Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Muster für Steuererstattung – 2012

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Antrag auf Erstattung  seit 1990

Steuernummer:

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern:

a.)   Grund- undEinkommenssteuern 1990 bis heute

b.)  Gewerbesteuern  1990  bis heute nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich

c.)   alle durch Indirekte Steuern von uns vereinnahmten Gelder

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle hiermit den Antrag, alle seit 1990 an Sie gezahlten Steuern verzinst zu erstatten.

Begründung:  Vgl. keine gesetzliche Steuerpflicht: 55274/301 BVerfG aus 1955

Keine Justizgewährleistung durch Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO, kein Recht auf Steuern ohne Pflichterfüllung des effektiv-garantierten Rechtsschutzes für Steuerzahler. Das Rückbehaltungsrecht ergibt sich aus §395 BGB gegen den Staat. Mit den erhobenen Steuern im Staat werden Menschenrechtsverletzungen gegen den Bürger begangen. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt.

Steuern sind Fördermittel, die dem Schenkungsrecht unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist keine Schenkungspflicht. Werden meine vorstaatlichen Menschenrechte nicht praktiziert, habe ich keine Veranlassung, einem Unrechtsystem etwas schenken zu sollen, wenn diese Schenkungen der Förderung von Kriminalität in Deutschland dienen! Die Staatsangehörigen sind sogar verpflichtet, die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, daß damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend Straftaten im Amt (Menschenrechtsverletzungen) und macht sich selbst strafbar.

Die Vorschriften nach § 126 BGB, § 317 ZPO und § 275 StPO wurden nicht beachtet, was mehrfach gerügt worden war.

In der Veröffentlichung vom 23.08.2007 wurde der Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO (brd-matrix.de/2007_08_23_§245 20ZPO 20Insolvenz 20BRD-GmbH 20Hk-MR 20BRD-Urteile 20nichtig.pdf) über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits nachgewiesen.

Die Selbstverwaltung hat das Recht, Steuern zurückzubehalten, solange die Bundesrepublik den effektiv-garantierten Rechtsschutz aufgrund der Besatzung nicht gewähren kann, aus dem UNRECHT und somit Menschenrechtsverletzungen in Folge entstehen. Der Staat kann nur dann Rechte aus Steuern einfordern, wenn er auch die Garantien an den Steuerpflichtigen erfüllen kann. Die Bundesrepublik haftet für alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund im Rückgriff.

Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Steuerzahler damit die Straftaten im Amt billigend und selbst unter einem Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Haftung.

Der steuerzahlende Bürger wird mehrfach und mehrdimensional vom Staat abgezogen, wenn der Staat den Staatsvertrag des Friedens und der Freiheit für den Bürger nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.

Als Bürger des fortbestehenden Staates Deutsches Reich mussten wir entsetzt feststellen, daß die Personen aus den „Finanzbehörden“ (also Sie), letztlich seit 1990 unberechtigt Steuern  von uns gefordert  haben, um  unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln einen Raub zu legalisieren, um zu Unrecht geforderte Gelder  für Kriegshandlungen zu verwenden.

So sieht die rechtliche Betrachtung nach der in Deutschland geltenden Rechtsordnung, wie folgt aus:

1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches. Dieses Gesetz konnte und durfte von der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 Reichsverfassung gültig ist.

Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die Bundesrepublik in Deutschland jede Möglichkeit,  unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern in Anspruch zu nehmen. 1977 bis heute gilt nicht die  „BRD“ – AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich ist damit aus Gründen der Rechtsicherheit (Art 20 GG) r e c h t s u n g ü l t i g.

Daher ist unsere  Forderung auf Rückzahlung der durch juristische Trickmanipulation geraubten Gelder der Bürger  in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern eingezogenen Gelder, als auch alle durch p o t e n t i e r t e  Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder, Gebührenfestsetzungen und rechtswidrige Pfändungen.

Es gibt Offenkundigkeiten nach §291 ZPO aus dem Grundgesetz, die eine weitere Kommentierung nicht benötigen. Es wird dafür auf das Grundgesetz verwiesen, das nicht von, sondern für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden ist. So ist in Art. 65 GG niedergeschrieben, daß die „Regierung“ nur ein Geschäft ist. Die Bundesminister haben keinen „Regierungsbereich“, sondern einen Geschäftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120, wonach  Besatzungskosten bezahlt werden.

Die Bundesrepublik ist also kein souveräner Staat, sondern nach Art. 133 GG eine vereinigte deutsche „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“, wo die Bürger keine Staatsbürger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG. Die Bundesrepublik hat kein eigenes Staatsvolk, keinen Staatsgrund, kein eigenes Staatsbürgerschaftsgesetz, keinen Friedensvertrag und auch keine vom (fehlenden eigenem) Volk gewählte Verfassung.

(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1):Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).”

Hieraus ergibt sich, daß die Bundesrepublik von 1949  auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann. An dieser Ordnung änderte sich auch 1990 mit dem Überleitungsvertrag nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab oder geben sollte. Deswegen sind in der Bundesrepublik Menschenrechtsverletzungen keine Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

Inzwischen sind Banken, Arbeitsämter, Gemeinden und Städte (Frankfurt, München…) privatisiert worden. Die Arbeitslosen heißen Kunden und müssen vor den Sozialgerichten gegen eine private Körperschaft klagen. Einen Staat Deutsch gibt es nicht. Das Deutsche Recht ist in Deutschland auch nicht abgeschafft, sondern die in Deutschland geltende Recht(s)ordnung (vgl. § 11 StGB) Das Deutsche Recht ist in Deutschland ohne gesetzeskonforme Richter jedoch nur willkürlich erreichbar, weil es aufgrund der Besatzung in Deutschland keine ordentlichen Staatsgerichte mehr gibt. (§15 GVG Staatsgerichte sind erloschen)

Es ist nach negativem Verlauf mit Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen nunmehr davon auszugehen, daß Ihre Mitarbeiter die Geschichte Deutschlands, die Gesetze und ihre Dienstvorschriften nicht kennen, ihre Befugnisse gegen exterritoriale Bürger überschreiten, womit sie Existenzen der Bürger, die Grundordnung der Bundesrepublik und die Staatssicherheit gefährden.

