Da kennen die Jungs und Mädels nichts, es wird eben vollstreckt!

Unerwartete Post
Plötzensee zum Nulltarif
Neulich in meinem Briefkasten: Ein länglicher weißer Umschlag. Oben rechts steht „Staatsanwaltschaft Leipzig“, darunter „Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft“. Warum ich in spätestens einer Woche eine Haftstrafe antreten muss.
Von Henryk M. Broder
Ich kann mich über einen Mangel an Abwechslung wirklich nicht beklagen. Zuerst wurde ich am Flughafen Tempelhof vorübergehend festgenommen, weil ich dort fotografiert hatte; dann wurde ich in Kreuzberg beraubt, worauf mir ein Mitarbeiter der Kripo erklärte, so was käme in Berlin öfter vor, man würde solche Fälle ?wegverwalten?.
Mein Glaube an den Rechtsstaat geriet ins Wanken ? bis ich vor zwei Tagen einen Brief in meinem Briefkasten fand, einen länglichen weißen Umschlag mit einem Sichtfenster, in dem meine Adresse zu lesen war. Auf der Rückseite stand kein Absender. Da die Polizei einem dringend abrät, Post anzunehmen, deren Absender man nicht persönlich kennt, wollte ich den Brief schon im Müll entsorgen, wie ich es seit Jahren mit den Briefen der Gebühreneinzugszentrale und des Polizeipräsidenten, Abt. Ordnungswidrigkeiten, halte. Dann siegte doch die Neugierde, und ich machte den Umschlag auf.
Oben rechts stand ?Staatsanwaltschaft Leipzig?, darunter ?Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft?. Das sah viel versprechend aus, also las ich weiter. ?Sehr geehrter Herr Broder, das Stadt Leipzig Ordnungsamt hat Ihnen mit Bußgeldbescheid vom 6.10.2006 ? Aktenzeichen XYZ ? eine Geldbuße in Höhe von 0,00 Euro auferlegt, die Sie bisher nicht bezahlt haben. Das Amtsgericht Leipzig hat daher mit Beschluss vom 2.5.2008 ? Aktenzeichen UPS ? Erzwingungshaft von 3 Tagen angeordnet. Sie werden aufgefordert, die Haft bis spätestens 28.7.2008 in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee… anzutreten.? Es folgten ?Allgemeine Hinweise?, was man alles in die Haft mitbringen darf (Brillen, einige Bücher zur Fortbildung oder Freizeitbeschäftigung) und was nicht Alkohol, Waffen, Fahrräder).
Schade, dachte ich, denn ich hatte mir gerade ein Klapprad gekauft, das man auf kleinstem Raum abstellen kann. Andererseits: Drei Tage Plötzensee bekommt nicht jeder angeboten. Das ist ja eine Topadresse unter den Haftanstalten, sozusagen das Waldorf-Astoria der Knackis.
Um sicher zu sein, dass ich alles verstanden hatte, las ich die ?Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft? noch einmal. Und da erst fiel mir auf, dass die Geldbuße, die ich zu zahlen versäumt hatte, 0,00 Euro betrug. 0,00 Euro! Ein glatter Betrag, den man sich leicht merken kann.
Was tun? Beschwerde einlegen und um eine Stundung des Betrages bitten oder zur Bank gehen, eine Überweisung über 0,00 Euro ausfüllen und riskieren, dass die Bank mir wegen Unzurechnungsfähigkeit das Konto kündigt?
Ich bin ja wirklich nicht auf Krawall aus, in diesem Fall möchte ich es aber wissen: Wie kommt so was zustande? Angenommen, ich habe tatsächlich irgendwann in Leipzig falsch geparkt oder eine Ampel übersehen: Der Fall kommt vor das zuständige Amtsgericht, der Amtsrichter (sechs Jahre Jurastudium, erstes und zweites Staatsexamen) schaut sich die Akte an, sieht, dass ich die Geldbuße in Höhe von 0,00 Euro nicht bezahlt habe und ordnet automatisch drei Tage Erzwingungshaft an. Dann gibt er die Akte an die Staatsanwaltschaft Leipzig weiter, der zuständige Staatsanwalt (acht Jahre Jurastudium, erstes und zweites Staatsexamen, eventuell Promotion) schaut sich alles noch einmal an, denkt: ?Dem werde ich es jetzt besorgen!?, und stellt die ?Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft? aus. Den Rest erledigt kostengünstig die Pin AG.
Jetzt ist mein Glaube an den Rechtsstaat wiederhergestellt. Gewiss, es gibt noch einige Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Intensivtätern, die Polizei lässt Räuber laufen, die ?zustellfähige Adressen? haben, Straßenkriminalität wird ?wegverwaltet?. Aber dort, wo es darauf ankommt, zeigt die Justiz, dass sie zum Durchgreifen entschlossen ist. Bei 0,00 Euro gilt: null Toleranz.
Freilich, es kann auch eine andere Erklärung für so viel Übermut im Amt geben: Die Staatsanwaltschaft gilt seit jeher als die Kavallerie der Justiz ? schneidig, aber dumm.
Der Autor ist Reporter beim ?Spiegel?.

