Kreuzberger Bezirksbürgermeisterin gerät unter Druck

Monika Herrmann (Grüne) vor einer Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung, November 2013 Foto: Picture AllianceMonika Herrmann (Grüne) vor einer Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung, November 2013 Foto: Picture Alliance

BERLIN. Der Berliner CDU-Politiker Kurt Wansner hat Strafanzeige gegen die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg Monika Herrmann gestellt. Das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses wirft der Grünen-Politikerin Untreue und die Förderung von Straftaten vor.

Grund ist die seit einem Jahr andauernde Duldung der Besetzung der leerstehenden Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlins Problembezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Umkreis der Schule hat sich zu einem gefährlichen Kriminalitätsschwerpunkt entwickelt. Die Zahl der Straftaten stieg 2013 um 57 Prozent auf 899, darunter 22 Körperverletzungen (2012: fünf).

Monika Herrmann gilt als Unterstützerin der überwiegend afrikanischen Flüchtlinge, die sich in dem Bezirk niedergelassen haben und unter anderem in dieser Schule hausen. Sie duldet nicht nur die Besetzung des Schulgebäudes, sondern auch das Zeltlager am Oranienplatz, in dem Afrikaner und andere Einwanderer für ihr Bleibrecht demonstrieren. Als Maßnahme gegen die offene Drogenszene im Görlitzer Park– ebenfalls von Afrikanern im unmittelbarer Nachbarschaft zum besetzten Haus betrieben – will sie den Drogenhandel im Bezirk legalisieren und Coffee-Shops nach holländischem Vorbild einrichten. Auch bei den linksradikalen Besetzern der Bezirksverordnetenversammlung im vergangenen November ließ sie Nachsicht walten und diskutierte mit ihnen.

„An dieser Schule traut sich kein normaler Mensch aus Angst mehr vorbei“, sagte Wansner zum Tagesspiegel über die Situation in dem Bezirk. Die Feuerwehr geht nur noch unter Polizeischutz in die Gerhart-Hauptmann-Schule, was wiederum linksradikale Szene auf den Plan ruft. Sie habe dort das Sagen, so Wansner.

Merkwürdige Tweets der Kommunalpolitikerin

Monika Herrmann nährte unterdessen auch den Verdacht, mit dieser Personengruppe zu sympathisieren. So verbreitete sie in der Nacht zum Montag einen Aufruf von Linksextremisten, die bei Indymedia eine „neue Verlagerung der Protestorte“ in sogenannte Nobelbezirke einfordern.

Interessant – kann mich selber noch gut an die großen Demos auf dem Qdamm erinnern… http://t.co/ZdRJjyS5EF

— Monika Herrmann (@MonikaHerrmann1) 12. Januar 2014

 

„Sollte die Polizei den Ort absperren, die Demo nicht loslaufen lassen, Gewalt anwenden oder anderen Mist veranstalten ist das kein Grund um wieder nach Hause zu fahren. Wir befinden uns schließlich in Charlottenburg, wo man ordentlich Frust ablassen kann, auf verschiedenste Weisen.“ Die linke Szene hofft, eine weniger gut vorbereitete Polizei zu treffen: „Wir haben kein bock mehr auf eine perfekt eingestellte Polizei in Xhain, welche ihre Taktik mittlerweile perfektioniert hat.“ Am 25. Januar soll zum Auftakt auf der Flaniermeile Kurfürstendamm demonstriert werden.

Monika Herrmann versendete diesen Aufruf bei Twitter und kommentierte ihn mit den Worten: „Interessant – kann mich selber noch gut an die großen Demos auf dem Qdamm erinnern.“

 

http://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2014/gruene-kreuzberger-bezirksbuergermeisterin-geraet-unter-druck/

Stuttgart 21 – Projektgegner stellen Strafanzeige gegen Ronald Pofalla

Ronald Pofalla soll sich in unzulässiger Weise für Stuttgart 21 eingesetzt haben, sagen seine Kritiker. Foto: dpa

Ronald Pofalla soll sich in unzulässiger Weise für Stuttgart 21 eingesetzt haben, sagen seine Kritiker.Foto: dpa

Stuttgart – Der Staatsanwaltschaft Berlin liegt eine umfangreiche Strafanzeige gegen den ehemaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla vor. Darin wird dem langjährigen engen Vertrauten von Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgeworfen, bei der bundeseigenen Deutschen Bahn AG unzulässig Einfluss genommen zu haben, um „aus politischen Motiven“ den Weiterbau des Milliardenprojekts Stuttgart 21 durchzusetzen. Der CDU-Politiker habe mehrere Aufsichtsräte persönlich bedrängt, zur Untreue angestiftet und „zum Rechtsbruch genötigt“, da das Vorhaben damals nicht mehr als wirtschaftlich eingeschätzt worden sei, heißt es in der Strafanzeige, die dieser Zeitung vorliegt.

