Steuerboykott als legales Mittel des Widerstands gegen diesen Unrechtsstaat

Eddy bittet um Unterstützung bei seinem Gerichtstermin.

Thema Steuerboykot

Donnerstag, 17.01.2013 um 9:30 Uhr
Finanzgericht Cottbus
Fanschonstraße 10

eddy stranzenbach – Steuerboykott als legales Mittel des Widerstands

Für den Fall ihres Wahlsieges planen Steinbrück und Trittin sogar eine rückwirkende Vermögensabgabe

Während die Regierungskoalition immer noch den Eindruck erwecken will, die Rettungsversuche für die Pleite-Währung Euro würden nichts kosten, schmieden SPD und Grüne für den Fall ihres Sieges bei der Bundestagswahl im Herbst 2013 schon Pläne für kräftige Steuererhöhungen.

Es waren starke Vorwürfe, die sich Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Scheitern der Verhandlungen zum EU-Haushalt anhören musste. „Aus populistischen Gründen bremst die Kanzlerin mitten in der Krise Investitionen für Wachstum in Europa und subventioniert lieber die Agrarindustrie“, so Jürgen Trittin (Grüne). Wohin stattdessen die Reise gehen soll, macht SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück klar: Die Deutschen müssten bereit sein, für den Zusammenhalt Europas „Opfer“ zu bringen. Während auf der Regierungsbank mit Blick auf die Bundestagswahlen noch immer die Devise lautet, jede Diskussion um Kosten für EU und Euro-Rettung zu vermeiden, machen SPD und Grüne mit erstaunlicher Offenheit klar, was kommt, wenn sie das Ruder übernehmen, nämlich Steuer­erhöhungen für tatsächlich oder vermeintlich Reiche. Im Rennen um das Steuerkonzept, mit dem bei Bürgern und Unternehmen am meisten Kasse gemacht werden kann, scheinen momentan die Grünen vorne zu liegen. Neben der Körperschaftsteuer sollen die Erbschaftsteuer und die Einkommensteuer zum Teil kräftig steigen. Ebenfalls im Programm ist eine Vermögensabgabe unter dem Etikett „Schuldenabbau“ – innerhalb von zehn Jahren sollen so 100 Milliarden Euro in die Kasse kommen. Von der „Welt am Sonntag“ auf die Gefahr angesprochen, dass durch seine Steuerpläne Unternehmer das Land verlassen würden, spricht Trittin ähnlich ungeniert offen wie über seine Steuererhöhungspläne: „Die werden alle hierbleiben. Wir werden den Stichtag für die Steuer nämlich rückwirkend festlegen“, so Trittin. Es nütze dann nichts, „abzuhauen“. Trittin – dem im Falle eines rot-grünen Wahlsieges im Herbst 2013 ernsthafte Chancen eingeräumt werden, Finanzminister zu werden – will also nicht nur kräftig Steuern erhöhen, er will diese sogar rückwirkend eintreiben. So fragwürdig das Vorhaben auf den ersten Blick auch aussieht, die Chancen Trittins, für ein derartiges Vorhaben selbst vor dem Bundesverfassungsgericht auch noch den juristischen Segen zu bekommen, sind nicht einmal schlecht. Zwar gilt im Rechtsstaat ein Rückwirkungsverbot, allerdings wurden einige Hintertüren offengelassen, etwa für den Fall „zwingender Gründe des Gemeinwohls“. Wahrscheinlicher ist ein Scheitern des potenziellen Bundesfinanzministers Trittin bei einem anderen Vorhaben, nämlich beim Versuch, in Europa einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz für Unternehmen durchzusetzten. Dafür, dass die Pläne der Grünen für eine europaweite Regelung nicht Realitiät werden, dürfte nicht zuletzt der „Vorzeigeeuropäer“ Jean-Claude Juncker sorgen. Es war EU-Steuerkommissar Algidras Semeta, der im Interview mit der „Wirtschaftswoche“ ein wenig aus dem Nähkästchen des Steuerdumpings innerhalb der EU plauderte: „Luxemburg und Österreich blockieren leider seit Jahren unsere Bemühungen für mehr steuerliche Transparenz und Kontrollen“, so Semeta. Was dem litauischen EU-Kommissar besonders aufstößt ist die Doppelhaltung des Luxemburgers Juncker. Als Ministerpräsident des Herzogtums setzt er auf Steuerdumping zu Lasten der übrigen EU-Länder, als Euro-Gruppenchef wiederum gibt er den Vorzeigeeuropäer, der nicht müde wird, vor allem von Deutschland europäische Solidarität etwa in Form von Euro-Bonds einzufordern. „Das ist etwas, was ich nicht verstehen kann. Jede Verbesserung der Steuereinnahmen in den Krisenländern würde deren wirtschaftliche Lage entspannen. Deshalb denke ich, dass der Vorsitzende der Euro-Gruppe, zusammen mit allen Finanzministern, helfen sollte, unsere Politik für mehr Steuerehrlichkeit und           -gerechtigkeit zu fördern“, so Steuerkommissar Semeta. Einen Hinweis, warum sich ausgerechnet Juncker so vehement für immer neue Rettungsversuche beim Euro einsetzt, lieferte Werner Sinn vom Münchner Ifo-Institut: „Luxemburg ist wie ein Containerschiff bis zum Himmel mit Containern beladen. Bei der kleinsten Welle kippt es um“, so der anschauliche Vergleich Sinns mit Blick auf die Staats- und Bankenschulden Luxemburgs. Nicht zuletzt durch die zahlreichen Banken, die mit Niedrigsteuern ins kleine Herzogtum geholt wurden, entfielen Ende 2011 auf jeden Luxemburger durchschnittlich 1,9 Millionen Euro an Kreditverbindlichkeiten durch Staats- und Bankenschulden – ein Rekordwert in der EU. Sollte es nicht gelingen, den Zusammenbruch von Banken und Krisen-Staaten innerhalb der Euro-Zone weiter zu verhindern, steht insbesondere Luxemburg mit seinem überproportional großen Bankensektor eine schwarze Zukunft bevor. Noch pikanter wird die Rolle Junckers, der als Chef der Euro-Gruppe gern Haushaltsdisziplin und Schuldenabbau einfordert, mit Blick auf die versteckten Staatsschulden, die Luxemburg inzwischen angehäuft hat. Nach einer Untersuchungen der „Stiftung Marktwirtschaft“ lastet auf Luxemburg − etwa durch künftigen Rentenverpflichtungen − ein impliziter Schuldenberg von 1100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts − unter den zwölf Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft liegt Luxemburg damit an vorletzter Stelle.

