Die Grünen – Kinderschänder-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Grünen-Politiker erlassen

Die Staatsanwaltschaft in Gießen hat Haftbefehl gegen den Leiter des Wahlkreisbüros des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs erlassen. Die Ermittler werfen dem 61jährigen Hans-Bernd K. schweren sexuellen Mißbrauch in mehr als 160 Fällen vor. Demnach soll K. sich zwischen 2007 und 2013 an drei Mädchen und einem Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren vergangen haben.

Am vergangenen Freitag wurde deswegen das Wahlkreisbüro Koenigs in Gießen sowie die Wohnräume des Beschuldigten durchsucht. Dies habe zur „Sicherstellung von diversen Beweismitteln“ geführt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. K. soll noch heute dem Haftrichter vorgeführt werden. Auf einer mittlerweile gelöschten Seite der Gießener Grünen, für die er auch im Kreisrat sitzt, schrieb der Verdächtige: „Ich mache Politik für die Grünen, da sie sich am stärksten für den Schutz von Minderheiten und die Wahrung der Menschenrechte einsetzen.“

Grüne sehen keine Verbindung zu Pädophilen-Debatte

Koenigs zeigte sich in einer ersten Reaktion entsetzt über die Vorwürfe. Ihn habe in der vergangenen Woche ein anonymer Brief mit den Anschuldigungen gegen seinen Mitarbeiter erreicht. „Ich war von den Vorwürfen schockiert und völlig überrascht.“ Er habe das Schreiben daraufhin der Polizei übergeben.

Die frisch gewählte Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, warnte davor, den Fall mit den Verstrickungen ihrer Partei in die Pädophilenszene der achtziger Jahre in Verbindung zu bringen. „Hier kann sich niemand auf die Diskussionen bei den Grünen in den achtziger Jahren beziehen. Das sind zwei Dinge, die zu trennen sind.“ Kindesmißbrauch sei ein schreckliches Verbrechen, daß mit aller Härte bestraft werden müsse, betonte die Grünen-Politikerin.

 

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M595f18c1d88.0.html

 

Weitere Infos:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article120756749/Bueroleiter-des-Gruenen-Tom-Koenigs-verhaftet.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gruene-bueroleiter-von-tom-koenigs-unter-missbrauchsverdacht-in-haft-12610518.html

http://www.focus.de/politik/deutschland/goering-eckhardt-wir-sind-erschuettert-gruenen-bueroleiter-soll-kinder-vergewaltigt-haben_aid_1124321.html

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-haftbefehl-gegen-bueroleiter-wegen-verdacht-auf-kindesmissbrauch-a-926896.html

Ausländerkriminalität: Junger Mann ins Koma geprügelt: Ermittlungen wegen versuchten Mordes

Nach dem brutalen Überfall auf einen 25 Jahre alten Lackierer haben die Ärzte offenbar nur noch wenig Hoffnung für das im Koma liegende Opfer. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Sihan A. erließ die Staatsanwaltschaft am Montag Haftbefehl. „Wir werfen ihm versuchten Mord vor”, sagte Staatsanwalt Lutz Gaebel der JUNGEN FREIHEIT. Drei weitere türkischstämmige Personen, die sich an dem Überfall beteiligt haben sollen, blieben auf freiem Fuß.

Sie stehen im Verdacht, den 25jährigen Handwerker am vergangenen Wochenende am Bahnhof im niedersächsischen Kirchweyhe zusammengeschlagen und immer wieder gegen den Kopf getreten zu haben. Das Opfer verlor noch am Tatort das Bewußtsein und liegt seitdem im Koma.

Freunde des Lackierers sagten, die angetrunkenen Türken hätten bereits im Bus auf dem Weg zum Bahnhof Streit gesucht und Verstärkung herbeitelefoniert. „Dort wartete schon eine Horde Türken auf uns. Daniel wollte sie beruhigen. Als die Tür aufging, ging er als erster raus. Sie fielen sofort über ihn her, traten immer wieder auf seinen Kopf ein“, schilderte ein Freund des Opfers den Überfall gegenüber der Bild-Zeitung. Die Polizei teilte mit, zum Motiv und den Hintergründen könne derzeit nichts gesagt werden.

 

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5c41d7db78c.0.html

Der Mittelfinger der alten Dame

Polizeieinsatz bei der Familie Rentner. Anlass war der Enkel, der sich in Obhut der Großeltern
befand und nach dem Willen des Jugendamts lieber in einer Pflegefamilie leben sollte.
Daher wurde das Kind mit Hilfe von Polizei und Jugendamt abgeholt. An jenem Tag war auch
die leibliche Mutter des Kindes zu Besuch bei Familie Rentner. Der Stress war vorprogrammiert.

Und natürlich eskalierte die Situation zumindest in emotionaler Hinsicht. Durchaus nachvollziehbar,
wie ich finde. Das Kind wurde also tatsächlich aus der Wohnung der Großeltern geholt, es gab viele
Tränen und Worte. Für die Polizei war der Einsatz nach getaner Arbeit jedoch noch nicht beendet,
stattdessen setzte man sich an den Schreibtisch und zeigte die Großmutter an – wegen Beleidigung.

Sie soll bei der Abfahrt der Polizei von der Straße aus den Polizisten die Mittelfingergeste gezeigt haben.

