Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt

Für viele, die einmal mit der GEZ Streit haben, sind die nachfolgenden Ausführungen in dem Beschluss des VG München (M 6a S 04.4066) eventuell von Interesse. Der Empfänger einer einfachen Zahlungsaufforderung der GEZ ging gegen die Zahlungsaufforderung vor. Das Gericht verneinte aber die Verwaltungsaktsqualität der Zahlungsaufforderung und lehnte deshalb den Antrag ab:

[Rdnr. 20] II. 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig. Aufschiebende Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 1 VwGO nur einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt zukommen. Ein Verwaltungsakt muss angesichts der Regelungsfunktion, die ihm innewohnt, seinen Charakter als hoheitlich verbindliche Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts hinreichend klar erkennen lassen. Maßgebend hierfür ist der erklärte Wille, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte. Der Antragsteller richtet sich vorliegend nicht gegen die Vollziehung eines belastenden Verwaltungsakts i.S. von Art. 35 BayVwVfG bzw. § 35 VwVfG. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist daher unstatthaft. In der Rechnungsstellung des Antragsgegners vom … Juli 2004 kommt ein Wille des Antragsgegners, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck. Das Rechnungsstellen von (hier: Rundfunk-) Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ist – insbesondere wenn (wie vorliegend) dem Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist – als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, aufzufassen und nicht als Verwaltungsakt mit besonderem Regelungscharakter, maßgeblich nicht als vollstreckbarer Leistungsbescheid bzw. vollstreckbare Gebührenfestsetzung.

Im Umkehrschluss heißt das, dass die GEZ jedenfalls ihre „Zahlungsaufforderungen“ auch nicht zur Vollstreckung beim Gebührenschuldner nutzen kann. Den Zahlungsaufforderungen fehlt ja schließlich die verbindliche Regelungswirkung und die Zahlungsaufforderungen sind daher keine Verwaltungsakte. Auch eine Verwaltungsvollstreckung kann nur über vollstreckbare Titel erfolgen. Den einfachen Zahlungsaufforderungen fehlt diese Qualität.

Darüber hinaus verjähren ältere Forderungen der GEZ sehr schnell, wenn sie nicht ordnungsgemäß durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.

 

 

http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/gez-zahlungsaufforderung-verwaltungsakt/

Proteststurm: 100.000 Unterzeichner gegen neue GEZ

Eine Online-Petition gegen die „Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen“ hat die Marke von 100.000 Zeichnern geknackt. Doch es sollen noch mehr werden, damit die Forderungen erfüllt werden, sagt Initiator Patrick Samborski.

Die von Patrick Samborski (PDV) gestartete Online-Petiton für die Abschaffung der GEZ-Gebühr hat die Marke von 100.000 geknackt. „So erfolgreich war eine Petition gegen die Rundfunkgebühren noch nie!“, schreibt Samborski im Petitions-Blog. Doch er will sich auf den 100.000 Unterschriften nicht ausruhen. „Denn je mehr Unterschriften wir zusammen bekommen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass unsere Postulate erfüllt werden.“

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zwangsfinanzierung der öffentlich rechtlichen Medienanstalten beendet wird“, wird in der Petition gefordert. Begründet wird dies damit, die Gebühr einer Steuer gleichkomme, die nach dem Grundgesetz „aus guten Gründen“ verboten ist. Es dürfe jedoch niemand dazu gezwungen werden, Firmen und Unternehmen zu finanzieren. „Dieses Grundprinzip individueller Freiheit wird durch die GEZ zerstört“, so die Petition.

Daher sei eine Reform des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags dringend notwendig. Öffentlich rechtliche Sender müssten sich nach dem Pay-TV Prinzip oder durch Werbeeinnahmen finanzieren. „Alles andere ist unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen bürgerliche Freiheitsrechte“, schreibt Samborski. Doch noch wird die Rundgebühr trotz aller Proteste eingetrieben. Die GEZ will dafür sogar die Hilfe von Inkasso-Unternehmen in Anspruch nehmen (mehr hier).

Mit mehr als 100.000 Unterschriften kann man Online-Petition bereits als überdurchschnittlich erfolgreich bezeichnen. Zwar hat die Petition gegen die Privatisierung des Wassers in Europa schon mehr als 1 Million Unterzeichner, doch sammelt sie auch in der gesamten EU Stimmen (mehr hier). Und im Kampf gegen den ESM haben deutsche Bürger sogar mehr als 1,5 Millionen E-Mails an Abgeordnete des Deutschen Bundestages geschickt (mehr hier).