Ausdrücklicher Hinweis: Sie tragen für die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen hinsichtlich der Haftungsfolgen die volle persönliche Verantwortung gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB:

§ 63  BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

Die Rückerstattung der von Ihnen seit 1990 unrechtmäßig eingeforderten Steuern und Gebühren hat durch bestätigten Bankverrechnungsscheck an den Ihnen bekannten Empfangsbevollmächtigten zu erfolgen. Für die Abwicklung der Erstattung ist gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB die gesetzliche  Frist von 21 Tagen geboten. Weiterungen bleiben bei Fristversäumnis vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

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Antrag auf Steuererstattung-2012

Dank geht an den ZDS – DZfMR e.V.

Der ZDS – DZfMR e.V. ist als Menschenrechtsorganisation ein Dachverband in Deutschland zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte. Wir sind als Wächter über die Menschenrechte keine Rechtsschutzversicherung, keine Rechtsanwälte und dürfen darum auch keinen Rechtsrat erteilen.

Indem der ZDS – DZfMR e. V. Betroffene darüber aufklärt, wie sie sich bei ihrem Widerstand gegen erlittenes Unrecht innerhalb der Grenzen des Erlaubten verhalten können, wollen wir Menschenrechtsverletzungen in Folge vorbeugen, um sie zu beenden.

 

 

http://finanzamt.name/2012/03/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/antrag-auf-erstattung-unrechtmasig-erhobener-steuern-seit-1990/

Der Unterschied zwischen Gebietskörperschaft und Staat

Bei meinen gestrigen Recherchen zum Vergleich der kanadischen Crown Corporations mit den deutschen öffentlich-rechtlichen Körperschaften ergab sich, daß es offenbar gar nicht so selbstverständlich ist, einen Staat als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zu definieren.

Auch wenn man sich international daran “gewöhnt” hat, daß der Staat nicht mehr (nur) Staat ist, sondern als Unternehmen handelt, ist diese Situation deswegen noch lange nicht akzeptabel. Denn wenn der Staat als öffentlich-rechtliche Körperschaft privatwirtschaftlich tätig ist, mutieren seine souveränen Staatsangehörigen ungefragt zu zwangsmitgliedschaftlichem Unternehmenspersonal oder, schlimmer noch, zu bewirtschaftetem Humankapital. Und wir sind auf dem Weg, daß der Staat immer weniger tatsächlich noch hoheitlich und immer mehr als privates Unternehmen handelt. Am Ende steht das ausschließlich privat betriebene Unternehmen, das nur noch vorgeblich hoheitliche Rechte wahrnimmt, Land und Menschen aber als reine Ressource zur Gewinnerzielung betrachtet und behandelt.

Nichts Neues, ich weiß. Aber wenn man diesem sich vor unseren Augen in Zeitlupe abspielenden Vorgang mal genauere Aufmerksamkeit schenkt, dann klappt einem doch ein wenig der Unterkiefer runter – mir jedenfalls.

Mit der Unterscheidung zwischen souveränem Staat und öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft in Erfüllung staatlicher Funktionen wird man bei Behörden und Justiz auf wenig Verständnis stoßen. Der Staat ist heutzutage als etwas anderes als eine oberste öffentlich-rechtliche Körperschaft gar nicht mehr denkbar.

Damit sind wir wieder einmal bei der Definitionsfrage angelangt, denn die Merkmale, die einen souveränen Staat von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft mit Staatsfunktion unterscheiden, sollte man parat haben.

Staat

dauerhaft organisierter Herrschaftsverband, der auf einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten, umfassenden, von niemanden abgeleitetenGewalt (Staatsgewalt) lebenden Menschen (Staatsvolk). S. hat die Verbandsexistenz zu sichern und die Gemeinschaftsinteressen der Verbandsangehörigen wahrzunehmen.

ist die personalisierte und institutionalisierte Zusammenfassung und Organisation der Menschen eines bestimmten Gebiets und unterscheidet sich in dieser Organisation und der daraus folgenden Herrschaftsgewalt von der Gesellschaft, die nur die Summe verschiedener Interessen und Bestrebungen ist. St. ist daher gekennzeichnet durch 3 Elemente: St.svolk, St.sgebiet und St.sgewalt.

ist die politische Organisation eines Volkes, die über ein Staatsgebiet u. über volks- u. gebietsbezogene Staatsgewalt verfügt. Die Staatsgewalt ist ursprünglich, d.h. durch keine andere Gewalt begrenzt. Alle übrigen politischen Gemeinwesen leiten ihre Hoheitsgewalt grundsätzlich von ihm ab. Die auf Georg Jellinek (1851-1911) zurückgehende Definition des S. nach seinen 3 Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt verzichtet darauf, das höchst umstrittene “Wesen” des S. zu bestimmen. Sie enthält keine Aussagen über seine Entstehung (z.B. Gesellschaftsvertrag, historische Entwicklung aus Stamm u. Volk), über die Staatsform (Demokratie, Monarchie, Diktatur u. a.), über die Art der Ausübung der Staatsgewalt (z. B. Rechtsstaat, Machtstaat) u. über die Staatszwecke (z. B. Gerechtigkeit, Friedensordnung, Wohlfahrt, Durchsetzung von Klasseninteressen). Sie benennt aber in hinreichender Deutlichkeit Kriterien, nach denen ein politisches Gebilde ohne Rücksicht auf die Qualität seiner Verfassung in der Völkerrechtsgemeinschaft als S zu gelten hat.

rechtslexikon.net

Das sind ja gleich drei Definitionen auf einmal! Und auch noch widersprüchliche! Also, das geht nun wirklich nicht … Die beiden ersten Definitionen könnten bis auf die Bezeichnung Staat genauso gut auch auf ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen zutreffen. Nur in der 3. Definition ist doch tatsächlich mehrfach noch von “politisch” die Rede. Der Staat als politisches Gebilde findet noch einmal Erwähnung! Das ist fast schon erstaunlich.