Hat sie nicht. Sagt sie, und wenn, dann sei sie mißverstanden worden. Schließlich habe sie nur ihrer Tochter
und dem Enkelkind winken wollen, welche sich in dem abfahrenden Polizeiauto befunden hätten.
Die in den Rückspiegel schauenden Polizisten fanden das jedoch schlimm und sahen sich aufgrund ihrer
Ehrverletzung gezwungen, Strafantrag zu stellen und die Sache zur Anzeige zu bringen.

Die alte Dame hatte aus meiner Sicht nichts bei Gericht verloren. Zum einen, weil sie in dieser offenbar
schwer gereizten Situation nun wirklich nichts schlimmes getan hatte (welcher Version man auch immer folgt)
und zum anderen, da sie geistig und körperlich (Schwerhörigkeit) einem Verfahren überhaupt nicht folgen konnte.

Daher beantragte ich folgerichtig, ihr einen Verteidiger zur Seite zu stellen, nämlich mich.

Abgelehnt – so eine Bagatelle könne man auch selbst verhandeln. Auch dann, wenn man fast nix hört oder ansonsten
eher sehr einfach gestrickt ist. Und Beamtenbeleidigung kann das Amtsgericht auch nicht durchgehen lassen,
egal, wie unvorbestraft die Angeklagte, wie subjektiv gespannt die Situation oder wie harmlos der Vorwurf auch ist.
Verurteilung zu 30 Tagessätzen Geldstrafe!

Harmlos hin oder her – wir gehen in Berufung. Die Landrichterin hatte schon im Vorgespräch vor der Hauptverhandlung
Zweifel an der Notwendigkeit einer Verurteilung geäußert – ich äußerte zudem Zweifel daran, sie ohne Anwalt da stehen
zu lassen. Die Verhandlung begann mit einer Zusammenfassung der Vorsitzenden Richterin über das, was bisher geschah.

“Haben Sie das verstanden, Frau R?” Keine Antwort. “Frau R, haben Sie das soweit verstanden?” – “HÄÄÄH?” – und die
Richterin guckt in Richtung der Staatsanwaltschaft, danach in meine Richtung und danach zum Protokollführer.

Ordnet mich zum Pflichtverteidiger bei und nach einer weiteren, halbminütigen Diskussion wird
dieses Verfahren eingestellt.

// SARKASMUS
Und so bleibt wieder eine mutmaßlich schlimme ehrverletzende Handlung ungesühnt.

Quelle : http://hoechststrafe.dorkawings.de

Ungereimtheiten im Fall Mollath – Deckname „Monster“

Im Fall Mollath geraten Staatsanwaltschaft und Bayerns Justizministerin Merk immer stärker
in Erklärungsnot: Gustl Mollath hatte vor seiner Unterbringung in der Psychiatrie zahlreiche
Hinweise zu Schwarzgeldtransfers bei der Hypo-Vereinsbank gegeben, doch die Justiz lehnte
Ermittlungen ab. Zu Unrecht – wie ein Gutachten besagt, das der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt.

Sechs eng beschriebene Seiten ist die Strafanzeige lang, von der die zuständige Staatsanwältin
offenbar nach bloßer Lektüre wusste, dass an den darin enthaltenen Vorwürfen nichts dran sei.
Die Mühe, diese durch Ermittlungen zu überprüfen, machte sie sich eigenen Angaben zufolge nicht.
Zu pauschal seien die Angaben des Gustl Mollath über Schwarzgeldtransfers für reiche Kunden
der Hypo-Vereinsbank (HVB) in die Schweiz.

„Aus diesen unkonkreten Angaben ergibt sich kein Prüfungsansatz, der die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würde“, schrieb die Dezernentin der Nürnberger
Staatsanwaltschaft im Februar 2004 – und klappte den Aktendeckel zu.
Nach Ansicht von Gerhard Strate ein „pflicht- und rechtswidriges“ Verhalten.

Es gebe keinen Zweifel daran, dass Mollaths Schreiben eine Strafanzeige gewesen sei,
„die die Staatsanwaltschaft Nürnberg zu weiteren Ermittlungen hätte veranlassen müssen“,
schreibt Strate in einem Rechtsgutachten, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Die Expertise ist geeignet, in der Causa Mollath die bayerische Justiz samt der zuständigen
Ministerin Beate Merk (CSU) in noch größere Erklärungsnot zu bringen, als sie es ohnehin schon sind.

Mollath ist seit mehr als sechs Jahren in der Psychiatrie eingesperrt.
Unter anderem wegen seiner angeblich wahnhaft vorgetragenen Schwarzgeldgeschichten.

Den kompletten Artikel findet ihr hier : www.sueddeutsche.de

Und hier findet Ihr noch einen Artikel zum Thema : „Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus“

Gedächtnisprotokoll von einer Gerichtsverhandlung, die keine war. – update v. 25.10.2012

Gedächtnisprotokoll Am 19. Oktober 2012, kurz nach 10 Uhr traf ich mich mit meinen Freunden vor dem Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, da 30 Minuten später meine Verhandlung beginnen sollte.

Entgegen meinen ersten Gedankengängen im Sitzungssaal die gesamte Verhandlung durch stehen zu bleiben, um damit die freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht anzuerkennen, setzten wir dann etwas anderes um: Wir blieben draußen stehn!

Zirka 10:15 traf dann der vom AG Tiergarten mir beigeordnete Pflichtverteidiger ein, der von meinem Freund Mario und uns eine allumfassende Rechtsaufklärung erhielt, dass das, was hier mit mir passieren sollte glatter Parteienverrat war.