Hier geht’s weiter: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-projektgegner-stellen-strafanzeige-gegen-ronald-pofalla.311245a8-b269-47e9-a3af-c295e69661f8.html

Muster einer Strafanzeige gegen Katharina Schulze und Herrn Dr. Sepp Dürr

1468754_719785508033802_1532110389_n

Inzwischen sind mehrere Strafanzeigen gegen die Grünen bei
der zuständigen Staatsanwaltschaft in München eingegangen.

Das folgende Muster wurde uns zugespielt:

*Absender = Meldeadresse*

An die

Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München

*Ort*, den 07.12.2013

 *Vorlage Betreff*

Strafanzeigen gegen

Frau Katharina Schulze und Herrn Dr. Sepp Dürr,

beide Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag,

aufgrund öffentlicher Äußerungen und der sich daraus ergebenden möglichen Straftatbestände der
Volksverhetzung nach § 130 StGB, der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §189 StGB
sowie der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung nach §§ 185,186 und187 StGB.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie mir *Zeitpunkt eintragen* per Internetmedien bekannt wurde, wurde das Denkmal
für Trümmerfrauen und der Aufbaugeneration in München, beschriftet mit den Sätzen

„Den Trümmerfrauen und der Aufbaugeneration

Dank und Anerkennung

München nach 1945

Im Wissen um die Verantwortung“

durch die beiden genannten Personen durch ein braunes Tuch mit der weißen Aufschrift

„Den Richtigen ein Denkmal, nicht den Alt-Nazis.

Gegen Spaenles Geschichtsklitterung.“

verhüllt, welches eindeutig mit dem Emblem der Grünen gekennzeichnet war.
Weiterhin waren bei der Verhüllungsaktion Vertreter der Presse anwesend,
so dass von einer geplanten Aktion ausgegangen werden kann.

Nach Recherche des Begriffes „Alt-Nazi“ und der Recherche der Lebensläufe der beiden
erwähnten Abgeordneten muss ich Sie auffordern, Ermittlungen, soweit möglich, hinsichtlich
möglicher Straftaten nach den oben erwähnten Paragraphen aufzunehmen.

Zur Erläuterung:

Herr Dr. Dürr gab laut Internetquellen wörtlich an:

„Trümmerfrauen gab es fast keine – aber rund 1300 Alt-Nazis, die zu den Aufbauarbeiten
verpflichtet wurden.“ Weiterhin ist die Angabe recherchierbar, dass Herr Dr. Dürr zusätzlich
angab, dass ca. 90 % der Männer und Frauen, die später zu Trümmerfrauen stilisiert wurden,
zwangsverpflichtete Alt-Nazis gewesen seien nach seinen Recherchen.

Wie auch aus den Lebensläufen von Frau Schulze und Herrn Dr. Dürr zu erkennen ist, haben
diese die fachliche Kompetenz, eigenständig Recherchen hinsichtlich historischer Ereignisse
und gebräuchlicher Bezeichnungen für Personengruppen, durchzuführen. Herr Dr. Dürr studierte
deutsche Literatur, während Frau Schulz Politikwissenschaften studierte.

Meine kurze Internet-Recherche hinsichtlich des Begriffes „Alt-Nazi“ ergab zwei gebräuchliche
Verwendungen des Begriffes, wovon a) eher als allgemein gebräuchlich angesehen werden kann:

a) Altnazi, manchmal auch Alt-Nazi geschrieben, ist eine meist abwertend gebrauchte
Bezeichnung für Personen, die bereits während des Nationalsozialismus überzeugte
Anhänger des Nationalsozialismus waren und Führungspositionen eingenommen haben.

b) In den 1960er bis 1980er Jahren wurde der Ausdruck Altnazi für Nationalsozialisten
verwendet, die auch schon vor 1945 politisch aktiv gewesen waren.

Die Formulierung nach b) wurde für ehemalige Mitglieder der NSDAP verwendet, welche sich
nach Kriegsende den neu gegründeten Parteien in der Bundesrepublik Deutschland anschlossen.

Durch die auf dem braunen Tuch aufgebrachte Aufschrift wird durch Frau Schulze und
Herrn Dr. Dürr die Aussage gemacht, dass die Trümmerfrauen und die Aufbaugeneration
vorwiegend oder gänzlich dem Personenkreis angehörig gewesen sei, die durch die
Formulierung nach a) beschrieben ist.

