Der Einigungsvertrag zwischen der DDR und der BRD ist nichtig

bild146176_v-teaserTop_zc-11a84362Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der
„,DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes
aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht
mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands
in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese Aufhebung war staatsrechtlich
rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (z. B. Ostdeutschland jenseits
von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.

Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, dass
die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz
vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik
beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf
Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichtet – das eigentliche
Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird.

Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine anerkannte gesamtdeutsche Regierung
und auch kein anerkannter gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine
solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik
Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor
besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede
Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück
meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam.

Zwei-Plus-Vier-Vertrag

Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im „Vertrag
über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, im sog. Zwei-Plus-Vier-
Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der
DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde.

In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands
anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage welcher
Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel
werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : mzw-widerstand.info

Dresden (1945) ist etwas ganz besonderes

 

Siebzig Jahre ist es nun her, als Dresden ein unvergleichliches Attentat aus der
Luft erleben musste. Wer nicht die Vorgeschichte kennt, der kann dieses historische
Ereignis nicht zuordnen, denn es war eine konzertierte Aktion.

Tatsachen über Aussiedler und Spätaussiedler

Vertreibung

Was sind Aussiedler und Spätaussiedler ?

Mit der Epoche von Flucht und Vertreibung (1945-49) verloren
etwa 14 Millionen Deutsche ihre angestammte Heimat im östlichen
Mitteleuropa und Osteuropa. Sowohl im wahren Ostdeutschland,
wie auch in den deutschen Siedlungsgebieten in anderen Ländern.

Vergessen werden darf dabei auch nicht, dass nicht alle
Deutsche flüchteten/flüchten konnen und viele nicht
vertrieben wurden aus verschiedenen Gründen.

So konnten und vor allem auch mussten, bis 1950 in den von
Flucht und Vertreibung betroffenen und entrissenen deutschen
Gebieten, folgende deutsche Menschen verbleiben.

Volksrepublik Polen: Etwa knapp 1,1 Millionen

Sowjetunion: Etwa 800.000

Rumänien: Etwa 430.000

Ungarn: Etwa 300.000

Tschechoslowakei: Etwa bis zu 170.000

Jugoslawien: Etwa 75.000

Es verblieben also, von der Vertrieibung geschont und auch nicht
erfolgreich nach Westen geflüchtet, etwa 2,7 Millionen Deutsche
im osteuropäischen Raum zurück. Die Gruppen der Verbliebenen hatten
teils einen völlig unterschiedlichen geschichtlichen Hintergrund,
jedoch das selbe Schicksal.

Im wesentlichen gab es vier Gründe dafür, dass Reichs
und Volksdeutsche in ihrer Heimat verbleiben konnten.

1.)
Ethnische Vereinnahmung durch den Besatzerstaat

2.)
Abhängigkeit von Fachkräften in Handwerk und Industrie

3.)
Heirat mit einem Volkangehörigen eines der Vertreibungsländer

4.)
Unterstützung von Partisanen, oder Kampf für die kommunistische
Sache während des Krieges Wenn gleich die letzteren beiden Fälle
nur einige Zehntausende der 2,7 Millionen in der Heimat verbliebenen
Deutschen ausgemacht haben, waren die ersten beiden Punkte durchaus
Massenrelevant.

Unterschieden wird noch zwischen den Aussiedlern, diese kamen
zwischen 1950 und 1992 und den Spätaussiedler, die nach 1992
in die Bundesrepublik Deutschland kamen.

Den Missständen zum Trotz, bekennen sich Millionen Aussiedler
und Spätaussiedler zumindest primär, oder ausschließlich zu
Deutschland und zum deutschen Volk.

Viele Hundertausende, die etwa in den 70er Jahren aus der UdSSR,
aus Rumänien, der VR Polen kamen, sind bereits unerkenntlich in
der deutschen Gesellschaft aufgegangen und natlos verschmolzen.

Sie sprechen ohne Akzent Deutsch, bezeichnen sich selbst
ausschließlich als Deutsche und beherrschen auch nicht
mehr die Sprache der Staaten, aus denen sie einst kamen.

Eine nicht unwesentliche Summe von Aussiedlern und auch von ab
1992 gekommenen Spätaussiedlern, bezeichnet sich selbst sogar als
deutschgesinnt patriotisch, deutschnational und großdeutsch eingestellt.

