Willkommen im Staat – Kulisse deines Sklavendaseins (Teil 1)

 

Er überwacht dich, er hält dich in ständiger Beschäftigung damit du nicht
spirituell wachsen kannst. Er lässt dich auf Demonstrationen verprügeln und
behandelt dich stets wie ein Schwerverbrecher. Die Rede ist vom Staat.

In meiner gewohnt infotainischen Erzähl- und Schnittweise zeige ich in
diesem Video komprimiert was der Staat so alles mit dir veranstaltet.

Fall Edathy: Parteien stellen sich über Recht und Gesetz

Die undurchsichtigen Vorgänge im Fall Edathy stürzen die Große Koalition in eine schwere Krise. Sie demonstrieren, dass SPD und Union für einen politischen Pakt alles aufgeben – auch die Treue zu Recht und Gesetz.

 

Die Kungelei der Parteien zersetzt die Demokratie in Deutschland. (Foto: dpa)

Die Kungelei der Parteien zersetzt die Demokratie in Deutschland. (Foto: dpa)

Der Fall Edathy stürzt die Große Koalition in eine substantielle Krise. Offen ist bloß, ob die Regierung das überhaupt bemerkt. Denn Recht und Gesetz, so hat es den Anschein, bedeuten den Parteien weniger als die Macht.

Und um die ging es bei der „vertraulichen“ Gesprächen, die die Parteiführer Sigmar Gabriel und Thomas Oppermann mit dem damaligen Innenminister Hans-Peter Friedrich geführt hatten: Um die Koalitionsbildung nicht zu gefährden, soll Friedrich Gabriel gewarnt haben, dass gegen das mögliche Kabinetts-Mitglied Sebastian Edathy Vorwürfe des Besitzes von kinderpornografischem Material im Raum standen.

Es würde ja schon reichen, dass ein Spitzenpolitiker der SPD bei den kanadischen Ermittlungen um einen Kinderporno-Ring ins Visier der Fahnder geraten war.

Doch jeder Verfassungsjurist wird bestätigen, dass der Innenminister ohne gesetzliche Grundlage keine Privatperson über Ermittlungen informieren darf: Gabriel war zu dem Zeitpunkt der Information Parteiführer, mehr nicht – und als solcher Privatperson.

Die widersprüchlichen Aussagen des BKA-Chefs Zielke und jene von Oppermann führen zwingend zu dem Schluss, dass einer der beiden die Unwahrheit sagt. Das ist weder im Fall des BKA-Chefs noch für den SPD-Fraktionschef eine Petitesse.

Man fragt sich, was die nunmehrigen Regierungspolitiker eigentlich erwartet hatten – dass das Ganze unter der Decke bleibt? Die Heuchelei von Oppermann, als dieser noch am Montag seine Überraschung vorgaukelte, dass Edathy „erkrankt“ sei und deshalb sein Mandat zurücklegt, lässt tief blicken: Den Bürgern wird ein Theater vorgespielt, in dem die Partei alles, der Staat nichts ist.

Die zerstörten Festplatten, die die Staatsanwaltschaft bei Edathy gefunden hat, stärken nicht gerade den Eindruck, das der SPD-Politiker nichts zu verbergen hatte.

Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) war bereits Ende Oktober 2013 über Ermittlungen gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy informiert. Göttingens Polizeipräsident Robert Kruse habe den Minister damals über ein bundesweit laufendes Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornographie informiert, in das möglicherweise auch der aus Niedersachsen stammende Edathy involviert sei, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstagabend. Pistorius habe die Information zur Kenntnis genommen, ansonsten aber mit niemandem darüber gesprochen. Das Polizeipräsidium Göttingen ist auch für Nienburg zuständig, wo Edathy eine Wohnung und Büros hat.

Edathys Anwalt soll im Dezember erstaunlich gut informiert bei verschiedenen Staatsanwaltschaften nachgefragt haben, ob etwas gegen seinen Mandanten vorliege. Ist er ein Hellseher – oder war er Edathy unter der Hand informiert worden?

Von den Bürgern wird erwartet, dass sie sich peinlich an Recht und Gesetz halten. Übertreten sie das Gesetz, müssen sie sich verantworten.

Das politische Berlin dagegen versinkt in einem Sumpf von Lügen, unappetitlichen Verdächtigungen, Kungelei und Rechtsbruch.

Die deutsche Politik präsentiert sich mit den abenteuerlichen Vorfällen um einen Fall, bei dem es um Kinderpornografie geht, als eine Bananenrepublik.

In dieser Situation wiegt die faktisch unbegrenzte Macht, die SPD und Union haben, als besonders schädlich.

Man fühlt sich an Mafia-Szenen erinnert – wo Paten und ihre Gefolgsleute das Recht biegen und brechen, wo sie es brauchen.

Die krakenhaften Auswüchse der Parteien, die sich eben erst große Gehaltserhöhungen genehmigt hatten, zersetzen die Demokratie in Deutschland.

In Berlin herrscht Endzeitstimmung.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/14/fall-edathy-parteien-stellen-sich-ueber-recht-und-gesetz/

 

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Muster für Steuererstattung – 2012

_____________

Antrag auf Erstattung  seit 1990

Steuernummer:

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern:

a.)   Grund- undEinkommenssteuern 1990 bis heute

b.)  Gewerbesteuern  1990  bis heute nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich

c.)   alle durch Indirekte Steuern von uns vereinnahmten Gelder

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle hiermit den Antrag, alle seit 1990 an Sie gezahlten Steuern verzinst zu erstatten.