 

 

http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/noch-mehr-bluten-fuer-europa.html

Berlins Polizei blutet aus – Senat peitscht weitere Sparrunden durch – Sicherheitslage spitzt sich zu

Berlins Polizei ächzt unter Überlastung und Personalmangel. Brutale Straftaten an zentralen Orten wie der Totschlag vom Alexanderplatz weisen auf ein ernstes Sicherheitsproblem hin. Doch Rot-Schwarz will weiter sparen.

Die Berliner Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers gesteht aktuell einen Personalmangel bei der Hauptstadtpolizei ein. Für Objektschutz und Inhaftierte fehlten gut 300 Kräfte. 500000 Überstunden hätten sich allein in diesen Bereichen angesammelt. Die Verantwortlichen erwägen Privatisierungen und die Schließung von Gefangenensammelstellen. Interne Studien schlagen sogar die Abschaffung von Pausen und Urlaubsstreichungen für die Beamten vor. Dem Polizeiberuf fehlt es aufgrund der Berliner Arbeitsbedingungen an Nachwuchs. Die Stellenkürzungen des Senats seit 2009 werden zum echten Polizeiproblem, denn die Zahl polizeilicher Aufgaben wächst, während Ausstattung und politische Rücken- deckung schwinden. Schon im März blockte die regierende SPD-CDU-Koalition Forderungen der Opposition ab, künftige Polizeieinsparungen aufzuschlüsseln. Sie hält es seither nicht einmal für nötig zu erklären, wo und warum im Haushalt 2012/2013 bei Polizisten weiter gekürzt wird. Innen-Staatssekretär Bernd Krömer (CDU) sagte jüngst wieder, wo genau gespart werde, sei noch offen. Bereits im Frühjahr plante der Senat, die Personalausgaben bei der Polizei bis 2013 pauschal um 11,3 Millionen Euro zu reduzieren. Die Koalition legte fest, im „vollzugsnahen Dienst der Polizei“ bis 2016 rund 250 Stellen zu streichen. Das Polizeipräsidium hat nun intern über ein Gutachten die Folgen untersucht. Als Ergebnis erteilt Koppers privaten Objektschützern eine Absage. Dessen ungeachtet müssten mit Blick auf die Ziele des Senats weitere Sparmaßnahmen bei der Hauptstadtpolizei geprüft werden, so Koppers. Wie das praktisch funktionieren soll, bleibt ungewiss. Schon jetzt müssen Beamte von ihren eigentlichen Aufgaben abberufen werden, um bei akut unterbesetzten Stellen auszuhelfen. Die von Innensenator Frank Henkel (CDU) zu Jahresanfang angekündigten 250 zusätzlichen Polizisten für den Dienst auf der Straße („Vollzugsdienst“) dürften nicht ansatzweise die von der Politik in die polizeiliche Personaldecke gerissenen Löcher füllen. Laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) wurden in Berlin binnen zehn Jahren rund 4000 Stellen abgebaut. Und damit ist das Ende nicht erreicht. Trotz erschreckender Gewalttaten im öffentlichen Raum (die PAZ berichtete) und allenthalben sichtbarer Überlastung von Polizei und Justiz plant Henkel, 2013 noch einmal mehr als drei Prozent bei der Verwaltung der Polizei und 2,4 Prozent im Vollzug einzusparen. Gerade dort, wo weitere Stellen bedroht sind, steigt die Arbeit der Beamten jetzt schon an: Gab es 2009 bereits stadtweit 592 Objekte zu schützen, so