Kinderpornografie-Debatte : Der “Kinderfreund” der Grünen

Schon seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit dem Thema Kinderpornographie, Pädophilie, Päderastie und Politik. Dazu habe ich in meinem Buch Aktenzeichen Politiker – Die kriminellen Machenschaften deutscher Volksvertreter, das erstmals 2009 erschienen ist (Print) und 2013 als E-Book aufgelegt wurde, ausführlich geschrieben. Nachfolgend möchte ich  daraus die betreffenden Kapitel wiedergeben.

Anonym: „Kinderpornos und Beweisbeseitigung“[i]

 

Rund 300.00 Kinder werden in Deutschland sexuell missbraucht und weltweit etwa 1,8 Millionen zur Prostitution und Pornografie gezwungen. Das schätzt die GRÜNEN-Bundestagsabgeordnete und kinderpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Bundestagsfraktion Ekin Deligöz im November 2008 und beruft sich auf Schätzungen der UN, anlässlich des bevorstehenden Weltkongresses gegen sexuell Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden im brasilianischen Rio de Janeiro. Man müsse, so Deligöz, das Thema Kindesmissbrauch „präventiv“ angehen.

Gleichzeitig wirft sie der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen vor, dass sie in den letzten drei Jahren beim Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern untätig gewesen sei. Und ihre Parteikollegin, die Schleswig-Holsteinische Justizministerin Anne Lütkes fordert bereits im Dezember 2002 härtere Strafen für die Verbreitung von Kinderpornografie, denn der „abschreckende Charakter der Strafe“ müsse deutlich werden.

Dabei ist das Jahr 2002 in diesem Zusammenhang nicht gerade das beste Jahr für DIE GRÜNEN. Denn im März wird bekannt, dass auf dem Dienstcomputer des Geschäftsführers der Landtagsfraktion in Schleswig Holstein Kinderpornos entdeckt wurden und die Staatsanwaltschaft ermittelt!

Doch der GRÜNEN-Politiker versucht die Beweise von Kinderpornografie gegen sich zu beseitigen. Daraufhin wird er festgenommen. Der Haftbefehl wird jedoch unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn Kinderpornografie nicht nur besessen, sondern auch zugänglich gemacht zu haben. Nach Durchsuchung der Fraktionsräume der Kieler GRÜNEN besteht weiterhin der Verdacht, dass ein Rechner aus dem Netzwerk der Landesregierung Dateien mit Kinderpornografie enthält.

DIE GRÜNEN selbst haben den Fall bekannt gemacht; nach Entdeckung sofort die Polizei verständigt. Die Fraktion ist schockiert darüber. Der Fraktionsvorstand leitet wegen des offensichtlich unbestrittenen Sachverhaltes alle rechtlichen Schritte für eine fristlose Kündigung ein.

Am 5. Dezember 2002 wird der ehemalige Geschäftsführer der Landtagsfraktion der GRÜNEN in Schleswig-Holstein wegen Besitz von Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt.

Ich frage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kiel nach dem genauen Sachverhalt der Verurteilung nach:

„Was genau wurde bei dem GRÜNEN-Politiker gefunden? Handelte es sich dabei ‚nur’ um Besitz oder auch um Verbreitung bzw. Handel mit Kinderpornos? Was haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben? Gab es einen Strafbefehl gegen den GRÜNEN-Politiker? Wenn ja, wegen was und in welcher Höhe und wurde er akzeptiert? Wenn nein, gab es eine Hauptverhandlung? Welches Urteil erging? Wenn nein, wurde das Verfahren eingestellt? Wenn ja, warum?“

Wegen datenschutzrechtlichen Gründen erhalte ich von Oberstaatsanwalt Wick nur magere Auskünfte: „…teile ich Ihnen mit, dass es sich um den ehemaligen Geschäftsführer der Landtagsfraktion der Grünen in Schleswig-Holstein handelt. Er ist mit Strafbefehl vom 05.12. 2002 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt worden, die auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Es handelt sich bei dem Delikt um den Besitz von Kinderpornografie. Weitere Auskünfte kann ich nicht erteilen.“

