Frage:
Was macht denn die Polizei am 01. 10. 2012, wenn Sie sich nicht mehr „Polizei“
nennen darf, weil das Schutzendedatum und damit die Wortmarke ausläuft?
Fragen wir doch mal uns bekannte Polizisten, was Sie am 1. 10.12 machen…..
Gerichtsverhandlung in der Bundesrepublik ohne das ein Handelsvertrag vorgelegt wird seitens des bundesrepublikanischen Handelsgerichts.
Rechtsvertreterin Birgit Fazekas vor einem sogenannten bundesrepublikanischen Handelsgericht.
Dieses Video ist das neuste aus der BRD Propagandaschmiede KRR-Fuck & Co.
1. Lüge
Es heißt nicht „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“! Richtig ist: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“
2. Lüge
Bewußt wird das Wort „unmittelbar“ unterschlagen.
Artikel 38 GG
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Zitat : Prof. jur und Völkerrecht Hans Herbert von Arnim Lehrstuhl Speyer
Erst einmal aus dem Großen Kommentar des GG von 2000 !
Und nun zieht Euch erst einmal warme Hosen an und seht was die da….., ja genau die, mit Euch machen !
GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Kommentar von Mongold-Klein-Stark Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen !
Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze
Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1 , 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der Länder ).
Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten ausgewählt werden. Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren!, mithin nicht nur für die Wahlhandlung selbst, sondern mit gewissen, sachbezogenen Einschränkungen auch schon für die Wahlvorbereitung und wirken sich sowohl zugunsten der Wähler als auch, soweit sich aus der Natur der Sache nichts anderes ergibt, zugunsten der Wahlbewerber aus.
Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.
Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz
Unmittelbarkeit der Wahl
Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz – insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner – einschiebt , die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt.
Nun, wacht doch endlich einmal auf.
Und nun zu : Hans Herbert von Arnim Prof. jur u. Völkerrecht Speyer!
Zitat:
“ Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche historische Hintergrund dieses Skandals der Skandale .“
Nehmen wir den Artikel 38 des Grundgesetzes : „Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer , freier und geheimer Wahl gewählt . “
In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikel 38 des GG , hat der Bundestag am 07.Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am o1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben. Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren ( Bundeswahlgesetz ) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.
In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keinen Abgeordneten, sondern Verfassungswidrig eine Partei, indem er seine Stimme Verfassungswidrig für eine Landesliste ab gibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.
Kurzum :
Der Bundestag war seit 1956 und ist auch noch heute rechtswidrig zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.
Dies hat besondere und schwerwiegende Folgen für die gesamte demokratische Ordnung und das Leben aller Deutschen !
Hier nur Einige davon :
Hier hat sich eine Gruppe ( Bande nach § 129 StGB ), von schwerst kriminellen Subjekten , daran gemacht das Grundgesetz der BRdvD, Stück für Stück für Ihre Vorteile zu demontieren !
Und nun kommt es: Für alle rabulistischen, verkorksten Rechtsverdreher, Feinde des Deutschen Volkes, Politiker, Juristen, Beamte und sonstige System – und Staatsverbrecher in “ Amt “ und noch lächerlicher, in „Würden „!
Fakten, Fakten , Fakten und nochmals Fakten !
Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikel 38 des Grundgesetzes ermangeln, sind sie samt und sondern nichtige Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der BRdvD, so steht es geschrieben …
Die Fälschung der Absicht des Artikel 38 GG, durch das ihm entgegenstehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig, nach § 134 BGB , so steht es geschrieben ……
Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbare fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch, und zwar täglich, stündlich und immer wieder und wieder. Sie sind damit samt und sonders nichtig , nach § 134 BGB, so steht es geschrieben …..
Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 sind nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 81 in Zusammenhang mit § 92 II Abs. 1 und 2. in Folge Hochverrat und Hochverfassungsverrat, ( schwerst kriminell ), sowie § 10 a ( Wählertäuschung ), § 107 a ( Wahlbetrug ), § 132a ( Amtsanmaßung ), und viele durch diesen Kettenmissbrauch der Rechte, verdeckt getätigten Straftaten mehr , so steht es geschrieben ……
Aber seht selbst, wie die BRD Propagandaschmiede noch weiter lügt:
(Anmerkung des Blogautors: Diese Email wurde mir Heute zugestellt und ich kann nur sagen das ich entsetzt bin! Die Emailadresse habe ich vorerst zensiert!)