sind es inzwischen 643. Doch nicht nur bei den Objektschützern, vor allem auch beim Strafvollzug soll der Rotstift greifen und damit zwangsläufig bei der in politischen Sonntagsreden gern geforderten Resozialisierung. Die Schließung von „Gewahrsamsstellen“ ist senatsintern im Gespräch, ebenso die Abgabe vieler damit verbundener Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen. So ließen sich jährlich mehrere Millionen Euro einsparen, hofft das Innenressort. Teilweise oder ganz mit Privatpersonal betriebene Haft ist nicht neu: Im Mutterland von Kapitalismus und Privatisierung, in England, setzte der Tower of London im 16. und 17. Jahrhundert negative Maßstäbe hinsichtlich Überbelegung und Gefangenenausbeutung, die noch heute schaudern lassen. Berlins an heutigen rechtsstaatlichen Normen orientierte Gefängnisse sind bereits überbelegt. In der Haftanstalt Tegel waren im Frühjahr zudem zeitweise 70 von 470 Bediensteten krank. Ein Brandbrief der Vollzugsbeamten blieb ohne Ergebnis, die Anstalt sei sicher, hieß es offiziell. Was in Berlins Justizvollzug mittlerweile möglich ist, zeigte der Fall Ekhard E. Der Häftling des offenen Vollzugs pflegte 2010 bis 2011 bei täglichen Freigängen eine Cannabisplantage mit gut 3000 Pflanzen. Der Justizvollzugsdienst blieb monatelang ahnungslos, obwohl es Mittäter gab und die vermeintliche Resozialisierung in der Zeit sogar ein Gericht beschäftigte. Doch laut einem Bericht des Senders RBB vermochte kein Verantwortlicher dem Richter zu sagen, wo genau E. tagsüber wiedereingegliedert wurde. Der von Polizisten wie Anwälten als „krasser Einzelfall“ beschriebene Anbau brachte nicht nur geschätzte 70 Kilo Drogen auf den Markt, im Zusammenhang fiel auch ein wegen Nebenjobs übermüdeter Vollzugsbeamter auf. Er war Teilhaber der Drogenfarm. Die Überlastung des Justizvollzugs ist auch dem Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG), Bodo Pfalzgraf, bekannt. Anlässlich einer Studie zum Dunkelfeld von Straftaten warnte er jüngst: „Die personelle Magersucht der Polizei wird von den Ganoven gut ausgenutzt. Dies ist ein Notruf für Berlin. Wir brauchen Personal!“ Der jetzige Senat setze offenbar die alte Politik der schmutzigen Tricks fort, denn was nützten 250 versprochene Beamte, wenn dafür hunderte an anderer Stelle entfallen würden, so Pfalzgraf im Gespräch mit der PAZ. „Wir haben so am Ende weniger als jetzt!“ Zudem gibt es besonders bei Betrug und Diebstahl hohe Dunkelziffern und somit weit mehr Arbeit für Berlins Polizei, als von der Politik angenommen.  Sverre Gutschmidt

 

http://www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/berlins-polizei-blutet-aus.html

“Steuerplus” (Mehr-Plünderung) Schäuble kassiert durch Strompreiserhöhung 3,4 Milliarden Euro

Für die Verbraucher werden die massiven Strompreiserhöhungen teuer – der Staat dagegen profitiert indirekt davon. Laut “Bild”-Zeitung wird der Fiskus zusätzlich 3,4 Milliarden Euro Mehrwertsteuer einnehmen. Die CDU-Mittelstandsvereinigung fordert, den Bürgern das Geld zu erstatten.