Begründung:  Vgl. keine gesetzliche Steuerpflicht: 55274/301 BVerfG aus 1955

Keine Justizgewährleistung durch Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO, kein Recht auf Steuern ohne Pflichterfüllung des effektiv-garantierten Rechtsschutzes für Steuerzahler. Das Rückbehaltungsrecht ergibt sich aus §395 BGB gegen den Staat. Mit den erhobenen Steuern im Staat werden Menschenrechtsverletzungen gegen den Bürger begangen. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt.

Steuern sind Fördermittel, die dem Schenkungsrecht unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist keine Schenkungspflicht. Werden meine vorstaatlichen Menschenrechte nicht praktiziert, habe ich keine Veranlassung, einem Unrechtsystem etwas schenken zu sollen, wenn diese Schenkungen der Förderung von Kriminalität in Deutschland dienen! Die Staatsangehörigen sind sogar verpflichtet, die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, daß damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend Straftaten im Amt (Menschenrechtsverletzungen) und macht sich selbst strafbar.

Die Vorschriften nach § 126 BGB, § 317 ZPO und § 275 StPO wurden nicht beachtet, was mehrfach gerügt worden war.

In der Veröffentlichung vom 23.08.2007 wurde der Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO (brd-matrix.de/2007_08_23_§245 20ZPO 20Insolvenz 20BRD-GmbH 20Hk-MR 20BRD-Urteile 20nichtig.pdf) über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits nachgewiesen.

Die Selbstverwaltung hat das Recht, Steuern zurückzubehalten, solange die Bundesrepublik den effektiv-garantierten Rechtsschutz aufgrund der Besatzung nicht gewähren kann, aus dem UNRECHT und somit Menschenrechtsverletzungen in Folge entstehen. Der Staat kann nur dann Rechte aus Steuern einfordern, wenn er auch die Garantien an den Steuerpflichtigen erfüllen kann. Die Bundesrepublik haftet für alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund im Rückgriff.

Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Steuerzahler damit die Straftaten im Amt billigend und selbst unter einem Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Haftung.

Der steuerzahlende Bürger wird mehrfach und mehrdimensional vom Staat abgezogen, wenn der Staat den Staatsvertrag des Friedens und der Freiheit für den Bürger nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.

Als Bürger des fortbestehenden Staates Deutsches Reich mussten wir entsetzt feststellen, daß die Personen aus den „Finanzbehörden“ (also Sie), letztlich seit 1990 unberechtigt Steuern  von uns gefordert  haben, um  unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln einen Raub zu legalisieren, um zu Unrecht geforderte Gelder  für Kriegshandlungen zu verwenden.

So sieht die rechtliche Betrachtung nach der in Deutschland geltenden Rechtsordnung, wie folgt aus:

1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches. Dieses Gesetz konnte und durfte von der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 Reichsverfassung gültig ist.

Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die Bundesrepublik in Deutschland jede Möglichkeit,  unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern in Anspruch zu nehmen. 1977 bis heute gilt nicht die  „BRD“ – AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich ist damit aus Gründen der Rechtsicherheit (Art 20 GG) r e c h t s u n g ü l t i g.

Daher ist unsere  Forderung auf Rückzahlung der durch juristische Trickmanipulation geraubten Gelder der Bürger  in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern eingezogenen Gelder, als auch alle durch p o t e n t i e r t e  Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder, Gebührenfestsetzungen und rechtswidrige Pfändungen.

Es gibt Offenkundigkeiten nach §291 ZPO aus dem Grundgesetz, die eine weitere Kommentierung nicht benötigen. Es wird dafür auf das Grundgesetz verwiesen, das nicht von, sondern für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden ist. So ist in Art. 65 GG niedergeschrieben, daß die „Regierung“ nur ein Geschäft ist. Die Bundesminister haben keinen „Regierungsbereich“, sondern einen Geschäftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120, wonach  Besatzungskosten bezahlt werden.

Die Bundesrepublik ist also kein souveräner Staat, sondern nach Art. 133 GG eine vereinigte deutsche „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“, wo die Bürger keine Staatsbürger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG. Die Bundesrepublik hat kein eigenes Staatsvolk, keinen Staatsgrund, kein eigenes Staatsbürgerschaftsgesetz, keinen Friedensvertrag und auch keine vom (fehlenden eigenem) Volk gewählte Verfassung.

(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1):Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).”

Hieraus ergibt sich, daß die Bundesrepublik von 1949  auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann. An dieser Ordnung änderte sich auch 1990 mit dem Überleitungsvertrag nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab oder geben sollte. Deswegen sind in der Bundesrepublik Menschenrechtsverletzungen keine Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

Inzwischen sind Banken, Arbeitsämter, Gemeinden und Städte (Frankfurt, München…) privatisiert worden. Die Arbeitslosen heißen Kunden und müssen vor den Sozialgerichten gegen eine private Körperschaft klagen. Einen Staat Deutsch gibt es nicht. Das Deutsche Recht ist in Deutschland auch nicht abgeschafft, sondern die in Deutschland geltende Recht(s)ordnung (vgl. § 11 StGB) Das Deutsche Recht ist in Deutschland ohne gesetzeskonforme Richter jedoch nur willkürlich erreichbar, weil es aufgrund der Besatzung in Deutschland keine ordentlichen Staatsgerichte mehr gibt. (§15 GVG Staatsgerichte sind erloschen)

Es ist nach negativem Verlauf mit Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen nunmehr davon auszugehen, daß Ihre Mitarbeiter die Geschichte Deutschlands, die Gesetze und ihre Dienstvorschriften nicht kennen, ihre Befugnisse gegen exterritoriale Bürger überschreiten, womit sie Existenzen der Bürger, die Grundordnung der Bundesrepublik und die Staatssicherheit gefährden.

