Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

“Wir durchsuchen Sie jetzt!”.

Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”

oder

“Nein, das dürfen Sie nicht!”

sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

– § 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

“Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”

oder

“Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.

Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.

Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

“Dazu mache ich keine Angaben!”.

Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

“Damit bin ich nicht einverstanden!”,

“Das dürfen Sie nicht!”

“Ich versage meine Mitwirkung!”

und

“Dazu mache ich keine Angaben!”

sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

“Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”

so kann man antworten

“Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.

Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

“Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.

Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Farcebook etc.

Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!! LERNE DIE PARAGRAPHEN UND SCHLAGE SIE MIT IHREN EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZYhqboyoRh8

 

 

http://fresh-seed.de/2012/polizeikontrolle-wie-schutze-ich-mich-vor-illegaler-durchsuchung/

Der Unterschied zwischen Gebietskörperschaft und Staat

Bei meinen gestrigen Recherchen zum Vergleich der kanadischen Crown Corporations mit den deutschen öffentlich-rechtlichen Körperschaften ergab sich, daß es offenbar gar nicht so selbstverständlich ist, einen Staat als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zu definieren.

Auch wenn man sich international daran “gewöhnt” hat, daß der Staat nicht mehr (nur) Staat ist, sondern als Unternehmen handelt, ist diese Situation deswegen noch lange nicht akzeptabel. Denn wenn der Staat als öffentlich-rechtliche Körperschaft privatwirtschaftlich tätig ist, mutieren seine souveränen Staatsangehörigen ungefragt zu zwangsmitgliedschaftlichem Unternehmenspersonal oder, schlimmer noch, zu bewirtschaftetem Humankapital. Und wir sind auf dem Weg, daß der Staat immer weniger tatsächlich noch hoheitlich und immer mehr als privates Unternehmen handelt. Am Ende steht das ausschließlich privat betriebene Unternehmen, das nur noch vorgeblich hoheitliche Rechte wahrnimmt, Land und Menschen aber als reine Ressource zur Gewinnerzielung betrachtet und behandelt.

Nichts Neues, ich weiß. Aber wenn man diesem sich vor unseren Augen in Zeitlupe abspielenden Vorgang mal genauere Aufmerksamkeit schenkt, dann klappt einem doch ein wenig der Unterkiefer runter – mir jedenfalls.

Mit der Unterscheidung zwischen souveränem Staat und öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft in Erfüllung staatlicher Funktionen wird man bei Behörden und Justiz auf wenig Verständnis stoßen. Der Staat ist heutzutage als etwas anderes als eine oberste öffentlich-rechtliche Körperschaft gar nicht mehr denkbar.

Damit sind wir wieder einmal bei der Definitionsfrage angelangt, denn die Merkmale, die einen souveränen Staat von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft mit Staatsfunktion unterscheiden, sollte man parat haben.

Staat

dauerhaft organisierter Herrschaftsverband, der auf einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten, umfassenden, von niemanden abgeleitetenGewalt (Staatsgewalt) lebenden Menschen (Staatsvolk). S. hat die Verbandsexistenz zu sichern und die Gemeinschaftsinteressen der Verbandsangehörigen wahrzunehmen.

ist die personalisierte und institutionalisierte Zusammenfassung und Organisation der Menschen eines bestimmten Gebiets und unterscheidet sich in dieser Organisation und der daraus folgenden Herrschaftsgewalt von der Gesellschaft, die nur die Summe verschiedener Interessen und Bestrebungen ist. St. ist daher gekennzeichnet durch 3 Elemente: St.svolk, St.sgebiet und St.sgewalt.

ist die politische Organisation eines Volkes, die über ein Staatsgebiet u. über volks- u. gebietsbezogene Staatsgewalt verfügt. Die Staatsgewalt ist ursprünglich, d.h. durch keine andere Gewalt begrenzt. Alle übrigen politischen Gemeinwesen leiten ihre Hoheitsgewalt grundsätzlich von ihm ab. Die auf Georg Jellinek (1851-1911) zurückgehende Definition des S. nach seinen 3 Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt verzichtet darauf, das höchst umstrittene “Wesen” des S. zu bestimmen. Sie enthält keine Aussagen über seine Entstehung (z.B. Gesellschaftsvertrag, historische Entwicklung aus Stamm u. Volk), über die Staatsform (Demokratie, Monarchie, Diktatur u. a.), über die Art der Ausübung der Staatsgewalt (z. B. Rechtsstaat, Machtstaat) u. über die Staatszwecke (z. B. Gerechtigkeit, Friedensordnung, Wohlfahrt, Durchsetzung von Klasseninteressen). Sie benennt aber in hinreichender Deutlichkeit Kriterien, nach denen ein politisches Gebilde ohne Rücksicht auf die Qualität seiner Verfassung in der Völkerrechtsgemeinschaft als S zu gelten hat.

rechtslexikon.net

Das sind ja gleich drei Definitionen auf einmal! Und auch noch widersprüchliche! Also, das geht nun wirklich nicht … Die beiden ersten Definitionen könnten bis auf die Bezeichnung Staat genauso gut auch auf ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen zutreffen. Nur in der 3. Definition ist doch tatsächlich mehrfach noch von “politisch” die Rede. Der Staat als politisches Gebilde findet noch einmal Erwähnung! Das ist fast schon erstaunlich.