Berlin – Der Staat kassiert mit der Strompreiserhöhung im kommenden Jahr rund 3,4 Milliarden Euro zusätzliche Mehrwertsteuer. Das berichtet die “Bild-Zeitung” unter Berufung auf eine Berechnung von Günter Reisner, Energieexperte der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU.

Demnach zahlen die rund 41 Millionen deutschen Haushalte 2013 mit der durchschnittlichen Preiserhöhung von 13 Prozent knapp 17,8 Milliarden Euro mehr für Strom. Darauf werden 3,4 Milliarden Euro Mehrwertsteuer fällig. Den Berechnungen liegen dem Bericht zufolge ein Gesamtjahresverbrauch in Deutschland von 607 Milliarden Kilowattstunden und ein Preis von 26 Cent pro Kilowattstunde zugrunde. Zudem ist die Befreiung der stromintensiven Industrie unter anderen von der EEG-Umlage und den Netzentgelten mit zehn Prozent am Gesamtverbrauch berücksichtigt.

Reisner schlägt vor, die zusätzliche Mehrwertsteuer den Verbrauchern zu erstatten. “Um die Bürger bei der Energiewende mitzunehmen, sollte man die Zusatzeinnahmen an die Haushalte zurückgeben”, sagte Reisner der “Bild”-Zeitung. Pro Haushalt wären das 82 Euro.

cte/Reuters

Quelle: Spiegel-online vom 17.12.2012 (Überschrift verändert -staseve-)

Anmerkung der Redaktion:

Der Usurpator Bundesrepublik auf deutschem Boden ohne Staatsgebiet, rein verwaltend, kassiert alle Bewohner (Artikel 25 GG) und die freien Bürger gleichermaßen ab, indem er die Spielregeln beim Strom mit einer illegalen Umsatzsteuer erhebt. Durch die sogenannte Energiewende verteuert die BRiD den Strom für den Verbraucher erheblich, gleichzeigig wird die Großindustrie davon befreit (Schweigegeld in winwin-Situation – in anderen Ländern wird sowas Korruption oder Bestechung genannt) und bei diesem Schwindel sogar noch 3,4 Mrd sogenannte Mehrwertsteuer mehr einnimmt.

 

http://staseve.wordpress.com/2012/12/17/steuerplus-mehr-plunderung-schauble-kassiert-durch-strompreiserhohung-34-milliarden-euro/

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern seit 1990 – Musterschreiben

Muster für Steuererstattung – 2012

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Antrag auf Erstattung  seit 1990

Steuernummer:

Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern:

a.)   Grund- undEinkommenssteuern 1990 bis heute

b.)  Gewerbesteuern  1990  bis heute nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich

c.)   alle durch Indirekte Steuern von uns vereinnahmten Gelder

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle hiermit den Antrag, alle seit 1990 an Sie gezahlten Steuern verzinst zu erstatten.

Begründung:  Vgl. keine gesetzliche Steuerpflicht: 55274/301 BVerfG aus 1955

Keine Justizgewährleistung durch Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO, kein Recht auf Steuern ohne Pflichterfüllung des effektiv-garantierten Rechtsschutzes für Steuerzahler. Das Rückbehaltungsrecht ergibt sich aus §395 BGB gegen den Staat. Mit den erhobenen Steuern im Staat werden Menschenrechtsverletzungen gegen den Bürger begangen. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt.

Steuern sind Fördermittel, die dem Schenkungsrecht unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist keine Schenkungspflicht. Werden meine vorstaatlichen Menschenrechte nicht praktiziert, habe ich keine Veranlassung, einem Unrechtsystem etwas schenken zu sollen, wenn diese Schenkungen der Förderung von Kriminalität in Deutschland dienen! Die Staatsangehörigen sind sogar verpflichtet, die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, daß damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend Straftaten im Amt (Menschenrechtsverletzungen) und macht sich selbst strafbar.