Ausdrücklicher Hinweis: Sie tragen für die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen hinsichtlich der Haftungsfolgen die volle persönliche Verantwortung gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB:

§ 63  BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

Die Rückerstattung der von Ihnen seit 1990 unrechtmäßig eingeforderten Steuern und Gebühren hat durch bestätigten Bankverrechnungsscheck an den Ihnen bekannten Empfangsbevollmächtigten zu erfolgen. Für die Abwicklung der Erstattung ist gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB die gesetzliche  Frist von 21 Tagen geboten. Weiterungen bleiben bei Fristversäumnis vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

___________________

Antrag auf Steuererstattung-2012

Dank geht an den ZDS – DZfMR e.V.

Der ZDS – DZfMR e.V. ist als Menschenrechtsorganisation ein Dachverband in Deutschland zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte. Wir sind als Wächter über die Menschenrechte keine Rechtsschutzversicherung, keine Rechtsanwälte und dürfen darum auch keinen Rechtsrat erteilen.

Indem der ZDS – DZfMR e. V. Betroffene darüber aufklärt, wie sie sich bei ihrem Widerstand gegen erlittenes Unrecht innerhalb der Grenzen des Erlaubten verhalten können, wollen wir Menschenrechtsverletzungen in Folge vorbeugen, um sie zu beenden.

 

 

http://finanzamt.name/2012/03/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/antrag-auf-erstattung-unrechtmasig-erhobener-steuern-seit-1990/

Ich darf dich ausrauben – Larken Rose

Woher stammt eigentlich das Recht, andere ausrauben zu dürfen?

Eine bestimmte Gruppe von Menschen nimmt dieses Recht für sich in Anspruch und Larken Rose untersucht
in diesem Video, wie es dazu gekommen ist.

Er verfolgt dieses angebliche Recht bis zu seinen Ursprüngen zurück und versucht, selbst auf
die exakt gleiche Weise zum Recht zu kommen, andere ausrauben zu dürfen, wie es Staat,
Regierung und deren unzähligen Krakenarme getan haben.

Das Ergebnis ist eine Situation, die 99,999% der Bürger ziemlich absurd sein dürfte, obwohl sie diese Situation
in Verbindung mit Staat, Regierung, Politik, Bürokratie, Polizei und Militär für das Normalste der Welt halten.

Aber seht selbst.

Voluntaristen bevorzugen Verträge gegenüber Gesetzen. Ein Grund dafür ist, dass jeder Vertrag wieder
spurlos verschwindet, wenn er nicht mehr notwendig ist, weil er erfüllt ist oder gekündigt wurde.
Ein weiterer ist, dass für Verträge die freiwillige Zustimmung aller Vertragsparteien notwendig ist.

Ein Gesetz kann hingegen einfach zu Lasten Dritter beschlossen werden — ein Verfahren, das im Zivilrecht
aus gutem Grund unzulässig ist. Ein dritter Grund ist, dass hinter jedem Gesetz die Drohung mit Enteignung
oder Gefängnis steht, während die Konsequenzen für das Nichteinhalten von Verträgen individuell vertraglich
vereinbart werden können.

Finanzamt: An die Finanzamtsvorsteherin – Ihre Bescheide vom 30.08.2012

An die Finanzamtsvorsteherin

Ihre Bescheide vom 30.08.2012

für XXXXX XXXXX, Steuer-Nr. 1234567890

Sehr geehrte XXXXX XXXXX,

ich nehme Bezug auf die o.g. Bescheide, die an der Zustelladresse für die staatliche Person mit der o.g. Steuernummer eingegangen sind. … Ich teile Ihnen Folgendes mit:

1.      Die Bundesrepublik Deutschland mit allen ihren Behörden hat seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den ESM-Vertrag am 12.09.2012, spätestens aber seit heute mit Unterzeichnung des ESM-Vertrags durch Bundespräsident Gauck jegliche behauptete Legitimation verloren, die Rechte des im Grundgesetz definierten „Deutschen Volkes“ in irgendeiner Weise zu vertreten. Seit diesem Tag geht die Staatsgewalt hierzulande nicht einmal mehr nominell vom Volk aus, sondern vom ESM-Gouverneursrat. Budgethoheit ist wesentlichster Bestandteil von Souveränität.

2.      Seit neuestem kooperiert die Bundesrepublik Deutschland außerdem auf EU-Ebene bei dem Plan, zusätzlich zum ESM nationale Steuereinnahmen direkt in ein „gemeinsames Budget“ der EU-Mitgliedsstaaten zu überführen.

3.      Seit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2012 steht zudem fest, daß es seit 1956 keine verfassungsmäßigen Bundestagswahlen und damit keinen einzigen legitimen Bundestag und damit keine einzige legitimierte Bundesregierung und damit keine verfassungsmäßige Gesetzgebung mehr gegeben hat. Der gesamte juristische Rahmen ist verschoben, alle seitdem erlassenen Gesetze sind ungültig, da verfassungswidrig – was vom Staat und seinen Behörden einschließlich abhängiger Gerichtsbarkeit geflissentlich ignoriert wird.