[i] „Kampf gegen Kinderpornografie: Zugang blockieren“ in: „sueddeutsche.de“ v. 20.11.08 (www.sueddeutsche.de/politik/564/348400/text/print.html)/Zugriff: 28.11.08/“Kinderpornografie: „Website-Sperrungen weniger sinnvoll“ in: „focus-online“ v. 21.11.08 (www.focus.de/digital/internet/kinderpornografie-website-sperrungen-wenig-sinnvol_aid_…)/Zugriff: 28.11.08/“Ministerin will härtere Strafen“ in: „Hamburger Abendblatt“ v. 06.12.02/“Kinderpornos auf dem Dienstcomputer“ in: „Spiegel-Online“ v. 26.03.02 (www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-189153,00.html)/Zugriff: 28.11.08/E-Mail-Anfrage des Autors an die Kieler Staatsanwaltschaft v. 02.12.08/Archiv Grandt/E-Mail von Oberstaatsanwalt Wick (Vorzimmer Ana Kaske), der Staatsanwaltschaft Kiel an den Autor v. 02.12.08/Archiv Grandt

 

http://guidograndt.wordpress.com/2014/02/24/kinderpornografie-debatte-3-der-kinderfreund-der-grunen/

Desillusionierter Souverän

Sinkende Wahlbeteiligung zeigt: Die Demokratie hat ihre Gestalter verloren

Informationsangebot an den Menschen vorbei: Die Parteien haben ihre Mobilisierungskraft verloren Bild: laif

Die dramatisch niedrige Wahlbeteiligung ist das zentrale Ergebnis der Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein. Sie zeigt, wie weit sich die Politik selbst auf unterster Ebene von den Bürgern entfernt hat.
Das Recht, durch freie, gleiche und geheime Wahlen an der politischen Willensbildung mitzuwirken, ist ein wichtiges Merkmal der Demokratie. Doch die hat die Menschen verloren, die sie eigentlich gestalten sollen. Denn die Wahlbeteiligung bei allen Urnengängen sinkt stetig. Begonnen hat diese Entwicklung bei den Europawahlen. Lag die Wahlbeteiligung 1989 noch bei über 62 Prozent, ist sie mittlerweile auf gut 43 Prozent gesunken.  Die europäischen Institutionen in Brüssel und Straßburg sind für viele Bürger so weit weg wie einst Rom von seinen Provinzen. Zudem sind ihre Entscheidungsprozesse unübersichtlich. Obwohl von dort eine Unmenge von Verordnungen kommt, die unser Leben bestimmen, interessiert Europa die Menschen nicht weiter. Berlin liegt da schon näher. Doch auch bei den Bundestagswahlen hat die Wahlbeteiligung 2009 einen historischen Tiefststand von 72,2 Prozent erreicht. Hier dürfte der Grund die Erkenntnis sein, mit seiner Wahlentscheidung nichts mehr beeinflussen zu können. Die sich wie Blockparteien gerierenden Union, SPD, FDP und Grüne unterscheiden sich in ihrer Programmatik und ihrem Handeln nur noch graduell voneinander. Ihre Mobilisierungskraft ist geschwunden. Da geht es für viele nur noch um die Entscheidung für das kleinere Übel, denn ein Kreuz bei einer der kleinen Parteien gilt als verschenkte Stimme. Vor allem die mit nur knapp 47 Prozent dramatisch niedrige Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein ist ein Alarmsignal für die Politik. Sie hat gezeigt, dass die Menschen sich nicht einmal mehr dann zur Wahl aufraffen können, wenn es um die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensraumes geht. Politik erreicht die Menschen nicht einmal mehr hier. Die Politiker geben sich auch pflichtschuldig betroffen. Gleichzeitig aber üben sie bornierte Kritik an den Nichtwählern und Politikverdrossenen, indem sie die Schuld an dem Desaster pauschal den Bürger zuweisen. Die seien nämlich politisch unzureichend gebildet und deshalb an Politik nicht interessiert. Das dürften die so Gescholtenen anders sehen: Nicht die Bürger interessieren sich nicht mehr für die Politik, sondern die Politiker interessieren sich nicht mehr für die Bürger. Politiker und Parteien sollten sich also fragen, was sie falsch machen und dem Bürger wieder die Aufmerksamkeit schenken, die ihm zusteht. Denn die Regierten sind kein Störfaktor, sondern der Souverän, der die Regierenden auf Zeit mit der Mandatsausübung zu ihrem Wohle beauftragt hat. Dann werden die Wähler wieder Vertrauen in die Politik fassen und ihre Stimme abgeben. Denn so herum, wie Bertolt Brecht es 1953 ironisch formuliert hat, geht es in der Demokratie eben nicht: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“    Jan Heitmann

