Da, mich sehr viele Leute gebeten haben mal kurz zu erklären wie das funktioniert, versuche ich mal eine Kurzform
zu veröffentlichen, denn leider gibt es zu diesem Thema viel Falsch Informationen.
(Ich habe mich sogar mal selbst in eine Verrant, denn ich habe mittelbar und unmittelbar verwechselt.)
Aber vorab muss ich mal ein paar Dinge erklären, denn das wird immer Falsch verstanden!
Staatsangehörigkeit = Ist wie bei einem Familienangehörigen. Zum Beispiel: Vater (Ehemann), Mutter (Ehefrau)
und die Kinder. Hierbei handelt es sich um “Angehörige”.
Staatszugehörigkeit = Bei einer Familie wäre das zum Beispiel ein Nachbar, der seit 30 Jahren nebenan wohnt
und jeden Tag zu Besuch ist. Er ist der Familie Zugehörig, aber nicht Angehörig.
Staatsbürger = Hierbei handelt es sich um einen Bürgen, also jemanden der sich in einem Geschäftlichenverhältniss befindet.
Er brügt für Kredite usw.
Was ihr also benötigt ist die Staatsangehörigkeit alles andere ist falsch! Lange Zeit habe ich ebenfalls diesen Kram
mit der Unmittelbaren Reichsangehörigkeit geglaubt, aber diese bezieht sich nur auf den Entwurft von 1934 und ist
Rückwirkend für NICHTIG erklärt worden. Also besteht nun wieder der ursprüngliche Rechtsstand.
Dinge die man hierzu im Blog gelesen haben muss!!!
Deutsches Richtergesetz § 9 http://www.eisenblatt.net/?p=14278
Kein Sklave mehr nach capitis diminutio maxima http://www.eisenblatt.net/?p=14946
Die BRD hat keine Staatsangehörigen http://www.eisenblatt.net/?p=14510
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : http://www.eisenblatt.net/?p=14999
PS :
Unser Ironleafs hat das erfolgreich hinbekommen (Autor des Artikels)!!!