Ukraine: Polizei erschießt führenden Rechtsextremisten

Ein führendes Mitglied der Gruppe Rechter Sektor wurde von der Polizei erschossen. Nach ihm wurde wegen des Angriffs auf einen Staatsanwalt gefahndet. Ein ukrainischer Abgeordneter behauptet, der Mann wurde von Spezialeinheiten hingerichtet.

Der Koordinator der rechtsextremen Gruppierung Rechter Sektor, Olexander Musitschko, wurde von Spezialeinheiten erschossen.  (Foto: dpa)

Die ukrainische Polizei hat einen bekannten Rechtsextremisten auf der Flucht erschossen. Der Koordinator des Rechten Sektors für die West-Ukraine, Olexander Musitschko, habe bei seiner Festnahme in einem Lokal in der Region Riwne das Feuer die „Sokol“ Spezialeinheit eröffnet, teilte das Innenministerium am Dienstag in Kiew mit.

Die Männer hätten das Feuer erwidert und Musitschko getötet. Musitschko sei trotz der Aufforderung „Halt! Polizei“ durch ein Fenster gesprungen und habe auf die Polizei geschossen, sagte der stellvertretende Innenminister Wlodimir Jewdokimow. Nach Musitschko wurde wegen eines Angriffs auf einen Staatsanwalt sowie wegen Hooliganismus gefahndet.

Der unabhängige Abgeordnete Olexander Donij erklärte auf seiner Facebook-Seite, Musitschko sei exekutiert worden. „Zwei Fahrzeuge schnitten seinem Wagen den Weg ab. Er wurde herausgezerrt und in eines der Vehikel gezwungen. Dann wurde er zu Boden geworfen, die Hände auf dem Rücken zusammengebunden, danach zwei Schüsse ins Herz“, schrieb Donij ohne Angaben von Quellen.

Der Rechte Sektor spielte mit seinen militanten Mitgliedern eine führende Rolle bei den Protesten der Gegner des gestürzten Präsidenten Viktor Janukowitsch auf dem Maidan in Kiew. Russland hat seine Intervention auf der Krim unter anderem mit dem Schutz russisch-stämmiger Bürger vor Faschisten rechtfertigt. Auch in westlichen Staaten wird der Einfluss der extremen Nationalisten auf die neue Regierung kritisiert. Neben dem Rechten Sektor wird auch die Gruppe Swoboda als rechtsextrem gewertet. Sie stellt fünf hochrangige Mitglieder der neuen Regierung. Der Chef des Rechten Sektors, Dmitro Jarosch, will sich bei den Wahlen am 25. Mai um das Amt des Präsidenten bewerben.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/25/ukraine-polizei-erschiesst-fuehrenden-rechtsextremisten/

Bülles meldet sich aus dem Ruhestand und geht auf Kölner Justiz los

Der ehemalige Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles (67) meldet sich aus dem Ruhestand.

    Der ehemalige Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles (67) meldet sich aus dem Ruhestand. Foto: dpa

Köln –

Vor ihm zitterten Banden-Bosse, Ring-Zuhälter, Millionen-Betrüger. Egbert Bülles (67) brachte sie alle in den Knast. Er war Kölns härtester Staatsanwalt.

Mit Sorge meldet er sich zurück aus dem Ruhestand – und sagt mit Blick auf die Kriminalitätsstatistik: „Wir sind auf dem besten Weg, den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität zu verlieren.“

Er hat 36 Dienstjahre hinter sich, war zuletzt Oberstaatsanwalt und Chef-Ermittler im Bereich der Organisierten Kriminalität. Sein Resümee ist ernüchternd.

„Früher hatte man den deutschen Ganoven, der gab alles zu, wenn man ihn erwischt hat, und dann gab es einen fairen Prozess“, erzählt Bülles dem EXPRESS. Man kannte seine Pappenheimer. Das sei heute anders.

Die Öffnung der EU in Richtung Osten habe immer mehr Banden ins Land geschwemmt. „Es spricht niemand meiner Kollegen gerne aus, aber 50 bis 70 Prozent der Straftaten werden heute von Ausländern begangen“, erklärt Bülles. Autodiebe aus Litauen, Zuhälter aus Bulgarien oder Trickdiebe aus Rumänien.