Es wurde erklärt, dass im so bezeichnete Amtsgericht Tiergarten Privatrecht herrscht, in das ich mich begeben hätte und damit mich diesem Privatrecht untergeordnet hätte, also schlicht unterworfen hätte, während auf der Straße v o r dem so bezeichnetem Amtsgericht das Alliiertenrecht (britischer Sektor) herrscht.

Ich schreibe hier aus dem Gedächtnis heraus folgende Punkte nieder, die erörtert wurden:

Wird er meine Rechte schützen ? Ablehnung des nicht gesetzlichen Richters/ Richterin Falls er das nicht tut, würde ich ihn für befangen erklären und ihn auffordern, sein Mandat niederzulegen.

Seine Antwort war, dass dies die Richter „anders sehen“ würden, was mitlerweile als Standartartwort der bundesrepublikanischen Justiz gelten dürfte.

Auch auf meine Aufforderung, dass die Richterin mir ihre Bestallungsurkunde, sowie ihren Amtsausweis zur Ansicht vorlegte, wurde sehr ausweichend reagiert.

Ich erwähnte ausdrücklich, dass ich ihre Amtsausweis und nicht ihren Dienstausweis sehen wollte.

Der Verteidiger nahm freundlicherweise meinen, im Falle meiner Verhaftung vorbereiteten Brief an die 4 Allierten Staaten entgegen, welche sofort nach Moskau, Peking, London und Washington abgeschickt würden, sowie den Esausegen, welcher zur Kenntnisnahme der Richterin meinen Akten beigelegt beigelegt werden sollte.

Nach knapp 10 bis 15 Minuten erschien der Verteidiger wieder mit einem Staatsanwalt, welcher mir 2 Minuten Bedenkzeit gab, entweder mit in das Gerichtsgebäude zu kommen „um die Sache ordentlich zu regeln“, oder aber es würde innert von 5 Minuten ein Haftbefehl von der Richterin ausgestellt, welcher meine sofortige Verhaftung zur Folge haben würde.

Ich stelle hier nur fest, dass ein Staatsanwalt auf die Straße kam, was vermutlich ein Novum in der bundesrepublikanischen Justizgeschichte darstellen dürfte.

Auf Marios Einwand, dass der Haftbefehl von der Richterin nicht unterschrieben wäre, reagierte der Staatsanwalt, der mir seinen Namen (auch nach meiner Aufforderung) nicht nannte und darauf verwies, dass er Staatsanwalt wäre und das als Antwort genügen sollte damit, dass „die Richterin den Haftbefehl unterschreibt“.

Nachdem wir ihm die tatsächliche Rechtsgrundlage erklärt hatten, meinte er zu mir, dass ich „noch 60 Sekunden hätte“ um mich zu entscheiden und er dann zwecks Ausstellung des Haftbefehls zur Richterin ginge.

Auf meine Frage, wohin ich im Falle meiner Verhaftung gebracht würde, reagierte der Staatsanwalt nicht !

Also ging er wieder in das Gebäude mit Privatrecht zurück, während der Verteidiger mir draußen auf der Straße erklärte, dass ich, falls ich in 5 Minuten immer noch hier vor dem Gebäude stünde, entweder hier vor Ort, oder aber später aus meiner Wohnung heraus verhaftet würde.

Es dauerte nochmals 15 Minuten, bis mir dann vom Verteidiger eröffnet wurde, dass „die Sache für heute gelaufen“ wäre und die Richterin einen Haftbefehl auf mich ausgestellt hätte.

Die gesamte Zeit standen wir v o r dem so bezeichnetem Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6 und haben dieses Gebäude nicht betreten!

Der Adler

Hätten wir das so bezeichnete Amtsgericht betreten, wäre folgendes passiert, dass ich Euch hier als Schutz der eigenen Person empfehle:

…im Gericht: stehen bleiben.. an alle Fragen die der „Richter“ stellt: Antwort: “…gehen wir einen Vertrag ein ?“ …und immer wiederholen.

Antwort JA : …iCH möchte mit Ihnen kein Geschäft eingehen, da iCH kein Personal bin.. iCH erinnere Sie an GG Art. 101. iCH habe KEINEN Personalausweis, der wurde eingeführt am 1.Jan.1951

Punkt 1: Ausnahmegerichte sind unzulässig, niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden

Punkt 2: Gerichte für besonderte Sachgebiete können nur durch Gesetze errichtet werden (die einzigen Sondergerichte, vom Alliiertenrat zugelassene Kontrollratsgesetz 35: sind Arbeits- und Schiedsgerichte.)

GVG § 15 (Staatsgerichte wurden gestrichen) also ist hier alles freiwillige Gerichtsbarkeit. Jedes Gesetz muß einen räumlichen Geltungsbereich definieren, gemäß BVerwGE, Titel 17,192 = DVBI 1964, 147 Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. BVerfGE – Titel: 3,288 (319 f):6,309 (338,363)

1. Bereinigungsgesetz vom 19. April 2006: Gültig 24.4.2006 – hier Einführungsgesetze

Änderungen: Artikel 14 – GverfG – weg (galt im ges. Reichs – 1.2.1877) Artikel 49 – ZPO – weg Artikel 67 – StPO – weg

….deswegen UNGÜLTIG – keine rechtl. Grundlage GG Artikel 20, Abs. 3 – die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ….gebunden.

