Habt ihr euch mal die Frage gestellt ob die Reichsbürger eventuell die Wahrheit sagen ?

reichsbrger25hkmwUlrich Maurer DIE LINKE – Deutschland ist kein souveränes Land

Der „Personal“-ausweis der BRD

Der Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeit DEUTSCH – Wie die BRD versucht, uns staatenlos zu machen

Interview Jo Reiner : Staatsangehörigkeit

Die „Reichsbürger“ Naidoo, Schäuble, Gysi, Bahr, Waigel und Schmid

Und aus den Mainstream Medien :

Wie Reichsbürger Behörden lahm legen | Panorama 3 | NDR

Die Reichsbürger: Gegen den deutschen Staat – kulturzeit 3sat

Vollstreckungsbeamter wurde von GEZ (ARD,ZDF & Deutschlandradio) geschickt und abgewiesen

Die Malta-Masche : „Reichsbürger“ versuchen Justizangestellte in Magdeburg einzuschüchtern

USA UCC Registration Commonwealth Of AustraliaSogenannte Reichsbürger und andere versuchen, Mitarbeiter der Justiz in Magdeburg
mit horrenden Geldforderungen einzuschüchtern. Die Unruhe ist so groß, dass das
Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung organisiert hat, um die
eigenen Mitarbeiter zu beruhigen.

Sachsen-Anhalts Justizapparat ist in heller Aufregung: Auslöser sind Versuche vor
allem sogenannter Reichsbürger, mit der „Malta-Masche“ horrende finanzielle Forderungen
gegenüber Richtern, Justizangestellten und Gerichtsvollziehern durchzusetzen.

Die Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung
organisiert hat, um die eigenen Mitarbeiter zu beruhigen. „Ich bin von ganz vielen Kollegen
angesprochen worden, die in Sorge sind“, sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD) der MZ.

Bei den Reichsbürgern handelt es sich um ein Phänomen, das die Verfassungsschutzbehörden
seit mehreren Jahren beschäftigt. Reichsbürger, Germaniten und andere erkennen
Bundesrepublik und damit auch deren Verfassungsorgane nicht an.

Folglich akzeptieren sie beispielsweise keine Bußgeldbescheide etwa wegen Fahrens
ohne Führerschein. Sie sehen die Bescheide als Schikanen der Vertreter des Staates.

Quasi als Antwort stellen sie Schadenersatz-Forderungen gegen die Staatsdiener.

Was verrückt klingt, funktioniert in der Praxis, wenn auch über verschlungene Wege.

Da ist zunächst eine Anmeldung im UCC-Register in den USA nötig. Die Anmeldung
in dem Handelsregister ist online mögliche und läuft vollautomatisch, die
Plausibilitätsprüfung übernehmen Computer.

Nach der Anmeldung können Forderungen gegenüber angeblichen Schuldnern – also
Justizbediensteten – geltend gemacht werden. Und dies ohne den in Deutschland
üblichen Rechtsweg, bei dem die Schuld und der tatsächlich entstandene Schaden
nachgewiesen werden müssen.

Diese Forderungen werden dann vom UCC-Register an Inkassounternehmen auf Malta
abgetreten, die damit vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten erwirken.
Betroffene müssen vor Gericht in Malta erscheinen

Die Betroffenen müssten dann innerhalb kürzester Zeit persönliche vor Gericht auf
Malta erscheinen, um sich gegen die Forderungen zu wehren“, so Kolb. Unterbleibe
das, drohten die infolge Gebühren zu horrenden Summen angewachsenen Forderungen
in Deutschland vollstreckt zu

Belegt sind bislang mehrere Fälle in Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo
es jeweils um Forderungen in Größenordnungen von mehreren Hunderttausend Euro ging.

Vollstreckt wurden diese offenbar nur deshalb
nicht, weil es Formfehler bei der Zustellung gab.

Kolb will nun mit der Informationsveranstaltung für Beruhigung in der Justiz sorgen:

„Es gibt inzwischen Verfahren, die Forderungen abzuwenden.“ Ein
Nachweis, dass die Forderungen unberechtigt seien, sei nicht nötig.