Viele Oberschlesier etwa, arbeiten in Bündissen, die das deutsche
Erbe in Schlesien hochhält, viele Deutsche aus der ehemaligen UdSSR,
sind in deutschnationalen Organisationen organisiert, auch um das Leid
ihrer Vorfahren wachzuhalten.

Patriotische, deutsche Positionen lassen sich von freiheitlich
orientierten deutschen Aussiedlern in vielen Beispielen beobachten.

Besetztes Gebiet des Deutschen Reiches : Unterhaltsanpruch nach der Haager Landkriegsordnung ?

Richterhammer und Österr. FahneDer Kläger macht geltend, als „Kriegsgefangener“ und Bürger des „Freien Deutschland“
habe er Anspruch auf „Unterhalt“ und „Sozialgeld nach § 133 SGB XII“ „zur Sicherung
seiner Existenz im besetzten Deutschland“.

Das Sozialgericht Heilbronn hat die Klage abgewiesen.

Der Sachverhalt

Der 54jährige, im Kreis Ludwigsburg lebende Kläger tritt als Detektiv,
Finanzberater und als Leiter eines von 11 „Bürgerämtern Freies Deutschland“
auf. Im März 2013 beantragte er beim beklagten Landkreis, ihm „Sozialgeld“
und „Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung“ zu zahlen.

Diese Anträge wurden vom Beklagten nicht beschieden, um (so wörtlich
in dessen Akten festgehalten) „nicht wie bei den Germaniten einen
umfassenden sinnlosen Schriftwechsel anzufangen“.

Hiergegen richtete sich die zum Sozialgericht Stuttgart erhobene und von
dort an das örtlich zuständige Sozialgericht Heilbronn verwiesene Klage,
mit welcher der Kläger geltend machte, als „Kriegsgefangener“ und Bürger
des „Freien Deutschland“ habe er Anspruch auf „Unterhalt“ und „Sozialgeld
nach § 133 SGB XII“ „zur Sicherung seiner Existenz im besetzten Deutschland“.

Verwaltungsorganen der „BRiD“, welche das „besetzte Gebiet des Deutschen
Reiches“ treuhänderisch verwalten würden, stehe er „exterritorial“ gegenüber.

Zur Frage der Gültigkeit der „Haager Landkriegsordnung“ sei der
„Präsident“ des „Freien Deutschland“ als Sachverständiger zu hören.

Der beklagte Landkreis entgegnet, es gebe unter keinem denkbaren Aspekt
eine Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch. Daher sei die
Klage unzulässig und der bei ihm gestellte Antrag nicht zu bescheiden.

Im Übrigen sei hier nicht der Rechtsweg zur Sozial-,
sondern zur Verwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn (S 11 SO 2377/13)

Das Sozialgericht Heilbronn hat die Klage abgewiesen und dem Kläger
(nach einem entsprechenden Hinweis im Termin) Gerichtskosten auferlegt:

Der Kläger sei nicht „kriegsgefangen“, woran ein Unterhaltsanspruch
nach der Haager Landkriegsordnung aber anknüpfe. Auch lebe er nicht als
Deutscher in einer „außergewöhnlichen Notlage“ in den sog. früheren
„Ostgebieten“ des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 (wie dies
ein Anspruch auf Sozialgeld nach § 133 SGB XII voraussetze).

Daher scheide der Klageanspruch hier offensichtlich und unter jedem
denkbaren Gesichtspunkt aus. Die Klage sei deshalb ebenso wie der beim
Beklagten zuvor gestellte Antrag rechtsmissbräuchlich, weshalb dieser
zurecht nicht über den Antrag entschieden habe.

Bei dieser Sachlage sah sich das Gericht auch nicht veranlasst,
auf Staatskosten den „Präsidenten“ des „Freien Deutschland“ als
Sachverständigen zu hören.

Nach alledem könne auch offen bleiben, ob der
Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sei.

Gericht:
Sozialgericht Heilbronn, Entscheidung vom 05.08.2014 – S 11 SO 2377/13

Quelle : Rechtsindex.de

Deutsche Hymne Das Lied der Deutschen – Heino (mit Orchester)

Das ist unsere wahre vollständige Hymne und wer denkt, dass auch nur eine dieser
Strophen verboten ist, der sollte sich mal fragen, wieso Heino es dann gesungen hat.