Hallo Vorestern abend zur Fussballzeit hatte ich Besuch von meinem Freund Denni . Als die erste Tor fiel und alle wieder Knaller und Raketen gezündet haben habe ich an einige Freunde eine SMS mit folgendem Wortlaut geschickt ( Es ballert hier und ich höre Schüsse ! Ist Krieg ? ) Etwa gegen 12 Uhr ist Denni dann nach Hause gefahren und zwar eine Abkürzung duch den Wald . Er wurde auf dieser Strecke von einem 3er BMW / schwarz ( Kennzeichen B-NM 101 ) bedrängt . Man wollte Ihn zum anhalten zwingen und hat versucht Ihn auszubremsen . Er konnte die Fahrt nach einer Rally fortsetzen und rief noch beim fahren die Polizei und bat um Hilfe . Er gab seine Adresse an . Der Bmw folgte Ihm immer noch . Zu Hause angekommen zerrten Ihn 2 Männer aus dem Auto ohne sich auszuweisen oder irgendwelche Angaben zu Ihrer Person zu machen … Man tastete Ihn nach Waffen ab und fragte sofort in welcher Verbindung Er mit mir steht weil er doch den Abend mit mir verbracht hat . Nachbarn und Vermieter meines Freundes eilten zu Hilfe . Auch die Polizei traf promt ein und zwang die beiden Herren mit waffengewalt von meinem Freund abzulsassen . Mit erhobenen Händen wiesen sich die Herren als Staatsschutz aus .. Mein Freund fand das gar nicht lustig und fragte welchen Staat sie schützen und was das hier für Räubermethoden sind. Die Polizisten die nach den Angaben meines Freundes wohl sehr wissend und einsichtig waren lösten die Veranstaltung auf . Wir kennen einige Polizisten der Wache KW ( auch welche die in dieser Nacht Schicht hatten ) Niemand weiß etwas von diesem Vorfall Dieser sogenannte Staat hat die Hosen gestrichen VOLL ( denke ich )
Seid wachsam und liebe Grüße Hirschi
Die Parteien pokern um die Neubesetzung an der Spitze des obersten Gerichts. Aussichtsreichste Kandidatin ist eine 51-jährige linke Sozialrechtsexpertin.
Siebenmal ist das Verfassungsgericht im vergangenen Jahr zur mündlichen Urteilsverkündigung zusammengetreten, viermal waren es schon in diesem Jahr, und seit seiner ersten Sitzung im September 1951 folgt jeder Gerichtstermin in Karlsruhe einem festen Ritual.
Punkt zehn Uhr sorgt ein Wachtmeister im blauen Tuch für Ruhe. Er ruft laut: „Das Bundesverfassungsgericht!“ – worauf sich die Wartenden ehrfürchtig erheben und ihre Blicke auf die holzgetäfelte Stirnwand richten, aus der die Richter nacheinander in den Saal schreiten.
Es sind jeweils acht Richter, die einem der beiden Senate angehören, als kleine Konzession an den Zeitgeist darunter auch eine beziehungsweise zwei Frauen. Wenn sie sich in ihren scharlachroten Roben, bei deren Anlegen es immer noch der Hilfe eines Justizbeamten bedarf, auf dem Podium hinter der langen Richterbank aufgestellt haben, herrscht für einen Moment tiefe, weihevolle Stille, bevor dann der Vorsitzende mit der Urteilsverlesung beginnt.
Gegen das Urteil der 16 aus Karlsruhe gibt es keinen Einspruch, sie haben immer das letzte Wort. Regierung und Parlament können beschließen, was sie wollen, wenn die Richter auf Antrag Verfassungswidrigkeit feststellen, war alles vergebens. Allein in den nächsten Monaten wird sich das Gericht mit strittigen Fragen wie dem „Tornado“-Einsatz in Afghanistan, der Nebentätigkeit von Abgeordneten und der Kappung der Pendlerpauschale befassen.
