„Die Wohnung ist unverletzlich“, heißt es in Artikel 13 Grundgesetz.
Dieses durch Durchsuchungsbefehle und den großen Lauschangriff bereits
eingeschränkte Grundrecht soll nach dem Willen der Justizminister der
Länder nun deutlich weiter ausgehöhlt werden.
Unter der Ägide von Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern
hat die Justizministerkonferenz am Donnerstag in Eisenach einen Beschluss gefasst,
laut dem die Polizei künftig in Wohnungen einbrechen können soll, um leichter
Staatstrojaner auf die Rechner oder andere Kommunikationsgeräte Verdächtiger
aufzubringen.
In dem kurz gehaltenen Papier ist die Rede von einem „gesetzlichen
Betretungsrecht“. Dieses sei nötig, da die vom Bundesgesetzgeber
voriges Jahr in der Strafprozessordnung neu geschaffenen breiten
Befugnisse für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche
Online-Durchsuchungen „mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen
Problemen behaftet sind“.
Bisher müssen die Strafverfolger die benötigte Spionagesoftware, mit
der gegebenenfalls auch Verschlüsselung umgangen werden soll, in der
Regel übers Internet per E-Mail oder Downloads auf die auszuforschenden
IT-Systeme schleusen. Das führt in der Praxis offenbar teils zu
erheblichen Schwierigkeiten.
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