Die Grünen – Kinderschänder-Vorwürfe: Haftbefehl gegen Grünen-Politiker erlassen

Die Staatsanwaltschaft in Gießen hat Haftbefehl gegen den Leiter des Wahlkreisbüros des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs erlassen. Die Ermittler werfen dem 61jährigen Hans-Bernd K. schweren sexuellen Mißbrauch in mehr als 160 Fällen vor. Demnach soll K. sich zwischen 2007 und 2013 an drei Mädchen und einem Jungen im Alter von sechs bis zwölf Jahren vergangen haben.

Am vergangenen Freitag wurde deswegen das Wahlkreisbüro Koenigs in Gießen sowie die Wohnräume des Beschuldigten durchsucht. Dies habe zur „Sicherstellung von diversen Beweismitteln“ geführt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. K. soll noch heute dem Haftrichter vorgeführt werden. Auf einer mittlerweile gelöschten Seite der Gießener Grünen, für die er auch im Kreisrat sitzt, schrieb der Verdächtige: „Ich mache Politik für die Grünen, da sie sich am stärksten für den Schutz von Minderheiten und die Wahrung der Menschenrechte einsetzen.“

Grüne sehen keine Verbindung zu Pädophilen-Debatte

Koenigs zeigte sich in einer ersten Reaktion entsetzt über die Vorwürfe. Ihn habe in der vergangenen Woche ein anonymer Brief mit den Anschuldigungen gegen seinen Mitarbeiter erreicht. „Ich war von den Vorwürfen schockiert und völlig überrascht.“ Er habe das Schreiben daraufhin der Polizei übergeben.

Die frisch gewählte Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, warnte davor, den Fall mit den Verstrickungen ihrer Partei in die Pädophilenszene der achtziger Jahre in Verbindung zu bringen. „Hier kann sich niemand auf die Diskussionen bei den Grünen in den achtziger Jahren beziehen. Das sind zwei Dinge, die zu trennen sind.“ Kindesmißbrauch sei ein schreckliches Verbrechen, daß mit aller Härte bestraft werden müsse, betonte die Grünen-Politikerin.

 

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M595f18c1d88.0.html

 

Weitere Infos:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article120756749/Bueroleiter-des-Gruenen-Tom-Koenigs-verhaftet.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gruene-bueroleiter-von-tom-koenigs-unter-missbrauchsverdacht-in-haft-12610518.html

http://www.focus.de/politik/deutschland/goering-eckhardt-wir-sind-erschuettert-gruenen-bueroleiter-soll-kinder-vergewaltigt-haben_aid_1124321.html

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-haftbefehl-gegen-bueroleiter-wegen-verdacht-auf-kindesmissbrauch-a-926896.html

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/