Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der
„,DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes
aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht
mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands
in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese Aufhebung war staatsrechtlich
rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (z. B. Ostdeutschland jenseits
von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.
Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, dass
die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz
vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik
beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf
Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichtet – das eigentliche
Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird.
Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine anerkannte gesamtdeutsche Regierung
und auch kein anerkannter gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine
solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik
Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor
besteht. Zu einer völkerrechtlich gültigen Abtretung fehlt ihr daher jede
Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsgültig das Grundstück
meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das wäre rechtsunwirksam.
Zwei-Plus-Vier-Vertrag
Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im „Vertrag
über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, im sog. Zwei-Plus-Vier-
Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der
DDR und den vier Hauptsiegermächten in Moskau abgeschlossen wurde.
In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden künftigen Gebietsanspruch Deutschlands
anderen Mächten gegenüber verzichtet, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage welcher
Art auch immer für die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel
werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgeführt.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : mzw-widerstand.info