Die Grünen : Kauft nicht beim AfDler

w2dj5eAls unerträglichen Rückfall in die Zeiten der Nazi-Diktatur hat Sachsens
AfD-Vorsitzende Frauke Petry die AfD-feindlichen Äußerungen des Leipziger
Grünensprechers Jürgen Kasek gegeißelt. „Damals wurde gesagt: ‚Deutsche,
kauft nicht beim Juden‘. Heute schreibt Kasek auf Twitter: ‚Ab sofort
empfehle ich nicht mehr zum Friseur Gentlemen’s Cut zu gehen.

Inhaber ein AfDler. Man weiß nie, wo die Schere ansetzt.

Dieser Gesinnungsterror ist nicht nur geschäftsschädigend.

Er beschädigt auch den Ruf des AfD-Direktkandidaten für die Landtagswahlen,
Ralf Nahlob, und den seines Geschäftspartners. Er schadet aber vor allem
der Demokratie, die vom Meinungsaustausch lebt und nicht davon, missliebige
Meinungen in SA-Manier niederzuhalten.

Dass diese Beschädigung von einem Rechtsanwalt ausgeht, der sich einem
freiheitlich-demokratischen Rechtsverständnis verpflichtet fühlen müsste,
ist unerträglich. Noch dazu, da er als Stadtsprecher einer im Landtag
vertretenen Partei fungiert“, so Petry weiter. Ein Rücktritt von allen
Parteiämtern sei das Mindeste, was die Öffentlichkeit erwarten könne.

„Einer ihrer Kreischefs benutzt Formulierungen aus dem Geist der
Nazi-Ideologie – und die Landeschefin der Grünen Antje Hermenau
schweigt“, erklärt Petry, „das ist armselig und zeugt von der
inhaltslosen Machtversessenheit einer Verbotspartei, die beispielsweise
für Veggie Day, Rauchverbot im Biergarten und Tempolimit eintrat.“

claudiafatimaroth1f92e68bjpgQuelle : mmnews.de

Raubüberfall der Firma Polizeidirektion Görlitz auf Alleinerziehende Mutter und ihre zwei Kinder

Die neuesten Neuigkeiten aus der Lausitz. Eine Alleinerziehende Mutter sollte heute früh um 9.00 Uhr wegen 25,- Euro nach Chemnitz ins Firmenhotel -2 Sterne JVA Chemnitz verbracht und einen Tag eingesperrt werden. Da derzeit Ferien sind, durften sich ihre beiden Kinder das Schauspiel, was sich die beiden Uniformierten der Polizei, unser Freund und Helfer – mit ansehen, damit die beiden wissen, wie der Freund und Helfer wirklich agiert. Natürlich dürfen und werden die beiden Kinder das den anderen Kindern auch sagen, damit es sich weiter herumspricht, welche Qualität die Ordnungsmacht von heute darstellt. Weder in der alten Bundesrepublik noch in der alten DDR-Verwaltung hätten sich Polizisten so verhalten und bei rechtswidrigen Plünderungen mitgemacht. Anstatt zu remonstrieren (§ 63 Bundebeamtengesetz) werden Hausfriedensbruch, Rechtsbeugung und Nötigung nebst Plünderung ohne Rechtsgrundlagen begangen.

Der Tochter wurde ihre Kamera aus der Hand gerissen, das sie zwei Bilder gemacht und sich geweigert hatte die Bilder des bedrohlichen Besuchs zu löschen. Ihr wurde gedroht, dass sie die Kamera ‘beschlagnahmen’ werden, wenn die Bilder nicht sofort gelöscht werden. Isabell Schulze, die Dame in blond, nahm die Kamera kurzzeitig an sich um die Löschung zu prüfen, hielt die ganze Zeit die Hand an ihrer Waffe. Als ob eine wehrlose Mutter und zwei Kinder eine Gefahr darstellen. Aber wenn man Strafdaten im Dienst begeht, bei persönlicher Haftung da hat man eben Angst, dass etwas an die Öffentlichkeit geht. Was müssen die für eine Angst haben, wenn sie ihre Strafdaten vertuschen wollen. Umgekehrt haben diese bewaffnet wie die beiden waren Fotos vom Grundstück gemacht. Für welche Zwecke die Firma Polizei sowas braucht?

