Erwin Pelzig – Steuerfahnder Zwangspsychiatrisiert

Es darum, das der Staat Bankenfahnder die den Banken in Frankfurt zu
genau auf die Finger geschaut haben, für paranoid erklären lies,
anscheinend um die Banken zu schützen. Ein Gegengutachten stellte
ihre geistige Gesundheit fest und nun verklagen sie das Land Hessen.

Steuerfahnder im U-Bahnhof

Grundsätzlich ist es richtig, wenn die Polizei Präsenz auf unseren Straßen zeigt.
Statt jedoch auf regelmäßige – und kostenträchtige – Streifen in den Stadtteilen zu setzen
oder gar den guten alten Bezirksbeamten zu reaktivieren, scheint auch hier Aktion vor Kontinuität zu gehen.

Ein Beispiel ist Köln. Dort kontrollierte die Polizei gestern hunderte Personen in einer Großaktion.

Der komplette U-Bahnhof Rudolfplatz war gegen 23 Uhr abgeriegelt worden, berichtet der Kölner Stadtanzeiger.
Niemand durfte raus, bevor er sich nicht dreifach hat überprüfen lassen. Zuerst die normale Polizei, dann
Fahrscheine und schließlich die Steuerfahndung. Mit mobilen Lesegeräten ausgestattete Finanzbeamte prüften
nach dem Bericht, ob die Angehaltenen Steuerschulden haben.

Wenn ja, sollen Pfändungen an Ort und Stelle gedroht haben. Außerdem soll es zahlreiche mobile Kontrollen
im Stadtgebiet gegeben haben, an denen sich ebenfalls Finanzbeamte beteiligten.

Dass das Finanzamt sich an allgemeinen Personenkontrollen auf öffentlichen Plätzen beteiligt, ist für mich neu.
Zwar ist die Steuerfahndung zur Identitätsfeststellung berechtigt. Allerdings stellt sich schon die Frage,
ob das auch uneingeschränkt bei verdachtsunabhängigen Kontrollen zulässig und verhältnismäßig ist.

Immerhin sind die Menschen ja mit der U-Bahn unterwegs und nicht mit dem Auto. Bei Autofahrern kann man
wegen der Kfz-Steuer mit einiger Anstrengung noch einen Anknüpfungspunkt für steuerliche Kontrollen sehen.
Aber so einfach mal jeden Passanten ohne jeden Bezug zu einem steuerlichen Vorgang unter die Lupe nehmen,
finde ich schon stark.

Vielleicht findet sich ja ein Mutiger, der dagegen klagt.

Den kompletten Artikel finet ihr hier : lawblog.de

Ehemalige Steuerfahnder sehen Kollegen als Verbrecher

Der ehemalige Steuerfahnder hat „Leid erfahren“. Das bekam vor knapp einem Jahr der 64-jährige Werner Borcharding vom amtierenden Finanzminister schriftlich bestätigt. Norbert Walter-Borjans (SPD) hat ihm auch geschrieben, er könne „gut verstehen, dass die Angelegenheit lhnen weiter nahegeht“. Diese scheinbar schlichte „Angelegenheit“ aber war ein Drama, so sieht es Borcharding noch heute. „Ich habe Verbrechen in der Oberfinanzdirektion Münster aufgedeckt, habe viele Straftaten leitender Juristen angezeigt und dafür bin dafür jahrelang diskriminiert, letztlich aus dem Amt gejagt worden.”

Ähnlich erging es seinem Kollegen Gerd Böckers (61). Beide gehen jetzt an die Öffentlichkeit. Gestern haben sie in Münster vor der Oberfinanzdirektion (OFD) demonstriert, heute ziehen sie in Düsseldorf vor das Finanzministerium. „Wir wollen rehabilitiert werden“, verlangen sie.

Der Hintergrund ist eine zunächst normale Steuerprüfung. Im Herbst 1993 stoßen Finanzbeamte bei einem großen Farbenhersteller auf eine Hinterziehung. Obwohl von 500.000 Mark die Rede ist, wird das Verfahren verschleppt, schließlich von hohen Beamten der Oberfinanzdirektion eingestellt. Die Beamten sollen mit dem Fabrikanten gekungelt haben, heißt es.

Anfang 1995 bekommt Steuerfahnder Werner Borcharding Teile der Akte zugespielt. Er informiert pflichtgemäß – aber unter Umgehung des Dienstwegs – den Generalstaatsanwalt in Hamm. Sein Kollege Gerd Böckers weist novice mehrfach auf begangene Straftaten hin. Beide Steuerfahnder werden daraufhin wie Aussätzige behandelt, „nur weil wir auf Missstände hingewiesen haben“, sagt Böckers, „wenn man was aufdeckt, wupp, ist man raus aus dem Geschäft, das ist schon komisch.“

Er war 50, als er „in den Ruhestand gemobbt worden ist“. Borcharding hat zwar von der Staatsanwaltschaft Münster bestätigt bekommen, dass sein Verhalten korrekt war. Beförderungen aber wurden ihm verweigert. Er scheidet mit gut 57 Jahren aus dem Dienst in die Altersteilzeit, will mit “kriminellen Spitzenbeamten” der OFD Münster nichts mehr zu tun haben.

Borcharding und Böckers sagen beide:  „Wir haben nachweisbar nach Recht und Gesetz gehandelt“ – und beide wollen nun endlich Genugtuung. Auch der finanziellen Art. Es geht um hunderttausende Euro, die ihnen nach eigener Einschätzung durch stressbedingte Krankheit, verweigerte Beförderungen sowie frühzeitiges Ausscheiden fehlen.

Dazu mag das Finanzministerium in der Sache nichts sagen. Es verweist auf eine „vertrauliche Personalsache“ und auf den Brief von Minister Walter-Borjans an Werner Borcharding. Dort heißt es: „Wir sehen nach erneuter intensiver Prüfung des Falles keine rechtliche Grundlage für eine von lhnen geforderte Entschädigung oder dienstrechtliche Maßnahmen“. Das ändere aber nichts daran, so ringt sich der Minister doch noch eine Gefühlsregung ab, „dass ich lhr damaliges Verhalten im Dienst respektiere und anerkenne.“ (pbd)

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