Halten wir als erstes wichtiges Unterscheidungskriterium fest:

1. Ein Staat ist eine rein politische Organisation, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft dagegen wirtschaftet und verwaltet zugunsten einer solchen rein politischen Organisation.

Da uns das Rechtslexikon.net schon bei der Staatsdefinition so gut weitergeholfen hat, schauen wir auch einmal nach, wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vulgo: öffentlich-rechtliche Körperschaft, dort definiert wird:

Körperschaft des öffentlichen Rechts

… ein mitgliedschaftlich organisierter, rechtsfähiger Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt, zB. …

rechtslexikon.net

Na, das ist doch kurz und knackig, oder?

2. Eine Körperschaft öffentlichen Rechts hat Zwangsmitglieder, ein Staat hat Staatsangehörige.

3. Ein Staat ist hoheitlicher Kontrolleur, eine Körperschaft wird von einem Staat hoheitlich kontrolliert.

Stellt sich nur die Frage: Welcher Staat übt die staatliche Aufsicht über die öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft Bundesrepublik Deutschland aus? Das kann ja nur entweder ein fremder Staat (oder mehrere) sein, denn das Vereinigte Deutschland ist nach wie vor handlungsunfähig – oder diese öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft ist im wahrsten Sinne außer Kontrolle. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann von der Logik her nicht öffentlich-rechtlich sein, wenn sie nicht öffentlich-rechtlich kontrolliert wird. Von funktionierender Selbstkontrolle einer totalitären Massenorganisation zugunsten eines wehr- und ahnungslosen Gemeinwesens kann ja wohl niemand ernsthaft ausgehen. Schaut man sich die Entscheidungen der Körperschaftsführung an, dann ist wohl am ehesten von fremdstaatlicher Aufsicht auszugehen – so will ich es mal vorsichtig formulieren.

Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland als staatsrechtliche Gebietskörperschaft, als territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln wahr, ist aber selbst kein hoheitlicher Staat, da sie weder eigene Staatsangehörige noch eigenes Staatsgebiet hat, sondern nur alle in ihrer  “Verfassung”  definierten Deutschen als Zwangsmitglieder auf dem Gebiet des souveränen “Vereinigten Deutschlands” laut 2+4-Vertrag betreut.

Damit dürften jetzt Roß und Reiter beim Namen genannt sein.

 

https://freewomanontheland.wordpress.com/2012/10/16/der-unterschied-zwischen-gebietskorperschaft-und-staat/

Juristenverband: die BRD ist eine Betrügerrepublik

Der Sinn von Märchen war und ist ein erzieherischer. Als die Tugend des Vorlesens noch was galt, konnten die Botschaften dieser Märchen auch bei den Erwachsenen nicht in Vergessenheit geraten.

Im Zeitalter von Reizüberflutung, Handy, I-Pad, Fernseher und Videospiele und einer im Würgegriff gehaltenen Presse ist dies leider anders.

Eines dieser Märchen, das einer kontinuierlichen Erinnerung wert ist, ist:

“Des Kaisers neue Kleider” von Hans Christian Andersen.

Zwei begnadete Betrüger nutzten die Eitelkeit des Kaisers und seine Manie für schöne Kleider in raffinierter Weise aus. Sie behaupteten, die schönsten und kostbarsten Stoffe weben zu können und daraus einzigartige wertvollste Kleider schneidern zu können. Wer dies nicht zu erkennen vermag, ist für sein Amt unfähig oder schlicht zu dumm. Dem Kaiser gefiel der Gedanke, er erteilte den Auftrag und leistete eine hohe Anzahlung. Die Betrüger gaben vor angestrengt an den Stoffen zu weben. Das ganze Volk war daraufhin in angespannter Erwartung, diese Kleider zu sehen und zu erfahren wie dumm ihr Nachbar ist.

Durch die eingepflanzte Angst wollte sodann niemand als unfähig oder dumm dastehen. Dies verhinderte eine wahrheitsgetreue Übermittlung der eigenen Wahrnehmung, dass diese Betrüger gar keine Stoffe auf ihren Webstühlen hatten. So versagten alle Kontrollen. Diese Angst entwickelte sich eigendynamisch in einen kollektiven Selbstbetrug, die auch vor dem Kaiser nicht haltmachte. Er leistete weitere hohe Zahlungen. Die Betrüger gaben vor, die Kleider für den Auftritt des Kaisers in der Öffentlichkeit zu schneidern und halfen ihm gar, diese imaginären Kleider anzulegen. Das Volk huldigte dann auch der Pracht dieser Kleider, auf daß keiner von ihnen als dumm dastehe.