Die recherchen über Soziale Netzwerke wie Facebook haben ergeben, dass auch die Polizisten scheinbar normale Menschen sind.  Wir haben die beiden Polizisten gefunden. Die Gründe der Plünderung und des agressiven Verhaltens sind unbekannt, da sich die überfallenen alle ruhig verhalten haben und keinerlei Aggressivität gezeigt haben im Gegensatz zu Frau Schulze und Herrn POM Stiebitz. Herr POM Stiebitz kam der älteren Tochter bedrohlich nahe und schrie sie an.

Herr POM Stiebitz ist außerdem einfach in Haus gegangen, da die Tür zu der zeit offenstand.

Desweiteren hat er außerdem verweigert, seinen Vornamen zu nennen und sich korrekt auszuweisen, was nach deren eigenen rechtlichen pieregeln (§ 8 Sächsisches Polizeigesetz) vorgeschrieben ist. Die Recherche hat ergeben er heißt POM Enrico Stiebitz. Hier die beiden ruhmreichen Helden der Polizei auf selbst veröffentlichten Bildern aus dem Netz:

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POM Enrico Stiebitz

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Polizistin Isabell Schulze

Auch der Haftbefehl ist ein neuer Höhepunkt der Rechtlosigkeit!

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Eine Diplomrechtspflegerin Dehnke, ohne Vornamen die vermutlich nicht Schreiben kann und eine Urkundsbeamtin ohne Vornamen, die Rechtsbeugung begeht sind verantwortlich für die Vorbereitung der illegalen Strafdaten! Nochdazu gibt es seit dem 08. Mai 1945 keine Beamten mehr sondern nur noch Bedienstete, wie das Bundesverfassungsgesetz im Urteil vom 17.12.1953 feststellte! Eine nichtbestellte Ausfertigung die aufzeigt, dass das Original auch nicht unterschrieben wurde, wurde von Simone Lotze nicht bestellt.

Rechtsbeugung und Strafdaten ohne Ende in der Miniaktion um erfundene 25 Euro aufgrund irregulärer Rechtsnormen!

Und so wurden erfolgreich für das Unternehmen Bundesrepublik 25 Euro erpresst geplündert!

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http://staseve.wordpress.com/2014/02/19/raububerfall-der-firma-polizeidirektion-gorlitz-auf-alleinerziehende-mutter-und-ihre-zwei-kinder/

Urteil : Private GmbH darf keine behördlichen Bescheide erlassen

Urteil

Mit Urteil (Az.: 4 A 567/11) hat das Sächsische OVG entschieden, dass eine private GmbH
ohne besondere gesetzliche Ermächtigung nicht befugt ist, behördliche Bescheide zu erlassen.

Der Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid der Stadtentwässerung Dresden GmbH, mit dem diese
einen Aufwandersatz für die Herstellung eines Schmutzwasseranschlusskanals festgesetzt hatte.
Nach Auffassung des Senats war die GmbH hierzu nicht befugt, vielmehr hätte hier der Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Dresden als zuständige Behörde den Bescheid erlassen müssen.

Da letztere auf den Widerspruch des Klägers einen Widerspruchsbescheid erlassen hatte, war der
Fehler geheilt worden, so dass die Klage unter Aufhebung einer anderslautenden Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Dresden (Urteil vom 16. Februar 2010 . 2 K 201/09) erfolglos blieb.

Begründung des Gerichts

Zur Begründung führte das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus, dass es einer
gesonderten gesetzlichen Grundlage bedürfe, wenn eine GmbH als privater
Geschäftsbesorger mit dem Erlass von Bescheiden beauftragt werden solle.

Eine gesetzliche Grundlage, welche den Erlass von Bescheiden über die Festsetzung
eines Aufwandsersatzes für die Herstellung einen Schmutzwasseranschlusskanals
erlaube, liege im Freistaat Sachsen nicht vor.

Eine Behörde verstoße gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft, wenn sie eine juristische
Person des Privatrechts mit dem inhaltlichen Erlass von Festsetzungsbescheiden beauftrage.