Das Phänomen beschäftige inzwischen auch das Bundesministerium der Justiz, das Auswärtigen
Amt und die Botschaften in den USA und auf Malta. In beiden Staaten hätten sich die Behörden
kooperativ gezeigt: So habe Malta eine Rechtsanwältin benannt, die sich um die Abwehr der
Forderungen kümmern soll; das UCC-Register in den USA will die Einträge von Reichsbürgern
auf Antrag unbürokratisch löschen.

Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet derzeit die Reichsbürger weiter, vor
allem die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die „Regierung Deutsches Reich“.

„Unter den Reichsbürgern sind eine ganze Menge wunderlicher Menschen, die nicht
per se rechtsextrem sind, aber es gibt auch eindeutige Berührungspunkte und
Überschneidungen zum Rechtsextremismus“, sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann.

Quelle : Mitteldeutsche Zeitung

Aufklärung bezüglich der Bediensteten Haftbarkeit

3d man leaning on red information icon and pointing fingerBediensteten-Aufklärung bzgl. Bediensteten- Haftbarkeit

Dienststelle/ Dienstherr : ______________________________ wird hiermit darüber

aufgeklärt, dass er höchstpersönlich alleinig haftend für
seinen Handlungen ist nach §63 Bundesbeamtengesetz.

Eine zeitliche Beschränkung der Haftbarkeit des Beamten ist dort nicht vorgesehen.

Eine irgendwie geartete Beschränkung der Haftbarkeit des Beamten wird durch
den Bedrohten vollumfänglich abgelehnt, insbesondere also auch eine zeitliche
Beschränkung oder die Einrede der Verjährung.

Dies wird dem Beamten hiermit ausdrücklich zur Kenntnis gegeben.

Eine evtl. durch den Bediensteten in Anspruch genommene Ablehnung der Verantwortlichkeit
durch Bezug auf §63 ( 2 ) durch „Durchreichung der Verantwortung nach oben“ wird durch den
Bediensteten schriftlich gegen+ber dem Bedrohten belegt, er nimmt sein Recht auf schriftliche
Bestätigung nach §63 ( 2 ) wahr.

Die Rechtmäßigkeit der schriftlichen Bestätigung an sich liegt wiederum nach Absatz eins
§63 in der Verantwortlichkeit des Bediensteten, es gilt sinngemäß auch hier die Ablehnung
aller Haftungseinschränkungen mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Der Bedrohte erhebt
hiermit explizit Anspruch auf alle aus diesen Konsequenzen zu seinen Gunsten sich ergebenden
Folgen ohne jedwede Einschränkung.

Der Bedienstete wird hiermit auch darüber aufgeklärt, dass er somit auch einem
Schadensersatzanspruch unterliegen kann und der Bedrohte hiermit den Anspruch
erhebt, in jedem Schadensfall ab Schadensanfall mit Verzugszinsen mit mindestens
fünf Prozent über Basiszinssatz geltend zu machen.

Schaden meint hiermit Schaden in umfassendsten Sinne.

Der Bedienstete erfährt hiermit weiters Aufklärung darüber, dass er im Rahmen seiner
Sorgfaltspflicht grundsätzlich KEINER Zeitbeschränkung zur Prüfung der anliegenden Belange
unterliegt, es sei denn derVorgesetzte verlangt die sofortige Durchführung der Anwendung.
Diesbezüglich gelten oben erklärte Darlegungen analog incl. Endhaftung des Bediensteten.

Der Bedienstete bestätigt die Aufklärung, insbesondere Vorliegen §63 Gesetzestext
Bundesbeamtengesetz. Legitimierung durch Dienstausweis und Personalausweis sind
erfolgt ( s.Kopie )

Hier findet Ihr das komplette Dokument zu Herunterladen : Bediensteten_Haftbarkeit

Download, Ausdruck, Durchlesen, dem Bediensteten zur Unterschrift vorlegen

(Kopie Dienstausweis und Personalausweis des Bediensteten nicht vergessen!)