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/01/proteststurm-100-000-unterzeichner-gegen-neue-gez/

GEZ Musterschreiben – Zusendung einer Kostenforderung

Als PDF Datei: beitragsservice-ard-unterlassung-allg-2013

Betreff: Zusendung einer Kostenforderung mit der Scheinteilnehmer-/Beitragsnummer:

 

Zurückweisung (kein Widerspruch) mit gleichzeitiger Aufforderung zur Unterlassung der Nutzung,

Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten. Zuwiderhandlungen haben einen rechtswirksamen

Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzbruch ohne Willenserklärung in Höhe von 250.000 EURO zur

Folge.

 

Werter Herr Dr. Stefan Wolf

 

bezugnehmend auf die hier eingegangene Kostenforderung weise ich diese hiermit zurück mangels Vertrag

mit dem hier fordernden Privatunternehmen. Ein Vertrag zwischen HGB und BGB des vorherigen

Gebührenservice GEZ wurde nicht geschlossen und hiermit nehme ich Abstand. Dies setzt auch keinerlei

Fristen in Gang. Die Rechtsform des Beitragsservice ist eine nicht selbständige rechtsfähige öffentlichrechtliche

Verwaltungsgemeinschaft. Eine staatliche Behörde wird bewusst vorgetäuscht.

Ich fordere hiermit die Vorlage, woher Sie meine Daten haben, da ich keinen Vertrag mit dem Unternehmen

abgeschlossen habe.

Der hier schreibende Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten

Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio ohne Vertrag mit meiner Person, zeigt eine Form

von Rechtsbeugung und Täuschung des Deutschen Volks. Der Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche,

 

nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung

 

der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD),

des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der

Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Der Gemeinschaft gehöre ich nicht an.

Der Beitragsservice trägt die gleiche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216, identisch mit der

UStG der erloschenen GEZ und ist nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit hier anzuzeigen, da eine neue Firma

hier vorgetäuscht wird, sowie die Täuschung über einen nicht existierenden Staat.

Weiterhin weise ich eine sogenannte „Haushaltssteuer“ zurück. Mangels eines Steuergesetzes der BRD

GmbH, der fehlenden Rechtsform eines Staates BRD GmbH und dem Wissen der geltenden

Reichsabgabeordnung werde ich mich nicht strafbar machen.

Einen sogenannten Rundfunkstaatsvertrag weise ich zurück, da einen Staatsvertrag nur zwei oder mehrere

souveräne Staaten miteinander abschliessen können. Ein sogenannter Staatsvertrag mit dem seit dem

18.07.1990 erloschenen Bundesländern ohne jede Gründungsurkunde, ist bewiesen Betrug und eine

Täuschung im Rechtsverkehr. Eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer sogenannten

Steuernummer ohne Steuergesetz ist kein öffentliches Unternehmen, sondern eine Firma, die nach HLKO

Artikel 47 das Deutsche Volk plündert. Plünderung ist verboten.

Dazu auch die offizielle Ankündigung

„The One People`s Trust“ durch die Treuhänder und die Enthüllung

 

CURRENT STATE 1111.1 Trustees: Caleb Paul Skinner, Heather Ann Tucci-Jarraf, Hollis Randall Hillner Ao

 

UCC Doc. No.

 

 

2 01 30 0 49 10 RECEIPT NO. 1285626 Jan 15, 2013

durch unverzügliche Veröffentlichung.

Es gilt weltweit das BGB: Schenkungen, sogenannte Steuern sind zurückzuerstatten. Damit ist auch

jegliches angewandtes Handelsgesetz erloschen und die vermeintlichen Firmen der BRvD insolvent. Ein

genutztes HGB ist hier seit 21.01.2013 erloschen, es gilt weltweit das „Bürgerliche Recht“ und jede

handelnde Person ist privatrechtlich nach BGB § 839 und § 840 zum Schadensersatz verpflichtet.

1

Jeder ungesetzlich requirierte Wert, der nicht von Gesetzes wegen ihnen gehört, wurde per Gesetz

ordnungsgemäss für nichtig erklärt und ist an die rechtmässigen Besitzer zurückzugeben. Damit kommt eine

Plünderung nach HLKO Artikel 47 durch Ihr Privatunternehmen nicht in Betracht.