4.      Laut bundesdeutschem Recht ist öffentliches Recht zwingendes Recht. Verfassungswidriges öffentliches Recht ist Unrecht. Unrecht kann schon vom Wortsinn her nicht zwingendes Recht sein, schon gar nicht in einem „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“.

5.      Die Oberfinanzdirektion Hannover nannte in einem internen Schreiben vom 12.10.2007 an die Finanzamtsvorsteher mit empfohlenen Mustertexten den Steuerstreik ein legitimes Mittel der Deutschen beim Widerstandsrecht gemäß § 20 GG, sah allerdings zum damaligen Zeitpunkt keine Sachlage, die einen solchen Widerstand rechtfertigen würde. Das Schreiben betraf die Verfahrensweise beim Schriftverkehr mit sogenannten „Reichsbürgern“, ich bin sicher, es ist Ihnen bekannt.

6.      Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, daß von einem permanent und uneinsichtig verfassungswidrig handelnden Staat, der seine willkürliche Rechtsgestaltung per juristischem Dogma für zwingend erklärt und in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über staatsbedienstete Richter grundsätzlich in eigener Sache Gericht hält, eine Zustimmung zum Vorliegen von legitimem Widerstandsrecht seiner Bürger gegen sein Handeln vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.

7.      Ich erkläre hiermit, daß ich der Bundesrepublik Deutschland endgültig und in jeder Hinsicht jedes Vertrauen entziehe, das ich jemals in ihre Rechtmäßigkeit und Redlichkeit gegenüber dem grundgesetzlichen Deutschen Volk gehabt habe.

8.      Ich entziehe der Bundesrepublik Deutschland und ihren Behörden jede womöglich noch vermutete Vollmacht, mich in irgendeiner Weise und wem auch immer gegenüber in meiner grundgesetzlichen Person oder sonst wie zu vertreten, zu verwalten oder zu regieren.

9.      Damit entfällt endgültig jeder womöglich vermutete Anspruch der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Behörden auf Teilhabe an den Ergebnissen meiner Arbeitskraft oder an meinem Eigentum oder auf sonstige Verwendung meiner Lebenszeit zu ihren Gunsten. Mit anderen Worten: Ich mache für die staatliche Person mit der Steuernummer 1234567890 das grundgesetzliche Widerstandsrecht gemäß GG §20 geltend. Wer wie die Bundesrepublik Deutschland untreu handelt, verspielt jeden etwaigen Anspruch auf Loyalität des Treugebenden.

10.  Sie erhalten Ihre Bescheide vom 30.08.2012 anbei zurück. Ich fordere Sie auf, diese Bescheide ausdrücklich zurückzunehmen und mir schriftlich zu bestätigen, daß Sie keine Ansprüche mehr gegen mich geltend machen noch geltend machen werden. Ein Einverständnisvorbehalt seitens der untreu handelnden Bundesrepublik Deutschland ist nach Lage der Dinge ausgeschlossen.

Ich kann nur hoffen, daß Sie ein denkender Mensch mit funktionierendem Gewissen und kein programmierter Verwaltungsroboter sind, der Anweisungen von Vorgesetzten unerschütterlich ausführt bis zum bitteren Ende. Ich an Ihrer Stelle wäre es mir schuldig, nicht länger Vollstreckerin von derart eklatantem Unrecht zu sein.

Mit aufrichtigen Grüßen

XXXXX XXXXX in propria persona

http://freewomanontheland.wordpress.com/2012/09/27/schreiben-an-die-finanzamtsvorsteherin/

BRAUNBUCH – KRIEGS- UND NAZIVERBRECHER IN DER BUNDESREPUBLIK UND IN WESTBERLIN

BRAUNBUCH

KRIEGS- UND NAZIVERBRECHER IN DER BUNDESREPUBLIK UND
IN WESTBERLIN
STAAT • WIRTSCHAFT • VERWALTUNG • ARMEE • JUSTIZ •
WISSENSCHAFT

EINFÜHRUNG

 

Im Mai 1968 jährt sich zum 23. Male der Tag der Befreiung der Menschheit von den
Schrecken des zweiten Weltkrieges und der faschistischen Barbarei.
Der
opferreiche Kampf der in der Antihitlerkoalition vereinten Völker, dessen
Hauptlast die Sowjetunion trug, endete mit der völligen Niederlage des
faschistischen Aggressors, mit dem totalen Zusammenbruch eines Systems, das
durch eine Kette von Angriffsakten und militärischen Überfällen, durch eine
Herrschaft des Terrors und der Willkür, durch Massenmorde und schwerste
Kriegsverbrechen den Tod von 55 Millionen Menschen verschuldete.
Der Begriff
„Kriegs- und Naziverbrechen“ war zum Synonym für Völkermord, Barbarei und
Sadismus geworden, und die Regierungen der Antihitlerkoalition drückten das
Empfinden und die Forderungen der ganzen friedliebenden Menschheit aus, als sie
in der Krim-Deklaration verkündeten:
„Es ist unser unbeugsamer Wille, den
deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstören und dafür Sorge zu
tragen, daß Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stören. Wir
sind entschlossen, alle Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen und einer
schnellen Bestrafung zuzuführen…“
Die DDR machte die Ziele der
antifaschistischen Widerstandsbewegung und der Antihitlerkoalition, die im
Potsdamer Abkommen ihren Ausdruck fanden, zur Richtschnur ihres Handelns. Aus
allen Bereichen des öffentlichen Lebens wurden jene Kräfte entfernt, die den
zweiten Weltkrieg vorbereiteten und die Völker Europas in Krieg und Elend
stürzten. Das lag sowohl im Interesse des Friedens und der Sicherheit der
europäischen Nachbarvölker als auch im Interesse des deutschen Volkes. Die DDR
erfüllte den Auftrag des deutschen Volkes und der Völker der Welt, alle Kriegs-
und Naziverbrechen zu ahnden und gerecht zu sühnen. In der Zeit von Mai 1945 bis
Ende 1967 wurden in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR
insgesamt
16583 Personen wegen Beteiligung an Verbrechen gegen den Frieden
und die Menschlichkeit und wegen Kriegsverbrechen angeklagt. Davon
wurden
12818 verurteilt,
l578 freigesprochen. Die Verfahren gegen
2187
Angeklagte wurden wegen Abwesenheit, Tod oder auf Grund des von der Sowjetischen
Militär-Administration erlassenen Amnestiebefehls Nr. 43/48 vom 18. März 1948
eingestellt, da keine höhere Freiheitsstrafe als ein Jahr zu erwarten
war.

