Max Uthoff : „Eine Gesellschaft am Abgrund“

 

Wenn Rentner Pfandflaschen sammeln und Vollzeitbeschäftigte beim „AMT“ aufstocken
müssen um über die Runden zu kommen, wenn Arbeitssuchende und Hartz 4 Empfänger
sanktioniert werden als Strafmaßnahme, während man Banken und Bänker die hunderte
Millionen verzockt haben rettet, dann läuft irgendetwas hier gehörig gegen die Wand.

Asylindustrie : Goldrausch in Deutschland

20150818_immigration_asylindustrie_kriegsgewinnler_steuertoepfeEs war so um 1848 als in Kalifornien jemand Gold fand, die Gegend war zwar
dünn besiedelt und „am Arsch der Welt“, aber jeder durfte sich dieses Gold
nehmen und so kamen in wenigen Monaten tausende um ihr Glück zu finden, bis
die Goldadern erschöpft waren.

Es war so um das Ende des 20., Anfang 21. Jahrhundert als beschlossen wurde die
„Goldvorkommen“ in Deutschland auch allen anderen umliegenden Ländern zugänglich
zu machen und so kamen tausende, um sich Wohlstand zu holen.

Nun begab es sich 2015, das dies nicht nur für die umliegenden Länder gelten sollte,
sondern für alle Menschen überall auf der Welt und seither kommen Millionen um etwas
von diesen Goldvorkommen abzubekommen und ein besseres Leben zu haben.

Das Gold in Deutschland sieht ganz anders aus als das in Kalifornien und es
scheint unerschöpflich zu sein, denn es wird immer wieder neu hergestellt !

Um es zu bekommen muss man nicht in Flüssen suchen,
sondern auf Ämter gehen und es beantragen.

Diejenigen die nicht aus den umliegenden Ländern stammen, müssen vorher noch ein Wort
sagen, das inzwischen überall auf der Welt als das „goldene Wort“ bekannt ist: „Asyl“

Und weil es nicht sicher ist, das alle dies sagen dürfen, sollen sie vorher so tun
als kämen sie aus anderen Gegenden wo Krieg ist und alle ihre Papiere weg werfen.

Eigentlich war das „Gold“ in Deutschland als Unterstützung für die Menschen im Lande
gedacht, um allen ein Leben in Wohlstand zu ermöglichen und diejenigen, die sich nicht
an der Herstellung des Goldes beteiligen konnten oder wollten, bekamen es trotzdem
um auch ein gutes Leben führen zu können.

Aber die armen oder unwilligen im Lande bekamen es nur, wenn sie viele Formulare
ausfüllten und sich an viele Regeln hielten, die immer wieder kontrolliert wurden
und bei jedem kleinen Verstoss bekammen sie weniger oder gar kein Gold.

Anders sah es bei den zugereisten Leuten aus, dort reicht es das „goldene Wort“
zu sagen und sie bekammen es einfach so, sogar solche, die eigentlich doch nicht
in Deutschland bleiben durften.

Wer schon in Deutschland lebte und an der Herstellung des „Goldes“ beteiligt war,
fragte sich nun warum es einfach so an irgend jemanden von irgendwo verteilt wird,
wo es doch nur für arme Leute im eigenen Land gedacht war und warum man immer mehr
davon für Fremde herstellen sollte.

In Deutschland heisst das Gold auch ganz anders, nämlich: Sozialleistungen

Wie die Geschichte weiter geht kann sich jeder selbst ausdenken.

Andreas Popp – Endlich Arbeitslos

 

Wir haben ein System, welches immer hektischer wird. Heute gibt es
den „Coffee to go“ und bald wird es den „Coffee to escape“ geben.

Andreas Popp kommt noch aus einer Zeit, wo es den „Coffee to sit“ gab.

Er meint, wir leben in falschen Paradigmen. Zum Beispiel, wenn uns ein
Politiker mehr Arbeitsplätze verspricht, und wir uns darüber freuen,
als wenn es nichts besseres als Arbeit gäbe.

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BRiD : Tatort „Rechtsstaat“

 

Es gibt kein Recht.

Es gibt keinen Staat.

Es gibt nur einen Tatort RechtsStaat !

Hartz IV – Sollen sie doch verrecken !

 

Ein provokanter Titel ? Ja – aber nicht ohne Grund gewählt !

Denn anders sind die Informationen, die ich
gesammelt habe, wohl nicht mehr zu verstehen !

Hartz IV: Statt Waschmaschine verweis auf Waschsalon ?

Richterhammer und Österr. FahneDas Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass auch Alleinstehende
einen Anspruch nach dem SGB II („Hartz IV“) auf eine Erstausstattung
ihrer Wohnung mit einer Waschmaschine haben. Das Jobcenter könne
den Antragsteller nicht auf einen Waschsalon verweisen.

Der Sachverhalt

Der 35-jährige arbeitslose Antragsteller bezog nach Obdachlosigkeit
zum August 2014 eine unmöblierte Ein-Raum-Wohnung. Das Jobcenter
Dresden bewilligte dem Antragsteller zunächst im Wesentlichen
gebrauchte Möbel als Sachleistung für deren Erstausstattung.

Weitere Geldleistungen, insbesondere für eine Waschmaschine lehnte
das Jobcenter ab. Seine Wäsche könne der Antragsteller in dem in
der Nähe befindlichen Waschsalon waschen.

Hiergegen wandte sich der Antragsteller vor dem Sozialgericht
Dresden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

Das Urteil des Sozialgerichts Dresden

Das Gericht hat dem Antrag überwiegend stattgegeben und unter
anderem Geldleistungen für eine Waschmaschine zugesprochen.

Der Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung umfasst auch
im Ein-Personen-Haushalt eine Waschmaschine. Auf die Nutzung
eines Waschsalons muss sich der Antragsteller nicht verweisen
lassen. Denn die dabei entstehenden Mehrkosten sind von der
Regelleistung von 391 Euro nicht umfasst.

Gericht:

Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 10.10.2014 – S 20 AS 5639/14 ER

Quelle : Rechtsindex