Keine Personalentscheidung, bei der die Politik mitredet, ist so bedeutsam wie eine Neubesetzung in Karlsruhe. Die Richterwahl ist die einzige Gelegenheit, bei der die Parteien Einfluss nehmen können auf die politische Ausrichtung des höchsten deutschen Gerichts. Niemand will sich da eine Fehlentscheidung leisten, und deshalb haben die Parteispitzen den Terminkalender fest im Blick.
Die schwarz-rote Regierung kann im Parlament jedes Gesetz durchbringen, sie hat sogar die Zweidrittelmacht, das Grundgesetz zu ändern, das verleiht der nächsten Neubesetzung in Karlsruhe jetzt zusätzliches Gewicht. Die Einigkeit der Großen Koalition, mühsam genug errungen, bedarf aus der Sicht betroffener Bürger mangels schlagkräftiger Opposition der Gegenmacht in der Residenz des Rechts: 5918 Verfassungsbeschwerden kamen allein 2006 aus dem Volk vors Gericht, Rekord in 55 Jahren Gerichtsgeschichte.
Im Frühjahr kommenden Jahres wird wieder ein Posten frei, und zwar der von Winfried Hassemer, derzeit noch Vorsitzender des Zweiten Senats. Weil Hassemer auf Vorschlag der SPD ins Amt kam, dürfen die Sozialdemokraten auch über seine Nachfolge entscheiden.
Bis vor kurzem sah es so aus, als ob die Sache geregelt wäre. Mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stand eine Kandidatin bereit, die als gewissenhafte Juristin allgemein anerkannt ist. Doch Zypries sagte ab; der direkte Wechsel aus der Spitze des Justizministeriums könnte das Ansehen des Gerichts beeinträchtigen, erklärte sie. Im privaten Gespräch offenbarte Zypries ihre Abneigung, aus dem trubeligen Berlin ins beschauliche Karlsruhe zu ziehen; die Arbeit als Ministerin mache ihr viel Freude, sie sei lieber gestaltend tätig, als die Arbeit anderer zu beurteilen.
Seitdem ist die SPD wieder auf Kandidatensuche, und die ist nicht ganz leicht. Auch wenn die Berufung als Verfassungsrichter hochpolitisch ist, so darf es doch nicht so aussehen, als ob jemand wegen seiner Parteinähe ausgesucht wurde. Die Kandidaten müssen über eine makellose juristische Biografie verfügen, politisches Fingerspitzengefühl besitzen, am besten auch ein paar internationale Erfahrungen vorzeigen können.
Die Parteikader, die nun mit der Suche betraut sind, nähern sich dem Ersatzkandidaten im Ausschlussverfahren. Vom Profil passen würden zwei Juristinnen, die sich am Europäischen Gerichtshof bewährt haben, die eine, Juliane Kokott, ist dort Generalanwältin, die andere, Ninon Colneric, war Richterin an dem höchsten Europäischen Gericht.
Doch beide Juristinnen gelten inzwischen als eher unwahrscheinliche Wahl. Kokott ist unbestritten eine Ausnahmejuristin, sie hatte ein Stipendium in Harvard, in Berkeley unterrichtet und als erste Frau überhaupt am Heidelberger Max-Planck-Institut habilitiert. Aber sie hat eben auch immer wieder ihre Eigenwilligkeit unter Beweis gestellt, was sie der SPD nun als politisch zu unzuverlässig erscheinen lässt.
Colneric steht eindeutig den Sozialdemokraten nahe, sie hat in ihrer Zeit am Gerichtshof in Luxemburg mit ihren Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht immer linke Positionen vertreten, gilt jedoch
mit 59 inzwischen als zu alt. Verfassungsrichter müssen mit Vollendung des 68. Lebensjahres aus dem Amt scheiden; Colneric könnte die zwölfjährige Amtszeit also nicht ganz erfüllen. Das ist in diesem Fall besonders bedeutsam, weil damit auch der prestigeträchtige Präsidentenposten vorzeitig wieder frei würde, auf den sie als Nachrückerin im Jahr 2010, wenn Amtsinhaber Hans-Jürgen Papier altersbedingt ausscheidet, ein gewisses Anrecht hätte.