 

 

https://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/desillusionierter-souveraen.html

Wahl-Debakel schürt Angst vor „virtueller Demokratie“

Noch nie war die Wahlbeteiligung in Schleswig-Holstein so gering wie bei der Kommunalwahl. Die Parteien sorgen sich um ihre Basis. Ministerpräsident Albig denkt sogar über Internet-Abstimmungen nach.

 

So richtig zufrieden ist niemand an diesem Kommunalwahlabend in Schleswig-Holstein. Rund 46 Prozent Wahlbeteiligung bedeuten einen historischen Tiefststand. So wenig Menschen haben sich noch nie an einem Wahlgang im nördlichsten Bundesland beteiligt. Die Reaktion, vor allem der beiden großen Parteien, fällt eindeutig aus.

 

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article116542339/Wahl-Debakel-schuert-Angst-vor-virtueller-Demokratie.html

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Entwicklung Art. 23

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Ist es rechtens, in einem bestehenden Gesetz einen Artikel einfach ersatzlos zu streichen und stattdessen einen anderen Artikel neu einzufügen?

Ja, natürlich ist das möglich und auch rechtens. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.

Ein Beispiel: Man darf nicht einfach den kompletten Text von Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland entfernen und einen vollständig anderen Inhalt einfügen.

Selbstverständlich wird so was auch nicht gemacht – oder etwa doch?

Man nennt diesen Fall “Überblendung”, wenn der ursprüngliche Inhalt eines Gesetzesartikels komplett entfernt und anstatt diesem ein ganz anderer Text mit anderem Sinn eingefügt wird. Um Überblendung zu vermeiden wird üblicherweise ein Zusatzartikel eingefügt, beispielsweise Artikel 23a. So bleibt die Geschichte des Gesetzes nachvollziehbar.

Wenn dagegen wirklich eine Überblendung durchgeführt wird, dann besteht eindeutig die Absicht, etwas zu verbergen, was absolut unzulässig ist.

Nun, wurde das denn wirklich schon einmal gemacht? Womöglich am Grundgesetz der BRD? Oh ja, schauen Sie hier. Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung bis zum 29.09.1990:

[Geltungsbereich des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Und das hier ist die heutige Fassung von Artikel 23:

[Europäische Union]

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Lassen Sie das mal auf sich wirken.

Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht mehr nachvollziehbar. Schon direkt im Grundgesetz gibt es eine solche Referenzierung in Artikel 144:

(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Und nun schauen wir nicht nur nach der “Überblendung”, sondern nach dem Inhalt. Was war die Bedeutung des Artikel 23 alte Fassung? Er legte den Geltungsbereich des Grundgesetzes fest. Denn wenn man keinen Geltungsbereich für ein Gesetz festlegt, für wen oder was gilt dieses dann? Es muss sich ja auf ein Gebiet oder eine Völkergruppe beziehen.

In der Präambel des Grundgesetzes heißt es seit dem Wegfall von Artikel 23 alte Fassung:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Zählt eine Präambel mit zum Gesetz? Ich denke nicht – aber für wen oder was gilt dann das Grundgesetz?

Aber selbst wenn die Präambel Gesetzesgültigkeit hätte, was hat es mit dem Satz “…hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben” auf sich?

Wer ist denn das Deutsche Volk? Sind wir das, Sie und ich? Haben Sie uns das Grundgesetz gegeben? Ich war es jedenfalls nicht, also wer bitte war es dann, wer ist das “Deutsche Volk”? Und was hat das mit “Selbstbestimmung” zu tun?