Halten wir als erstes wichtiges Unterscheidungskriterium fest:

1. Ein Staat ist eine rein politische Organisation, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft dagegen wirtschaftet und verwaltet zugunsten einer solchen rein politischen Organisation.

Da uns das Rechtslexikon.net schon bei der Staatsdefinition so gut weitergeholfen hat, schauen wir auch einmal nach, wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vulgo: öffentlich-rechtliche Körperschaft, dort definiert wird:

Körperschaft des öffentlichen Rechts

… ein mitgliedschaftlich organisierter, rechtsfähiger Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt, zB. …

rechtslexikon.net

Na, das ist doch kurz und knackig, oder?

2. Eine Körperschaft öffentlichen Rechts hat Zwangsmitglieder, ein Staat hat Staatsangehörige.

3. Ein Staat ist hoheitlicher Kontrolleur, eine Körperschaft wird von einem Staat hoheitlich kontrolliert.

Stellt sich nur die Frage: Welcher Staat übt die staatliche Aufsicht über die öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft Bundesrepublik Deutschland aus? Das kann ja nur entweder ein fremder Staat (oder mehrere) sein, denn das Vereinigte Deutschland ist nach wie vor handlungsunfähig – oder diese öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft ist im wahrsten Sinne außer Kontrolle. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann von der Logik her nicht öffentlich-rechtlich sein, wenn sie nicht öffentlich-rechtlich kontrolliert wird. Von funktionierender Selbstkontrolle einer totalitären Massenorganisation zugunsten eines wehr- und ahnungslosen Gemeinwesens kann ja wohl niemand ernsthaft ausgehen. Schaut man sich die Entscheidungen der Körperschaftsführung an, dann ist wohl am ehesten von fremdstaatlicher Aufsicht auszugehen – so will ich es mal vorsichtig formulieren.

Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland als staatsrechtliche Gebietskörperschaft, als territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln wahr, ist aber selbst kein hoheitlicher Staat, da sie weder eigene Staatsangehörige noch eigenes Staatsgebiet hat, sondern nur alle in ihrer  “Verfassung”  definierten Deutschen als Zwangsmitglieder auf dem Gebiet des souveränen “Vereinigten Deutschlands” laut 2+4-Vertrag betreut.

Damit dürften jetzt Roß und Reiter beim Namen genannt sein.

 

https://freewomanontheland.wordpress.com/2012/10/16/der-unterschied-zwischen-gebietskorperschaft-und-staat/

Wo fängt “Verfassungsfeindlich” an?

Ist “Verfassungsfeinlichkeit” ein Privileg” der “radikalen Randgruppen” ?

Wann auch immer Linke, Mitte oder Rechte-Ideologien in neuen Parteien in Deutschland auftauchen oder als “alteingesessene” plötzlich Stimmen erhalten, die bisher den “Großen” von CDU-CSU-SPD-Grünen und früher auch FDP, vorenthalten waren, geht ein Schrei durch den deutschen Mainstream, inszeniert vom “demokratischen” Parteienkartell.

Was sind diese “Neuen” nur für radikale Rattenfänger !

Am lautesten wird dann nach der Verfassungstreue gebrüllt. Die “Neuen” haben radikales Gedankengut in sich, die “Neuen” die sind Nazis, die “Neuen” die wollen den Kommunismus einführen, die “Neuen” gefährden die demokratische Grundordnung, die “Neuen” sind Verfassungsfeindlich und kriminell.

Doch stellt sich diese Frage nur bei den “Neuen” ?

Da gibt es den

“§ 80 StGB “Vorbereitung eines Angriffskrieges”

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Die Bundestagsparteien(außer den Linken) haben sich am Angriffskrieg gegen Afghanistan beteiligt. Sie unterstützten die Invasion von Libyen. Sie unterstützen die NATO beim geplanten Angriffskrieg, gegen den Iran und Syrien.

Da gibt es noch den

“§ 80a StGB “Aufstacheln zum Angriffskrieg”

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

Mit den Plenarsitzungen im Bundestag, in denen die Teilnahme an den Angriffskriegen beschlossen wurde, und die Weitergabe dieser “Reformen” an den Mainstream, wurde dieser damit nicht erfüllt ?

Besonders interessant wird es beim:

“§ 81 StGB “Hochverrat gegen den Bund”

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1.     den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2.  die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.”

Sind damit nicht alle “Deutschlandabschaffer” (auch EU-Befürworter genannt) im Bundestag, ausnahmslos alle vertreten Parteien, dabei, Hochverrat zu begehen ?

Wo ist der Aufschrei der Verfassungstreuen, die sich dagegen wehren, wenn Schäuble und Konsorten das Grundgesetz an die meistbietende Bank oder Konzern verjubeln ?

Wenn Schäuble nach einer neuen Verfassung ruft, eine für Europa, “die er schon in naher Zukunft kommen sieht” fordert er damit nicht gleichzeitig die Abschaffung des Deutschen Grundgesetzes ?

Ist ein vom Parteikartell legitimierter Störer der verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland kein Hochverräter ?

Wird mit der, vom Parteienkartell geforderten, Übertragung von mehr “Kompetenzen” an EUROPA, nicht der Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt ?

Sind mit diesen Forderungen nicht alle “Volksvertreterparteien” kriminell im Sinne vom StGB ?

Verfassungsfeindlichkeit fängt aber in dieser “Demokratie” nur damit an, das man die Verlogenheit der Machthabenden kritisiert.

Dann berufen sich diese, auf die nicht vorhandene deutsche Verfassung und das Grundgesetz, welches die Verfassung ersetzen soll, obwohl sie diese für die EU abschaffen wollen.

Wo und wer sind denn nun wirklich die kriminellen Verfassungsbrecher ?