2. Bereinigungsgesetz Gültigkeit vom 30. Nov. 2007 Artikel 57 – OWiG – weg (Geltungsbereich, außer auf Schiffen und Flugzeugen)

Artikel 4 – Aufhebung der Aufhebung (!) EuGH (Az.: EGMR 75529/01 vom 8.6.2006) – Bundesgesetzblatt, Seite 2614

Haben sich die Besatzungsmächte mit Artikel 4, § 3, zu ihren Rechten und Pflichten bekannt.

….übrigens: dies alles wurde offiziell seitens der Richterschaft unterschrieben. (SHAEFT – (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force = “oberste Behörde der Alliierten Streitkräfte”)

Bei Antwort des Richters NEIN: also lügt er……zeigen mir bitte Ihre Bestallungsurkunde und Legitimation (Amtsausweis)

Bonmot: Verfassungs- Artikel 137 Weimarer Verfassung vom 11. August1919, regelt die Kirche ihre Probleme selbst, auch zu erkennen im GG Artikel 140 (Päpstliche Bulle)

Ich sagte dem Verteidiger noch, dass sich diese Vorgehensweise in keinster Weise gegen ihn als Menschen richteten, sondern nur zum Schutze meiner Person.

Wichtiger Hinweis: Sollte es zu meiner Verhaftung kommen, gehen augenblicklich die Schreiben an Moskau, London, Washington und Peking raus, welche der Richterin auch vorliegen.

Größere Teile der Vorgehensweisen am Freitag wurden mit der Kamera mitgeschnitten und wurden zum Schutze meiner Person außerhalb meiner Wohnung hinterlegt.

Euer Adler

 

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/10/24/gedachtnisprotokoll-von-einer-gerichtsverhandlung-die-keine-war/

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

“Wir durchsuchen Sie jetzt!”.

Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”

oder

“Nein, das dürfen Sie nicht!”

sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

– § 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

“Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”

oder

“Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.

Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.

Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

“Dazu mache ich keine Angaben!”.

Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

“Damit bin ich nicht einverstanden!”,

“Das dürfen Sie nicht!”

“Ich versage meine Mitwirkung!”

und

“Dazu mache ich keine Angaben!”

sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

“Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”

so kann man antworten

“Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.

Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

“Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.

Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Farcebook etc.

Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!! LERNE DIE PARAGRAPHEN UND SCHLAGE SIE MIT IHREN EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZYhqboyoRh8

 

 

http://fresh-seed.de/2012/polizeikontrolle-wie-schutze-ich-mich-vor-illegaler-durchsuchung/

Öffentl. Erklärung von Richter a. D. Dieter Reicherter

Zitat Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsucht Wohnung eines pensionierten Kollegen!

Liebe Freundinnen und Freunde der Bürgerrechte,

der SPIEGEL wird in seiner Ausgabe vom kommenden Montag, 16.7.2012, über eine Aktion der Stuttgarter Ermittlungsbehörden berichten.

Vorabbericht verfügbar unter

www.spiegel.de/spiegel/vorab/stuttgart-21-hausdurchsuchung-bei-pensioniertem-richter-a-844401.html

Bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in einem 100–Seelen–Dorf im Schwäbischen Wald folgendes zugetragen:

Auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte mein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen.

Anlass für die Aktion war, dass ich mich am 24.2.2012 aus Sorge um die Missachtung der Bürgerrechte durch Sicherheitsorgane des Landes Baden – Württemberg und des Bundes an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen hatte, dass die neue grün – rote Landesregierung die Praxis der alten Regierung fortführt, im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 friedliche Bürgerinnen und Bürger unter Einschaltung des Verfassungsschutzes zu bespitzeln und in sogenannten Gefährdungslagebildern zu erfassen. Selbst Gottesdienste, aber auch Aktionen von Befürwortern des Projekts, werden samt den Daten der Veranstalter als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgelistet.

Die näheren Einzelheiten können Sie aus dem beigefügten Schreiben vom 24.2.2012 (siehe unten) entnehmen. Wie schon bei der Abfassung dieses Schreibens bin ich weiterhin der Auffassung, die Polizei, der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsdienste hätten Wichtigeres zu tun als friedliche Bürgerinnen und Bürger, seien sie nun für oder gegen ein Bahnprojekt, auszuspionieren. Angesichts der jüngsten Erkenntnisse zur Arbeit der Verfassungsschutz -behörden habe ich massive Zweifel daran, dass bei der im Rahmenbefehl angeordneten Bespitzelung alle Rechtsnormen beachtet werden.

Als ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Ruhestand (zuletzt Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart) bin ich am 30.9.2010 (sogenannter Schwarzer Donnerstag) Zeuge eines völlig überzogenen Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten  und dabei als Unbeteiligter auf einer Wiese inmitten einer friedlichen Menge Opfer eines Wasserwerferangriffs geworden. Meine damaligen Beobachtungen habe ich mit Hilfe zahlreicher Medien öffentlich gemacht. Dies hat dazu geführt, dass sich außer den Medien auch zahlreiche Betroffene sowie kritische Bürgerinnen und Bürger bei mir gemeldet und mir vertrauliche Berichte und Informationen überlassen haben. Seit Ende 2010 arbeite ich in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Aus dieser Entwicklung ergab sich auch meine Sorge um die Beeinträchtigung der Bürgerrechte durch den Rahmenbefehl des Landespolizeipräsidenten.