Das Geschäft mit der OWiG Abzocke

Hier mal eine OWi von mir. Fehler – Mit Warnblinkanlage geparkt. Seht den Verlauf selbst.

Stadt Leipzig
Prager Str.20
04103 Leipzig
Zentrale Bußgeldstelle

Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom 24.09.2008 mit Angabe eines
AZ:  31080091809660

– R e c h t s b e s c h w e r d e  –

Sehr geehrte Frau Bienias-Horezky ,

Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom 24.09.2008 ist am 26.09.2008 bei mir eingegangen.

Ich beziehe mich auf die von Ihnen aufgeführten nicht nachvollziehbaren Gesetze, wie folgt:

Sie behaupten ( Abs. 1 )  ich beging eine Ordnungswidrigkeit.

Feststellung:
In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden.

§ 5 Räumliche Geltung ( Auszug )
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet
werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses
Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden,
das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der
Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Aufforderung:
Bitte weisen Sie mir nach, dass das KFZ xxxxxxx  sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Feststellung:
Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben:

Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ERGO: In diesem Gesetz ist weder der Geltungsbereich klar definiert, noch hat dieses Gesetz irgendeine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz rückwirkend in der *Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet* aufgehoben wurde.

* [- Eine Anfrage an das Amt für öffentliche Bildung im Februar 2007 in Bezug auf die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland bewirkte folgendes Ergebnis: Die sog. BRD ist die ZENTRALVERWALTUNG DES VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES. „Die BRD ist NICHT als Staat geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und Direktiven der Drei Mächte und dies bis auf den heutigen Tag“] *

KONSEQUENZ für SIE:
Die Konsequenz IHRER  Rechtsanwendung ist, dass dieses sog. dargestellte Recht wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig ist (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, Jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.
(BVerwG a.a.O.).

Hierfür mache ich SIE HAFTBAHR – Sie haften als Privatperson!

Feststellung:
Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift OHNEHIN RECHTSUNGÜLTIG!!

Beweis:
§117VWGO
Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der  VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO)darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!

Ferner informiere ich Sie über Ihre obliegende REMONSTRATIONSPFLICHT:

BBG §56
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächst höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Die Beamtin und der Beamte haben Vorgesetzte zu beraten und zu unterstützen. Sie müssen ihre Anordnungen
ausführen und ihre allgemeinen Richtlinien befolgen. Die Gehorsamspflicht entbindet sie jedoch nicht von ihrer
vollen persönlichen Verantwortung. Beamtinnen und Beamte müssen die Rechtmäßigkeit jeder dienstlichen
Handlung prüfen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung müssen sie unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen (Remonstrationspflicht).

Abschließend fordere ich Sie auf, mir als Schadensersatz, für den finanziellen und zeitlichen Aufwand, den ich Ihretwegen hatte, umgehend 120,- € in Bar zuzuschicken.