Es ist unsere Staatsgewalt, die sie nutzen und ihre “Demokratie” hinter der sie sich mit parlamentarischer Immunität verstecken.

Oder was ist es, wenn Deutsche Abgeordnete noch mehr Deutsches Recht, an die EU überträgt, die es dann zu seinem Zweck abwandelt ?

“§ 82 StGB Hochverrat gegen ein Land

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder 2. die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern”

Bin ich jetzt “Verfassungsfeindlich”, weil ich diese Fragen stelle ?

Quellen: StGB der Noch-Bundesrepublik Deutschland

 

 

http://luegenmaul.blogspot.com/2012/06/wo-fangt-verfassungsfeindlich.html

Wir brauchen Dich, Großer Bruder!

Dieser Artikel enthält rechtes Gedankengut, das möchte ich gleich vornewegschicken. Keinen Nationalsozialismus, keinen Faschismus, keine Ausländerfeindlichkeit und keinen Antisemitismus, also nichts von dem, was neudeutsch als “Rechts” bezeichnet wird, sondern das, was ursprünglich als Rechts gegolten hat, wirtschaftlicher Liberalismus und Freiheit von staatlicher Gängelung. Da diese politische Richtung in den Zeiten sozialistischer Einheitsparteien nirgendwo mehr vertreten wird, wurde dieser Begriff von linken Propagandisten zweckentfremdet.

Es gibt zwei grundlegend gegensätzliche Philosophien über die Rolle des Staates. Die “linke” Utopie ist der Staat als allumfassender Großer Bruder, der sich überall einmischt und alles regelt. Dies wurde im 20. Jahrhundert mehrmals versucht, in leicht gemäßigter Form im schwedischen “Volksheim”, extremer im Sozialismus sowjetischer Prägung. Der Staat kümmert sich um alles, von der Erziehung der Kinder über die Krankenversorgung bis zur Pflege der Alten. Dem Staat gehören alle Unternehmen (“StaMoKap” = Staatlicher Monopol-Kapitalismus), Arbeiter, Bauern, jeder ist beim Staat angestellt. Der Staat teilt den Menschen die Wohnungen zu, er bestimmt die Kleidermode. Die umfassende Überwachung der Bevölkerung ist nur ein Nebenprodukt, der Große Bruder möchte schließlich alles wissen, was in seinem Volk so geschieht.

Das Gegenteil, das andere Extrem, ist der “Nachtwächter-Staat”, der gerne als der entfesselte Kapitalismus dargestellt wird (“Manchestertum”). In reiner Form wird er bei Homer beschrieben, mit den zahlreichen Kleinkönigen. Ich möchte es als “Patriziat” bezeichnen: der Gutsherr (viel mehr war ein Odysseus nicht, auch wenn er als “König” bezeichnet wird) kümmert sich um alles und sorgt für alle. Einen Staat, der Steuern erhebt, gibt es nicht, nur die persönliche Verpflichtung der Leibeigenen gegenüber ihrem Herrn. Ein guter Herr kümmert sich um die Ausbildung der Kinder auf seinen Ländereien, ein schlechter jagt nur der Damenwelt hinterher und vertilgt die Weinproduktion. Auf dem Nachbargut herrschen andere Sitten und eine andere Rechtsprechung.

Der antike, anarchische und steuerfreie Gutsherren-Staat ist heutzutage nicht mehr möglich. Wir brauchen einen Mindeststaat, der die Ordnung vorgibt, der jedoch nicht zwangsweise überall alles regeln muß. Stellen Sie sich einfach einmal vor, alle Verkehrsregeln sind unverbindliche Kann-Bestimmungen. Parallel dazu herrscht jedoch das Verursacher-Prinzip mit drakonischen Strafen. Sie wollen mit 180 km/h durch die Fußgängerzone brettern? Bitte, tun Sie es! Rote Ampeln empfinden Sie als kleingeistig? Drauf aufs Gas! Wer anhält, ist selbst schuld! Und Sie empfinden sich mit 2,8 Promille Alkohol im Blut noch als fahrtüchtig? Dann los, hier ist Ihr Autoschlüssel! Das ist Liberalismus, nicht der Staat, sondern SIE tragen die Verantwortung. Wenn Sie ein Kind totfahren, ist das auch Ihre Sache, denn dann wird Ihr Kind totgeschlagen. Wenn jemand durch Sie zum Krüppel wird, bekommen Sie alles abgenommen, was Sie besitzen – und werden ebenfalls verkrüppelt. Ja, das ist echte Verantwortung, bei der Sie erleiden, was Sie Anderen antun. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fußgängerzonen, rote Ampeln, Alkohol – Sie sind frei in Ihren Entscheidungen, doch Sie tragen immer die Folgen, in aller Konsequenz.

Wenden wir uns nun der – laut Eigenwerbung – besten Staatsform aller Zeiten zu, der parlamentarischen Demokratie. Lassen wir diese auf dem goldenen Mittelweg zwischen Kapitalismus und Sozialismus anfangen, der sozialen Marktwirtschaft. Alle vier Jahre haben wir etwas, das einer friedlichen Revolution nahekommt, die sogenannten Wahlen. Da dürfen die Bürger dieser Demokratie angeblich die Staatsgewalt ausüben, indem sie das ankreuzen, was ihnen die Parteifunktionäre an Listen anbieten, auf denen die Namen von Parteien und ihren Funktionären stehen. Damit die Wähler das Gefühl haben, doch irgendwie mitzubestimmen, kündigen die Parteien an, was sie zu tun gedenken, falls ihnen die Wähler die Macht dazu geben.

Nun ist das mit den Wahlversprechen so eine Sache. Wenn die Königlich-Sächsische Partei (KSP) Ihnen steuerfreie Autosonntage verspricht, kann sie das nur ganz sicher halten, wenn sie die absolute Mehrheit und damit die Regierung stellt. Muß die KSP eine Koalition eingehen, ist sie ihrer Versprechen teilweise ledig, weil ja der Koalitionspartner nicht alles akzeptieren wird. Muß die KSP in die Opposition, kann sie ihre Wahlversprechen einlagern, für die nächsten Wahlen. Und kommt sie erst gar nicht ins Parlament, sind Sie als Wähler selbst schuld, wenn Sie an Autosonntagen weiterhin Steuern zahlen müssen.