BRD Justiz : Lacher der Woche

Lacher-der-Woche-4So so, zwei Wochen…

Siehe auch : http://sommers-sonntag.de/?p=7279

Anmerkung :

Wenn man gegen einen Strafbefehl rechtzeitig Einspruch
erhebt , kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Man muß den Strafbefehl nicht als gegeben hinnehmen.

Quelle : Sommers Sonntag

Beglaubigung

UnterschreibenHier ein recht trockenes Thema, es geht um den § 169 ZPO zum Thema „Beglaubigung“.

Bis zum 30. Juni 2014 bestand dieser Paragraph aus zwei
Absätzen, diese möchte ich als „unaufgeregt“ bezeichnen.

Nun, seit 01. Juli 2014 hat dieser Paragraph 169 ZPO Zuwachs bekommen,
dieser besteht aus den Absätzen 3), 4) und 5), die da lauten :

3)
Eine in Papierform zuzustellende Abschrift kann auch durch maschinelle
Bearbeitung beglaubigt werden. Anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung
ist die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen.

Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.

4)
Ein Schriftstück kann in beglaubigter elektronischer Abschrift zugestellt
werden. Die Abschrift ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu versehen.

5)
Ein nach § 130b errichtetes gerichtliches elektronisches Dokument kann
in Urschrift zugestellt werden; einer Beglaubigung bedarf es nicht.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
mit den Gerichten vom 10.10.2013 m.W.v. 01.07.2014, (BGBI. I S.3786).

Achja, zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit
den Gerichten, habe ich da etwa einiges falsch verstanden ??

Also Rechtsverkehr „MIT“ den Gerichten, das würde eigentlich bedeuten,
daß diese maschinelle Bearbeitung (wider Treu und Glauben) auch für
die Anwaltschaft zur Vereinfachung gelten müsste ?!

Nein, da wiederum ist weit gefehlt, diese Gesetzes“reform“, in Windeseile
auf den Weg gebracht, dient einzig und allein der fortschreitenden Anonymisierung
der Verantwortlichen, während der Bürger und sein Anwalt in der Falle der Formalien
in jeder Hinsicht sitzen, sei es nur eine fehlende Unterschrift oder ein streikendes
Faxgerät, und schon ist der Prozeß verloren.

Seit wann kann eine elektronische Signatur „qualifiziert“ sein, allein diese
Äußerung und Feststellung trifft einen Bürger bei halbwegs gesundem Verstand
ins Mark und offenbart den Zustand dieses Staates !

Man befindet sich offensichtlich bzgl. Verantwortung auf dem Rückzug an
allen Fronten, Vorschub wird geleistet, `mal sehen, wie die Nachhut aussieht !

Es ist einfach unglaublich, mit welcher Windeseile hier neue Gesetze, d.h.
mit den Worten von Dr. Egon Schneider, „Gesetzesschrott“ von der Öffentlichkeit
unbemerkt durchgewunken werden, die u.a. den Rückzug der Verantwortlichkeit
immer rasanter machen.

Erst heute kam ein Schreiben von einem Amtsgerichts- ‚Präsidenten‘, der kurz
und bündig feststellte, daß bei seinem Gericht alles bestens läuft, wobei
das Landgericht als Beschwerdegericht doch ganz anderer Meinung war.

Was meinen Sie, wo sein abschließender ‚freundlicher Gruß‘ zu finden war ?

Natürlich einzig und allein auf einer Extraseite, losgelöst vom Inhalt.

Wenn einmal ein Kriminalist, Salafist oder Jihadist diese beiden Seiten
als Beweismittel präsentiert – wie heißt es dann? „Das kann jeder fabriziert
haben, das ist nicht von mir!“

Und wenn die Abschlußfloskeln ab sofort nur noch von Maschinen erledigt
werden dürfen, dann bekommt man eine gewisse Vorstellung davon, für
welchen Fall hier anscheinend vorgesorgt wird.

Alles wunderbar, nur wir Anwälte haben in voller Lesbarkeit für
alles zu unterschreiben, dies ohne die geringsten Ausflüchte.