Die Staatsanwaltschaft benötigte lediglich vier Monate, um aus meinem von ihr am 25.2.2012 auf der Website www.bei-abriss-aufstand.de entdeckten Schreiben den Verdacht abzuleiten, ein Amtsträger habe unbefugt an mich ein Geheimnis offenbart und dadurch wichtige Interessen gefährdet. Sie nahm an, sie könne dazu bei mir Beweismittel finden. Mir selbst werden keine Straftaten vorgeworfen, vielmehr bin ich Zeuge.

Die Durchsuchung bei mir erfolgte nicht in den Tagen nach dem Erlass des richterlichen Beschlusses, sondern erst zu einem Zeitpunkt, als den Strafverfolgungsbehörden bekannt war, dass meine Mutter unmittelbar davor verstorben war, ich mich für mehrere Tage wegen einer nicht aufschiebbaren Reise im Ausland aufhielt und am Tag nach meiner Rückkehr die Beisetzung stattfinden sollte. Meine Nachbarn wurden zu meiner Person ausgefragt und – wie sie berichten – wurde ihnen wahrheitswidrig erklärt, ich sei verschollen.

Obwohl die Durchsuchungskräfte wussten, dass sie sich an meine Tochter wenden konnten, deren Telefonnummer ihnen bekannt war, warteten sie deren Rückruf nicht ab, sondern erzwangen von Bekannten die Herausgabe meines Schlüssels mit der Drohung, andernfalls gewaltsam in mein Haus einzudringen. Als Legitimation diente eine Visitenkarte mit der Aufschrift „Dezernat 3.5 Amtsdelikte und Korruption“ mit der vorhersehbaren Folge, dass in meinem Ort der Verdacht entstand, ich hätte etwas mit Korruption zu tun. Dass jemand im Besitz eines Schlüssels war, war offenbar deswegen bekannt, weil ich im Nov 2010 bei einer Vernehmung durch die Kriminalpolizei als Geschädigter in einem völlig anderen Verfahren Angaben zu den Schlüsselverhältnissen gemacht hatte.

Nr. 11 a der Richtlinien für das Straf – und Bußgeldverfahren lautet:

„Durchsuchung und Beschlagnahme stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen dar und bedürfen daher im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer sorgfältigen Abwägung.“

§ 106 der Strafprozessordnung schreibt vor:

„Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.“

Eine nähere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fand offenbar nicht statt.

Obwohl keinerlei Eile bestand, wurde nicht meine Rückkehr von der Reise abgewartet, um mir eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel anzubieten (sogenannte Abwendungsbefugnis). Ebenso wenig wurde meiner Tochter Gelegenheit gegeben, an der Durchsuchung teilzunehmen, und auch einer anderen Person meines Vertrauens wurde dies nicht ermöglicht.

Die Durchsuchung fand somit ohne jegliche Kontrollmöglichkeit statt. Was die Durchsuchungskräfte während der etwa zweistündigen Aktion im Haus unternommen haben, ist ungeklärt. Jedenfalls lässt sich anhand der Spuren feststellen, dass auch vertrauliche ärztliche Unterlagen meiner noch nicht bestatteten Mutter, schriftliche Unterlagen meiner vor einem Jahr verstorbenen Schwester und persönliche Schriftstücke aus meinem Dienst beim Landgericht Stuttgart gesichtet wurden. Insbesondere aber wurden Unterlagen über meine Tätigkeiten beim Bürgertribunal zum 30.9., bei der Initiative 30.9., bei den Juristen zu Stuttgart 21 sowie Schriftwechsel mit Abgeordneten, anderen Mandatsträgern und Journalisten sowie vertrauliche Zeugenaussagen durchgesehen.

Schließlich wurden auch zwei Computer mitgenommen, die zahlreiche Dateien über Kontakte mit den vorgenannten Gruppen sowie mit Betroffenen des 30.9. und anderer polizeilicher Aktionen enthielten. Auch wurde eine „Klarsichthülle mit Dokumenten“ beschlagnahmt.

Bis heute weiß ich nicht, um welche Dokumente es sich handelt. Meine Schreiben an Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie meine vor zwei Wochen eingereichte Beschwerde blieben unbeantwortet. Ebenso wenig habe ich eine Niederschrift über die Durchsuchung bekommen, sodass ich noch nicht einmal weiß, welche Personen in meinem Haus waren.

Die beiden Computer habe ich zwar zurück erhalten. Was jedoch in der Zwischenzeit mit ihnen geschehen ist, weiß ich nicht. Zu befürchten ist, dass sämtliche gespeicherte Daten, darunter auch solche meiner Tochter und meiner verstorbenen Schwester, ausgespäht werden oder schon wurden. Ob darüber hinaus gegen mich Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden/wurden, wie dies der zitierte Rahmenbefehl nahe legt, weiß ich auch nicht.

Zu derartigen Befürchtungen hat Herr Oberstaatsanwalt Häußler in einem Aktenvermerk vom 9.11.2010, der sich in einer mich nicht betreffenden Akte (gegen den als „Prügelglatze bekannt gewordenen Polizeibeamten) befand, folgendes niedergelegt:

„Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass Herr Reicherter eine Wahnvorstellung entwickelt hat.“

Wegen Verdachts auf Datenschutzverstöße durch den Herrn Oberstaatsanwalt hatte ich mich kurz vor der Durchsuchungsaktion an den Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz gewandt.