Von den 12807 gerichtlich zur Verantwortung gezogenen Personen
wurden 119 zum Tode, 239 zu lebenslangem Zuchthaus und 5090 zu einer höheren
Freiheitsstrafe als 3 Jahre verurteilt.

23 Jahre nach der Befreiung vom
Faschismus, 23 Jahre nach dem Beginn des Nürnberger Völkertribunals gegen die
Hauptkriegsverbrecher steht die Welt jedoch vor der Tatsache, daß in der
westdeutschen Bundesrepublik zu Tausenden Verantwortliche für Nazi- und
Kriegsverbrechen nicht nur unbestraft blieben, sondern führende Positionen in
Wirtschaft und Staat, in Bundeswehr und Polizei, in Bildungseinrichtungen sowie
in Verlagen und in den Massenmedien einnehmen. Die westdeutsche Regierung setzte
sich rigoros über die gerechten Forderungen aller Völker hinweg, mißachtete das
Potsdamer Abkommen und die Nürnberger Rechtsprechung, stellte die Verfolgung der
Kriegsverbrecher unmittelbar nach Gründung der Bundesrepublik fast völlig ein
und beförderte Hauptschuldige und Hintermänner der schlimmsten Naziverbrechen in
entscheidende Staatsstellungen.

Die widerrechtliche Übernahme von
Gesetzen des Bonner Staates durch Westberlin, das nicht zur Bundesrepublik
gehört und bekanntlich auf dem Territorium der DDR liegt, hat dazu geführt, daß
auch hier in zunehmendem Maße schwerbelastete Faschisten in hohen Positionen der
Verwaltung, Justiz und Polizei Wiederverwendung gefunden haben. Diese Kräfte
sind es in erster Linie, die als Stützen der Bonner Machthaber in Zusammenarbeit
mit den Spionagezentralen und Diversantengruppen durch Provokationen an der
Staatsgrenze der DDR, durch Menschenraub und andere Terrorakte ständig eine
Verschärfung der Lage anstreben und alle Verhandlungsbemühungen der DDR zur
Normalisierung des Verhältnisses zwischen dem Senat von Westberlin und der
Regierung der DDR zu torpedieren versuchen.

Obwohl nach 1945 der weitaus
größte Teil der Kriegs- und Naziverbrecher in die westlichen Besatzungszonen
flüchtete, wurden in der westdeutschen Bundesrepublik, deren Bevölkerungszahl
dreimal so groß ist wie die der DDR, bis zum 1. Januar 1964 nur 12457 Personen
angeklagt. Bis März 1965 wurden von den Gerichten der Bundesrepublik nur 5234
Personen rechtskräftig verurteilt, in über 7000 Fällen erging Freispruch, wurde
das Verfahren eingestellt oder die Hauptverhandlung gar nicht erst eröffnet. In
den Fällen aber, in denen eine Verurteilung erfolgte, standen die Urteile in der
Regel in keinem Verhältnis zur Straftat. Von 5234 verurteilten Naziverbrechern
und Massenmördern wurden nur 80 zur Höchststrafe (9 zum Tode, 71 zu lebenslangem
Zuchthaus) verurteilt! (Die Zahlen sind der letzten offiziellen Veröffentlichung
des Bundesjustizministeriums entnommen. Hinsichtlich der rechtskräftig
Verurteilten hat sich bis heute nichts Wesentliches verändert.)

Wenn in
den letzten Jahren – nach langer Pause – in der Bundesrepublik wieder einige
Verfahren gegen Nazi-Massenmörder stattfinden, so muß dazu festgestellt werden:
Erstens erfolgen sie unter dem Druck der Enthüllungen durch die DDR und nur in
solchen Fällen, in denen die internationale Empörung der westdeutschen Justiz
keine andere Möglichkeit läßt. Zweitens richten sie sich fast ausschließlich
gegen die untersten Chargen der SS- und KZ-Mörder, während die in exponierten
Stellungen tätig gewesenen Schreibtischmörder und Hintermänner verschont
bleiben. Drittens schließlich ergehen in diesen Verfahren haarsträubend milde
Urteile, so daß sogar Eichmann-Mitarbeiter, wie die SS-Führer Hunsche und
Krumey, die an der Deportation und Ermordung von Hunderttausenden ungarischer
Juden mitwirkten, 1964 in Frankfurt a. M. freigesprochen beziehungsweise mit
Bagatellstrafen belegt wurden. Diese Verfahren ändern nichts daran, daß
Westdeutschland heute ein Paradies für Nazi- und Kriegsverbrecher
ist.