Zwei Namen sind es, die derzeit besonders oft genannt werden, wenn länger über die Hassemer-Nachfolge nachgedacht wird. Da ist zum einen der ehemalige Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Jochen Dieckmann. Für ihn spricht, dass er über viel Verwaltungserfahrung verfügt und sich in seiner Zeit als Justizminister einen guten Ruf über das eigene Lager hinaus erworben hat. Vor allem die SPD-Fraktion wünscht sich einen Richter mit Kenntnis und Verständnis für den politischen Alltag. Vielen ist noch in Erinnerung, wie das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung zur sogenannten Junior-Professur in der vergangenen Legislaturperiode die Verhandlungen zur Föderalismusreform enorm erschwert hatte.
Ganz vorn steht derzeit auch Ingrid Schmidt, seit zwei Jahren Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Schmidt verfügt aus Sicht der Sozialdemokraten gleich über eine ganze Reihe von Qualitäten: Sie ist 51 Jahre alt und damit für eine Spitzenjuristin noch angenehm jung; sie ist weiblich, was angesichts des Geschlechterverhältnisses im Verfassungsgericht als großer Vorzug gilt, und sie hat an ihren politischen Überzeugungen nie einen Zweifel gelassen.
Als Chefin des Bundesarbeitsgerichts hat Schmidt wiederholt klargemacht, dass sie Gesetze als Garantien zum Schutz der Arbeitnehmer sehe – und die Aufgabe des Richters darin bestehe, diesen Schutz durchzusetzen. So riskierte sie den offenen Krach mit Wirtschaftspolitikern und Arbeitgebern, als sie sich gegen die Einschränkung des Kündigungsschutzes aussprach und gegen Öffnungsklauseln in Tarifverträgen.
Drohend wies sie schon vom Erfurter Gerichtssitz aus nach Karlsruhe: Die „Definitionshoheit“ über den Sozialstaatsgedanken des Grundgesetzes liege „allein beim Bundesverfassungsgericht“ und nicht etwa in Berlin bei der Regierung oder den Wirtschaftsverbänden. So eine, das ist auch dem konservativen Koalitionspartner klar, würde, wenn sie in Karlsruhe eines Tages dazugehört, das Grundgesetz nicht als Anleitung zur Freisetzung des Wettbewerbs, sondern eher als Magna Charta des Sozialstaats auslegen.
Der Kampf ums richtige Verständnis des Grundgesetzes wird in den kommenden Jahren erst richtig entbrennen, das wissen auch die Politiker, die nun über den Kandidatenlisten hocken. Globalisierung und Europäische Einigung haben den Verfassungsstaat Deutschland unter Druck gebracht. Es reicht nicht mehr, die überkommenen Regeln des Verfassungsrechts einfach fortzuschreiben, das Grundgesetz ist an vielen Stellen veraltet.
Es muss vieles neu verhandelt werden, im Parlament und in Karlsruhe: Wie viel Einschränkung der Tarifautonomie erlaubt die Verfassung? Welches sind die verfassungsrechtlichen Grenzen unternehmerischer Verantwortung? Wer ist für den Klimawandel in die Pflicht zu nehmen? Wer soll künftig die Bildung finanzieren?
Die Entscheidung, ob die Arbeitsrichterinnen Kokott oder Schmidt nach Karlsruhe gehen oder Ex-Justizminister Dieckmann, hat nach dem Gesetz formal zum einen der Bundesrat zu fällen, immerhin ein Gremium, das in etwa die politischen Mehrheitsverhältnisse im Lande widerspiegelt. Der Bundesrat teilt sich die Aufgabe der Richterwahl halbe-halbe mit dem Bundestag, der das dann einem eigenen Ausschuss überlässt.
Doch die jahrzehntelange Praxis ist ganz anders. CDU und SPD – in Zeiten anderer Bündnisse auch Grüne und FDP – haben die Richterstellen unter sich aufgeteilt, nach einem strengen Proporzsystem. Das führt dazu, dass nicht der Bundesrat, sondern Vizekanzler Franz Müntefering entscheidet, wer nach Karlsruhe geht und, wenn alles nach den Absprachen läuft, eines Tages Nachfolger des amtierenden Verfassungsgerichtspräsidenten Papier wird.