Mit freundlichen Grüßen

 

Stadt Leipzig
Prager Str.20
04103 Leipzig
Zentrale Bußgeldstelle

Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom 09.12.2008 mit Angabe eines
AZ:  31080091809660

Sehr geehrte Frau Bienias-Horezky ,

in meinem Schreiben vom 26.09.2008 legte ich Ihnen dar, daß ich erhebliche Rechtsunsicherheit habe und ich bat Sie mir Ihr Handeln dahingehend zu belegen, das damit diesem Umstand abgeholfen wird. Dies haben Sie nicht getan und ich gehe davon aus, daß Sie nicht in der Lage sind mir gültige Gesetze vorzulegen. Die Begründung Ihrer Einstellung ist fadenscheinig und entspricht nicht den Tatsachen, denn ich habe Ihnen klar angezeigt, daß es meine Rechtsunsicherheit ist, welche mich mit der Preisgabe des Fahrers hadern ließ. Hier wurden offensichtlich Fehler von Ihrer Seite gemacht, für die Sie mich jetzt zur Kasse bitten wollen. Dieses Ersuchen muß ich daher zurück weisen, denn Sie haben nicht im geringsten
Bezug auf mein Anschreiben genommen, was einer Bestätigung des Inhaltes gleich kommt. Weiterhin haben Sie gegen Ihre eigenen Gesetze verstoßen, soweit diese noch in Geltung sein sollten. Aber auch ohne gültige Gesetze haben Sie gegen wesentliche Grundsätze des öffentlichen Dienstes verstoßen, denn es ist Ihre Pflicht, auf Ihnen zur Kenntnis gebrachte Zweifel zu ermitteln. Diese Ermittlungen hätten zweifelsfrei ergeben, daß Sie selbst gegen das Gesetz verstoßen oder besser ohne
gesetzlich geltende Grundlage gehandelt haben. Damit sind Sie auf die Seite von Verbrechern gewandert und das in besonders heimtückischer Weise, denn Sie können sich nicht mit Unwissenheit herausreden. Als Bürger drücke ich hiermit meine Verachtung Ihnen gegenüber aus, denn es gibt wohl kaum etwas abscheulicheres als korrupte Gesetzeshüter die Unrecht begehen. Es sei auch nicht unerwähnt, daß Sie in der selben Sache zwei verschiedene Verfahren angezettelt haben um mich zu übervorteilen. Auf der ganzen Welt ist es unzulässig für die selbe Sache doppelt zur
Rechenschaft gezogen zu werden. Offenbar geht es hier nur um dumpfe Abzocke aus monetären Beweggründen. Das ist nicht akzeptabel.
Wie ich gerade in der Drucksache 706/07 des Bundesrates (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestage) gelesen habe, wurde in der 118. Sitzung am 11.10.2007 das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, vom Bundestag angenommen. Damit wurde in Artikel 56 die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beschlossen. Damit ist leider die Rechtsgrundlage für das OWiG entfallen und
es stellt sich mir die Frage, wie Sie dann darauf fußend eine sogenannte Gebühr festlegen wollen?! Damit ist für mich nicht mehr eindeutig erkennbar, wo dieses OWiG in Geltung gelangt ist.

„Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen
Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der
Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen
können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb
wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192
= DVBl 1964, 147).

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in
aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin
nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit
überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.).“