Zulässig seien lediglich vorbereitende oder unterstützende Hilfstätigkeiten
von privaten Geschäftsbesorgern im Rahmen einer Verwaltungshilfe.

Die Grenze der Verwaltungs- und Erfüllungshilfe sei hingegen überschritten, wenn der Helfer
wie hier die Stadtentwässerung Dresden GmbH – eigenständig und umfassend den Bescheiderlass übernehme.

Quelle : Rechtsindex

Kinderschändung durch deutsche Richter ?

Kinderschändung durch deutsche Richter ?

Seit 2005 existieren konkrete Hinweise auf sexuellen Missbrauch
von Kindern durch Leipziger Staatsanwälte und Richter.

Der damalige sächsische Innenminister Thomas de Maizière war zuständig für
den Verfassungsschutz in Sachsen und wurde von diesem am 12. August 2005 darüber informiert.

Doch de Maizière leitete als Dienstherr keinerlei strafrechtliche Schritte
ein, wie es eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre. Und auch bis heute wurde
von einer Strafverfolgung nichts bekannt.

Thomas de Maizière machte indes eine glänzende Karriere in Berlin:

Von November 2005 bis Oktober 2009 war er Kanzleramtsminister (und damit zuständig
für den Verfassungsschutz in ganz Deutschland), danach Bundesminister des Innern,
und seit dem 3.3.2011 ist er Bundesminister der Verteidigung.

Wie heißt doch gleich die bekannte Volksweisheit von dem, was glänzt?!

Deutsche Hymne Das Lied der Deutschen – Heino (mit Orchester)

Das ist unsere wahre vollständige Hymne und wer denkt, dass auch nur eine dieser
Strophen verboten ist, der sollte sich mal fragen, wieso Heino es dann gesungen hat.

Deutschland, Deutschland über Alles bedeutet nicht, dass alle anderen Länder schlechter
wären als Deutschland. Man muss sich die geschichtliche Situation vor Augen führen,
bevor man urteilt, denn als diese wunderschöne Hymne gedichtet wurde, gab es kein
wirkliches Deutschland, sondern nur lauter kleine deutsche Staaten wie Preussen,
Bayern, Schwaben, Baden, Österreich, Schlesien, Pommern, Sachsen usw.

Diese Zeile: Deutschland, Deutschland über Alles bedeutet in diesem
Zusammenhang nun logischerweise, dass ein Deutschland, ein geeintes
Vaterland über alle anderen politischen Ziele der Welt gehen.

 

Schneeberg : Über 1000 Bürger demonstrieren gegen Asylmissbrauch

Am vergangenen Sonnabend demonstrierten 1000-1500 Bürger im sächsischen Schneeberg gegen
Asylmissbrauch und Ausländergewalt. Der Protest richtete sich gegen ein Asylbewerberheim,
welches in der ehemaligen Bundeswehrkaserne eingerichtet wurde.

In dem Heim leben mittlerweile 550 Asylbewerber, darunter auch mehrere gewalttätige Tschetschenen.
Diese hatten zuvor in Chemnitz randaliert. Bei der Randale wurden 21 Menschen verletzt – zwei davon
sogar lebensgefährlich. Nach den Ausschreitungen wurden die Asylbewerber nach Schneeberg verlegt.

Die Bürger in Schneeberg befürchten nun eine Gewaltzunahme in ihrer Stadt.

Die Protestdemonstration wurde von örtlichen NPD-Mitgliedern organisiert. Hunderte Schneeberger
Bürger aus allen Schichten des Volkes schlossen sich dem Protestzug an und riefen immer wieder

„Wir sind das Volk!“.

Zu der Veranstaltung wurden auch mehrere Politiker eingeladen, um den besorgten Schneeberger
Bürgern ihre Standpunkte zur Asylproblematik zu erläutern. Die örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten
Alexander Krauß und Thomas Colditz kamen der Einladung jedoch nicht nach. Dagegen nahm der
NPD-Landtagsabgeordnete Mario Löffler die Gelegenheit war und sprach zu den Schneebergern.