Dieses Braunbuch enthält – als unvollständige Zusammenfassung – die
Namen von 2300 führenden Nazi-Funktionären und Kriegsverbrechern, die sich heute
ungehindert in entscheidenden Stellungen des westdeutschen Staatsund
Wirtschaftsapparates betätigen oder aber hohe Staatspensionen für ihre
„verdienstvolle“ Tätigkeit im „Dritten Reich“ beziehen.

Das Braunbuch
weist nach: Zu den Stützen der Hitlerdiktatur, den Wegbereitern und Nutznießern
der Judenverfolgung, den Organisatoren und Kommandeuren der Überfälle auf fast
alle Länder Europas, zu den überführten Mördern von Antifaschisten und
Widerstandskämpfern, die heute in Westdeutschland wieder tätig sind,
zählen:

der Bundespräsident,
20 Angehörige des Bundeskabinetts und
Staatssekretäre,
189 Generale, Admirale und Offiziere in der Bundeswehr oder
in den NATO-Führungsstäben sowie Beamte im Kriegsministerium,
1118 hohe
Justizbeamte, Staatsanwälte und Richter,
244 leitende Beamte des Auswärtigen
Amtes, der Bonner Botschaften und Konsulate,
300 Beamte der Polizei und des
Verfassungsschutzes sowie anderer Bundesministerien.
Als höchster
Repräsentant der Bundesrepublik fungiert mit Heinrich Lübke ein KZ-Baumeister
der Nazi und Vertrauensmann der Gestapo. Als Beauftragter für
Arbeitskräfteeinsatz bei geheimen Rüstungsvorhaben des „Dritten Reiches“
zeichnet er mitverantwortlich für das verbrecherische System der Vernichtung
durch Arbeit.

In der Person des Kurt-Georg Kiesinger setzte sich ein
leitender Ribbentrop-Mitarbeiter und Goebbels-Journalist an die Spitze der
Bundesregierung, der maßgeblichen Einfluß auf die nazistische Propaganda
ausübte, nachweislich die Pogromhetze gegen Juden im Ausland lenkte und die 5.
Kolonne Hitlers über den Äther organisieren half.

Dieses Braunbuch
enthält ausschließlich die Namen solcher Personen, die durch ihre führende
Tätigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung der nazistischen Verbrechen und
Aggressionsakte tatsächlich belastet sind beziehungsweise unmittelbar an
Massenmorden teilgenommen, dafür die Befehle erteilt oder sie als intellektuelle
Urheber vorbereitet haben. Es wurde bewußt darauf verzichtet, auch solche
durchaus nicht unbelasteten Personen aufzunehmen wie den CSU-Vorsitzenden und
Finanzminister Franz-Josef Strauß, obwohl er als NS-Führungsoffizier das
Hitlerregime aktiv unterstützt hat. Selbstverständlich enthält das Braunbuch
keine Namen nomineller Mitglieder der NSDAP. Die DDR hat immer konsequent
zwischen der Millionenzahl ehemaliger Mitglieder der Nazi-Organisationen
unterschieden, die selber irregeführt und betrogen wurden, und jener
abscheulichen Gruppe von Hintermännern, Initiatoren und Profiteuren der
Naziverbrechen. Wir denken nicht daran, irgend jemandem, der einmal einen
politischen Irrtum beging, inzwischen aber längst seinen Fehler erkannt und
einen neuen Weg beschütten hat, aus seiner Vergangenheit einen Vorwurf zu machen
– schon gar nicht 23 Jahre danach.

Schließlich muß darauf hingewiesen
werden, daß die Bonner Regierung die hier aufgeführten Naziverbrecher nicht etwa
in Unkenntnis, sondern im Gegenteil in voller Kenntnis ihrer Vergangenheit in
ihre gegenwärtigen Stellungen berief. Im Braunbuch wird anhand vieler Beispiele
exakt nachgewiesen, seit wieviel Jahren die Belastungsmaterialien über den
Betreffenden in Bonn bekannt sind.

Die DDR hat es stets als ihr Recht und
ihre Pflicht angesehen, die Öffentlichkeit über die gefährliche Entwicklung in
Westdeutschland zu informieren und ihren Teil dazu beizutragen, daß die
Vergangenheit in ganz Deutschland bewältigt wird. Seit 1955 nannte die DDR auf
zahlreichen Pressekonferenzen die Namen von insgesamt 1583 ehemaligen Juristen
der nazistischen Ausnahmegerichte, die in Westdeutschland wieder zu Amt und
Würden kamen. Den westdeutschen Justizbehörden wurden seit 1959, nachdem sie
sich jahrelang dagegen sträubten, über 2000 Todesurteile übermittelt, an denen
in Westdeutschland tätige Juristen während der Nazi-Zeit mitwirkten. Ferner
wurden 8000 Dokumente, Personalakten usw. über andere Nazi- und Kriegsverbrecher
übergeben oder übersandt. In über 200 Prozessen gegen Nazi- und Kriegsverbrecher
in Westdeutschland leistete die DDR mit Dokumenten, Zeugen und Sachverständigen
Rechtshilfe, um zur Aufdeckung der vollen Wahrheit beizutragen.