So wie es für mich aussieht, haben Sie gerade Ihre wichtigste Einnahmequelle verloren. Auf Grund der Aktualität dieses Gesetzes können Sie natürlich noch nicht unbedingt davon informiert sein. Dies ist allerdings unerheblich, denn Ihnen war bekannt, daß das OWiG selbst keinen Geltungsbereich ausgewiesen hat aber selbst nach diesem verlangte.
Weiterhin ist Ihr sogenannter „Kostenbescheid“ ohne Rechtskraft, denn dazu fehlt eine rechtsverbindliche Unterschrift. Beschlüsse, Urteile wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. Selbst im Kollegialgericht genügt die bloße Unterschrift des Vorsitzenden und Berichterstatters nicht ( § 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karsr. Fam. RZ 99,45).
Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine hier ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198 (je Rpfl). Dies gilt auch bei einer Verfügung des Urkundsbeamten ( Düss Rfz 89, 276). Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden, aber wie in diesem Fall sehr gut nachvollziehbarem Übel, liegt rechtlich nur ein E n t w u r f vor. Üb 12 §300, BGH NJR 80, 1167, Karin FamRZ 99 452 es setzt keine Notfrist in Lauf, BGH NJW 95, 933, auch keine andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluß auf Beschwerde, Karsr Fam RZ 99, 452.
Wenn Sie also allen Ernstes einen Kostenbeschluß erstellen wollen, dann müssen Sie die dazu nötigen Rechtswege und Vorschriften einhalten. Ein rechtskräftiger Beschluß muß zwingend von einem Richter ausgefertigt werden. Eine Ausfertigung durch Sie würde faktisch die Gewaltenteilung aufheben und Sie ohne entsprechende Qualifikation in die Position eines Richters versetzen. Dies ist einer der schwersten Verstöße gegen eine demokratische Rechtsordnung, denn die Gewaltenteilung ist das wichtigste Merkmal einer tatsächlichen Demokratie. Ihr Vorgehen entspricht also der Anmaßung eines Richteramtes und stellt somit eine nicht unerhebliche Straftat dar. Wie ich Ihnen bereits mitteilte, wurde bereits mit dem ersten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich des Bundesministeriums der Justiz die Rechtsgrundlage für das GVG, die ZPO und die StPO beseitigt. Damit ist in Verbindung mit dem rechtsunwirksamen Bonner Grundgesetz für die BRD, wegen dem fehlenden Geltungsbereich, jegliche BRD-Rechtsordnung beseitigt und wir sind faktisch in einer faschistoiden Parteidiktatur, welche ausschließlich auf Grundlagen von Gewaltanwendung funktioniert. Aber in einem Land, wo eine Kanzlerin Merkel, von einer Gruppe Bilderberger bereits lange vor der Wahl und dann auch noch entgegen den tatsächlichen Mehrheiten in die Macht bestochen wurde und obendrein mit der selben Familie paktiert, mit der schon ein Adolf Hitler paktiert hat, da wundert mich nichts mehr. Es gehen schon Gerüchte um, daß hier sogar verwandtschaftliche
Bande zu der Rotschildsippe bestehen, was auch unserem Exkanzler Kohl, mittlerweile Milliardär, nachgesagt wurde. Es ist auch ein offenes Geheimnis, daß viele Nazigesetze bis heute in Anwendung sind und der sich jetzt aufbauenden Naziregierung zuarbeiten. Ich erinnere nur an das Rechtsberatungsgesetz, den gegen internationales Menschenrecht verstoßenden Anwaltszwang und die häufig praktizierte Verweigerung des Akteneinsichtsrechts für Betroffen oder die immer häufiger zu findenden Zwangspsyschatrisierung und Entmündigung. Das war zu
Hitlers Zeiten eher weniger ausgeprägt als heute. Es ist auch sicher kein Zufall, daß unmittelbar nach der Auflösung des Bundestages durch Herrn Köhler 2005, in Folge eines getürkten Mißtrauensvotums von Exkanzler Schröder, eine neue Naziregierung unter Leitung des neuen Reichskanzlers Noack, einem Ex-CDU Politiker errichtet wurde. Diese Reichsregierung ist unter dem Hakenkreuz tätig und wird nicht nur nicht
sanktioniert, sondern auch noch durch BRD – Organe beschützt.