Dabei forderte er ein Ende von Asylmißbrauch, Überfremdung und Ausländerkriminalität.
Löffler erinnerte im weiteren Verlauf der Rede an die vielen sozial Schwächeren im eigenen
Land, denenwegen der explodierenden Kosten für Asylbewerber nicht geholfen werden könne.

Zudem wies er darauf hin, daß dem Erzgebirgskreis wegen der hohen Asylbewerber-Kosten im
kommenden Jahr ein Defizit von 300.000 Euro drohe. Diejenigen, die immer höhere Aufnahmequoten
wollen,forderte Löffler auf, die Asylbewerber bei sich privat im eigenen Hause zu beherbergen.

Auch eine 16-jährige Schneeberger Schülerin ergriff das Mikrofon. Sie kritisierte, daß Bürger
von Politik und Medien pauschal als „Rechtsextremisten“ oder gar als „Nazis“ verunglimpft
werden, nur weil sie die Zunahme der Asylbewerberzahlen kritisch sehen.

Diese Begriffe werden systematisch genutzt, um Bürger einzuschüchtern, damit sie ihre Meinung
nicht offen sagen. Die Demonstration in Schneeberg hat jedoch gezeigt, daß die Bürger von
dieser Einschüchterung die Nase voll haben. Sie lassen sich ihre Meinung nicht länger verbieten.

In Anlehnung an die Demonstrationen von 1989 skandierten
sie daher auch unüberhörbar: „Wir sind das Volk!

Quelle : Morbusignorantia

Polizei warnt vor GEZ-Betrügern

In mehreren Bundesländern wurden Briefe verschickt, die zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen aufforderten. Die gefälschten Briefe sehen täuschend echt aus und geben Berliner Konten für die Überweisung an.

GEZ

Trickbetrüger nutzen derzeit die neue seit Januar eingeführte GEZ-Gebühr aus, um sich zu bereichern. Sowohl die Polizei in Mittelhessen als beispielsweise auch die Verbraucherzentrale Sachsen warnen. Die Betrüger fordern einen quartalsmäßig fällig werdenden Beitrag in einem Schreiben, das „täuschend echt“ vorgebe, von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu stammen, so die Polizei Mittelhessen. Mehrere Strafanzeigen lägen ber

eits vor, darunter auch die Gebühreneinzugszentrale in Köln.

Ähnliches schriebt die Verbraucherzentrale Sachsen:

Die Schreiben sind nicht persönlich adressiert sondern gehen laut Adressfeld “An alle privaten Haushalte im Beitragsgebiet Deutschland”. Mit dem Schreiben wird aufgrund einer angeblichen Umstellung des Zahlungssystems zur Überweisung des Rundfunkbeitrages für die Monate April bis Juni 2013 auf ein Konto bei der Landesbank Berlin aufgefordert.

Das gefälschte Schreiben soll auch in „perforierter Form den Überweisungsträger samt Beleg für den Einzahler“ enthalten, so die Polizei. Erläutert wird die Zahlungsaufforderung im Schreiben wie folgt:

Durch Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag haben wir, zum 1. Januar 2013, das Zahlungs-System und die Konto-Daten geändert. Sie haben eine neue Betragsnummer zugewiesen bekommen. Bitte zahlen Sie die kommenden Beträge unter Angabe der Beitragskonto-Nr. ….., auf das Konto ….., bei der Landesbank Berlin …. Wir bitten sie daher, die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum April 2013 bis Juni 2013 von 53,94 Euro zu überweisen. Einen Vordruck für Ihre Zahlung haben wir beigefügt.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/03/26/gez-polizei-warnt-vor-gefaelschten-zahlungsaufforderungen/

Sächsischer Willkür-Richter: „Die Wahrheit interessiert mich nicht!“

Das Bundesverfassungsgericht sieht das nach einer erfolgreichen
Verfassungsbeschwerde von PWB Rechtsanwälte inzwischen anders.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde
durch die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) einstimmig stattgegeben, die besagt, dass
auch ein Zivilrichter der Wahrheitsfindung verpflichtet ist.