Dies ist sachlich nachweisbar falsch und ist damit eine Verleumdung. Die Aussage der
verwendeten Aufschrift widerspricht auch der mündlichen Aussage von Herrn Dr. Dürr,
die sich lediglich auf Männer und Frauen bezog, wobei ein Zeitraum nicht angegeben wurde.

Zu dem Personenkreis „Trümmerfrauen und die Aufbaugeneration“ gehörten sowohl
Frauen, als auch alte Männer, Kinder und Jugendliche. Insbesondere letzteren,
zum Teil heute noch am Leben, werden durch die Aussagen und die Bezeichnung
„Alt-Nazis“ verleumdet, nicht nur eine Anhängerschaft zum Nationalsozialismus,
wie eine Mitgliedschaft in der NSDAP beispielsweise, sondern sogar eine „überzeugte“
Anhängerschaft unterstellt, weswegen auch §§ 185,186 und 187 anwendbar sind.

Weiterhin wird das Andenken der bereits Verstorbenen aus der Aufbaugeneration
durch die Unterstellung seitens der beiden Abgeordneten, welche durch den Ausdruck
Alt-Nazis zum Ausdruck gebracht wurde, verunglimpft nach § 189.

Die von Frau Schulz und Herrn Dr. Dürr verwendete Formulierung und damit
verbundene Aussage ist personenübergreifend und unspezifisch und unterstellt
dem gesamten Personenkreis „Trümmerfrauen“ und „Aufbaugeneration“ die in
Formulierung a) vorhandenen Attribute, so dass damit die Unterstellung und
Verleumdung begangen wurde, der gesamte Personenkreis bestünde aus
„überzeugten Anhängern der Nationalsozialisten“.
Für jede einzelne Person, die zu dem Personenkreis „Trümmerfrauen“ und
„Aufbaugeneration“ zu zählen ist, gilt: Unabhängig von einer Mitgliedschaft
in der NSDAP und der Art der Anhängerschaft darf allein anhand der Anwesenheit
an diesem Ort nicht unterstellt werden, „überzeugte“ Anhänger des Nationalsozialismus
gewesen zu sein.

Die Aussage von Herrn Dr. Dürr und Frau Schulze wäre nur belegt, wenn jede Person
des betreffenden Personkreises zu Lebzeiten entsprechende Aussagen gemacht hätten.

Da dies sehr zu bezweifeln ist, kann hinsichtlich der öffentlichen
Aussage, die durch Frau Schulze und Herrn Dr. Dürr gemacht wurde,
§130 Absatz 1, Satz 2 in Betracht gezogen werden.

Da die Verhüllungsaktion von Frau Schulze und Herrn Dr. Dürr offensichtlich geplant
war, liegt vorsätzliches Handeln und Absicht vor. Trotz der fachlichen Kompetenz und
der Möglichkeit, eigene Recherchen durchzuführen, wurde die Verhüllungsaktion in dieser
Form durchgeführt, also entgegen recherchierbarem Sachstand und daraus zu schließender
Schlussfolgerungen über die Wirkung der verwendeten Formulierung und sich daraus ergebender
Beschuldigungen und Unterstellungen.

Die Toten können sich nicht wehren gegen Verleumdungen und Unterstellungen.

Wenn wir nicht ihre Rechte wahrnehmen und schützen, wer sonst soll dies tun?

Es ist unsere Pflicht das zu tun, unabhängig davon, welchem Vorwurf diese ausgesetzt sind.

Mit freundlichen Grüßen

PS :

Bei der Anzeige einen Antrag auf Strafverfolgung stellen.

Dann muß der Staatsanwalt seinen „Arsch“ bewegen und seine Ablehnung begründen. !!!!

Also bei einer  Anzeige , einfach drunterschreiben :

Hiermit stelle ich einen Antrag auf Strafverfolgung.

*Name*

Quelle : Ehrt die Trümmerfrauen (Facebook)

In Zusammenhang zu sehen mit :

Grüne protestieren gegen Denkmal für Trümmerfrauen

Grüne Geschichtsverfälscher : Geht endlich arbeiten !

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

“Wir durchsuchen Sie jetzt!”.

Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”

oder

“Nein, das dürfen Sie nicht!”

sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

– § 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

“Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”

oder

“Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.

Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.

Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

“Dazu mache ich keine Angaben!”.

Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

“Damit bin ich nicht einverstanden!”,

“Das dürfen Sie nicht!”

“Ich versage meine Mitwirkung!”

und

“Dazu mache ich keine Angaben!”

sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

“Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”

so kann man antworten

“Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.

Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

“Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.

Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Farcebook etc.

Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!! LERNE DIE PARAGRAPHEN UND SCHLAGE SIE MIT IHREN EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZYhqboyoRh8

 

 

http://fresh-seed.de/2012/polizeikontrolle-wie-schutze-ich-mich-vor-illegaler-durchsuchung/