Friedrich Chef der Deutschen Polizei
> im Reichsministerium des Innern –
> vom geschäftsf. Reichskanzler berufen
>
> ML Berlin, 16. September 2007
>
>
> Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichskanzler hat sich in Anbetracht
> der besonderen Bedeutung die den Aufgaben der öffentlichen Sicherheit
> und Ordnung während des Aufbaues der institutionalisierenden Organe
> des Reichs zukommen, entschlossen, den seit dem Ableben des
> „Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei“ Heinrich L. Himmler
> unbesetzt gebliebenen Posten wieder zu besetzen.
>
> Die Dienstbezeichnung wird, infolge staatsrechtlicher Veränderungen,
> anders als das Reichsgesetzbl.1936 I S.487 es vorgibt, als „Chef der
> Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ geführt,
> da die Schutzstaffel (SS) der Partei NSDAP nicht existiert und demnach
> ein Reichsführer SS ebenso wenig.
>
> Der Reichskanzler hat den erfahrenen, sich im Ruhestand befundenen
> aber nunmehr für das Reich tätigen Oberst Helmut H. Friedrich,
> der nach eigner Willensbekundung dem Deutschen Reich und zum
> Wohl des deutschen Volkes nach Maßgabe der Reichsgesetze zu dienen
> bereit ist, zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium
> des Innern ernannt.
>
> Quelle:
> ******
> http://www.state-of-germany.com/c468_mr … chrichten/
>
Diese Veranstaltung wurde durch BRD-Polizisten nicht nur geschützt, trotz Hakenkreuz, sondern die BRD-Beamten gratulierten dem neuen Polizeichef der neuen Naziregierung auch noch zum Dienstantritt! Vielleicht wird Ihnen jetzt langsam klar, warum seit Oktober 2005 hunderte von BRD-Gesetzen aufgehoben wurden und sich gravierende Veränderungen ergeben haben. Hier werden Sie Zeugin eines Nazistaates, gegen den ein 3tes Reich nur ein harmloses Vorspiel war. Sie und Ihresgleichen machen das erst möglich. Ihre Bequemlichkeit und Feigheit ist bereits jetzt die Ursache für tausendfach zerstörte Existenzen in unserem Land. Sie sind die Wegbereiter für die neue Weltordnung und diese wird noch viel Leid nach sich ziehen. Können Sie das wirklich mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Machen Sie die Augen auf, die Nazis haben den Krieg nicht verloren, sondern die Welt erobert. Selbst am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werden alte Nazigesetze in Anwendung gebracht (Beispiel: Rechtsanwaltszwang!). In den europäischen Menschenrechten ist die Todesstrafe legalisiert! Auf deutschem Boden stehen rund
250 000 Soldaten der Westsiegermächte, was mehr ist als im Irakkrieg eingesetzt wurde. Diese Soldaten werden zu 100% aus deutschen Steuergeldern bezahlt. Deutsche Soldaten sind derzeit in 40 Kriegseinsätzen im Kampf und sterben unter dem Oberkommando der NATO. In den USA hat die Diktatur Bush die älteste Verfassung der Welt außer Kraft gesetzt und es werden Einkommenssteuern, ohne ein einziges diesbezügliches Steuergesetz, mit Gewalt aus den Menschen gepreßt. Ein Österreicher Arnold Schwarzenegger ist Gouverneur in einem amerikanischen Bundesstaat, wofür extra die Gesetze geändert wurden. Dieser zielt offenkundig
auf den Posten des Präsidenten der USA und das erinnert sehr an einen anderen ambitionierten Österreicher, Adolf Hitler!
Diese Liste könnte ich noch ellenlang fortsetzen, aber ich fürchte, daß Sie dann noch mehr seelischen Schaden nehmen als bereits jetzt. Ich fordere Sie auf jegliche Beschwer von mir zu nehmen und sich Ihrer Position entsprechen zu benehmen. Sie arbeiten für unseren Staat und somit für mich und unterstehen dabei einzig und alleine Ihrem Gewissen. Eine Staatshaftung gibt es nicht mehr, denn der Staat von dem Sie glauben, daß er noch besteht, ist schon längst Vergangenheit. Sie haften für alles von Ihnen verursachte persönlich! Bedenken Sie, daß die Mauerschützen auch nie damit gerechnet haben einmal vor einem BRD-Gericht zu stehen. Die Zeiten ändern sich und das besonders im Angesicht des sich abzeichnenden, weltweiten
Wirtschaftszusammenbruchs. Wie wollen Sie sich vor einem künftigen Nazigericht verteidigen?
Ihr gesamtes Verfahren ist ohne jegliche Rechtsgrundlage und ich weise dies daher
vollumfänglich zurück, denn ein Rechtsweg steht mir faktisch nicht mehr zur Verfügung. Ohne Gesetze keine Strafe und kein Rechtsmittel.
Abschließend fordere ich Sie auf, mir als Schadensersatz, für den finanziellen und zeitlichen Aufwand, den ich Ihretwegen hatte, umgehend 240,- € in Bar zuzuschicken.