Die Durchsuchung beeinträchtigt mich immer noch erheblich. Das Gefühl, dass Fremde in meinen persönlichsten Bereich eingedrungen sind und mein Leben unkontrolliert ausgeschnüffelt haben, hat sich festgesetzt. Während meiner beruflichen Tätigkeit haben mir immer wieder Opfer von Straftaten diese schwerwiegende Folge geschildert. Zwar weiß ich, dass keine Strauchdiebe in mein Haus eingedrungen sind, sondern Durchsuchungskräfte mit richterlicher Erlaubnis, doch ändert dies an den psychischen Folgen nichts.

Es tut mir leid, dass zahlreiche Menschen, die mir Dinge anvertraut haben, in diesen Strudel hinein gezogen werden.

Wer einen Missbrauch seiner Daten befürchtet, könnte sich wenden an:

Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, Telefon 0711-921-4416

zum Aktenzeichen 5 UJs 1639/12

Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 3.5, Hauptstätter Str. 112, 70178 Stuttgart, Telefon 0711-8990-6304 zum Aktenzeichen ST/0327159/2012

Innenminister Gall, Innenministerium BW, Dorotheenstr. 6, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 231-4

Justizminister Stickelberger, Justizministerium BW, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-279-0

Landesbeauftragter für den Datenschutz BW, Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-615541-0

Die bei mir durchgeführten Maßnahmen halte ich für um so erstaunlicher als gerade in der letzten Zeit laufend geheime Unterlagen veröffentlicht werden, beispielsweise zur EnBW – Affäre, ohne dass dies die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hätte.

Sofern Zweck der Durchsuchungs – und Beschlagnahmeaktion gewesen sein sollte, mich einzuschüchtern und von meiner Arbeit abzuhalten, möchte ich klarstellen, dass dies nicht gelingen wird. Im Gegenteil werde ich erst recht nachfragen, warum gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, der inzwischen der Untreue verdächtig ist, nicht wegen einer möglichen Verantwortung für den 30.9. ermittelt wird, warum gegen Verantwortliche des Projekts Stuttgart 21 nicht wegen des Verdachts zahlreicher Gesetzesverstöße bis hin zur Täuschung des Landtags ermittelt wird und warum nicht aufgedeckt wird, welche Eingriffe in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Befolgung des Rahmenbefehls erfolgt sind. Auch werde ich weiter nachfragen, ob im Untersuchungsausschuss des Landtags zum 30.9. die Wahrheit vertuscht wurde und wer dafür verantwortlich ist.

Immerhin hatte der damalige Innenminister Rech als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags behauptet, dass eine Beobachtung von Projektgegnern nur hinsichtlich extremistischer Aktivitäten erfolge, welche Aussage sich mit dem damals geltenden 1. Rahmenbefehl offensichtlich nicht in Einklang bringen lässt.

gez. Dieter Reicherter Zitatende

Hier noch das Schreiben um das es ging vom 24.02.12

 

 

 

http://schaeferweltweit.wordpress.com/2012/07/15/offentl-erklarung-von-richter-a-d-dieter-reicherter/

BRD-Systemlügen in Sachen “Neonazi-Morde” platzen

Die Geheimdienstmorde, die das System gerne als “Neonazi-Morde” oder “NSU-Morde” der nationalen Bewegung in die Schuhe zu schieben versucht, sind Gegenstand eines sogenannten parlamentarischen Untersuchungsschusses. Diese Theater-Aufführungen dienen einerseits dazu, die Verdummten noch dümmer zu machen und andererseits sollen solche Schauveranstaltungen die Verwicklungen des Systems in Verbrechen auf ewig zu kaschieren.

Am 24. Mai 2012 sagte der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein vor dem Untersuchungsausschuss aus (Türken nennen ihn “der vom Teufel Gezeugte”). Schließlich fielen fünf Morde in seinen Zuständigkeitsbereich. Aber außer seines hollywoodreifen Auftritts – mit Krokodilstränen für die Opfer in den Augen – wollte oder konnte Beckstein keinerlei Beitrag zu den Fragen liefern, warum die angeblichen “Neonazi-Mörder” nicht identifiziert und gefasst werden konnten.

Schlimmer noch, es war Beckstein selbst, der im Jahr 2000 die Mordhetze gegen sogenannte Neonazis begann: “Beckstein hatte im Jahr 2000 selbst den Verdacht geäußert, die Morde könnten einen rechtsextremen Hintergrund haben.” [1] Offenbar wussten das BKA und die Geheimdienste zu genau, wer hinter den Taten wirklich stand, weshalb eine Sonderkommission mit dem aussagekräftigen Namen “Bosporus” aufgestellt wurde. Das wundert wirklich nicht, denn die türkischen Ermittlungsbehörden waren schon frühzeitig davon überzeugt, dass die Täter aus dem kriminellen türkischen Drogenmillieu stammten. Die seriöse türkische Nachrichtenagentur Turkishpress.de informierte auf Basis der jahrelangen Ermittlungen der türkischen Behörden bereits im Jahr 2009 die deutschen Behörden wie folgt: “Dem Bericht der Zeitung ZAMAN vom Oktober 2007 zufolge, hatte das türkische Landeskriminalamt Ihre Ermittlungsergebnisse über die Döner-Morde an die ermittelnden Behörden in Deutschland übermittelt. In der Zusammenfassung dieses Berichts des türkischen Landeskriminalamts (KOM) an das Bundeskriminalamt in Deutschland, sah man einen Zusammenhang zwischen den ‘Döner-Morden’ sowie dem Drogenmillieu in Europa, mit einem Familienclan aus Diyarbakir. Dem Bericht zufolge wurden die 8 Opfer der ‘Döner-Morde’ zu Verteilern im Drogenmillieu gezählt. Die Opfer sollen zudem Schutzgelder an die PKK in Europa und dem Familienclan in Diyarbakir gezahlt haben.” [2]