Wahlversprechen sind aktiver Stimmenfang, also eine Art der Wählerbestechung. Wie es bei Bestechungen üblich ist, muß der Bestochene etwas davon haben, daß er bestimmte Dinge tut, also sein Kreuzchen in den richtigen Kringel malt. Ein “Wir haben alles richtig gemacht und werden das auch weiterhin tun” reicht leider nicht aus. Folglich sind Demokraten ganz erpicht auf “Gerechtigkeitslücken”. Solche Gerechtigkeitslücken müssen ausgefüllt werden, und zwar durch den Staat! Aktuell ist so eine Gerechtigkeitslücke das “Betreuungsgeld”. Dabei haben schon vor Jahrmilliarden die ersten Einzeller ihre Nachkommen ohne Betreuungsgeld großgezogen, selbst die dokumentierten Jahrtausende der Menschheitsgeschichte wurden ohne Betreuungsgeld durchlaufen. Die Menschheit ist trotzdem nicht ausgestorben.

Neben der Wählerbestechung bieten die Gerechtigkeitslücken noch andere Vorteile: Sie helfen, den Staatsapparat aufzublähen, was die persönliche Machtausübung der immer wichtiger werdenden Damen und Herren Minister erlaubt. Dank der Gerechtigkeitslücken wird jeder Staatsbürger animiert, sein Heil bei den Politikern zu suchen, sich also den Damen und Herren Abgeordneten untertänigst zu nähern, wenn er bei sich eine Gerechtigkeitslücke entdeckt. Und sie geben den Politikern den Nimbus des Machers, das Etikett: “Die tun was!”

Um die ganzen Gerechtigkeitslücken zu füllen, braucht der Staat natürlich Geld. Viel Geld! Unmengen von Geld! Dieses Geld nimmt er seinen Bürgern ab. Stellen Sie sich vor, Sie hätten 100 Euro für Ihren Wocheneinkauf. Jetzt komme ich, der Große Bruder, und nehme Ihnen das Geld ab, mit dem Versprechen, Ihre Einkäufe zu erledigen und Ihnen alles nach Hause zu bringen. Ist doch nett von mir, oder? Aber hey, ich muß ja auch von etwas leben. Für meine großartigen Dienste nehme ich bescheidene 20 Euro, das heißt, bei Ihnen kommen nur Lebensmittel im Wert von 80 Euro an, aber die eben ganz bequem nach Hause geliefert. Ja wie, Sie mögen keine Schinkenschnitzel? Und statt Porree wären Ihnen Karotten lieber gewesen? Hören Sie auf zu meckern, da könnte ja jeder kommen! Laut staatlichem Einkaufsplan gibt es diese Woche Schinkenschnitzel und Porree, basta!

Trotzt der hohen Steuerbelastung kommen Demokraten nie mit dem Geld aus. Für “Investitionen” werden Schulden aufgenommen, die in der fernen Zukunft reichen Profit abwerfen werden und sich so praktisch von selbst zurückzahlen. Nur, leider, wird diese ferne Zukunft nie erreicht, und wenn ich nicht mehr im Amt bin, sind mir diese Schulden sowieso egal, die sind jetzt PAL, ein Problem anderer Leute, sie gehören den Volltrotteln meiner Nachfolgeregierung.

Im Gegensatz dazu gehen rechte Diktaturen eher sparsam mit dem Geld ihrer unterdrückten Bevölkerung um. Abgesehen von afrikanischen Kleptokraten mit westlicher Vorbildung, die von ihren demokratischen Kolonialherren die Verschwendungssucht übernommen haben, natürlich. Rechte Diktatoren bekommen nirgendwo Kredit, sie müssen ihre Waffenkäufe bar bezahlen. Dafür lassen sie den Unternehmern im Land größere Freiheiten, und in mancherlei Hinsicht sind sogar die Bürger in Diktaturen freier als in Demokratien. Das lesen Sie natürlich nicht in der Demokraten-Presse, denn schließlich ist, laut Eigenwerbung, die parlamentarische Demokratie die beste aller Staatsformen.

Wenn Sie nun glauben, Sie hätten in einer Demokratie großartige Rechte, während Sie in einer Diktatur jeglicher freier Meinungsäußerung beraubt sind, dann schlagen Sie doch mal im StGB nach:

§90 “Verunglimpfung des Bundespräsidenten”,

§90a “Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole”,

90b “Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen”,

§86a “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”

oder

§130 “Volksverhetzung”.

Wobei besonders nett §129 “Bildung krimineller Vereinigungen” ist, bei dem in Absatz 2 steht:

Absatz 1 ist nicht anzuwenden, … wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.

Das ist nicht Franco oder Mussolini, das ist BRD, parlamentarische Demokratie. Die Gesetze zur Unterdrückung und Entrechtung sind allesamt vorhanden, die Sklaverei wird uns als Freiheit verkauft.

Wann immer der Staat von Ihnen verlangt, eine Aufgabe an ihn abzutreten, dann stellen Sie sich einfach vor, daß der übelste Politiker diese Aufgabe für Sie persönlich erledigt. In der Kindertagesstätte arbeitet nicht Mutter Theresa, sondern Daniel Cohn-Bendit (googeln Sie selbst, wenn Sie nicht wissen, warum ich den an dieser Stelle nenne). Um die schulische Ausbildung auf der tollen Gesamtschule kümmern sich Geistesheroen wie Claudia Roth, Jürgen Trittin oder Hans Eichel. Ihre medizinische Betreuung übernehmen Ulla Schmidt und Philipp Rösler, um Ihr Spargeld kümmern sich Theo Waigel und Peer Steinbrück. Wollen Sie in einem Omnibus sitzen, der von Peter Ramsauer gesteuert wird? Glauben Sie, Otto von Bismarck hätte auch nur einen einzigen von Merkels Ministern in seinem Kabinett geduldet?