Die
Ursache für die Nichtverfolgung und Wiederverwendung von Kriegs- und
Naziverbrechern in Westdeutschland besteht also nicht darin, daß den Bonner
Behörden die Belastungsdokumente unbekannt wären oder vorenthalten würden. Die
Nichtverfolgung und Wiederverwendung von Nazi- und Kriegsverbrechern ist auch
kein Zufall. Sie ist vielmehr Bestandteil der Politik der Bonner Regierung, die
auf die Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges, auf die Veränderung der
Grenzen gerichtet ist. Die letzte Ursache für die Wiederverwendung der Nazi- und
Kriegsverbrecher liegt darin, daß im westdeutschen Staat die gleichen
verhängnisvollen Kräfte der Rüstungsindustrie Politik und Wirtschaft in den
Händen haben, die Hitler zur Macht brachten, den zweiten Weltkrieg vorbereiteten
und heute Revanche für ihre Niederlage nehmen und erneut die Grenzen der
Nachbarstaaten überrennen wollen. Weil diese Kräfte heute die gleiche
verderbliche Politik wie zur Zeit des Faschismus zu betreiben versuchen,
bedienen sie sich der gleichen faschistischen Verbrecher. Weil die
gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus, die Machtkonzentration in den Händen
der Rüstungsmonopole, in Westdeutschland nicht beseitigt wurden, deshalb werden
die Naziverbrecher rehabilitiert.

Das ist der Grund, weshalb durch das
berüchtigte 131er Gesetz den westdeutschen Behörden seit 1951 die
Wiedereinstellung der ehemaligen Nazi-Beamten auf allen Ebenen zur Pflicht
gemacht wurde.

Das ist der Grund, weshalb Bonn schon am 8. Mai 1960 die
Masse der Nazi- und Kriegsverbrechen als „Totschlags“-Verbrechen wegen
„Verjährung“ außer Strafverfolgung gesetzt hat.

Das ist der Grund,
weshalb die Bundesregierung den Beschluß faßte, daß auch die schlimmsten
Nazi-Massenmorde am 8. Mai 1965 verjähren sollten, was nur durch die
internationale Protestbewegung verhindert wurde.

Das ist schließlich der
Grund für den Beschluß des Bonner Bundestages vom 25. März 1965, ungeachtet der
Weltproteste die Verjährung der Nazi-Mordtaten lediglich um 4 Jahre zu
verschieben.

Die Verantwortlichen für die Verbrechen des Faschismus sind
heute Haupteinpeitscher der Bonner Revanchepolitik.

Die Verantwortlichen
für die Verbrechen des Faschismus erarbeiteten und praktizieren die
Notstandsgesetze, die zur Vorbereitung der Aggression nach außen die
demokratischen Rechte im Innern vernichten sollen.

Die Verantwortlichen
für die Verbrechen des Faschismus fordern heute Mitspracherecht und
Verfügungsgewalt über Atomwaffen, um andere Mächte in ihre Kriegsabenteuer gegen
die DDR und die anderen sozialistischen Länder hineinzuziehen.

Die
Verantwortlichen für die Verbrechen des Faschismus entfesseln heute in der
Bundesrepublik eine Welle des Nationalismus und Chauvinismus, um die Bevölkerung
für diese Pläne reif zu machen.

Das Braunbuch beweist: Hunderte von
Kriegs- und Naziverbrechern, deren Beteiligung an gemeinen und blutigen
Verbrechen bekannt und dokumentarisch belegt ist, sind in der Bundesrepublik
nicht zur Verantwortung gezogen worden. Hunderte von Kriegs- und Naziverbrechern
nehmen exponierte Stellungen im Staatsapparat und im gesellschaftlichen Leben
Westdeutschlands ein. Die Herrschaft dieser Kräfte in Bonn, die keine Lehren aus
der Vergangenheit gezogen haben, ist eine Gefahr für den Frieden der
Welt.

Der Kampf für die gerechte Bestrafung aller Nazi- und
Kriegsverbrecher, für die Entfernung ehemals führender Faschisten aus leitenden
Positionen des westdeutschen Staatsapparates ist deshalb ein untrennbarer
Bestandteil des Kampfes für Frieden und Entspannung. Wem Frieden und Sicherheit
am Herzen liegen, der fordert gemeinsam mit allen demokratischen und
antifaschistischen Kräften der ganzen Welt:

Anerkennung des
völkerrechtlichen Prinzips der Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen
durch die Bonner Regierung!

Gerechte Bestrafung aller Nazi- und
Kriegsverbrecher entsprechend der Schwere ihrer Tat!

Ausschaltung der
schuldbeladenen Kräfte der Vergangenheit aus den führenden Positionen in Politik
und Wirtschaf t der westdeutschen Bundesrepublik!

Schluß mit der Bonner
Politik der Grenzforderungen, der Notstandsgesetze und der atomaren
Kriegsvorbereitung!

Auch in Westdeutschland muß die Befreiung vom
Faschismus und Militarismus, die am 8. Mai 1945 eingeleitet, aber dort wieder
rückgängig gemacht wurde, endlich verwirklicht
werden.