Das deckt sich mit Becksteins Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss, wonach es nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gab, dass hinter den Morden sogenannte Neonazis steckten. “Wir haben Millionen Daten von Funkzellen überprüft, wir haben Zigtausende von Videobildern gerastert. Wir haben Tausende von Spuren und Personen überprüft. Die Ermittler haben mit größtem Einsatz und außerordentlich kreativ gearbeitet. Es hat aber eben keine heiße Spur gegeben.” [3] Da es sich aber gemäß politischen Vorgaben neuerdings bei den Tätern um “Neonazis” handeln muss, wartete Beckstein auch sogleich mit einer völlig “plausiblen” Erklärung auf, warum es keinerlei Hinweise ins nationale Lager gab: “Die rechtsextreme Zelle ‘Nationalsozialistischer Untergrund’ (NSU) ist höchst konspirativ gewesen.” [4] Klar doch, 200 Beamte, sämtliche Geheimdienste, Millionen von Funkabhördaten konnten deshalb keine Hinweise liefern, weil sie konspirativ handelten, obwohl sie frei in der Bundesrepublik herumfuhren, mit Freunden verkehrten, die allesamt überwacht wurden. Sie konnten offenbar nicht ermittelt werden, weil sie ihre angeblichen Taten nicht in Flugblättern mitteilten. Vermutlich operierten sie sogar unter einer Tarnkappe aus der Nibelungenzeit. Nur wirkliche Hartkern-BRD-ler können eine solche Beleidung der menschlichen Intelligenz ohne Widerspruch hinnehmen.

Tatsache ist, dass sich die Geheimdienste die “Bosporus-Morde” aufsparten, um sie, je nachdem wie sich das politische Klima entwickeln würde, als Bluthetze gegen die Nationalen einzusetzen. Vor dem Geheimdienstmord an den beiden Beschuldigten (nur tote “Täter” nehmen die Lügen widerspruchslos auf sich), wurde bekannt, dass bei geheimen Umfragen die NPD bereits bei einer Wählergunst von über 15 Prozent angekommen war. Es bestand also dringender Handlungsbedarf, die Bewegung im Volk ächten zu lassen.

Durch die dann vom Stapel gelassene Bluthetze des Systems fielen die Umfragewerte der NPD wieder zurück auf unter EIN-Prozent. Damit dieser Wert gehalten werden kann, kocht das System tagtäglich neue Lügen von den sogenannten “Neonazi-Morden” unter immer einem anderen Vorwand neu auf. Und das, obwohl anfangs sogar die Wahrheit in Pressemeldungen zu finden war, dass der Geheimdienst die Morde koordinierte: “Die ‘Bild’ hat sogar Informationen, dass der Agent bei insgesamt sechs Morden in der Nähe war. Entgegen bisheriger Annahmen habe sich der Beamte zum Zeitpunkt des Mordes im Apr 2006 am Tatort aufgehalten, berichtet die FAZ unter Berufung auf Sicherheitskreise.” [5] Mehr noch, die Täter wurden für ihre Morde an den Ausländern sogar vom Verfassungsschutz bezahlt: “Der Vorwurf lautet, die Geheimdienste hätten die Täter über viele Jahre beobachtet, möglicherweise sogar bezahlt, ohne ihre Verbrechen zu verhindern.” [6] Wer also immer tötete, handelte im Staatsauftrag.

Tatsache ist auch, dass die Polizistin Michèle Kiesewetter unter Aufsicht der Geheimdienste, auch des BRD-Geheimdienstes, von dem Türken Mevlüt Kar erschossen wurde, der gemäß stern auch Beschaffer von Sprengzündern für die sogenannte Islamistengruppe “Sauerland” war. Mevlüt Kar arbeitet nach stern-Berichten für den türkischen Geheimdienst MIT mit Verbindungen zum US-Geheimdienst CIA wie auch zum BND. Der DIA-Bericht sagt klipp und klar, dass Mundlos und Böhnhard gar nicht am Tatort waren. [7] Dennoch erschallt täglich über alle BRD-Propaganda-Kanäle die Lüge, die beiden hätten die Polizistin erschossen.

Die dümmste aller System-Lügen, dass die der Morde bezichtigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von der sogenannten “Mitwisserin” Beate Zschäpe ermordet worden sei, wurde schon zu Beginn von Augenzeugen widerlegt. Diese Anwohner haben ganz andere Beobachtungen gemacht. “Die ‘Bild’-Zeitung berichtet, dass Zeugen einen dritten Mann gesehen haben wollen, der aus dem Reisemobil geflüchtet sei, in dem Mundlos und Böhnhardt tot aufgefunden wurden. Angeblich habe ein Nachbar berichtet, eine Person sei aus dem Führerhaus geklettert.” [8]

Die Wahrheit wird mit allen nur denkbaren despotischen Maßnahmen unterdrückt. Die wichtigsten Dokumente, die Beweisen würden, wer wirklich hinter den Morden steckt, sind entweder vernichtet worden oder bleiben 30 Jahre lang unter Verschluss. “Staatsanwaltschaft ließ Beweise vernichten.” [9] “Doch heute, fast ein Vierteljahr später, wird vertuscht, geleugnet, Aufklärung verhindert. Das klägliche Versagen der Geheimdienste dokumentiert dieses Dossier des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die peinlichen Details sollen noch 30 Jahre, bis zum Jahr 2041, geheim bleiben.” [10] Im Lügen, Fälschen und unter Verschluss halten hat das System ausreichend Erfahrung mit der “richtigen” Handhabung von Geschichtslügen gesammelt. Die Akte des Friedensfliegers Rudolf Hess wird in England für weitere 30 Jahre unter Verschluss gehalten, damit Hitlers Friedenspolitik nicht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen kann.

