondere ab, da hier nur Kriegsgebaren verherrlicht werden, kriminelle

Geldbeschaffungen über ein ungesetzliches Zahlungsmittel EURO mit Falschinformationen verbreitet

werden, die Unfähigkeit einer kriminellen Politik über eine sogenannte Finanzkrise, die es nicht gibt,

wissentlich verbreitet werden und damit das eigene Volk geplündert wird um Unwahrheiten über Medien zu

verbreiten.

Unter Drohung mit nichtigen Gesetzen zur Plünderung soll hier der Zwang als Gesetz verkauft werden, wo

Sie doch wissen, dass die BRD kein souveräner Staat ist. Die Wahrheit wird unterschlagen und die

Verherrlichung einer nationalsozialistischen Politik, sowie kriminelle Bankenmachenschaften finanziere ich

nicht. Ich bin Staatsangehöriger des immer noch völkerrechtlich existenten Deutschen Reich und habe mit

Ihrer Privatfirma gar nichts zu tun, geschweige denn einen Vertrag mit Ihnen.

Meine persönlichen Daten haben Sie nicht durch meine Person erhalten, da ich bewiesen keinen Vertrag mit

Ihrem Unternehmen habe. Sie weisen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens nach, woher Sie

meine Daten haben. Sollte hier kein Nachweis erfolgen, haften Sie persönlich mit 250.000 EURO, da Sie

keine Willenserklärung meiner Person besitzen.

 

Ohne weitere Ankündigung geht Ihnen in 14 Tagen eine Schadensersatzforderung

 

zu.

 

Rechtsbelehrung:

 

Bitte beachten Sie, dass eine handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Familiennamen Ihrer Person Herr Dr.

Stefan Wolf, unter Angabe der hier erschlichenen Leistung unter Vortäuschung eines „Staatsvertrages ohne

Staat“ – geschlossen mit sogenannten erloschenen Bundesländern ohne Gründungs- und

Körperschaftsurkunden – Willkür, Rechtsbeugung und Hochverrat am eigenen Volk, Vorschrift für Verträge

nach Verwaltungsvorschrift ist.

Die Erstellung von selbst bestellten Vollstreckungsbescheiden ohne jede Gerichtsbarkeit unterliegt dem

persönlichen Schadensersatz Ihrer Person, da Sie im vollen Wissen eine erloschene Firma Bundesrepublik

Deutschland Finanzagentur GmbH, HRB 51411 in Frankfurt a. M. und damit bewiesen keinen souveränen

Staat vertreten. Die Nutzung identischer sogenannter Steuernummern der erloschenen GEZ und der hier

auftretenden Firma zeigt den Vorsatz zum Dienstvergehen nach RStGB § 336.

Nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit:

„Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig.

 

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, dass durch Jemand unter Ausbeutung der Notlage, des

 

Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung

 

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Werth der Leistung dergestalt

 

übersteigen, dass den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Missverhältnisse zu der

 

Leistung stehen.“

 

Mit ermessenem Respekt

 

OHNE UNTERSCHRIFT

 

Rechtsbehelf:

 

Meine Unterschrift erhalten Sie nicht, da eine juristische staatenlose Person Herr Stefan Wolf keine Verträge

abschliessen kann, nur Opfer sammelt über Täuschung im Rechtsverkehr und HGB zur Plünderung. Ich bin

ein Mensch mit Naturrechten und habe mit der BRvD nichts zu tun. Eine staatenlose Person Herr Dr. Stefan

Wolf hat weder eine Rechtsfähigkeit noch eine Geschäfts- oder Prozessfähigkeit.

ARD: Propagandafeldzug für Rundfunkabgabe

Weil immer mehr Leute die neue Rundfunkgebühr boykottieren, greift die GEZ jetzt zur flächendeckenden Propaganda: Steuerzahlerbund fordert von ARD und ZDF Aufklärung über Pro-GEZ-Kampagne.

 

Eine neue Gemeinschaftskampagne von ARD und ZDF, die mit TV-Spots, Anzeigen- und Plakatmotiven für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk und die neue GEZ-Gebühr wirbt, stößt auf Kritik beim Bund der Steuerzahler. Die Rundfunkanstalten machten bereits seit einigen Jahren Werbung für das öffentlich-rechtliche Programm und ihr Finanzierungsmodell. „Allerdings dürfte weder die Einführung einer geräteunabhängigen Zwangspauschale noch die millionenschwere und aus Beitragszahlungen finanzierte Werbekampagne die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen erhöhen“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel Handelsblatt Online. „Mit Zwang erreicht man eben keine Akzeptanz.“
Holznagel forderte die Sender auf, die Marketing- und Kommunikationsaufwendungen für die neue Imagekampagne offenzulegen. „Die Bürger haben einen Anspruch darauf zu wissen, was mit ihrem Geld passiert und wie hoch der tatsächliche Anteil der Beitragseinnahmen ist, der für Werbezwecke verwendet wird“, sagte er. „Die Sender müssen transparent machen, was mit den ihnen überlassenen Geldern passiert.“
Die 30-sekündigen Imagespots und die Printmotive sind bereits seit einigen Tagen zu sehen. Am Montag startete zudem eine bundesweite Plakatkampagne. Zum ersten Mal treten dabei die Aushängeschilder von ARD und ZDF gemeinsam in Erscheinung. Jeweils zwei bekannte Persönlichkeiten der Sender werben unter dem Motto „Wir sind“ für die die Kernkompetenzen der gebührenfinanzierten Programme: Günther Jauch und Maybritt Illner stehen für die Polit-Talks, Tom Buhrow und Claus Kleber sollen die Nachrichtenkompetenz von ARD und ZDF unterstreichen. Am unteren Rand der Plakate wird zugleich für den neuen Rundfunkbeitrag geworben – mit dem Spruch: „Einfach. Für alle. Der neue Rundfunkbeitrag.“
Die Imagekampagne soll das ganze Jahr mit weiteren Motiven zu Genres wie Kultur und Krimis fortgesetzt werden.

 

 

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/12000-ard-propagandafeldzug-fuer-rundfunkabgabe