“Links” ist staatliche Gewalt, Dirigismus, Gängelung. “Links” sind Stasi-Spitzel, Denunziantentum und Leibwächter, die das kostbare Leben unserer geliebten Demokraten vor der Zuneigung der Wähler schützen. “Rechts” ist Freiheit, Eigeninitiative, Selbstverantwortung. “Rechts” ist der Staat schwach, die Bürger sind stark.

Wie weit “Rechts” wollen wir sein? Ich traue mir zu, Kinder bis zur zehnten Klasse in allen Fächern selbst zu unterrichten, außer Sport, da müßte ich einen Verein beauftragen. Nicht aus dem Stegreif, einige Bücher und einen Lehrplan bräuchte ich, aber es wäre möglich. Damit hätte ich die Kinder vor den Bildungsideologen geschützt. Und ich könnte diesen Dienst für die Nachbarn erbringen. Aber halt, ich könnte ja ein verkappter Kinderschänder sein. Und nur, weil ich es mir selbst zutraue, muß das noch lange nicht heißen, daß ich es wirklich kann. Ein bißchen Aufsicht täte ganz gut, oder?

Friedrich der Große hat altgediente Feldwebel als Schullehrer eingesetzt, die ein bißchen Lesen und Schreiben, aber vor allem Brüllen konnten. Erfahrene Männer, die den Umgang mit Waffen gewohnt waren und auf diversen Schlachtfeldern allerlei Grausamkeiten erlebt hatten. Zweitverwendung statt Pension, denn der gute Friedrich war eher Diktator als Demokrat, folglich hat er sparsam gewirtschaftet. Wen wollen Sie als Lehrer? Feldwebel Schleifstein oder mich?

Es ist verlockend, möglichst viele Aufgaben dem Staat zu übertragen. Der Preis dafür sind Steuern. Der preußische Provinzadel zahlte keine Steuern, dafür stellte er dem König ein Regiment, das der Adelsherr selbst in die Schlacht führte, wenn es der König befahl. Somit hat alles seinen Preis, den wir bezahlen müssen, ob nun eine Dienstleistung staatlich oder privat erfolgt.

Wir brauchen den Großen Bruder, aber wir brauchen ihn nicht umfassend und überall. Vor allem brauchen wir ihn nicht als ständig wachsender Staatskrake, durch die weltfremde Politiker, deren Karriere über Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal gelaufen ist, uns das richtige Handeln vorgeben.

“Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu!”

– das ist der Kantsche Kategorische Imperativ, klar und schon für Schulkinder verständlich. Wenn wir uns darauf besännen, könnten wir große Teile unserer Straf- und sonstigen Gesetze ins Feuer werfen. Pardon, natürlich ins Altpapier, wir wollen schließlich politisch korrekt bleiben.

Jeder soll in meinem Staat nach seiner Fasson selig werden – das hat kein Demokrat je gesagt, das war Friedrich der Große. Nach seiner eigenen Fasson, nicht nach der sozialistischen Einheits-Fasson, die uns heute aufgenötigt wird. Das heißt Toleranz, Mitmenschlichkeit. Mein Mitmensch darf sich fünfmal am Tag Richtung Mekka verneigen, dafür hat er zu dulden, wenn im Klassenzimmer ein Kreuz hängt. Mein Mitmensch darf sich seltsamen Essensgebräuchen unterwerfen, sich Löckchen wachsen lassen, eine Kippa aufsetzen und auf hebräisch beten. Dafür hat er verdammt noch mal zu dulden, wenn ich Israel für einen aggressiven Staat halte, der ständig andere Länder bedroht.

Wer multikulturell feiern will, darf das gerne tun, aber wenn jeder Dorfschulze damit ein “Zeichen gegen Rechts” setzen will, dann ist auch das Amtsmißbrauch und Volksverhetzung. Der Parteifunktionär Volker Müller darf auf Wahlkundgebungen gegen alle politischen Gegner schwadronieren, was das Zeug hält, der Innenminister Volker Müller darf allerdings nicht seine Amtsgewalt mißbrauchen, um eine bestimmte Partei zu verfolgen und gar zu verbieten, nur weil diese andere Ansichten vertritt als seine eigene Partei.

Ich bin ich, und ich allein will bestimmen, wie ich lebe, was ich sage und denke. Solange ich meinen Nachbarn damit nicht beeinträchtige, ist das allein meine Angelegenheit. Wer das, was ich schreibe, nicht mag, darf angewidert den Kopf schütteln und meine Internetpräsenz künftig meiden. Ich lese auch nicht die Seiten von linksgrünen Ideologen. Es ist ganz einfach.

In Großbritannien gibt es keinen Straftatbestand der Beleidigung, folglich ist da auch niemand beleidigt. Nun sind die Briten keine besseren Menschen als wir, die beschimpfen sich genauso. Früher war das einfach: Die Unterschicht prügelte sich und die Oberschicht forderte sich zum Duell. Ihnen gefallen meine Ansichten nicht? Schön, leichte Säbel, schwere Säbel oder Pistolen? Ach so, so arg mißfallen Ihnen meine Ansichten auch wieder nicht… Aber vor den Kadi wären Sie gezogen, ja? Am besten per anonymer Anzeige, damit entgehen Sie jeglicher persönlicher Gefahr.

Ich möchte nicht in die Odysseus-Welt des Patriziats zurückkehren. Es gibt übrigens eine moderne Version davon, in Filmen wie “Robocop” oder “Rollerball”. Dort beherrschen Konzerne die Welt in einer Alptraumphantasie des Karl Marxschen Monopolkapitalismus. Das ist nicht mehr Liberalität, das ist Feudalismus, allerdings jener der üblen Sorte, in welcher der Feudalherr seine Seite des gesellschaftlichen Vertrags nicht erfüllt, der ihm den Schutz und die Fürsorge für seine Untergebenen auferlegt.