Die Vorschriften nach § 126 BGB, § 317 ZPO und § 275 StPO wurden nicht beachtet, was mehrfach gerügt worden war.

In der Veröffentlichung vom 23.08.2007 wurde der Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO (brd-matrix.de/2007_08_23_§245 20ZPO 20Insolvenz 20BRD-GmbH 20Hk-MR 20BRD-Urteile 20nichtig.pdf) über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits nachgewiesen.

Die Selbstverwaltung hat das Recht, Steuern zurückzubehalten, solange die Bundesrepublik den effektiv-garantierten Rechtsschutz aufgrund der Besatzung nicht gewähren kann, aus dem UNRECHT und somit Menschenrechtsverletzungen in Folge entstehen. Der Staat kann nur dann Rechte aus Steuern einfordern, wenn er auch die Garantien an den Steuerpflichtigen erfüllen kann. Die Bundesrepublik haftet für alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund im Rückgriff.

Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Steuerzahler damit die Straftaten im Amt billigend und selbst unter einem Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Haftung.

Der steuerzahlende Bürger wird mehrfach und mehrdimensional vom Staat abgezogen, wenn der Staat den Staatsvertrag des Friedens und der Freiheit für den Bürger nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.

Als Bürger des fortbestehenden Staates Deutsches Reich mussten wir entsetzt feststellen, daß die Personen aus den „Finanzbehörden“ (also Sie), letztlich seit 1990 unberechtigt Steuern  von uns gefordert  haben, um  unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln einen Raub zu legalisieren, um zu Unrecht geforderte Gelder  für Kriegshandlungen zu verwenden.

So sieht die rechtliche Betrachtung nach der in Deutschland geltenden Rechtsordnung, wie folgt aus:

1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches. Dieses Gesetz konnte und durfte von der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 Reichsverfassung gültig ist.

Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die Bundesrepublik in Deutschland jede Möglichkeit,  unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern in Anspruch zu nehmen. 1977 bis heute gilt nicht die  „BRD“ – AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich ist damit aus Gründen der Rechtsicherheit (Art 20 GG) r e c h t s u n g ü l t i g.

Daher ist unsere  Forderung auf Rückzahlung der durch juristische Trickmanipulation geraubten Gelder der Bürger  in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern eingezogenen Gelder, als auch alle durch p o t e n t i e r t e  Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder, Gebührenfestsetzungen und rechtswidrige Pfändungen.

Es gibt Offenkundigkeiten nach §291 ZPO aus dem Grundgesetz, die eine weitere Kommentierung nicht benötigen. Es wird dafür auf das Grundgesetz verwiesen, das nicht von, sondern für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden ist. So ist in Art. 65 GG niedergeschrieben, daß die „Regierung“ nur ein Geschäft ist. Die Bundesminister haben keinen „Regierungsbereich“, sondern einen Geschäftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120, wonach  Besatzungskosten bezahlt werden.

Die Bundesrepublik ist also kein souveräner Staat, sondern nach Art. 133 GG eine vereinigte deutsche „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“, wo die Bürger keine Staatsbürger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG. Die Bundesrepublik hat kein eigenes Staatsvolk, keinen Staatsgrund, kein eigenes Staatsbürgerschaftsgesetz, keinen Friedensvertrag und auch keine vom (fehlenden eigenem) Volk gewählte Verfassung.

(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1):Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).”

Hieraus ergibt sich, daß die Bundesrepublik von 1949  auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann. An dieser Ordnung änderte sich auch 1990 mit dem Überleitungsvertrag nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab oder geben sollte. Deswegen sind in der Bundesrepublik Menschenrechtsverletzungen keine Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.

Inzwischen sind Banken, Arbeitsämter, Gemeinden und Städte (Frankfurt, München…) privatisiert worden. Die Arbeitslosen heißen Kunden und müssen vor den Sozialgerichten gegen eine private Körperschaft klagen. Einen Staat Deutsch gibt es nicht. Das Deutsche Recht ist in Deutschland auch nicht abgeschafft, sondern die in Deutschland geltende Recht(s)ordnung (vgl. § 11 StGB) Das Deutsche Recht ist in Deutschland ohne gesetzeskonforme Richter jedoch nur willkürlich erreichbar, weil es aufgrund der Besatzung in Deutschland keine ordentlichen Staatsgerichte mehr gibt. (§15 GVG Staatsgerichte sind erloschen)

Es ist nach negativem Verlauf mit Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen nunmehr davon auszugehen, daß Ihre Mitarbeiter die Geschichte Deutschlands, die Gesetze und ihre Dienstvorschriften nicht kennen, ihre Befugnisse gegen exterritoriale Bürger überschreiten, womit sie Existenzen der Bürger, die Grundordnung der Bundesrepublik und die Staatssicherheit gefährden.