Ein

„Staatsvertrag“ ist ein internationaler, völkerrechtlicher Vertrag zwischen in der Regel zwei oder

mehreren souveränen Staaten. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man „bilateral“, zwischen mehreren

Staaten „multilateral“. Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die Salinenkonvention zwischen

Österreich und Bayern. Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft sogenannter „Staatsvertrag“ genannt,

was in

Wirklichkeit ein sogenannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder

 

Weltanschauungsgemeinschaft

 

ist. Dieser Gemeinschaft trete ich nicht bei.

Dies lehne ich insbesondere ab, da hier nur Kriegsgebaren verherrlicht werden, kriminelle

Geldbeschaffungen über ein ungesetzliches Zahlungsmittel EURO mit Falschinformationen verbreitet

werden, die Unfähigkeit einer kriminellen Politik über eine sogenannte Finanzkrise, die es nicht gibt,

wissentlich verbreitet werden und damit das eigene Volk geplündert wird um Unwahrheiten über Medien zu

verbreiten.

Unter Drohung mit nichtigen Gesetzen zur Plünderung soll hier der Zwang als Gesetz verkauft werden, wo

Sie doch wissen, dass die BRD kein souveräner Staat ist. Die Wahrheit wird unterschlagen und die

Verherrlichung einer nationalsozialistischen Politik, sowie kriminelle Bankenmachenschaften finanziere ich

nicht. Ich bin Staatsangehöriger des immer noch völkerrechtlich existenten Deutschen Reich und habe mit

Ihrer Privatfirma gar nichts zu tun, geschweige denn einen Vertrag mit Ihnen.

Meine persönlichen Daten haben Sie nicht durch meine Person erhalten, da ich bewiesen keinen Vertrag mit

Ihrem Unternehmen habe. Sie weisen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens nach, woher Sie

meine Daten haben. Sollte hier kein Nachweis erfolgen, haften Sie persönlich mit 250.000 EURO, da Sie

keine Willenserklärung meiner Person besitzen.

 

Ohne weitere Ankündigung geht Ihnen in 14 Tagen eine Schadensersatzforderung

 

zu.

 

Rechtsbelehrung:

 

Bitte beachten Sie, dass eine handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Familiennamen Ihrer Person Herr Dr.

Stefan Wolf, unter Angabe der hier erschlichenen Leistung unter Vortäuschung eines „Staatsvertrages ohne

Staat“ – geschlossen mit sogenannten erloschenen Bundesländern ohne Gründungs- und

Körperschaftsurkunden – Willkür, Rechtsbeugung und Hochverrat am eigenen Volk, Vorschrift für Verträge

nach Verwaltungsvorschrift ist.

Die Erstellung von selbst bestellten Vollstreckungsbescheiden ohne jede Gerichtsbarkeit unterliegt dem

persönlichen Schadensersatz Ihrer Person, da Sie im vollen Wissen eine erloschene Firma Bundesrepublik

Deutschland Finanzagentur GmbH, HRB 51411 in Frankfurt a. M. und damit bewiesen keinen souveränen

Staat vertreten. Die Nutzung identischer sogenannter Steuernummern der erloschenen GEZ und der hier

auftretenden Firma zeigt den Vorsatz zum Dienstvergehen nach RStGB § 336.

Nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit:

„Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig.

 

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, dass durch Jemand unter Ausbeutung der Notlage, des

 

Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung

 

Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, welche den Werth der Leistung dergestalt

 

übersteigen, dass den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Missverhältnisse zu der

 

Leistung stehen.“

 

Mit ermessenem Respekt

 

OHNE UNTERSCHRIFT

 

Rechtsbehelf:

 

Meine Unterschrift erhalten Sie nicht, da eine juristische staatenlose Person Herr Stefan Wolf keine Verträge

abschliessen kann, nur Opfer sammelt über Täuschung im Rechtsverkehr und HGB zur Plünderung. Ich bin

ein Mensch mit Naturrechten und habe mit der BRvD nichts zu tun. Eine staatenlose Person Herr Dr. Stefan

Wolf hat weder eine Rechtsfähigkeit noch eine Geschäfts- oder Prozessfähigkeit.