Besteht die Möglichkeit, dass die BRD laut ihrem heutigen Grundgesetz gar kein gültiges Staatsgebiet mehr besitzt und es deswegen weggelassen wurde?

http://www.wahrheiten.org/blog/2008/11/02/fuer-wen-gilt-das-grundgesetz-der-brd/

Asylbewerber verursachen steigende Kosten

Die Ausgaben für Asylbewerber sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, erhielten 2011 in Deutschland knapp 144.000 Personen „Regelleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“. Dies entspricht einem Anstieg um 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr annährend 908 Millionen Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Das waren 11,5 Prozent mehr als 2010. Die meisten der Bezieher (46,5 Prozent) stammten aus Asien, 33,4 Prozent besaßen eine europäische Staatsbürgerschaft und 12,4 Prozent kamen aus Afrika.

Unterdessen haben sich die rot-grün regierten Bundesländer Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein auf eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes verständigt. Dieses sei durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli überflüssig, argumentierten die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) und Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD).

„Unerträgliche Diskriminierung der Flüchtlinge“

Würden Asylbewerber reguläre Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld erhalten, müßte sich der Bund an den Kosten beteiligen. Bislang werden diese von den Ländern und Kommunen getragen. „Mit der Eingliederung in die Sozialsysteme würde eine unerträgliche Diskriminierung der Flüchtlinge endlich aufhören“, sagte Alt.

Es sei Anfang der neunziger Jahre eine bewußte Entscheidung gewesen, ein Sondergesetz für Flüchtlinge zu schaffen. „Sie sollten draußen bleiben! Soziale Ausgrenzung mit dem Ziel der Abschreckung ist eines Sozialstaats wie der Bundesrepublik nicht würdig“, kritisierte die Grünen-Politikerin.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte Juli entschieden, daß die Geldleistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu niedrig sind. Der bisher gezahlte Betrag reiche für ein menschenwürdiges Leben nicht aus, begründeten die Richter ihr Urteil.

 

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M53a3c280a4e.0.html

Auf in die offene Tyrannei

Kaum etwas belegt so klar, wie dünn inzwischen das „demokratische Mäntelchen“ um die Diktatur der Grossbanken und –konzerne und der hinter diesen stehenden Superreichen geworden ist, als die immer wieder auftauchenden „Ratschläge“ von Politikern und Ex-Politikern, die Demokratie zu verschlimmbessern. Diesmal ist es der Ex-Präsident Roman Herzog, der einen phantastischen Vorschlag auf dem Weg in die offene Tyrannei hat: Die 5%-Klausel müsse erhöht werden.

Frau Merkel verkündetedie bereits lange vor der Kanzlerschaft, wir „hätten keinen ewigen Anspruch auf Demokratie und Sozialstaat“, siehe hier, hier und hier , wo diese und andere Äusserungen zum Thema bereits berichtet wurden. Es ist weiterhin noch ein Rest einer Hülle aus formaler Demokratie  vorhanden, nur wird sie immer dünner und fadenscheiniger.

Der wesentliche Angriff auf die Demokratie wird ja mit dem ESM gefahren, der eine Abgabe der Haushaltshoheit des Bundestages an nicht gewählte europäische Institutionen beinhaltet, die von Ex-Bank-Präsidenten geleitet werden und beliebig Zugriff auf deutsche Steuergelder haben sollen.

Wenn der Bundestag keine Haushalt mehr bestimmen kann, brauchen wir nicht mehr zu wählen. Alias, ein wesentlicher Teil der Wähler ist jetzt schon überzeugt, keine Demokratie mehr vor sich zu haben und geht nicht mehr zur Wahl. Die Partei der Nichtwähler ist in allen letzten Wahlen zur grössten der Parteien geworden.

So brüstete sich am vorigen Wochenende die CDU in Schleswig-Holstein, über 30% der Stimmen gewonnen zu haben und so „Wahlsieger“ zu sein. Nur: diese 30% sind bei 60% Wahlbeteiligung eben in Wirklichkeit nach Adam Riese nur 18% der Wahlberechtigten.