Die Masche: Ausländische Banden-Chefs schicken junge Menschen nach Deutschland, damit sie hier Straftaten begehen. Bülles: „Werden sie erwischt, droht ihnen in Köln keine große Strafe. Deswegen kommen sie hier hin und nicht nach Bayern.“

Bülles, der kürzlich das Buch „Deutschland Verbrecherland?“ (Econ-Verlag, 18,99 Euro) veröffentlichte, fordert eine Aufstockung der Polizeikräfte.

„Wir bekommen nur bei einem Bruchteil der Rauschgiftdeals die Nase dran“, sagt er und verweist auf eine große Dunkelziffer von Straftaten. „Je weniger Beamte, desto weniger wird ermittelt und aufgeklärt. So einfach ist das.“

Der Oberstaatsanwalt a. D. hofft auf eine neue Richter-Generation in Köln. „Die Alt-68er haben sich eher als evangelische Pfarrer verstanden, die Straftäter als Opfer der Gesellschaft ansehen.“

Zum Glück sterbe diese berufliche Generation langsam aus. Der Nachwuchs, auch bei der Staatsanwaltschaft, sei vielversprechend, mutig und weniger naiv.

http://www.express.de/koeln/haertester-staatsanwalt-buelles-meldet-sich-aus-dem-ruhestand-und-geht-auf-koelner-justiz-los,2856,26550974.html

Baden-Württemberg: SPD-Fraktionschef droht Anklage wegen Steuerhinterziehung

Dem Fraktionsvorsitzenden der SPD im Landtag von Baden-Württemberg, droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung: Claus Schmiedel hat vergessen, seine Steuererklärung für 2008 abzugeben.

Claus Schmiedel, der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, muss mit einem Strafbefehl oder einer Anklage wegen Steuerhinterziehung rechnen. (Foto: dpa)

Claus Schmiedel, der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, muss mit einem Strafbefehl oder einer Anklage wegen Steuerhinterziehung rechnen. (Foto: dpa)

Nicht nur Edelfedern wie Theo Sommer von der Zeit – auch hochrangige Funktionäre der SPD sind offenbar zu beschäftigt, um ihre Steuererklärungen abzugeben. Der Ständige Ausschuss des Landtags in Stuttgart hat die Immunität des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel aufgehoben. Damit kann die Staatsanwaltschaft gegen Schmiedel Anklage erheben.

Schmiedel hatte seine Steuererklärung für 2008 trotz Mahnungen des Finanzamt auch nach Jahren noch nicht fertiggestellt – offenbar wegen Unstimmigkeiten mit seinem Steuerberater, wie Schmiedel am Freitag sagte. Er habe die Sache dann selbst erledigen wollen, geriet dann aber in Verzug, wohl wegen der wichtigen politischen Verpflichtungen, die man eben so hat. Der 62jährige wartet nun “in Demut”, ob er eine Vorstrafe ausfasst. Seine weitere politische Arbeit sieht er dadurch nicht behindert. Er habe alle offenen Steuerschulden beglichen, damit sei für ihn “die Sache erledigt”.

Trotz aller Beschäftigung sollten Politiker nicht vergessen, dass sie von Steuergeldern bezahlt werden. Sie sollten daher gewissenhafter mit dem Finanzamt kooperieren – schließlich wissen sie wenigstens, wem das Geld am Ende zugute kommt.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/24/baden-wuerttemberg-spd-spitzenpolitiker-droht-anklage-wegen-steuerhinterziehung/

Dirk im Gespräch über den „Rechtsstaat“ BRD

Dieses Gespräch ergab sich zufällig an einem
Samstagabend vier Wochen vor der Bundestagswahl.

Dirk erzählt unseren Tischnachbarn etwas über den „Rechtsstaat“ BRD.

In Minute 4.34 muss es korrekt heißen :

beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (statt Völkergerichtshof).

In Minute 19.32 muss es korrekt heißen :

„§ 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2: Deutsche Gerichte – Niemand darf
in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung
als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.“

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

“Wir durchsuchen Sie jetzt!”.

Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”

oder

“Nein, das dürfen Sie nicht!”

sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

– § 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

“Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”

oder

“Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.

Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.

Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

“Dazu mache ich keine Angaben!”.

Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

“Damit bin ich nicht einverstanden!”,

“Das dürfen Sie nicht!”

“Ich versage meine Mitwirkung!”

und

“Dazu mache ich keine Angaben!”

sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

“Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”

so kann man antworten

“Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.

Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

“Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.

Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Farcebook etc.

Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!! LERNE DIE PARAGRAPHEN UND SCHLAGE SIE MIT IHREN EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZYhqboyoRh8

 

 

http://fresh-seed.de/2012/polizeikontrolle-wie-schutze-ich-mich-vor-illegaler-durchsuchung/

Galoppierende Justiz-Schwindsucht

Staatsanwalt Ludwig STENGLEIN brachte es zum Senatspräsidenten am Bayrischen Obersten Landesgericht obwohl er, Adolf HITLER wegen dessen Putschversuch vom 8./9. Nov 1923 anklagend, plädierte:

“Adolf Hitlers ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst. Er hat hier, unterstützt durch seine einzigartige Rednergabe, Bedeutendes geleistet … Als Mensch können wir Hitler unsere Achtung nicht versagen.”

Oberstaatsanwältin Cäcilia CRAMER-KRAHFORST verlor ihre Stellung als Leiterin der Cottbusser Abteilung für politisch motivierte Straftaten und verschwand in der Versenkung, nachdem sie in ihrem Plädoyer vom 22. Juli 2008 Horst MAHLER für den Mut, zu seinen Überzeugungen zu stehen, einen “gewissen Respekt” zollte. Der Brandenburgische Generalstaatsanwalt Erardo RAUTENBERG hyperventilierte daraufhin von “schlimmer Entgleisung”, ihr Vorgesetzter, der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried ROBINECK jaulte “unerträglich” und im Landtag ließen SPD-BAASKE, CDU-VON-ARNIM und Linke-VIETZE ihrem pawlowschen Antifa-Sudel freien Lauf.

Horst MAHLER aber wurde zu 12 Jahren Kerker verurteilt, was, seinem Alter geschuldet, lebenslänglich bedeutet, weil er es wagte, eine anderen, als den strafrechtlich verordneten Blick auf die jüngere deutsche Geschichte zu werfen. Zutreffend oder nicht. Als ob es darauf ankäme.

Auch der Leiter der Berliner Intensivtäterabteilung, Staatsanwalt Roman REUSCH, verlor seinen Posten, nachdem er in einem Streitgespräch, SPIEGEL 19/2007, wagte, nichts weniger als die Wahrheit zu sagen:

“Knapp 80 Prozent meiner Täter haben einen Migrationshintergrund, 70 Prozent sind orientalische Migranten. Jeder Einzelne dieser ausländischen Täter hat in diesem Land nicht das Geringste verloren. Jeder, der sich in dieser Weise aufführt, verdient es, dieses Landes verwiesen zu werden. Hier sind die gesetzlichen und praktischen Möglichkeiten einfach erbärmlich gering. Unser Gesetz strotzt von Ausweisungsschutz über Ausweisungsschutz.”

Für die Berliner Justizsenatorin Gisela VON DER AUE war damit das “beamtenrechtliche Mäßigungsgebot” verletzt.

Heinz BAUMEISTER, Chef des Wellness-Tempel “Esplanade” zu Bad Saarow, gebot sich keine Mäßigung, als er den Ex-NPD-Chef Udo VOIGT abwies, da an dessen Gesinnung das “exzellente Wohlfühlerlebnis” der Gäste Schaden nehmen könnte. Klar, dass man BAUMEISTER für seine Heldentat den Preis für “Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus” an die Antifa-Hühnerbrust heftete.

Der Bundesgerichtshof befand VOIGTS Aussperre für rechtens und der lupenreine Demokrat, Landesvater Mathias PLATZECK, konnte sich vor Begeisterung kaum einkriegen:

“Ermutigung für Zivilcourage. Die rechtsextremen Demokratiefeinde müssten täglich spüren, dass sie in der Gesellschaft nicht willkommen seien.”