ARD: Propagandafeldzug für Rundfunkabgabe

Weil immer mehr Leute die neue Rundfunkgebühr boykottieren, greift die GEZ jetzt zur flächendeckenden Propaganda: Steuerzahlerbund fordert von ARD und ZDF Aufklärung über Pro-GEZ-Kampagne.

 

Eine neue Gemeinschaftskampagne von ARD und ZDF, die mit TV-Spots, Anzeigen- und Plakatmotiven für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk und die neue GEZ-Gebühr wirbt, stößt auf Kritik beim Bund der Steuerzahler. Die Rundfunkanstalten machten bereits seit einigen Jahren Werbung für das öffentlich-rechtliche Programm und ihr Finanzierungsmodell. „Allerdings dürfte weder die Einführung einer geräteunabhängigen Zwangspauschale noch die millionenschwere und aus Beitragszahlungen finanzierte Werbekampagne die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen erhöhen“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel Handelsblatt Online. „Mit Zwang erreicht man eben keine Akzeptanz.“
Holznagel forderte die Sender auf, die Marketing- und Kommunikationsaufwendungen für die neue Imagekampagne offenzulegen. „Die Bürger haben einen Anspruch darauf zu wissen, was mit ihrem Geld passiert und wie hoch der tatsächliche Anteil der Beitragseinnahmen ist, der für Werbezwecke verwendet wird“, sagte er. „Die Sender müssen transparent machen, was mit den ihnen überlassenen Geldern passiert.“
Die 30-sekündigen Imagespots und die Printmotive sind bereits seit einigen Tagen zu sehen. Am Montag startete zudem eine bundesweite Plakatkampagne. Zum ersten Mal treten dabei die Aushängeschilder von ARD und ZDF gemeinsam in Erscheinung. Jeweils zwei bekannte Persönlichkeiten der Sender werben unter dem Motto „Wir sind“ für die die Kernkompetenzen der gebührenfinanzierten Programme: Günther Jauch und Maybritt Illner stehen für die Polit-Talks, Tom Buhrow und Claus Kleber sollen die Nachrichtenkompetenz von ARD und ZDF unterstreichen. Am unteren Rand der Plakate wird zugleich für den neuen Rundfunkbeitrag geworben – mit dem Spruch: „Einfach. Für alle. Der neue Rundfunkbeitrag.“
Die Imagekampagne soll das ganze Jahr mit weiteren Motiven zu Genres wie Kultur und Krimis fortgesetzt werden.

 

 

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/12000-ard-propagandafeldzug-fuer-rundfunkabgabe

GEZ – Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig! Verfassungsrechtler nennt GEZ-Gebühr verfassungswidrig

Der Handelsverband Deutschland HDE hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass der seit dem 1. Januar gültige Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.).

Der Beitrag, schreibt der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, sei keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ und also eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.

hier geht es weiter:

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gutachten-fuer-handelsverband-verfassungsrechtler-nennt-gez-gebuehr-verfassungswidrig/7690726.html

Neue GEZ-Gebühren ab 01.01.2013 – So wehren Sie sich!

Neue GEZ-Gebühren ab 01.01.2013

Beitrag von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer

So wehren Sie sich!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig.
Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung
nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.
Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig
davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die
GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden
Euro pro Jahr an Geldern ein.
Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue
Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der
GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch
Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab
2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch
nimmt oder nehmen kann.
Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine
Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die
Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund
bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit
verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder
Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der
Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er
diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten
von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass
zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher
haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das
Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid
innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch
einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige
Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch
keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei
einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch
die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen,
sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter
Gebührenverschwendung zu wehren.

Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent

Total abGEZockt 2013: Aufstand gegen TV-Gebühr

Ab 2013 wird es ernst: Jeder muss eine Zwangspropaganda-Abgabe zahlen. Während die breite Masse schläft, regt sich im Internet Widerstand: „UnGEZiefer, GEZtapo, TV-Diktatur“. ARD & ZDF freuen sich schon über die neue Medien-Steuer, die ca. 10 Mrd. in die Kassen spült. Gibt es ein Entrinnen?