Und in diesem Sinne muss man dann dem Ex-(CDU)-Präsidenten Rherzog recht geben, wenn er sagt, die Bundeskanzler würden „nicht mehr von einer grossen Mehrheit getragen“. Siehe hier.

Selbst wenn im Fall Schleswig-Holstein die SPD mit den Grünen und den Dänen eine Mehrheitsregierung (von einer Stimme) gründen würde, wären es nur etwas mehr als 30% der Wahlberechtigten, die da repräsentiert wären. Da wird nichts mehr „von einer grossen Mehrheit getragen“, wie wahr. Nur hat der Ex-Präsident  (ob das vielleicht das Alter ist?) nicht begriffen, was die Ursache ist:

Die Ursache ist, dass die vier bürgerlichen Parteien in den Parlamenten, die Union, die SPD, die Grünen und die FDP (dazu kommen dann noch die Piraten, die ebenfalls eine bürgerliche Partei darstellen) nahezu identische Positionen in allen wesentlichen Punkten haben (z.B. die Kriegsbeteiligungen), so dass niemand mehr Lust hat, eine von ihnen zu wählen. Die haben ja auch nie gewagt, einmal eine Kriegsbeteiligung zur Volksabstimmung zu stellen.

Die Linke ist mit mit vielen Vorurteilen bezüglich ihrer Herkunft aus der DDR versehen und kommt auch nicht recht auf die Beine und die Piraten, ja, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, haben einen neuen Vorsitzenden gewählt, der Regierungsdirektor im Verteidigungsministerium ist, also persönlich Blut an den Händen hat, denn er ist mit einer der Hauptverantwortlichen für die Metzeleien an zivilen Afghanen. Haben Sie sich schon einmal vorgestellt, was man für einen Lebenslauf hinter sich hat, bis man Regierungsdirektor im Verteidigungsministerium ist? Der geht also tagsüber in Anzug und Krawatte in berlin ins Ministerium zum arbeiten und abends setzt er dann eine Schiebermütze auf und spielt den Rebellen. Diese Art von Politikern hatten wir nun wirklich genug.

Es sind nicht die „kleinen Parteien“, welche das System erschüttern und es sind nicht die „kleinen Parteien“, welche verhindern, dass breite Mehreiten hinter einem Kanzler stehen, es sind die ehemaligen Volksparteien selbst, die konsequent gegen den Wählerwillen entscheiden, konsequent nicht tun, was im Parteiprogramm steht, sondern das, was „alternativlos“ ist, wie zum Beispiel den Banken Hunderte von Milliarden von unseren Steuergeldern in den Rachen zu schmeissen, ohne irgendeine Gegenleistung.

Ja, das würde der Ex-Präsident schon fee finden, wenn es nur noch die Union und die SPD gäbe, nicht? Die beiden sind sowieso bis zur Identität ineinander verschmolzen. Man stelle sich nur vor, Sarrazin ist in der SPD, nicht in der CDU – und war bis vor kurzem noch der wichtigste Minister in einer Landesregierung!

Ja, so ein System wie in den USA, das würde ihm gefallen, dem Herrn Herzog. Es gibt nur zwei Parteien – eine andere hat niemals eine Chance, da sorgen schon die Medien dafür – und die sind sich in allem wesentlichen einig. Die Differenzen finden nur noch auf abgelegenen Gebieten statt, z.B. wie der Staat verheiratete Homosexuelle behandeln soll (offenbar ein extrem wichtiges Thema) oder ob man alle, die vor 18 Jahren Sex machen, für 10 Jahre ins Gefängnis werfen soll (Artikel siehe hier ) und ob man Ehebruch mit lebenslänglich bestrafen soll, kurz, die wirklich bedeutenden Themen sind überhaupt nicht auf der Tagesordnung.