Ohne den Großen Bruder, ohne den Staat kommen wir nicht aus. Wir haben ein paar ganz klare Forderungen an den Staat, für deren Erfüllung wir bereit sind, unser Steuergeld hinzugeben. Der Staat soll für innere und äußere Sicherheit sorgen, für Bildung und gleiche Chancen, sowie für Gerechtigkeit. Wobei diese letzte Forderung schon wieder die Gefahr der Gerechtigkeitslücke eröffnet. Ansonsten soll der Staat so viele Freiheiten wie nur möglich eröffnen.

Als erstes müssen wir den Staat vor den Demokraten schützen. Es darf keine Wahlgeschenke geben, die in ferner Zukunft von unseren Enkeln bezahlt werden müssen. Wir müssen also auf ein paar Annehmlichkeiten der Parteiendemokratie verzichten, insbesondere auf korrupte Parteifunktionäre, die den Staat als Selbstbedienungsladen für ihr eigenes Fortkommen betrachten. Damit verzichten wir darauf, Lehrer, die in der Schule unfähig waren, Kindern das kleine Einmaleins beizubringen, dank ihres Parteibuchs als Finanzminister wiederzutreffen.

Die Demokraten bekommen ihre Wahlen, sie dürfen sogar Gesetze beschließen, aber nicht regieren. Selbst das schönste Parteibuch verhilft keinem Beamten mehr zur Beförderung, die erfolgt nur noch nach Leistung und Verdienst. Der Monarch an der Spitze des Staates, sei er nun auf Lebenszeit gewählt, aus einer Erbdynastie geboren oder vom Militär dorthin gesetzt worden, darf repräsentieren, aber nicht selbst regieren. Dafür setzt er eine Regierung ein, ob nun allein oder durch einen Kronrat, sei dahingestellt. Sogar ein Gremium von “Kurfürsten” wäre denkbar. Der Regent, der in Deutschland den Titel Reichskanzler trägt, stellt sein Kabinett zusammen. Er darf regieren, über seinen Haushalt bestimmt jedoch das Parlament. Gesetze muß er dem Parlament vorlegen, und nur dieses Parlament entscheidet, ob sie in Kraft treten.

Die Justiz ist unabhängig, auf den Monarchen eingeschworen, doch selbstorganisierend. Staatsanwälte und Richter sind streng getrennt, wer als Staatsanwalt angefangen hat, kann niemals Richter werden und umgekehrt, zumindest nicht im gleichen Bundesland. Über eine Beförderung und das berufliche Vorankommen bestimmt kein Justizministerium, sondern entweder die Richter selbst oder direkt das Volk. Das alles habe ich schon öfter geschrieben, es steht so unter “Gewaltenteilung” im Lehrbuch. Die vermischte Demokratie, bei der Parteienfilz alle drei Gewalten durchwuchert, wird nirgendwo beschrieben. Diese Entartungsform entwickelt sich von ganz allein, wenn man Parteifunktionäre ungestört ihre Macht ausbauen läßt.

Welche Aufgaben soll der Staat übernehmen? Die klassische Aufgabe ist die Herausgabe des Geldes. Dieses dient als Tauschmittel, als Schatzmittel und als Mittel, die Steuern des Staates zu bezahlen. Dieses Recht darf der Staat nicht an private Institute vergeben, denn wie ein Herr Rothschild schon sagte:

Wenn ich die Währung kontrolliere, ist es egal, wer die Gesetze macht.

Die USA haben 1913 ihre Währung einem privaten Bankenkonsortium übergeben. Seitdem brauchte der Dollar zwei Weltkriege, um seine Kaufkraft zu erhalten. Da inzwischen nichts mehr zu holen ist, verfällt der Dollar rapide. Über das Gold gerechnet, ist ein Dollar von 1913 heute 80 Dollar wert. Derart schnell waren nicht einmal die römischen Kaiser mit ihrer Münzverschlechterung.

Ja, wir wissen, wie stabiles Geld aussieht. Wir haben das in den letzten 5.000 Jahren oft genug erlebt: Es sind vorzugsweise kleine runde Scheiben aus Gold und Silber. Der römische Aureus, der byzantinische Solidus, der österreichische Maria-Theresia-Taler – in diese Münzen hatte man weltweit Vertrauen. Es ist dabei egal, ob das Metall als Münzen umläuft oder als Barren im Zentralbanktresor hinterlegt ist, solange es nur unverfälscht vorhanden ist. Der Staat darf soviel Papier drucken, wie er Metall gebunkert hat, aber keine müde Mark mehr. Der Handel zwischen den Nationen wird als Tauschhandel durchgeführt, um Handelsbilanz-Ungleichheiten zu vermeiden. Außerdem fließt so keinerlei Edelmetall für Importe ab.

Der Staat stellt Militär und Polizei, doch seine Gesetze sind magnanimous und permissiv. Letzteres bedeutet, daß alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten wurde. Liberal bedeutet, daß nur das geregelt wird, was unbedingt einer Regelung bedarf. Die heutigen Gesetze sind kontrollierend und repressiv, also regelwütig und immer öfter werden sie so ausgelegt, daß nur das straffrei bleibt, was explizit erlaubt ist. Das Ergebnis sind die beliebten Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen jahrelang prozessiert wird, weil die Mülltonne des Nachbarn zehn Zentimeter zu weit vorne steht. Der gesunde Menschenverstand wird ausgeschaltet, denn Recht muß ja Recht bleiben, oder?

Der Staat regelt immer noch das Schulwesen. Während eine Parteiendemokratie keinen Wert auf gut ausgebildete und mündige Bürger legt, weil diese schwerer durch die Rattenfänger der Volldemokraten zu lenken sind, benötigt eine Monarchie gerade diese Bürger. Die Schulen sind folglich nicht auf maximale Gleichmacherei, ideologische Indoktrination und Kuschelpädagogik ausgelegt, sondern auf Fordern und Fördern, auf Leistungsbereitschaft und Wissensvermittlung. Linksgrüne Kampfemanzen, die Jungs am liebsten zu Schwulen umerziehen, sind leider in diesem Staat für den Schuldienst ungeeignet.