Mit freundlichen Grüßen

 

Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 3
z.H. Frau Reinicke
04092 Leipzig
Abt: Personenkontenbuchhaltung
—-Per Fernkopie—-

Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom 30.01.2009 mit Angabe eines
AZ:  31080091809660

Sehr geehrte Frau Reinicke ,

in meinen Schreiben vom 30.09.2008 und 11.12.2008 legte ich, Frau Bienias-Horezky (Ordnungsamt) dar, daß ich erhebliche Rechtsunsicherheit habe und ich bat Sie mir Ihr Handeln dahingehend zu belegen, das damit diesem Umstand abgeholfen wird. Dies hat Sie nicht getan und ich gehe davon aus, daß Sie nicht in der Lage ist mir gültige Gesetze vorzulegen. Die Begründung Ihrer Einstellung ist fadenscheinig und entspricht nicht den Tatsachen, denn ich habe Ihr klar angezeigt, daß es meine Rechtsunsicherheit ist. Hier wurden offensichtlich Fehler von Ihrer Seite gemacht, für die Sie mich jetzt zur Kasse bitten wollen. Dieses Ersuchen muß ich daher zurück weisen, denn Sie haben nicht im geringsten Bezug auf meine Anschreiben genommen, was einer Bestätigung des Inhaltes gleich kommt. Weiterhin hat Frau Bienias-Horezky und auch Sie, Frau Reinicke, gegen Ihre eigenen Gesetze verstoßen, soweit diese noch in Geltung sein sollten. Aber auch ohne gültige Gesetze haben Sie beide gegen wesentliche Grundsätze des öffentlichen Dienstes verstoßen, denn es ist Ihre Pflicht, auf Ihnen zur Kenntnis gebrachte Zweifel zu ermitteln. Diese Ermittlungen hätten zweifelsfrei ergeben, daß Sie selbst gegen das Gesetz verstoßen oder besser ohne gesetzlich geltende Grundlage gehandelt haben. Damit sind Sie auf die Seite von Verbrechern gewandert und das in besonders heimtückischer Weise, denn Sie können sich nicht mit Unwissenheit herausreden. Als Bürger drücke ich hiermit meine Verachtung Ihnen und Frau Bienias-Horezky gegenüber aus, denn es gibt wohl kaum etwas abscheulicheres als korrupte Gesetzeshüter die Unrecht begehen. Es sei auch nicht unerwähnt, daß Sie in der selben Sache zwei verschiedene Verfahren angezettelt haben um mich zu übervorteilen. Auf der ganzen Welt ist es unzulässig für die selbe Sache doppelt zur Rechenschaft gezogen zu werden. Offenbar geht es hier nur um dumpfe Abzocke aus monetären Beweggründen. Das ist nicht akzeptabel.

Zum wiederholten male:
Sie behaupten ( Abs. 1 )  ich beging eine Ordnungswidrigkeit.

Feststellung:
In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden.

