Urteil : Pfändung von Sozialleistungen ausgeschlossen

Urteil

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt,
daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: „Die Pfändung von Sozialleistungen, welche
das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig.

Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen des Art. 20 Abs.
1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der
Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden.

(Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei
Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.

„Mit diesem Urteil bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Unpfändbarkeit
von Sozialleistungen. Laut dem BGH in dieser Entscheidung darf eine Zwangsvollstreckung
generell nicht dazu führen, dass der Schuldner seinen notwendigen Unterhalt nicht mehr
bestreiten könne, zu dem nicht nur grundlegende lebensnotwendige Bedürfnisse gehören.

Die Zwangsvollstreckung ist in keinem Fall der staatlichen Sanktionsmöglichkeit
eines Leistungsempfängers bei pflichtwidrigem Verhalten gleichzusetzen.

Eine Pfändung des ALG II, auch in Kleinbeträgen, kommt
generell nicht in Betracht. (Az. BGH VII ZB 7/11)“

Dies aber bedeutet auch, daß Jobcenter Bürgern keine Gelder von der Sozialleistung
abziehen dürfen. Es gilt stehts die Tabelle zu den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen
in § 850c ZPO , wie die Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V. befindet.

Quelle : gegen-hartz.de

Die Stunde der Wahrheit: Nach der Wahl kommt die große Enteignung

Die europäische Schulden-Krise wird ab Montag im Zentrum der Politik der neuen Bundesregierung stehen. Schuldenschnitte und Banken-Rettungen werden schwere Verluste für die deutschen Steuerzahler und Sparer bringen. Eine große Koalition aus Boston Consulting und Goldman Sachs wird den Deutschen sagen, wo es lang geht. Die Pläne sind weit gediehen. In der Abteilung VII des Finanzministeriums wirkt bereits seit geraumer Zeit ein hochrangiger Experte, der die Enteignung kontrolliert durchführen soll.

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/22/die-stunde-der-wahrheit-nach-der-wahl-kommt-die-grosse-enteignung/

Alle Europäer haben Anspruch auf Sozial-Leistungen in Deutschland

Jeder EU-Bürger hat in jedem anderen EU-Land Anspruch auf Sozial-Leistungen, so die EU-Kommission.
Der Umfang dieser Leistungen soll nun sogar noch ausgeweitet werden. Angesichts der wachsenden
Zuwanderung nach Deutschland wird der deutsche Steuerzahler dann bald andere EU-Bürger noch
länger finanziell unterstützen müssen.

In Zukunft sollen EU-Bürger in einem anderen europäischen Land noch länger Sozial-Leistungen erhalten
können als bisher. Alle EU-Bürger haben Anspruch auf Sozial-Leistungen beispielsweise in Deutschland,
so die Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding.

Deutschland ist nach wie vor ein Einwanderungsland, wie die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen.
Neben vielen Rumänen und Bulgaren kommen vor allem immer mehr Südeuropäer nach Deutschland, um eine Arbeit zu finden.
Allein die Zahl der Menschen, die aus Spanien kommen, stieg innerhalb nur eines Jahres um 45 Prozent. Die Griechen
und Portugiesen (jeweils +43%) zog es ebenso wie die Italiener (+40) im vergangenen Jahr noch stärker nach Deutschland.

Aus diesem Grund hatten Länder wie Deutschland, Österreich, die Niederlande und Großbritannien in einem Brief an die
Kommission im März vor dem Wohlfahrts-Tourismus in Europa gewarnt, so der EUObserver. Doch die EU-Kommission will
davon nichts hören. Die Vize-Präsidentin der Kommission, Viviane Reding hat sogar vorgeschlagen, die Bezugsdauer
der Sozialleistungen für EU-Bürger in anderen EU-Ländern auszuweiten: von bisher drei auf sechs Monate.

Dem Gedanken, dass EU-Bürger in eine anderes Land wie beispielsweise Deutschland gehen und dort Sozial-Leistungen
beanspruchten, sei in dem Recht auf freie Bewegung im EU-Vertrag begründet, so Reding. Das sei nicht verhandelbar,
weder jetzt noch morgen. „Ich verstehe wirklich nicht die Aufregung, es sei denn es handelt sich um parteipolitische
Gründe des Wahlkampf“, sagte Reding.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten

Anmerkung :

Was Viviane Reding unterschlägt , kein anderes europäisches Land , hat so ein Sozialsystem wie Deutschland.

OK , es wird gerade zerstört. In ein paar Jahren , ist es dann genaus so schlecht wie in den anderen Ländern.

Außer – Wir stehen auf und Wehren uns !