Ohne Verwaltung kommt kein Staat aus, doch eine Verwaltung darf nicht zum Selbstzweck werden. Wir können jederzeit eine weitere Behörde in Verwaltungsakten einbinden, so entstehen die großartigen Situationen, in denen das Gesundheitsamt unbedingt glatte Fließen vorschreibt und die Berufsgenossenschaft auf geriffelten Fließen besteht. Eine Behörde, die zehn Mann beschäftigt, kann jederzeit auf hundert Mitarbeiter aufgebläht werden, ohne an Leistungsfähigkeit zu gewinnen. Umgekehrt lassen sich große Behörden ganz brutal abspecken. Wenn zwei Drittel der Bediensteten abgezogen werden, wird nur noch das erledigt, was unbedingt nötig ist. Der Behördenleiter muß zeigen, daß er sein Gehalt wert ist, nicht dadurch, daß er die Zahl seiner Untergebenen vermehrt, sondern dadurch, daß er die Arbeit vernünftig organisiert.

Was passiert mit den großen Sozialgerichten, an denen 200 Richter Monat für Monat 2.000 Klagen bearbeiten? Welche Klagen, bitteschön? Der sozial-industrielle Komplex wird radikal abgebaut. Es gibt Arbeit, kein Hartz IV – und damit auch keine Klagen mehr. Fürsorge für zugewanderte Ausländer ist keine Aufgabe des deutschen Staates. Dolmetscher für Antragsteller, die des Deutschen nicht mächtig sind, ist keine Aufgabe des deutschen Staates. Kindergeld für Ausländer ist keine Aufgabe des deutschen Staates. Nachzug ausländischer Ehepartner ist keine Aufgabe des deutschen Staates.

Die angemessene Behandlung straffällig gewordener Ausländer ist hingegen eine Aufgabe des deutschen Staates. Diese Mitbürger dürfen sogar wählen, ob sie ihre Strafe im Ursprungsland verbüßen wollen oder in einem deutschen Arbeitslager. Diese Lager werden auf Deutsch geführt, und die einzige Vergünstigung der Insassen ist Deutschunterricht. Bei guter Führung bekommen die Sträflinge eine Ausbildung, die sie nach ihrer Abschiebung ins Heimatland nutzen können.

Denken Sie an das Beispiel mit den Verkehrsregeln. Der Staat erlaubt sehr viel, doch wer Anderen schadet, muß mit drakonischen Strafen rechnen. Verkaufen Sie ruhig Gammelfleisch, Ihre Firma wird nicht mehr so oft kontrolliert wie heute. Wenn Sie jedoch erwischt werden, dann kracht es richtig. Den “Tango Korrupti” dürfen Sie vergessen, wenn Sie Andere schädigen, ist dieser neue Staat gnadenlos. Da nützt Ihnen selbst der teuerste Anwalt nichts mehr.

Der Staat gibt Ihnen alle Chancen. Sie dürfen ruhig an Amerika denken, der Staat läßt Ihnen die wirtschaftliche Freiheit. Sie dürfen in einer Garage anfangen, Sie dürfen Ihre Weihnachtsplätzchen ohne Gesellen- oder Meisterbrief verkaufen – auf eigene Verantwortung. Wenn sie schmecken und hygienisch einwandfrei sind, kann daraus eine Weltfirma werden. Das Arbeitsamt – eine echte Behörde – wird Sie nicht mehr zu unsinnigen Umschulungen und Fortbildungen schicken. Es wird Sie auch nicht dazu zwingen, massenhaft Bewerbungen auf Stellen abzuschicken, die Sie ohnehin nicht bekommen werden. Dafür wird die Behörde Sie schnell und effektiv vermitteln. Und dann heißt es arbeiten, richtig arbeiten. Eine soziale Hängematte gibt es nicht mehr, allerhöchstens einen Reichsarbeitsdienst, bei dem die hoffnungslosen Fälle beschäftigt werden. Diese staatliche Stelle vermittelt auch Leiharbeiter, allerdings mit der Maßgabe, diese nach einem halben Jahr fest anzustellen.

Der rechte Staat gewährt Freiheiten, doch in dieser Freiheit sind Sie für sich selbst verantwortlich. Ist Ihnen das Ihre Freiheit wert?

Michael Winkler

 

 

http://www.nonkonformist.net/6556/michael-winkler-wir-brauchen-dich-groser-bruder/

Widerstandsrecht – darf ich?

Durch Ihr weiteres unrechtliches Vorgehen, kann ich bereits jetzt von meinem Widerstandsrecht gebrauch machen.
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird – teilweise auch in falscher Gleichsetzung mit dem zivilen Ungehorsam – in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheoriekontrovers diskutiert. In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Abs.1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung (Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verfassungs- und Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, freiheitliche demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt, steht aber unter absolutem Subsidiaritätsvorbehalt durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist, also von der staatlichen Gewalt kein wirksamer Widerstand gegen die Beseitigung der Verfassungsordnung mehr zu erwarten ist und alle von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe keine Aussicht auf Erfolg bieten.
Hierzu: ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968:
„Wenn etwa die zuständigen Organe generell darin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall tritt ein.“

„Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…“
„Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen . ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.“

 

Jeder hat ein Widerstandsrecht gegen Willkür gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz!

Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt, steht aber unter absolutem Subsidiaritätsvorbehalt durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist, also von der staatlichen Gewalt kein wirksamer Widerstand gegen die Beseitigung der Verfassungsordnung mehr zu erwarten ist und alle von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe keine Aussicht auf Erfolg bieten.  Hierzu: ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968:  „Wenn etwa die zuständigen Organe generell darin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall tritt ein.“  „Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…“  „Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.“