Ausdrücklicher Hinweis: Sie tragen für die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen hinsichtlich der Haftungsfolgen die volle persönliche Verantwortung gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB:

§ 63  BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

Die Rückerstattung der von Ihnen seit 1990 unrechtmäßig eingeforderten Steuern und Gebühren hat durch bestätigten Bankverrechnungsscheck an den Ihnen bekannten Empfangsbevollmächtigten zu erfolgen. Für die Abwicklung der Erstattung ist gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB die gesetzliche  Frist von 21 Tagen geboten. Weiterungen bleiben bei Fristversäumnis vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

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Antrag auf Steuererstattung-2012

Dank geht an den ZDS – DZfMR e.V.

Der ZDS – DZfMR e.V. ist als Menschenrechtsorganisation ein Dachverband in Deutschland zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte. Wir sind als Wächter über die Menschenrechte keine Rechtsschutzversicherung, keine Rechtsanwälte und dürfen darum auch keinen Rechtsrat erteilen.

Indem der ZDS – DZfMR e. V. Betroffene darüber aufklärt, wie sie sich bei ihrem Widerstand gegen erlittenes Unrecht innerhalb der Grenzen des Erlaubten verhalten können, wollen wir Menschenrechtsverletzungen in Folge vorbeugen, um sie zu beenden.

 

 

http://finanzamt.name/2012/03/nachrichten/news/Deutschland/Rosenheim/Akquise-Experte/antrag-auf-erstattung-unrechtmasig-erhobener-steuern-seit-1990/

Das Märchen von der gültigen Abgabenordnung (AO)

(RFD, FD, Alexander Berg, 09.12.2012) Vermehrt tritt die Aussage auf, dass die Abgabenordnung von 1977 ungültig sein soll. Damit habe ich mich beschäftigt und mir sind einige Dinge aufgefallen, welche dies bestätigen.

  1. Der Abgabenordnung fehlt der räumliche Geltungsbereich. Zwar wird von einem Anwendungsbereich gesprochen, was aber mit Geltungsbereich nichts zu tun hat.
  2. Im § 415 AO finde ich bei „Inkrafttreten“ keinen Hinweis, wann sie in Kraft getreten sein soll.

An dieser Stelle muss man sich mit der Frage beschäftigen, wenn sie jemals in Kraft getreten wäre, dann müsste etwas bis dato Geltendes gleichzeitig außer Kraft gesetzt worden sein. Da bis Mitte der 70er Jahre, konkret bis zum 01.01.1977 die Reichabgabenordnung noch angewandt wurde, muss man sich nur einmal mit dem Einführungsgesetz der Abgabenordnung 1977 beschäftigen.

Bei Wikipedia fand ich dazu den ersten Hinweis zur Reichsabgabenordnung (RAO) http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsabgabenordnung (auf der rechten Seite) Artikel 96 des EGAO setzt die alte Reichsabgabenordnung zum 01.01.1977 außer Kraft. Dies galt es nun zu überprüfen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aoeg_1977/gesamt.pdf. Bei eingehender Prüfung musste ich jedoch feststellen, dass es keinen Artikel 96 gibt und die Reichabgabenordnung aus dem Deutschen Reich zwangsläufig angewandt werden muss.

Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz haben bei Prüfung keinen klar definierten, räumlichen Geltungsbereich. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches 1990 durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig gemacht wurde, steht ebenfalls nichts von einer Steuerpflicht.

Das Einkommensteuergesetz ist in der Ausfertigung von 1934, also ein Gesetz der Nationalsozialisten. Es gab nie ein neues Gesetz, sondern stets nur Gesetzesänderungen.

Es ist noch zu erwähnen, dass die Finanzämter und Ministerien Unternehmen sind, woraus sich die Frage ergibt, welcher Vertrag besteht, der zu einer Forderung in Form einer Steuerzahlungspflicht führt, verbunden mit der Frage: Wonach orientieren sich die Zahlungshöhen, da des Öfteren auch von „Schätzungen“ gesprochen wird.