Deutschland, Deutschland über Alles bedeutet nicht, dass alle anderen Länder schlechter
wären als Deutschland. Man muss sich die geschichtliche Situation vor Augen führen,
bevor man urteilt, denn als diese wunderschöne Hymne gedichtet wurde, gab es kein
wirkliches Deutschland, sondern nur lauter kleine deutsche Staaten wie Preussen,
Bayern, Schwaben, Baden, Österreich, Schlesien, Pommern, Sachsen usw.

Diese Zeile: Deutschland, Deutschland über Alles bedeutet in diesem
Zusammenhang nun logischerweise, dass ein Deutschland, ein geeintes
Vaterland über alle anderen politischen Ziele der Welt gehen.

 

Kein Frieden für Deutschland : Es fragt sich nur warum

frieden

Wenn man den Begriff „Friedensvertrag Deutschland“ in eine Suchmaschine eingibt, sollte es Sie
nicht wundern, werte Leser, dass an oberster Stelle Wikipedia erscheint, mit dem Verweis auf den
Zwei-plus-Vier-Vertrag. Deutsche Massenmedien und Politikdarsteller werden nicht müde, dieses
Vertragswerk der Bevölkerung als Friedensvertrag zu verkaufen (ab Min.2:25).

Dass hier wohl ein Unterschied besteht, belegt schon die Tatsache, dass dieser Friedensvertrag
sehr wohl diskutiert, jedoch letztendlich als „nicht vorgesehen“ zu den Akten gelegt wurde.

Dies fand statt während der sogenannten Zwei-plus-Vier-Verhandlungen vor der Zusammenführung der
beiden Besatzungszonen, genannt Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik.

Der damalige Außenminister Hans Dietrich Genscher ließ verlauten: „Ein Friedensvertrag ist nicht
vorgesehen“! Die Frage ist, warum? Zunächst ist dazu festzustellen, dass die Bundesrepublik
Deutschland keine kriegsführende Partei war, sondern das Deutsche Reich, genauer das Dritte Reich.

Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 enthält im Artikel 45 die Aussage:

„Kriegserklärung und Friedensschluss erfolgen durch Reichsgesetz“.

Dem kann man entnehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht befugt ist,
über Friedensverträge zu verhandeln, da das Grundgesetz die Weimarer Verfassung
überlagert, diese aber sehr wohl noch gültig ist.

Nehmen wir für einen Moment an, es wäre so wie beschrieben, ist die daraus
folgende Konsequenz nicht, dass es für die Deutschen keinen Frieden geben wird,
weil das Deutsche Reich zwar noch existiert aber handlungsunfähig ist?

Eine vollständige Wiedervereinigung fand nicht statt

Nicht etwa, weil dies nicht möglich gewesen wäre, sondern weil es verhindert wurde!

Nach unbestätigten Informationen hat Gorbatschow auf die Frage des ehemaligen
Dolmetschers Nagorny,ob im Zusammenhang bei einer Vereinigung Mitteldeutschlands mit
der BRD auch eine Angliederung der fremdverwalteten deutschen Ostgebiete in Aussicht
gekommen war, freimütig geantwortet:

„Ja, das wollte ich. Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung
Deutschlands mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 2-plus-4-Verhandlungen
musste ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß Bundeskanzler Helmut Kohl und sein Außenminister
Hans-Dietrich Genscher die deutschen Ostgebiete (Ostpreußen, Pommern ,Schlesien) – gar nicht wollten.

Die Polen wären bereit gewesen, die deutschen Provinzen an Deutschland zurückzugeben.

Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polnische
Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten.“

„Die Deutschen akzeptieren diese Grenze“, waren
seine Worte, „nur die DDR sollte angegliedert werden.”

Wie in der Bundesrepublik üblich, wurden die Deutschen nicht gefragt, nicht einmal die
Deutschen, die aus den besagten Gebieten vertrieben wurden, insofern ist diese Aussage
Genschers eine Anmaßung, die ihresgleichen sucht. Selbst wenn man die Aussage Gorbatschows
in Frage stellt, bleibt es eine Tatsache, dass die deutsche Bevölkerung in Bezug auf die
Ostgebiete belogen wurde und diese Lüge bis heute aufrecht erhalten wird!