Dieser Beschluss, so der Sprecher der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), Erich Jeske, sei eine schallende
Ohrfeige für die sächsische Willkür-Justiz. Verfahren müssen auch in Deutschland rechtsstaatlichen
Grundsätzen genügen.

Das unterscheidet den Freistaat Sachsen von einer afrikanischen Bananenrepublik.

Ein Rechtsstreit muss von einem Richter bearbeitet, verhandelt und entschieden werden, der sich an seinen Amtseid
gebunden fühlt und nicht ankündigt, diesem vorsätzlich zuwider handeln zu wollen. Dass dies auch für Zivilrichter gilt,
bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 12. Dezember 2012 (Az: 2 BvR 1750/12).

Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte hatte Anfang August 2012 das BVerfG angerufen,
nachdem er sich erfolglos beim Landgericht (LG) Chemnitz und dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden über einen
augenscheinlich befangenen Richter beschwert hatte,
den die Wahrheitsfindung in einem Zivilprozess offensichtlich nicht interessierte.

Das BVerfG hob die Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden auf und verwies das Verfahren an das
LG Chemnitz zurück. Die vollständige Erstattung der Auslagen muss der Freistaat Sachsen tragen.

In seinem Beschluss erklärt das BVerfG, dass der Richter mit der Äußerung „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“
bekundet hat, „dass er an der Erfüllung einer wesentlichen richterlichen Amtspflicht nicht interessiert sei.

Neben der grob unsachlichen Äußerung des Richters signalisierte das BVerfG auch wenig Verständnis für die
auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters verfassten Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden.

Die Verfassungsrichter wörtlich: „Erst recht ist die Annahme des Oberlandesgerichts nicht tragfähig, die Äußerung
(des Richters, dass ihn die Wahrheit nicht interessiere – Anmerk. d. Red.) sei hinzunehmen als Reaktion auf eine
sachwidrige Beeinflussung durch den Beklagtenvertreter, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als Druckmittel
eingesetzt habe, um den Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen. Weshalb in dem Hinweis auf eine bestehende
Amtspflicht eine sachwidrige Druckausübung liegen soll, ist nicht ansatzweise nachvollziehbar.“

Der Hintergrund

In einem Zivilrechtsstreit verweigerte der betreffende Richter am LG Chemnitz die Befragung eines in der
Schweiz wohnhaften Zeugen. Der entsprechende Beweisantrag wurde ebenso wenig in das Protokoll aufgenommen,
wie der Antrag des Rechtsanwalts der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, Matthias Kilian, das Verfahren auszusetzen.

Nachdem Rechtsanwalt Kilian dem Richter vorhielt, dass auch er der Wahrheitsfindung verpflichtet sei, entgegnete
der sächsische Willkürrichter: „Die Wahrheit interessiert mich nicht.“ Die Versuche den Richter wegen Besorgnis
der Befangenheit abzulehnen, scheiterten sowohl beim LG Chemnitz als auch beim OLG Dresden.

Das OLG Dresden wies die Beschwerde zurück mit dem Hinweis, dass nicht der abgelehnte Richter seinem Amtseid
zuwiderhandeln wollte, „vielmehr sei es der Beklagtenvertreter gewesen, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung
als Druckmittel dafür eingesetzt habe, um den angelehnten Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen.“

Hierauf legte Rechtsanwalt Matthias Kilian Verfassungsbeschwerde ein, die nun positiv entschieden wurde.

Der Beschluss des BVerfG sei nicht nur für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte ein Erfolg, so Kanzleiinhaber Philipp Wolfgang Beyer:

„Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes stellt erneut klar, dass sich auch Richter an die Regeln unseres Rechtsstaates
und unserer Verfassung (Grundgesetz) zu halten haben. Für Willkür-Richter darf es in unserem Rechtsstaat keinen Platz geben.

Der betroffene Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Matthias Kilian, freut sich über den Beschluss am meisten:

„Mit diesem Beschluss endet endlich mein monatelanges Kopfschütteln sowohl über den betreffenden Richter,
der die Wahrheit nicht feststellen wollte, als auch zu den Beschlüssen der sächsischen Justiz.“

Quelle : presseportal.de