Es ist für uns extrem wichtig, noch eine Reihe von bürgerlichen Rechten zu haben, denn der Kampf gegen das kapitalistische System ist in einem reinen Tyrannenstaat extrem schwierig. Verteidigen wir daher, was von der Demokratie noch übrig geblieben ist, verteidigen wir die bürgerlichen Rechte, stemmen wir uns gegen den Abbau der Reste von Demokratie!

http://www.karl-weiss-journalismus.de/?p=1557

 

Rat zum Blick in die Geschichtsbücher – Gabriel beschimpft Radio-Moderatorin

“Ich rate dazu: schauen Sie mal ins Geschichtsbuch der Bundesrepublik Deutschland, dann werden Sie feststellen, dass das nicht so ist”.

Mit diesem sehr leidenschaftlich vorgetragenen Appell reagierte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel am heutigen Montag in einem Interview mit Deutschlandfunk-Moderatorin Silvia Engels, die von einem Vorrecht der Christdemokratischen Union (CDU) zur Regierungsbildung in Schleswig-Holstein nach den gestrigen Landtagswahlen ausging.

“Das ist doch gar nicht wahr”,

erklärte Gabriel empört.

“Das ist nun eine glatte Erfindung, die Sie hier gerade produzieren. Das gab es noch nie in Deutschland”,

so der SPD-Chef. Sie setze derzeit Meldungen in die Welt, die das Wahlvolk ziemlich verunsichern, schnaubte der Politiker wütend. In dem nördlichsten Bundesland gebe es eine klare Abwahl der Noch-CDU/FDP-Regierung und eine neue Mehrheit, um eine künftige Regierung aus SPD, Grünen und der Partei der dänischen Minderheit (SSW) zu bilden.

Bislang regierten in Schleswig-Holstein CDU und FDP mit einer Stimme Mehrheit und das sei auch noch verfassungswidrig gewesen. In Zukunft werde es ein Übergewicht mit einer Stimme mehr geben, das aber der Verfassung entspreche.

Hinsichtlich dieser Aussage hätte nunmehr die Rundfunk-Moderatorin dem SPD-Vorsitzenden die Lektüre der Gründungshistorie der Bundesrepublik Deutschland (BRD)  empfehlen müssen, denn sie verfügt gar nicht über eine Verfassung. Offensichtlich fehlt es beiden Gesprächspartnern an dem nötigen Hintergrundwissen über das Gebilde Bundesrepublik Deutschland. Gleiche Unwissenheit herrscht augenscheinlich auch über die Existenz des Bundeslandes Schleswig-Holstein und dessen politische Fundamente. ++ (pl/mgn/07.05.12 – 135)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN vom 07.05.2012

 

http://staseve.wordpress.com/2012/05/08/rat-zum-blick-in-die-geschichtsbucher-gabriel-beschimpft-radio-moderatorin/

FDP kämpft für richtige Reichensteuer

Steuern, Abgaben, Gebühren. Das ist das einzige, was Politiker können: Die Untertanen auspressen. Nun ist ein lächerlicher Kampf um die richtige Reichensteuer entbrannt, ausgerechnet zwischen FDP und SPD.

 

Wenige Tage vor der Wahl in Schleswig-Holstein hat der FDP-Spitzenkandidat Wolfgang Kubicki seine Forderung nach einer höheren Reichensteuer und nach einer Erhöhung der Pendlerpauschale bekräftigt. Im Interview mit Handelsblatt Online betonte Kubicki zugleich, dass sein Steuer-Vorhaben nicht als Öffnung hin zu den Sozialdemokraten zu verstehen ist.
Erstens wolle die SPD den Spitzensteuersatz bei Alleinstehenden schon ab 100.000 Euro anwenden, er dagegen wolle ihn erst ab einem zu versteuernden Einkommen ab 250.000 Euro, sagte Kubicki. „Das Entscheidende aber ist, dass die SPD die Einnahmen für neue Ausgaben verwenden will.“ Er dagegen wolle sie für den Abbau der kalten Progression verwenden.
„Das ist mein Vorschlag für die notwendige Entlastung für kleine und mittlere Einkommen. Darüber können wir jetzt diskutieren“, betonte der Kieler FDP-Fraktionschef.
Den Widerstand innerhalb seiner Partei gegen eine höhere Reichensteuer kann Kubicki nicht nachvollziehen, weil, wie er betonte, eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen nötig sei. „Es kann nicht sein, dass die Menschen trotz hoher Lohnabschlüsse aufgrund der kalten Progression am Ende real weniger in der Tasche haben“, sagte Kubicki.
Wozu Steuern?