Aber dann kam, dem Äußeren nach, eine unerwartete Wende: Am 25. Mai 2012 wurde einer der wichtigsten “Mittäter” der sogenannten “Zwickauer Terrorzelle” vom Bundesgerichtshof auf freien Fuß gesetzt. Wie soll das denn mit den vorausgegangenen Lügen zusammenpassen?

Holger G., wie der sogenannte Verdächtige in den Medien genannt wird (Holger Gerlach) wurde am 13. Nov 2011 in Lauenau bei Hannover mediengerecht festgenommen. Im Haftbefehl wurde ihm vorgeworfen, er habe den Ermordeten (Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos) im Jahr 2001 oder 2002 eine Pistole überbracht – und damit Beihilfe zu den von der “NSU” begangenen Morde und Banküberfälle geleistet. Das war eine Lüge, denn Holger Gerlach wurde am 25. Mai. 2012 aus der Haft entlassen: Der Haftbefehl gegen den als “Terrorhelfer” Beschuldigten wurde aufgehoben. “Die von ihm überbrachte Waffe soll bei den NSU-Taten keine Rolle gespielt haben,” urteilte der Bundesgerichtshof. [11]

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Aber selbst wenn diese Waffe bei den dem Trio untergeschobenen Morde keine Rolle gespielt haben soll, dann hätte Gerlach gemäß gängiger Rechtspraxis nie aus der Haft entlassen werden dürfen, da alleine die Beschaffung einer Waffe als willentliche Beihilfe zu den unterstellten Morden gilt. Darüber hinaus hatte Holger Gerlach dem vom Geheimdienst ermordeten Böhnhardt sogar seinen Reisepass  sowie seine AOK-Versicherungskarte zukommen lassen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wird vorgeworfen, am 4. Nov 2011 eine Bank überfallen zu haben. Als Fluchtfahrzeug gilt der Wohnwagen, welcher mit dem Ausweis von Holger Gerlach angemietet wurde. Das allein würde schon in einem nichtpolitischen Verfahren ausreichen, Holger G wegen Beihilfe für lange Zeit hinter Gitter zu bringen. Bei sogenannten Rechten oder Neonazis reicht für gewöhnlich schon ein falsches Wort, um sie lebenslang hinter Gitter verschwinden zu lassen. Trotz dieser Tatsachen wird also Holger Gerlach vom höchsten Gericht aus der Haft entlassen???

Es gibt nur zwei Erklärungen für diese juristische Hochseil-Akrobatik: Entweder wollen sich die höchsten Richter nicht mehr länger für die Systemverbrechen missbrauchen lassen, [12] da sie das Verfallsdatum der BRD erahnen, oder Holger Gerlach arbeitete für den Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz). Zumal er “wertvolle Aussagen” gemacht haben soll. Er belastete den NPD-Aktivisten Ralf Wohlleben, der ihm die Waffe für Mundlos und Böhnhardt gegeben hätte. Es könnte sich also um ein weiteres verbrecherisches Komplott gegen die NPD handeln. Es wird täglich spannender.

1 Sueddeutsche.de, 24.05.2012
2 turkishpress.de, 12.12.2009
3 Tagesschau.de, 24.05.2012
4 Sueddeutsche.de, 24.05.2012 5 Welt.de, 14.11.201
6 Welt, 15.11.2011, ‚S. 5
7 stern.de, 30.11.2011, unter Bezug auf DIA-Geheimdienstbericht (Militärischer Geheimdienst der USA)
8 Welt, 15.11.2011, S. 5
9 spiegel.de, 17.04.2012
10 ZDF Frontal21, 31.01.2012
11 taz.de, 25.05.2012
12 “Was die Bundesanwaltschaft den Unterstützern der Zwickauer Zelle bisher
nachweisen kann, wird bei einem Gerichtsprozess kaum für eine Verurteilung reichen”, sagt ein Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag. (Welt.de, 25.05.2012)

http://globalfire.tv/nj/12de/verfolgungen/die_luege_von_der_zwickauer_zelle.htm

Wake News – Zensiert, Unterdrückt, Pressefreiheit Eingeschränkt!

Bericht der Geschehnisse zum Überfall auf die privaten Räumlichkeiten von 2 Journalisten, das Internet Radio Wake News Radio, die millionenfach gesehene Webseite wakenews.net, die ebenso seit dem 22.05.2012 zwar noch erreichbar, aber nicht mehr aktualisiert werden kann und somit nur noch die bis dahin archivierten Beiträge und Sendungen genutzt werden können.

Wie mehrfach bereits berichtet möchte ich hier die Gelegenheit nutzen sämtliche Geschehnisse des 22.05.2012, dem Tag des Überfalls auf Detlev von Wake News Radio und einem anderen Journalisten in der BRD zu schildern und festzuhalten…..

 

Der ganze Bericht: http://mywakenews.wordpress.com/2012/05/29/wake-news-zensiert-unterdruckt-pressefreiheit-eingeschrankt/