Protest-Plakat aus dem Internet:

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von René Ketterer Kleinsteuber

Die Propagandamaschinerie läuft bereits auf vollen Touren. Die aus Zwangsgebühren/-beiträgen finanzierten Sender inszenieren eine beispielslose Kampagne für die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrages. Es werden Pseudo-Interviews veröffentlicht, die eindeutig belegen sollen, wie gut und gerecht der neue Rundfunkbeitrag ist. Dabei dürfen selbstverständlich keine Beispiele fehlen, die das zweifelsohne belegen sollen. Alles schön und friedlich, alles im Lot.
Man fragt sich allerdings, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt Werbung für die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages machen muss? Einerseits muss man für so eine tolle Sache gar keine Werbung machen und anderseits ist das schließlich egal, denn jeder muss so oder so zahlen. Also warum diese Mühe? Warum nicht lieber das Geld für die Eigenwerbung sparen und zur Tagesordnung übergehen?
Eine mögliche Erklärung könnte die Tatsache sein, dass der Widerstand in der Bevölkerung täglich wächst. Insbesondere im Internet findet man eine immer größer werdende Bewegung, die dabei ist, sich zu organisieren und zu vernetzen. Wenn man nicht dagegen steuert – so wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk denken –, könnte diese Bewegung einen unaufhaltsamen Schneeballeffekt verursachen, der die staatliche mediale Macht überrollt. Daher wird schweres Geschütz ausgefahren und die Propagandamaschinerie mit voller Kraft angestartet.
So etwas kennt man von Diktaturen in Schurkenländern. Obwohl es nur eine große und überdimensionale Macht gibt, kommt die Propaganda nie zum Stillstand. Tag ein, Tag aus wird für den Diktator und sein System geworben, bis – leider – viele das auch glauben oder sich einreden, es glauben zu wollen.
Zurück nach Deutschland zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es wird uns eingeredet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eminent wichtig für den Erhalt unserer Demokratie und westlichen Lebensart sei und daher solle man diesen nicht einmal in Frage stellen. Darüber hinaus würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen sehr wichtigen Bildungsauftrag erfüllen usw. Ich denke, an dieser Stelle muss ich die „Wichtigkeit“ des Apparates nicht weiter aufführen. Diese Parolen und Floskeln hören wir bereits seit Jahrzehnten und sie sind mittlerweile in den Köpfen vieler Leute fest zementiert. Beim Schreiben dieser Zeilen kommt mir der Begriff „mediale Diktatur“ in den Sinn.
Nun wächst eine junge Generation heran, die mit diesen Medien nichts anzufangen weiß. Das sind unsere Internet-Kinder, die sich dezentral über alle Grenzen hinweg vernetzen und informieren – der öffentlich-rechtliche Rundfunk mutet sie wie ein Dinosaurier an. Diese Generation lässt nicht zu, dass ihre Köpfe durch Propaganda zubetoniert werden und setzt sich zur Wehr. Sie sieht nicht ein, für weder bestellte, noch benötigte „Leistungen“  zur Kasse gebeten zu werden, während sie gleichzeitig zusehen, wie sich die Radio- und Fernsehleute die Taschen regelrecht mit ihrem schwer verdienten Geld voll stopfen. Sie fragen sich, warum eine Frau Intendantin Monika Piel aus zwangseingetriebenem Geld einen Grundgehalt von 308.000 € im Jahr erhält? Mehr als die Bundeskanzlerin! Eine gute Frage, wie ich denke.
All das spürt der öffentlich-rechtliche Rundfunk und startet deswegen diese plumpe Propaganda in der Hoffnung, etwas bewirken zu können. Dabei übersieht er, dass die einzige Wirkung eine noch stärkere Polarisierung ist, was zu einer Verhärtung der Fronten führt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk agiert genauso wie jene Diktatoren, die am Ende ihrer Ära einmal mehr versuchen, ihre Macht  unter Beweis zu stellen, indem sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel gegen ihr eigenes Volk richten. Wie die Geschichte uns aber immer wieder lehrt, gab es an diesem Punkt nie ein Zurück für Diktatoren und das einzige, was sie noch ausrichten konnten, war Leid und Zerstörung.
Man erkennt eindeutig die Parallele. Mit der Einführung des Rundfunkbeitrages haben sich Politik und staatliche Medien in ihrer Gier nach immer Mehr einen Bärendienst erwiesen – sie haben ihr Ende selbst eingeleitet.

online-boykott.de

Holger Fröhner – Die Jahrhundertlüge – Live

Holger Fröhner, bei der Buchvorstellung seines neusten Werkes „Kapitalimus“ am 03.02.2012 in Leipzig