Herausgeber
Nationalrat der Nationalen Front des
Demokratischen Deutschland
Dokumentationszentrum der Staatlichen
Archivverwaltung der DDR

Staatsverlag der Deutschen Demokratischen
Republik
Berlin 1968

Staatsverlag der Deutschen Demokratischen
Republik
ES 6 B 3 • VLN 610/62 • 134/68 DDR
Lektor: Otfried
Schmack
Technischer Redakteur: Gisela Ostberg
Hersteller: Gerhard Kurth

Herzlich Willkommen in ihrem Land

Wer oder was ist der Bund?

Wie so oft werden im „Neusprech“ der BRD-Regierung oftmals Worte verwendet, dessen tiefere Bedeutung man als Alternative zu den Äußerungen der Propagandamedien einmal gründlich recherchieren sollte.
So wird in den Nachrichten (Nachrichten werden nachgerichtet, damit Sie sich danach richten!) oftmals vom Bund gesprochen oder von Bund und Ländern.
Doch wer oder was ist eigentlich der Bund? Haben Sie sich schon einmal die Mühe gemacht, danach zu googeln oder sonstige Recherchen anzustellen? Sie werden nicht allzuviel finden.
Warum eigentlich nicht? Welche Informationen müssen hier verschleiert werden?
Auf www.bund.de finden Sie alles Mögliche, nur keine Definition, wer oder was der Bund ist.

Sie können dort vom Ministerium für Staatsicherheit über die Aidsberatung bis hin zum Asylrecht und Zollauktionen alles erfahren, nur wie bereits erwähnt, keine Definition zur Bedeutung des Bund.
Ein Bund ist lt. http://de.thefreedictionary.com/Bund ein Zusammenschluß einer bestimmten beruflichen oder sozialen Gruppe. Mit Bund und Länder sind die Regierung und die Bundesländer erwähnt. Der Begriff Bund wird jedoch auch für die Bundeswehr genutzt.
In einer weiteren Erklärung wird folgendes mitgeteilt:
(in einer Föderation) der gesamte Staat im Gegensatz zu den einzelnen (Bundes)Ländern, wie z. B. in der Bundesrepublik Deutschland: Bund und Länder || K-: Bundesbehörde, Bundesgebiet, Bundesgericht, Bundesgesetz, Bundeshauptstadt, Bundesregierung, Bundesrichter, Bundesverfassung
Nun, in einer Föderation also. Wer oder was ist denn eine Föderation?
Laut Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus : Föderalismus (von lat. foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) wird heute vorwiegend als ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder über eine gewisse Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind.
So, so. Also ein Bündnis mit einer gewissen Eigenständigkeit und Staatlichkeit. Wo bitte schön ist denn hier ein Staat? Und müßte es nach dieser Definition nicht so sein, daß die genannten Glieder, also die Länder und die oben genannten Institutionen, staatlich sein müßten? Jetzt wird es interessant. Länder und Institutionen wie Bundesgericht und Bundesverfassung sind also Staaten? Das ist ja fast so ein Schwachsinn, wie ihn die GEZ erzählt. Die ist auch der Meinung, daß die Länder einen Staatsvertrag abgeschlossen haben.
Bei einem Bund kann es sich um einen Vertrag zwischen Menschen handeln oder um einen Bundesschluss Gottes mit Menschen.

Erwähnenswert ist der Abrahamsbund , welcher wegen der Skandale zur Beschneidung in letzter Zeit arg in die Kritik geraten ist.

Exponiert wird der Bund erstmals im Zusammenhang mit Verheißung und Erwählung der Stammväter genannt (Abrahamsbund oder Väterbund). Gott schloss mit Abraham einen Bund: »Ich bin der Herr, der dich aus Ur in Chaldäageführt hat, ich gebe dir das Land zu Besitz. Deine Nachkommen sollen wie die Sterne am Himmel sein«. Als Zeichen des Bundes wurde die Beschneidung alles Männlichen eingesetzt. (Gen 15; 17) Er wird in der Tradition zum bedeutendsten Bundesschluss, da mit ihm die besondere Erwählung des Volkes Israel begründet wird. Darin wird auch laut Bibel Israels Bedeutung für das Heil der anderen Völker begründet.

Werden denn nicht immer und immer wieder die Deutschen als das Volk hingestellt, welche sich anmaßen, über allen anderen Völkern stehen zu wollen? Werden diese Aussagen nicht immer wieder gebetsmühlenartig von der sogenannten Regierung der BRD unters Volk gebracht? Du böses, schuldiges Volk der Deutschen!!!
Wer erhebt sich hier denn über wen? Und wo ist das Heil Israels gegenüber den anderen Ländern zu finden?
Vielleicht, daß Israel unsere heimische Wirtschaft „ankurbelt“, wenn wir U-Boote verschenken?! Oder ist es eine besondere Bedeutung für das Heil anderer Völker, wenn kleine Jungs in blutigen Orgien verstümmelt werden und dabei Traumata und Höllenschmerzen ertragen müssen?!

Einen Hinweis zum Bund finden wir auch im sogenannten „Amtseid“. Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid
Welche Gesetze des Bundes sind denn hier gemeint? Und vor allem welche Gesetze von welchem Bund?

Vom Abrahamsbund vielleicht?
Es wird also ein großes Geheimnis bleiben, wer oder was der Bund ist!!!
Keine Definition, kein Inhalt, keine Grenzen, keine Gesetzestexte. Nur eine Worthülse, womit Sie täglich zugeschüttet werden.
Unser Tipp:
Immer schön alles hinterfragen, was man Ihnen so erzählt!
Es könnte sein, daß Sie tiefgreifende geschichtliche Hintergründe erfahren.
Aber ist das wirklich gewollt???