“Aber er hat ja gar nichts an!” sagte endlich ein kleines Kind. “Hört die Stimme der Unschuld!” sagte der Vater; und der eine zischelte dem andern zu, was das Kind gesagt hatte. “Aber er hat ja gar nichts an!” rief zuletzt das ganze Volk.

Wenn Ihr nicht werdet wie die Kinder, sprach schon Jesus. Wohl an!

Inhalt und die Aussage dieses Märchens ist eins zu eins auf die politische, wirtschaftliche und rechtliche Situation in der Bundesrepublik von Deutschland übertragbar.

Die Betrüger sagen, die BRD sei der Deutsche Staat, sie bleiben aber jede tragfähige Begründung für diese Behauptung schuldig und wer dies bestreitet, gilt als Nazi. Dabei ist sie aber doch nur die Verwaltung der alliierten Besatzungsmächte (Art 133 GG). Wer die Wahrheit sagen will, wird zur Einschüchterung als braun, ewiggestriger Psychopath oder Nazi stigmatisiert und diskriminiert und bis zur Zwangspsychatrisierung wegen seiner besseren Argumente mundtot gemacht. Unter uns Juristen und anderen Laien bricht angstvolle Panik aus bei dem Begriff Deutsches Reich. Und dies ist von Anbeginn auch so beabsichtigt gewesen.

Es sind die gleichen Betrüger, die sagen, die Bundesländer wären Staaten und sind dagegen doch nur alliierte Wirtschaftsverwaltungseinheiten, die sich Staat nennen dürfen. Es sind die gleichen Betrüger, die vorgeben die Interessen des Volkes zu vertreten, den ESM als alternativlos bezeichnen und dabei selbst nach BRD-Recht einen Putsch unternehmen.

Wir haben alliierte Institutionen und ihre Marionetten als Betrüger, die sich als Staat und Regierungen ausgeben ohne nach dem Völkerrecht irgendwelche Hoheitsrechte innezuhaben. Davon umfaßt ist die gesamte Politikerkaste der derzeitigen Bundesrepublik von Deutschland und der Bundesländer. Unsere aus Unwissenheit und Täuschung generierte Wahlbeteiligung mißbrauchen diese Betrüger zur Vorgauckelung einer hoheitlichen Legitimation, eines Mandats des Volkes und immer wenigere glauben dies. Konrad Adenauer:

“Wir haben kein Mandat des Volkes, wir sind die Vertreter der Alliierten”.

Wir haben einen gesamten Justizbetrieb, der zu feige ist, den Menschen die Wahrheit zu sagen und ihnen wirkliches Recht angedeihen zu lassen. Aus der persönlichen Feigheit heraus und einem alles überlagernden Egostreben werden stattdessen wider besseren Wissens den Menschen in diesem Land die grundlegendsten Menschenrechte vorenthalten.

Wir sind die Menschen in diesem Land, die durch diese Lügen derart traumatisiert und paralysiert wurden, dass wir Angst davor haben, den Betrug zu benennen und unsere Selbstbestimmung einzufordern.

Wir werden daher als die zur Pflicht Berufenen und unserer Berufsehre schuldig hier die Rolle des Kindes übernehmen und unter Vorlage von einschlägigen Quellenmaterial endlich die ganze Wahrheit sagen:

Die Bundesrepublik von Deutschland ist das Besatzungsrecht.

Immer mehr Leute im diesem Land erkennen das.

In Deutschland müssen endlich wieder die grundlegenden Fragen gestellt werden.

 

http://www.brd-schwindel.org/juristenverband-die-brd-ist-eine-betruegerrepublik/

Grüne Jürgen Trittin: So eine Ratte ist im Deutschen Bundestag vertreten?

Wir sind froh, dass man auf den Zinsdruck auf Spanien und Italien reagiert hat. Ansonsten wäre die Situation für Herrn Monti und Herrn Rajoy sehr viel schlechter gewesen und deswegen war es gut, dass wir sie (Merkel) gezwungen haben, sich VERNÜNFTIG zu verhalten.”  Film ab 10:16:30

„Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig.” – Jürgen Trittin, Bündnis90/Die Grünen (Quelle: Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 14/36, Seite: 2916)

„Noch nie habe ich die deutsche Nationalhymne mitgesungen und ich werde es als Minister auch nicht tun.” – Jürgen Trittin, Bündnis90/Die Grünen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 02.01.2005:

“Deutschland ist ein in allen Gesellschaftsschichten und Generationen rassistisch infiziertes Land.” – Jürgen Trittin, Bündnis90/Die Grünen Quelle

Dazu ein Beispiel aus der Natur:

Eine Made kann sich nur solange ohne eigenen Schaden durchfressen, wie ein Wirtskörper genug zu bieten hat.

Fällt der Wirtskörper aus, weil er nicht mehr genug zu bieten hat, so wird die Made einfach absterben, weil sie nichts anderes als einen schönen fetten Wirtskörper kennt. Quelle

 

http://www.europnews.org/2012-07-03-jurgen-trittin-so-einer-ist-in-der-deutschen-regierung.html