SPD-Parlamentariern um NAHLES, THIERSE und STEINMEIER war die BGH-Entscheidung vom 9. März 2012 in Sachen VOIGT höchst willkommen. In ihrem Antrag 17/9577 reflektieren sie,

“dass nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmer ihr Hausrecht grundsätzlich frei ausüben können”, wobei “die Erteilung eines Hausverbots als Ausdruck der Privatautonomie in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden muss.”

Und so forderten die üblichen Verdächtigen, nein, nicht “Kauft nicht bei Juden” sondern “Bedient keine Neonazis”, ideologische Säuberung bis in die letzte Spelunke. Gleichheitsgrundsatz? Antidiskriminierungsgesetz?

Nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen, wenn´s gegen RECHTE, mithin gegen Heimatliebende, Deutschtumbewahrer, Traditionsverpflichtete, Leitkulturverteidiger, Islamisierungsgegner, Überfremdungsfeinde, Euro-Skeptiker, EU-Kritiker, Klimakatastrophen-Ungläubige, Kriegsschuld- und Holocaust-Hinterfrager und ähnliche “Flachwichser” geht, um sich der Stürmer-Hetze Mely KIYAKS, passdeutsche Kolumnenschreiberin bei der “Frankfurter Rundschau” zu bedienen, die SARRAZIN locker als “lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur, die das Niedrigste im Menschen anspricht” vorführte.

Das Amtsgericht Leipzig jedoch sprach Höchstes an, als es soeben einem Syrer 500.- Euro Schadensersatz wegen diskriminierender Einlasskontrolle zusprach. Der sentinel am 16. Nov vergangenen Jahres vom Türsteher eines Nachtclubs abgewiesen. Klar, dass sich der Muselmann, unterstützt vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen, in seiner Klage erfolgreich auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sowie das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz vom Aug 2006 berief und der Clubbetreiber unter Androhung eines Zwangsgelds für jeden Einzelfall verpflichtet wurde, von A, wie ABDUL aus dem Kosovo, bis Z, wie ZEKI aus dem Libanon – brutale Schläger, obsolete Anmacher – um jeden Preis reinzulassen, der oft genug mit Messer und Fäusten gezahlt wird. Nichts da mit Hausrecht und Privatautonomie. Die gelten nur, wenn’s gegen Andersdenker rechts der sozialdemokratisierten CDU geht.

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Was aber kann man von einer Justiz auch erwarten, die einen hochbetagten, unsäglichen Leids geprüften Greis vor dem Richtertisch aufbahren und fern der Heimat sterben lässt. “Im Münchner Demjanjuk-Prozess”, brachte es SPIEGEL 15/12 auf den Rechtsbeugungs-Punkt,

“ging es nicht um einen konkreten Tatnachweis, sondern letztlich darum, entsprechend dem Wunsch der Opfer dem Vergessen des Holocaust entgegen zu wirken und den Weg zu bereiten für weitere Anklagen dieser Art.”

Einer Justiz, die, wie zu Frankfurt ausgeurteilt, einer gebürtigen Marokkanerin die Scheidung vom gewalttätigen Ehemann mit der Begründung verweigerte, dass dem ein im Islam geregeltes Züchtigungsrecht zustehe, das hinzunehmen sei und keine Härtefall-Scheidung nach § 1565 BGB rechtfertigt. Einer Justiz, die zwei polizeibekannte, wegen Raubdelikten und Körperverletzung vorbestrafte kurdische Schwerstkriminelle mit Bewährung davon kommen lässt, nachdem sie einen Dreiundzwanzigjährigen in den Tod hetzten. “Es war eine Flucht Hals über Kopf” so Richter Ralf EHESTÄDT. “Wenn er”, das Opfer, “etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert.” Erschlagen statt überfahren. Pest statt Cholera. Zwei vermeintlich Rechtsradikale, denen eine “Hetzjagd auf junge Migranten”, die sich durch Stürze verletzten, angelastet wurde, verurteilte das Landgericht Stuttgart jedoch zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

“Es erben sich Gesetz und Rechte Wie eine ew’ge Krankheit fort?”

Im Falle Deutschlands handelt es sich um galoppierende Schwindsucht.

Dr. jur. Frank Kretzschmar dottorefrank@hotmail.com

http://globalfire.tv/nj/12de/briefe/jun_01.htm