Das ist der Deal, und die Union weiß genau: Wenn irgendeiner ihrer Ministerpräsidenten sich im Bundesrat querlegt, dann droht Vergeltung bei der demnächst fälligen Neubesetzung der Stelle des Verfassungsrichters Siegfried Broß. Denn Broß sitzt auf einem Unionssessel.
Der Justizministerin fällt bei diesem Spiel eine besondere Aufgabe zu: Sie führt die Listen mit den Kandidaten und schlägt den daraus Auszuwählenden vor. Sie selbst ist ja nun nicht dabei. THOMAS DARNSTÄDT,
JAN FLEISCHHAUER
Mit dem vorliegenden Lehrbrief für eine Hilfe zur Selbsthilfe vor Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland wird ein latenter Bedarf bedient. Die
Bearbeitung richtet sich nach der derzeitigen Notlage von Rechtbegehrenden in der Bundesrepublik des nur vorgeblich wiedervereinigten und nur
angeblich souveränen Deutschlands als tatsächliches Besatzungskonstrukt in der Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft (OMF –
BRdvD) seit dem 03.10.1990. Nichtjuristen werden solche durch beruflich zugelassene Juristen nicht und niemals erhalten. Eine massive
Geschichtsfälschung wird insbesondere für eine Rechtsprechung gegen das Deutsche Volk eingesetzt. Rechtsbeugung, Strafvereitelung,
Parteiverrat, Prozessbetrug und sonstiger Amtsmissbrauch durch BRdvD – Juristen, – Politiker und – Behördenleiter werden nicht mehr
rechtsstaatskonform geahndet.
Unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene, gesetzliche Richter nach dem Art. 101 Grundgesetz kann es in der Bundesrepublik aufgrund ihrer
Bestellung, Kontrolle und Führung durch die Exekutive gar nicht geben. Gegen die Verweigerung von fairen Verfahren und rechtlichem Gehör ist
kein Nichtjurist gefeit. Wer vor den Scheinrichtern der BRdvD seinen Rechtsanspruch verlieren soll, hat keine Chance. Dazu wurden nicht nur
zahllose spezielle Gesetze der Juristenlobby durch Wahlbetrüger und Wahlfälscher nur scheinbar rechtlich korrekt erlassen. Für fast jedes noch so
eindeutige, schriftlich niedergelegte Gesetz existieren auch immer dagegen stehende Rechtsauslegungen selbst von kleinsten ungebildeten und
ungehobelten Amts- oder Landgerichtsscheinrichtern.
Im Übrigen basiert die Abart einer bundesrepublikanischen Justizgewährung grundsätzlich auf dem Missbrauch und der Verwässerung der
Sprache, wenn es gegen Bürger und Nichtjuristen geht. Selbst den Unterschied zwischen einer Verfassung und dem Grundgesetz als nackte
Besatzungswillkür verstehen die auf Besatzungsrecht eingeschworenen bundes-republikanischen Juristen nicht, weil sie sonst im eigenen
deutschen Vaterland als Deutsches Reich gar nicht arbeiten dürften. Und das noch über 60 Jahre nach dem Waffenstillstand ohne Friedensvertrag
für das Deutsche Reich als tatsächliches Deutschland. Das BRdvD-Gesetz ist somit reines aufgezwungenes Besatzungsrecht, was immer da vom
tatsächlichen deutschen Recht bereinigt wurde, wo es den Siegermächten für einen Verstoß u.a. gegen die Haager Landkriegsordnung zum
Schutze ihrer Kollaborateure angebracht war.
Zusätzlich zu den gegen Rechtbegehrende immer zu nutzenden Rechtsmissbrauchsgesetzen der BRdvD wie z. B. § 189 ZPO (Heilung von
Zustellungsmängeln) und einen umfassenden Anwaltszwang versperrt auch die überhöhte Erhebung von Gerichtskosten wirksam jede
Rechtsmittelinstanz. Damit ist die Wegnahme der Postulationsfähigkeit und eine Abschreckung vor Ausnutzung von Rechten jederzeit gesichert.