Aufforderung:
Bitte weisen Sie mir nun endlich nach, daß das KFZ xxxxxxx  sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Wie ich in der Drucksache 706/07 des Bundesrates (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestage) gelesen habe, wurde in der 118. Sitzung am 11.10.2007 das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, vom Bundestag angenommen. Damit wurde in Artikel 56 die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten beschlossen. Damit ist leider die Rechtsgrundlage für das OWiG entfallen und
es stellt sich mir die Frage, wie Sie dann darauf fußend eine sogenannte Gebühr festlegen wollen?! Damit ist für mich nicht mehr eindeutig erkennbar, wo dieses OWiG in Geltung gelangt ist.

„Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb
wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig“ (BVerwGE 17, 192= DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit
überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.).“

So wie es für mich aussieht, haben Sie Ihre wichtigste Einnahmequelle verloren. Dies ist allerdings unerheblich, denn Ihnen war bekannt, daß das OWiG selbst keinen Geltungsbereich ausgewiesen hat aber selbst nach diesem verlangte.
Weiterhin ist Ihr sogenannter „Kostenbescheid“ ohne Rechtskraft, denn dazu fehlt eine rechtsverbindliche Unterschrift. Beschlüsse, Urteile wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. Selbst im Kollegialgericht genügt die bloße Unterschrift des Vorsitzenden und Berichterstatters nicht ( § 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karsr. Fam. RZ 99,45).
Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine hier ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198 (je Rpfl). Dies gilt auch bei einer Verfügung des Urkundsbeamten ( Düss Rfz 89, 276). Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden, aber wie in diesem Fall sehr gut nachvollziehbarem Übel, liegt rechtlich nur ein E n t w u r f vor. Üb 12 §300, BGH NJR 80, 1167, Karin FamRZ 99 452 es setzt keine Notfrist in Lauf, BGH NJW 95, 933, auch keine andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluß auf Beschwerde, Karsr Fam RZ 99, 452.
Wenn Sie also allen Ernstes einen Kostenbeschluß erstellen wollen, dann müssen Sie die dazu nötigen Rechtswege und Vorschriften einhalten. Ein rechtskräftiger Beschluß muß zwingend von einem Richter ausgefertigt werden. Eine Ausfertigung durch Sie würde faktisch die Gewaltenteilung aufheben und Sie ohne entsprechende Qualifikation in die Position eines Richters versetzen. Dies ist einer der schwersten Verstöße gegen eine demokratische Rechtsordnung, denn die Gewaltenteilung ist das wichtigste Merkmal einer tatsächlichen Demokratie. Ihr Vorgehen entspricht also der Anmaßung eines Richteramtes und stellt somit eine nicht unerhebliche Straftat dar. Wie ich Frau Bienias-Horezky bereits mitteilte, wurde bereits mit dem ersten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich des Bundesministeriums der Justiz die Rechtsgrundlage für das GVG, die ZPO und die StPO beseitigt. Damit ist in Verbindung mit dem rechtsunwirksamen Bonner Grundgesetz für die BRD, wegen dem fehlenden Geltungsbereich, jegliche BRD-Rechtsordnung beseitigt und wir sind faktisch in einer faschistoiden Parteidiktatur, welche ausschließlich auf Grundlagen von Gewaltanwendung funktioniert.
Ihr gesamtes Verfahren ist ohne jegliche Rechtsgrundlage und ich weise dies daher
vollumfänglich zurück, denn ein Rechtsweg steht mir faktisch nicht mehr zur Verfügung. Ohne Gesetze keine Strafe und kein Rechtsmittel.
Abschließend fordere ich Sie auf, mir als Schadensersatz, für den finanziellen und zeitlichen Aufwand, den ich Ihretwegen hatte, umgehend (Stundensatz a.120€) 320,- € in Bar zuzuschicken.
Sollten Sie mich weiter Nötigen, stelle ich sofort, gegen Ihre Person, Strafanzeige wegen: Amtsanmaßung, Nötigung, Erpressung, Hochverrat, Verfassungshochverrat pp.
Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach brD-Recht, sofern es denn gilt.
Desweiteren fordere ich Sie auf mir folgende Angaben, binnen 7 Tage, zukommen zu lassen:
a) eine klagefähige Anschrift
b) Ihren und Frau Bienias-Horezky´s disziplinarischen Vorgesetzten
c) den Leiter Ihrer und Frau Bienias-Horezky´s Behörde / den generell Verantwortlichen, der auch bitte künftig substantiiert vortragen und dezidiert Begründen kann, auf Basis welcher Gesetze und (!!!) Normen man den Souverän glaubt illegal beschweren zu dürfen !
d) die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung für Korruption, i.d.R. ansässig am hiesigen LKA des Landes Sachsen