Es würde schon problematisch werden, wenn als letzte Seite nur Unterschrift
und „Rechtsanwalt“ erscheinen würden, da solche ‚Witwen und Waisen‘ keinen
Bezug zum vorangegangenen Schriftsatz erkennen lassen, woraus sich wiederum
formelle Verwerfungsgründe herleiten lassen.

Quod licet iovi, non licet bovi !
(Was Jupiter darf, ist nicht jedem Rindvieh erlaubt!)

Quelle : RA Lutz Schäfer

Wie UnRecht zu Recht gebogen wird

 

Gerichte verschicken keine Urteile und Beschlüsse sondern Ausfertigungen,
die keine richterliche Unterschrift tragen. Offensichtlich will kein
Richter die Verantwortung für sein Urteil übernehmen.

Verhaftung durch die Polizei fehlgeschlagen ..

 

1.) Vorspiel:

Am Donnerstag, den 3. April 2014 besuchte mich am Nachmittag eine 2-köpfige
Polizeistreife zu Hause, während ich auf dem Feld arbeitete und man sagte mir,
das ein Haftbefehl gegen mich vorliegen würde und das ich entweder 30,00 Euro
zahlen müßte oder in die JVA – Roter Ochse in Halle/Saale (ehemaliger Stasiknast)
gebracht werden würde.

Ich verlangte den Haftbefehl einzusehen, was mir verwehrt wurde, da man den Haftbefehl
nicht mitführte. So vereinbarte ich mit den zwei freundlichen Herren in Uniform einen
Termin für Montag, den 7. April, um die Angelegenheit auf der Dienststelle in Nebra zu
klären. !

Natürlich wußte ich um was es geht, nämlich um einen nicht persönlich vom Verfasser
(ZBS-Artern/Zentrale Bußgeldstelle einer sich Polizei nennenden Firma in Thüringen)
unterzeichneten Bußgeldbescheid ( OWiG ) in Höhe von 30,-Euro.

2.) Nachspiel:

Am Montag, den 7.April erschien ich gegen 10 Uhr vormittags im Beisein
von 2 Zeugen auf der so genannten Dienststelle der Polizei in Nebra und
wir wurden vom aufsichtsführenden Leiter, Herrn Schlaf freundlich empfangen.

Er händigte mir eine Ausfertigung des Haftbefehles aus und meinte, ich solle
das Geld bezahlen um nicht in die JVA nach Halle überführt zu werden.

Es wurde nun dargelegt, das der Haftbefehl von einem Rechtspfleger „Seidler“
ohne rechtsverbindliche Unterschrift gefertigt wurde und nicht von einem Richter.

Das sah der Polizist Herr Schlaf ähnlich, denn er meinte, das Haftbefehle
grundsätzlich von Richtern gefertigt und unterzeichnet werden müssen.

Ebenso wurde ausgeführt, das die Unterschrift des so genannten Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle (?) nicht lesbar ist und auch kein Name benannt wurde.

Das alles wurde in der Dienststelle Nebra zur Kenntnis genommen und aufgenommen.

Weitere Beweisunterlagen, Gerichtsbeschlüsse und Urteile in Bezug der gesetzlich
vorgeschriebenen Unterschriftspflicht (PS. Zur Schriftform gehört grundsätzlich
die eigenhändige Unterschrift) wurden übergeben und als Beweismittel angenommen.

Man reagierte insgesamt mit Verständnis und ich als auch die verlässlichen
Zeugen Herr Gärtner und Herr Pieper verließen das Polizeigebäude mit gutem
Gewissen. Vorsorglich hatten wir deutlich gemacht, das im Falle einer
Verhaftung und Überbringung in eine JVA für alle beteiligten Polizisten
eine Privathaftung nach § 823 Schadenersatzpflicht und § 839 Haftung bei
Amtspflichtverletzung des BGB in Frage kommt und auch durchgesetzt werden wird.

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10253837_243898659128831_7580357401419638820_nQuelle : Andreas Karl (Facebook)