Siehe auch : http://sommers-sonntag.de/?p=7279
Anmerkung :
Wenn man gegen einen Strafbefehl rechtzeitig Einspruch
erhebt , kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.
Man muß den Strafbefehl nicht als gegeben hinnehmen.
Quelle : Sommers Sonntag
Siehe auch : http://sommers-sonntag.de/?p=7279
Anmerkung :
Wenn man gegen einen Strafbefehl rechtzeitig Einspruch
erhebt , kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.
Man muß den Strafbefehl nicht als gegeben hinnehmen.
Quelle : Sommers Sonntag