Mit gar nicht mehr so freundlichen Grüßen

 

Und hier das Ende:

Wenn eine Stadt Gelder braucht…

dann greift sie zu Mitteln, die den Bürger am Menschenverstand ihrer Stadtväter zweifeln lassen. So mutieren Städte zum Zuhälter und verlangt von den Prostituierten eine Sexsteuer, die zwischen 6 und 30 Euro pro Tag liegt.

Doch es geht auch anders, damit die klammen Stadtkassen etwas schneller befüllt werden, werden einfach Grundstückseigner ohne deren Wissen enteignet und dann stellt man sich nicht nur doof, sondern verschleppt auch noch deren Widersprüche gegen diese Zwangsenteignung und lässt die ursprünglichen Eigner natürlich smirk ausgehen.

Sein Vater betrieb auf dem Leipziger Grundstück eine Schweißer- und Schlosserwerkstatt, Wolfgang Lehmann wollte dort einen Bootsverleih hochziehen, ein Wohn- und Geschäftshaus bauen. Doch daraus wird nichts: Die Stadt hat sein Grundstück einfach verkauft. Es ist einer von Hunderten ähnlichen Fällen in Leipzig. Denn die Stadt Leipzig hat die Areale als angeblich “herrenloses Grundstücke” an einen Immobilien-Manager verkauft.

Das war im Jahr 2007. Bis heute kämpft der Maschinenbauingenieur vergeblich um die Annullierung des Kaufvertrags. Zwar ist unumstritten, dass er das Grundstück schon vor vielen Jahren gemeinsam mit zwei Geschwistern geerbt hatte. Auch bestätigte ein Gericht 2010 seinen Widerspruch gegen die Eintragung des Käufers ins Grundbuch.

Indes wurden immer neue Hindernisse gegen die Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgetürmt, später stellte die Stadt trotz der ungeklärten Eigentumsverhältnisse auch noch eine Baugenehmigung für das Areal in der Leipziger Lionstr. 7 aus.

“Ich habe gedacht, dass wir jetzt in einem Rechtsstaat leben”, sagt der frühere DDR-Bürger, “doch dieser Glaube ist bei mir passé.”

Der 67-Jährige ist offensichtlich nicht das einzige Opfer von merkwürdig anmutenden Immobilienmachenschaften in Leipzig: Nach einer bislang geheim gehaltenen Untersuchung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes (RPA) wurden seit Mitte der 90er Jahre in Leipzig mindestens 411 Häuser und Grundstücke als vermeintlich “herrenlos” verkauft, ohne dass zuvor mit der gebotenen Gründlichkeit nach den wahren Eigentümern gesucht wurde.

Seit Mitte der 90er Jahre hatten Mitarbeiter des städtischen Rechtsamtes immer mehr Grundstücke für “herrenlos” erklärt und sie unter die Verwaltung sogenannter gesetzlicher Vertreter gestellt. Dies geschah meist auf Antrag von Kaufinteressenten. So hatten, wie das RPA jetzt feststellte, in mehr als 560 von insgesamt 750 Fällen städtische Mitarbeiter die Bestallung eines “gesetzlichen Vertreters” ohne jede Prüfung vorgenommen.

Wer jetzt noch glaubt, dass es Recht in der BRD gibt, der sollte sich fragen für wen Recht gesprochen wird und wem Recht abgesprochen wird. Willkommen im Feudalstaat!

http://indexexpurgatorius.wordpress.com/2012/05/01/wenn-eine-stadt-gelder-braucht/