Vorratsdatenspeicherung: Pirat klagt gegen EU-Kommission

Patrick Breyer, Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein,
reicht beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission ein.
Geklagt wird auf Akteneinsicht in Dokumente, welche die EU-Richtlinie
zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten betreffen.

Mit der Klage verlangt Breyer Zugriff auf Schriftsätze, mit denen sich Österreich vor
dem Europäischen Gerichtshof 2009 und 2010 gegen eine Klage wegen Nichtumsetzung
der hochkontroversen Richtlinie verteidigte.

Österreich zog vor dem Europäischen Gerichtshof in Zweifel, ob die EU-Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem Grundrecht aller Bürger auf Datenschutz
vereinbar und gültig ist. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission verweigern
bisher die freiwillige Offenlegung dieser Schriftsätze, die im Hinblick auf

die anstehende Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland von Bedeutung sind.

»Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung von Telefongesprächen,
E-Mail-Verkehr und weiterer Internetkommunikationsverbindungen ist ein vollkommen
unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von über 500 Millionen Einwohnern
der Europäischen Union«, erklärt Breyer zu seiner Klage.

»Der Europäische Gerichtshof wird die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
voraussichtlich 2013 auf Vorlage des irischen High Court für ungültig erklären.
Deutschland darf in der Zwischenzeit keinesfalls dem Umsetzungsdruck nachgeben, zumal der volkswirtschaftliche Schaden einer Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches höher ist
als etwaige Verzugszahlungen.

Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur verdachtslosen Protokollierung
jeder Internetverbindung (IP-Vorratsdatenspeicherung) sofort aufzugeben.
Bis dahin muss bei der EU-Kommission beantragt werden, Deutschland wegen wichtiger
Erfordernisse des Grundrechtsschutzes von der Umsetzung der EU-Richtlinie zu befreien.«

Mit seiner Klage fordert Breyer auch die Herausgabe eines Vermerks des Juristischen
Dienstes der EU-Kommission. In diesem Vermerk ist festgehalten, dass es rechtlich
unzulässig ist, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig optional auszugestalten.

Die EU-Kommission gab diesen Vermerk nunmehr freiwillig heraus.
Die in dem Vermerk vertretene Rechtsmeinung kritisiert Breyer als »hanebüchen«.
Die Richtlinie muss sich künftig darauf beschränken, nationale Gesetze zur
Vorratsdatenspeicherung in den Staaten zu harmonisieren, in denen sie existieren.
Wenn die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung europaweit verboten

wird, ist dieses Gesetz gänzlich hinfällig.

Quelle : http://www.piratenpartei.de/2012/05/02/vorratsdatenspeicherung-pirat-klagt-gegen-eu-kommission/