Und beruflich zugelassene Rechtsanwälte sitzen mit den Scheinrichtern und Staatsanwälten schlicht und einfach auf der selben Seite. Sie haben
sich verschworen, das willkürliche und chaotische Rechtssystem der OMF-BRdvD nicht in Frage zu stellen und nicht anzugreifen. Sie verweigern
deshalb jeglichen Vortrag in der Art und Weise, wie ihn der Rechtbegehrende nun selbst liefern muss.
Ein Deutscher wird zwar in der Bundesrepublik sein Recht nicht verlässlich durchsetzen können, aber er kann dann in einem zukünftigen deutschen
Rechtsstaat beweisen, dass ihm Unrecht durch die BRdvD-Organe angetan wurde. Damit kann dann eine Organisation zur Durchsetzung von
Schadensersatz- und Wiedergutmachungsansprüchen schon etwas anfangen.
Lest weiter im Lehrbrief:
“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind sich aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen… In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen“. Frank Fahsel, Fellbach, in der “Süddeutschen Zeitung“, 09.04.2008
Wie Sie wissen, haben unsere Volksvertreter für die Zeit ab 2013 den neuen Rundfunkbeitrag eingeführt, der die bisherige Rundfunkgebühr ablösen soll.
Der Rundfunkbeitrag richtet sich dann nicht mehr danach, ob wir Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, sondern danach, dass wir als Privatleute nach der Definition des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) eine »Wohnung« haben – auch ohne Radio oder Fernsehen. Bei Firmen wird die Beitragshöhe u. a. nach der Anzahl der Mitarbeiter, Firmenwagen und Betriebsstätten bemessen. Um herauszufinden, wie viel Geld sie den Menschen künftig abnehmen können, haben nun die drei führenden Protagonisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Monika Piel (ARD-Vorsitzende), Dr. Thomas Bellut (ZDF-Intendant) und der Intendant des Deutschlandradios, Dr. Willi Steul, Briefe und Fragebögen verschickt, in denen um unsere Hilfe gebeten wird. Man will an unsere Daten.
Natürlich wird uns in dem Anschreiben wieder einmal klargemacht, welche Vorteile dieser neue Beitrag gerade für uns Bürger bietet und wie praktisch und zeitgemäß dieses neue Finanzierungsmodell ist. Wir werden freundlich belehrt, dass das Programm der Öffentlich-Rechtlichen »publizistische Vielfalt« bietet und uns Bürgern »Orientierung gibt« (die wir ohne die GEZ-Programme bekanntlich nicht hätten). Die Betreffzeile lautet dann auch: »Für alle – von allen: Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013«. Rührend heißt es dann am Schluss des Briefes: »Wir benötigen Ihre Mithilfe! Damit wir Ihren Beitrag für 2013 genau berechnen können, sind wir auf einige Angaben von Ihnen angewiesen.«
Soweit das herzerweichende Bittschreiben der drei Intendanten mit den Logos von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Briefkopf.
Es folgen dann drei Seiten mit dem GEZ-Emblem.
Dort ist dann allerdings auch sofort Schluss mit unnötigen Nettigkeiten. Es ist der altbekannte Befehlston, in dem wir angeblafft werden. Auf dem Blatt mit den Details zum neuen Rundfunkbeitrag poltert der gewohnte, GEZ-typische Eintreiber-Jargon. Es geht schließlich um sehr viel Geld für die Befriedigung grenzenloser Wünsche, wofür niemand freiwillig auch nur einen Cent hergeben würde.
Aber der Deutsche Michel spurt bekanntlich, wenn der Ton barsch wird.