Thomas Hobbes (1588-1679) setzte 1651 in seinem Werk Leviathan oder Wesen, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Gemeinwesens den Staat mit dem alttestamentarischen Meeresungeheuer Leviathan gleich, dessen viele gefräßige Mäuler die Bürger kaum stopfen können. Der moderne Wohlfahrtsstaat ist in seiner Steuerpolitik noch gieriger, als es die Monarchen zur Zeit von Hobbes waren.

 

Die Politiker in einer Demokratie benötigen Steuereinnahmen, um damit Stimmen für ihre Wiederwahl zu kaufen, z. B. durch Subventionen für die jeweils mächtigsten Interessengruppen oder durch sozial legitimierte Geschenke an die sie tragenden Wählergruppen. Für diese edlen Zwecke ist aus Sicht der politischen Klasse niemals genug Geld da. Die Steuerlast wird deshalb so hoch gesetzt, wie es die Machtverhältnisse gerade zulassen.

 

Der italienische Finanzwissenschaftler Amilcare Puviani, einer der ersten Vertreter der Public-Choice-Theorie, versuchte die Frage zu beantworten: Wie kann eine Regierung möglichst viel Geld aus ihren Untertanen pressen, ohne offenen Widerstand zu provozieren? Er machte folgende Vorschläge:

  1. Finanziere einen wesentlichen Teil der Staatsausgaben durch Kredite, um so die Steuern auf künftige Generationen zu verschieben.
  2. Fördere die Inflation, denn diese mindert die Staatsschulden.
  3. Besteuere Schenkungen und Luxusgüter, denn der Empfang oder die Gabe von etwas Besonderem mindert den Widerstand gegen die Steuer.
  4. Führe „zeitlich befristete“ Steuern ein, um eine „Notlage“ zu überwinden, wobei allerdings die Ausnahmesituation immer bestehen bleibt und mit ihr die angeblich temporäre Steuer.
  5. Nutze soziale Konflikte zur Besteuerung von unpopulären Gruppen, wie z. B. den Reichen.
  6. Drohe mit der Verweigerung von Dienstleistungen, auf welche die Regierung ein Monopol hat, falls Steuern verringert werden sollten.
  7. Treibe die Steuern in kleinen Raten über das ganze Jahr verteilt ein.
  8. Halte die Steuerzahler in Unwissenheit über die tatsächliche Höhe ihrer Belastung.
  9. Führe die Haushaltsberatungen im Parlament so, daß kein Normalbürger ihnen folgen kann.
  10. Verstecke im Haushaltsplan die einzelnen Ausgabepositionen unter wohlklingenden Allgemeinbegriffen wie „Erziehung“ oder „Verteidigung“, damit Außenstehende nicht die tatsächlichen Bestandteile des Budgets erkennen können.

 

Alle diese guten Ratschläge sind bereits seit langer Zeit verwirklicht. Man ersieht daraus, daß die Politiker wirklich innovativ, phantasievoll und lernfähig sein können, wenn es um ihre persönlichen Interessen geht.

„Die Theorie und Praxis der öffentlichen Finanzen ist beinahe vollkommen von dem Bestreben geformt worden, die auferlegte Last so weit wie möglich zu verschleiern und diejenigen, die sie letztlich zu tragen haben, so wenig wie möglich darauf aufmerksam zu machen. Es ist wahrscheinlich, daß die gesamte Komplexität der Steuerstruktur, die wir errichtet haben, weitgehend das Resultat der Bemühungen ist, die Bürger dazu zu überreden, der Regierung mehr zu geben, als wozu sie bei voller Faktenkenntnis bereit wären.“ Friedrich von Hayek

http://www.mmnews.de/index.php/politik/9970-fdp-kaempft-fuer-richtige-reichensteuer