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : buergerstimme.com

Die Deutschen – Geschichte und Hintergründe

Wer sind die Deutschen und woher kommen sie ?

Ein anschaulicher Überblick, über die wahre Geschichte und Identität des deutschen Volkes.

Ein Beitrag gegen zunehmend verbreitete Mythen, vom austauschbaren und wurzellosen
,Weltmenschen“ und der Behauptung, dass es die Deutschen als Volk gar nicht gäbe
und lediglich der Ausweis eines Staates das Kriterium wäre.

Die Deutschen sind ein gewachsenes europäisches Volk, eine der größten und ältesten
Ethnien in Europa und auf der Welt. Kulturbringer, Denker, Lenker und Aufbauer.

Die Vertriebenen – Vergeben, doch niemals vergessen!

Kurz bevor die Rote Armee der Russen in Ostpreußen einfiel waren die Deutschen dort auf der Flucht.
Hundertausende flohen in den Westen, aus angst vor den Russen. Und diese angst war berechtigt.
Ermordungen und Vergewaltigungen waren allgegenwärtig.

Als der Krieg endete wurden die Ostgebiete von Russland und Polen völkerechtswidrig annektiert.
Als Verlierer hatte man keine Rechte, sodass Besitz und Eigentum direkt mit annektiert wurden.

Als der Krieg endete wurden die Ostgebiete von Russland und Polen völkerechtswidrig annektiert.
Als Verlierer hatte man keine Rechte, sodass Besitz und Eigentum direkt mit annektiert wurden.

Es wurden 15 Millionen Deutsche aus den Ostgebiete vertrieben.
Sie waren Heimatlos und fast ohne Besitz. Ihre Häuser, ihr Land und ihr Besitz gehörten plötzlich
den Polen oder Russen.

So flohen 15 Millionen Deutsche in den Westen. Es muss ein Trauermarsch gewesen sein.
Man verlor nicht nur den Krieg, nein – man verlor die Heimat!
Alles was man kannte, war verloren. Alles was man besitzte, war verloren.
Was das für ein Gefühl gewesen ist, können wir uns nicht vorstellen.

Bis in die späten 60er kämpfte man für ein komplett wiedervereintes Deutschland.
Es gab komplette Wahlkämpfe der CDU und SPD dafür. Nicht zu vergessen Konrad Adenauer
der stehts für die Vertrieben kämpfte.

Nach der „kleinen“ Wiedervereinigung kämpften die Heimatvertriebenen Verbände ebenfalls weiter.
Schäuble versprach, das man sich nicht mit der Oder-Neiße Grenze abfinden wird.

In Wahrheit haben uns die Russen ein Angebot gemacht, das Land wiederzubekommen.
Dies wurde jedoch, auffälig abgelehnt. Von wem?
Kohl und Genscher:“Königberg wolle man nicht mal geschenkt“.

Ein Schlag ins Gesicht für die Vertriebenen. Nun haben wir 2012, es hat sich nichts geändert.
In den Geschichtsbüchern steht zu wenig. Und in den Schulbüchern schon gar nichts.
Man will uns vergessen lassen.

Vergessen, was uns gehört. Vergessen woher Deutschland eigentlich stammt.
Preußen war der Urvater, des Deutschen Reiches (1871).
Doch dieses Gebiet gehört uns nicht mehr – Rechtswidrig.

Ich fordere auf, vergisst nicht! Sondern sprecht darüber.
Lasst euch nicht von den Medien manipulieren.

Schaltet den Fernseher aus, macht euer Bewusstsein frei, für all die wichtigen Dinge im Leben.

Denkt an eure Zukunft und die Zukunft eurer Kinder und Enkel.
Es bleibt nicht mehr viel Zeit.

Vergeben, doch niemals vergessen!

Noie Werte – Vertriebenenballade

Ein Zitat das man sich merken sollte !!! :

Die Deutschen müßen Engel oder Heilige sein,um zu vergessen und zu vergeben,
was sie an Ungerechtigkeiten und Grausamkeiten zweimal in einerGeneration zu erleiden
hatten,ohne daß sie ihrerseits die Alliierten herausgefordert hätten.

Wären wir Amerikaner so behandelt worden,
unsere Racheakte für unser Leiden würden keine Grenzen kennen.

Reverend Ludwig A. Fritsch, Ph. D., D. D. emer., Chicago, 1948