So spricht die GEZ: »Sie unterliegen einer Auskunftspflicht. Als Inhaberin bzw. Inhaber einer Betriebsstätte sind Sie seit dem 1. Januar 2012 verpflichtet, die gewünschten Auskünfte zu erteilen (§ 14 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).«
So, wir »unterliegen« also mal wieder. Stimmt das diesmal auch? Müssen wir uns tatsächlich nach dem § 14 RBStV vor der GEZ und den Rundfunkanstalten bloßstellen, damit diese weniger Arbeit damit haben, an unser Geld heranzukommen? Schauen wir uns diesen Paragrafen einmal genauer an. Beim § 14 handelt es sich um Übergangsbestimmungen für die Zeit vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012. Es soll damit gewährleistet werden, dass die GEZ bis zum Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. Januar 2013 alle Daten vorliegen hat, die sie zum Eintreiben der Beiträge benötigt. Und da heißt es tatsächlich im von der GEZ genannten § 14 Abs. 2:
»Jede nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags als nichtprivater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist ab dem 1. Januar 2012 auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.«
Ergänzend ist zu sagen, dass der Absatz 1 eine identische Regelung für Privatpersonen beinhaltet, wie Absatz 2, der sich an nichtprivate Teilnehmer richtet.
Es ist also im Prinzip korrekt, was die GEZ schreibt. Richtig spannend wird es aber erst zu erfahren, was passiert, wenn man dieser »Verpflichtung« nicht nachkommt!
Um es gleich vorwegzunehmen: Wer dieser »Verpflichtung« nicht nachkommt, hat nichts zu befürchten! Es sind während der Übergangszeit keinerlei Zwangsmaßnahmen vorgesehen, wie etwa Auskunftserzwingungsverfahren. Das gilt für Firmen wie für Privatpersonen gleichermaßen. Das Einzige, was die GEZ jetzt darf – sie darf »vermuten« und diese »Vermutungen« in ihre Datenbank einpflegen. Was zu vermuten ist, hat der Gesetzgeber in den Absätzen 3 und 4 geregelt. Sollten diese Vermutungen unrichtig sein, kann sie der Bürger gem. Abs. 5 später widerlegen. Hier die Regelungen im Einzelnen:
Vermutung der Anschrift:
Nach §14 Abs. 3 wird vermutet, dass die »Beitragsschuldner« (wie wir Menschen künftig im GEZ-Deutsch genannt werden) unter der bisherigen Anschrift geführt werden können.
Vermutung der Beitragshöhe:
Nach § 14 Abs. 4 darf von der GEZ vermutet werden, dass die Höhe des Beitrags sich nach der Höhe der Rundfunkgebühr richtet, die bis zum 31. Dezember 2012 zu bezahlen war, mindestens jedoch ein Beitrag von 17,98 Euro monatlich. Bei Befreiungstatbeständen gelten spezielle Regeln.
Regelungen zur Widerlegung der Vermutungen:
Wir können also entspannt abwarten, was die GEZ denn so alles über uns vermuten wird. Das sehen wir dann 2013 an ihrer Geldforderung. Sollte sich herausstellen, dass uns die GEZ zuviel abnehmen will, kann die Vermutung gemäß § 14 Abs. 5 widerlegt werden und wir können rückwirkend noch bis zum 31.12.2014 die zuviel gezahlten Beiträge zurückverlangen. Es sind dann also ab 1.1.2013 zwei Jahre Zeit, um die Richtigkeit der Beiträge zu prüfen und sie ggf. zu widerlegen.
Das Fazit lautet also:
Wer Mitleid mit den drei Intendanten hat und die GEZ bei ihrer aufopfernden Tätigkeit unterstützen möchte, gibt ihr fristgerecht alle Daten über sich und sein Unternehmen, die verlangt werden. Wer dagegen seine Daten zurückhält, wartet in Ruhe das Jahr 2013 ab und schaut, ob die GEZ mit ihren Vermutungen richtig lag. Wenn nicht, wendet man den Absatz 5 an, widerlegt die Vermutung und fordert sein Geld zurück.
Das Einzige, was zu »befürchten« wäre, sind weitere GEZ-Briefe mit immer drastischeren Formulierungen und Drohungen. Außerdem muss man mit unhöflichen Besuchern der besonderen Art rechnen: Die GEZ hat erst vor Kurzem 400 neue Mitarbeiter übernommen, die in privaten Haushalten, den Hausverwaltungen und in Betriebsstätten nach verwertbaren Beitragstatbeständen fahnden sollen.
Weitere Möglichkeiten, sich gegen die Abzocke zu wehren, gibt es zusätzlich.
Und diese Möglichkeiten sollte man als überzeugter Demokrat auch nutzen und alle nur möglichen, legalen Mittel anwenden.