Auf die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Zahlen dann zustande kommen, bleibt unbeantwortet.

Zudem musste ich feststellen, dass Steuerzahlungen auf dem Schenkungsgesetz basieren, wenn man sich mit den AGBs der „Elster-Software“ beschäftigt.

Es stellt sich die Frage, ob man überhaupt Steuern zahlen sollte, in Anbetracht, dass damit Kriege finanziert werden, um Menschen zu töten, was ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann.

Abschließend bleibt die Frage: Wenn wir ca. 600 Mrd. Euro an Steuereinnahmen haben, warum wird von einer Neuverschuldung von ca. 300 Mrd. Euro gesprochen?

 

http://sommers-sonntag.de/?p=663

Knöllchen-Wucher: Preisexplosion bei Falschparken

Die Politik hat wieder mal eine neue Quelle ausfindig gemacht, um die Untertanen abzuzocken: Autofahrer müssen 100 Prozent mehr für Parkverstöße zahlen. Neuer Geldsegen durch Knöllchen.

Die Kommunen in Deutschland können demnächst mit noch höheren Einnahmen aus Knöllchen rechnen. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Montag) berichtet, müssen Autofahrer künftig teilweise 100 Prozent mehr bezahlen, wenn sie ohne Parkscheibe parken oder die Parkzeit überschreiten. Dies geht aus einer neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums hervor, die der Zeitung vorliegt.

Wer demnach die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschreitet, weil er länger beim Arzt sitzt oder mehr Zeit fürs Einkaufen benötigt, zahlt künftig nicht mehr fünf sondern zehn Euro. Jede weitere Überschreitung wird ebenfalls um fünf Euro teurer: bis zu einer Stunde sind dann 15 Euro fällig, bis zu zwei Stunden 20 Euro, bis zu drei Stunden 25 und wer noch länger überzieht, muss 30 Euro berappen. Die Anhebung führe „voraussichtlich zu Mehreinnahmen“ für die Städte, verspricht das Ministerium.

Zur Begründung heißt es, das Verwarnungsgeld stehe oft in keinem Verhältnis mehr zur Parkgebühr. Deshalb würden einige Autofahrer „bewusst“ auf die Zahlung verzichten und das geringere Verwarnungsgeld in Kauf nehmen. Außerdem seien die Bußgelder für Parkzeit-Vergehen seit 1990 nicht mehr angepasst worden, obwohl sich „das für die Betroffenen verfügbare Einkommen um etwa 59 Prozent erhöht“ habe.

http://www.mmnews.de/index.php/politik/11567-knoellchen-wucher-preisexplosion-bei-falschparken

Immer mehr Kläger- und das Gericht weicht aus!

Die Massenklage gegen die Inflationspolitik der EU geht voran. Es war klar: das Europäische Gericht will sich drücken. Es hat also zunächst die Form der Klageeinreichung beanstandet, statt sich in der Sache zu äußern. Das haben wir behoben. Wir warten nun auf eine Reaktion zur Sache.

Seit Einreichung der Klage haben einige Tausend Bürger mir ihre Vollmachten geschickt. Auch für diese reichen wir demnächst die Klage  ein. Wenn Sie noch nicht dabei sind: schicken Sie uns nur per Post diese Vollmacht.

Protestieren Sie gegen die unbegrenzte „Eurorettung“ zu Lasten der deutschen Bürger mit einem Klick hier  bei 10 Bundestagsabgeordneten oder schreiben Sie individuell eine Anfrage. Sie können dabei auch gerne Bezug auf deren blumige Antworten nehmen, die bei jedem einzelnen Abgeordneten veröffentlicht sind.

Eines ist wirklich wichtig zu wissen: das Problem um die „Eurorettung“ fängt jetzt erst richtig an. Wir haben nun begonnen, Geld zu überweisen. Die Schäuble´sche Lüge davon, daß wir ja nur bürgen und nicht zahlen ist bereits entlarvt. Es fließt Geld. Wir müssen unseren Widerstand ganz massiv weiterfahren und ausbauen, wenn wir das stoppen wollen. Machen Sie deswegen mit. Schicken Sie diese Mail an Freunde und Bekannte weiter, klicken Sie weiter mit, helfen Sie so, die Bewegung auszubauen.

Mit herzlichen Grüßen aus dem winterlichen Berlin bin ich Ihre

 

Beatrix von Storch