Syrienkrieg 8: Houla-Hoop der Propaganda aufgeflogen.

Sie jagten „ihr eigenes Volk“ durch den „Houla“-Hoop-Reifen der Kriegs-Propaganda: Hillary Clinton, Susan Rice, Anne Will, Guido Westerwelle… So sehen die gefährlichen Lügner heute aus. Sie belügen „ihr eigenes Volk“. Sie behaupteten entgegen jeder Logik, der von NATO-Killern (Was sonst sind vom Westen motivierte und ausgerüstete Terroristen? Wie weit würden sie ohne US- und NATO-Unterstützung kommen?) in Houla/Syrien verübte Massenmord ginge auf das Konto der syrischen Regierung. Ein Westerwelle ohne Rückgrat wies den syrischen Botschafter deswegen aus!

Inzwischen ist die Wahrheit bekannt geworden. Die Darstellung der syrischen Regierung war richtig.
Wir vergessen jene die die Wahrheit sagen, aber vor allem die Lügner und Kriegshetzer niemals.
„Assad lässt Kinder töten.“ Anne Will ARD

„Syrien als betroffenes Land, verurteilt in stärksten Worten die Ermordung unschuldiger Menschen in einem brutalen Massaker. Gruppen von 600 bis 800 bewaffneter Terroristen haben das Gebiet angegriffen und das Massaker verübt.“ Vertreter Syriens im UN-Menschenrechtsrat
Die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Susan Rice, nannte die syrische Darstellung „eine weitere freche Lüge“ und sagte, es gebe keinen faktischen Beweis der „diese Darstellung der Ereignisse beweist.” CNN

Susan Rice, US-Vertreterin bei der UNO, lügt frech.
In der Stadt Al Hula sind nach UN-Angaben mindestens 92 Menschen bei Angriffen der Regierungstruppen getötet worden. UN-Beobachter, die am Samstag vorort eintrafen, sprachen von einem Panzerartillerie-Angriff. Tagesschau 26. 5. 2012
Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat das gewaltsame Vorgehen syrischer Regierungstruppen gegen Zivilisten in der Provinz Homs verurteilt. „Es ist schockierend und empörend, dass das syrische Regime seine brutale Gewalt gegen das eigene Volk nicht einstellt. +++ Der französische Außenminister Laurent Fabius sagte am Samstag: „Mit diesen neuen Verbrechen treibt das mörderische Regime Syrien weiter ins Grauen und bedroht die Stabilität in der Region.“ +++ Am Abend hatten Beobachter der Vereinten Nationen bestätigt, dass bei einem Artillerieangriff auf ein Wohnviertel in syrischen Ort Hula mindestens 92 Menschen getötet worden sein, darunter 32 Kinder unter zehn Jahren. SPIEGEL
„Der Großteil der Opfer“ in Taldo, einem Bezirk von Hula, sei bei zwei getrennten Sammelhinrichtungen getötet worden, die Einwohner der regierungstreuen Schabiha-Miliz zugeschrieben hätten…. Die Welt
„Der Großteil der Opfer“ sei in „Sammelhinrichtungen“ getötet worden, die laut Einwohnern von der regierungstreuen Schabiha-Miliz begangen worden seien. Stern
Massaker dient der NATO
Wir müssen es immer wiederholen, bis es begriffen wird: Es gibt von Seiten der UNO und UNO-Beobachtern keine Beweise für die Schuld der syrischen Regierung an der Tötung von Zivilisten im Gebiet Houla. Hinter der Fichte
„Freiheitskämpfer“ des Westens haben Familien ausgelöscht
Eingebettet in einen Bericht über ein anderes Massaker versteckt die FAZ die Sensation: Die Darstellung der syrischen Regierung zum Massaker von Houla hat sich als wahr erwiesen. Der Mainstream schweigt, Westerwelle entschuldigt sich nicht. Feige Marionetten.
Neue Erkenntnisse zu Getöteten von Hula

Syrische Oppositionelle, die aus der Region kommen, konnten in den vergangenen Tagen aufgrund glaubwürdiger Zeugenaussagen den wahrscheinlichen Tathergang in Hula rekonstruieren. Ihr Ergebnis widerspricht den Behauptungen der Rebellen, die die regimenahen Milizen Schabiha der Tat beschuldigt hatten. Sie sollen unter dem Schutz der syrischen Armee gehandelt haben. Da zuletzt Oppositionelle, die den Einsatz von Gewalt ablehnen, ermordet oder zumindest bedroht worden sind, wollen die Oppositionellen ihre Namen nicht genannt sehen. Das Massaker von Hula hatte sich nach dem Freitagsgebet ereignet. Die Kämpfe setzten ein, als sunnitische Rebellen die drei Straßenkontrollen der syrischen Armee um Hula herum angriffen. Die Kontrollpunkte haben die Aufgabe, die alawitischen Dörfer um das überwiegend sunnitische Hula vor Anschlägen zu schützen.

Eine angegriffene Straßenkontrolle rief Einheiten der syrischen Armee zu Hilfe, die 1500 Meter entfernt eine Kaserne unterhält und umgehend Verstärkung schickte. Bei den Kämpfen um Hula, die 90 Minuten gedauert haben sollen, wurden Dutzende Soldaten und Rebellen getötet. Während der Kämpfe waren die drei Dörfer von Hula von der Außenwelt abgeriegelt.
Nach Angaben der Augenzeugen habe sich das Massaker in dieser Zeit ereignet. Getötet worden seien nahezu ausschließlich Familien der alawitischen und schiitischen Minderheit Hulas, dessen Bevölkerung zu mehr als neunzig Prozent Sunniten sind. So wurden mehrere Dutzend Mitglieder einer Familie abgeschlachtet, die in den vergangenen Jahren vom sunnitischen zum schiitischen Islam übergetreten sei. Getötet wurden ferner Mitglieder der alawitischen Familie Shomaliya und die Familie eines sunnitischen Parlamentsabgeordneten, weil dieser als Kollaborateur galt. Unmittelbar nach dem Massaker hätten die Täter ihre Opfer gefilmt, sie als sunnitische Opfer ausgegeben und die Videos über Internet verbreitet. FAZ
Verschwörungstheoretiker widerlegt
Geschenkt, dass die FAZ die Wahrheit anonymen „Oppositionellen“ in den Mund legt. Es war die syrische Regierung die diese Darstellung vor zwei Wochen brachte. Es war Russland, das zur Besonnenheit aufrief und von der Westpresse als „stur“ beschimpft wurde. Es war der Westen der syrische Diplomaten auswies. Die Wahrheit ist ans Licht gekommen. Ostmedien und Blogger zerstörten mit Logik und Fakten die Mythen der staatsterroristischen Verschwörungstheoretiker in UNO, NATO und Medien.
“Kolonialisierung bleibt Kolonialisierung, auch wenn sie Gesicht und Methoden ändert. Wir haben den Terrorismus zu bekämpfen und wir werden das entschieden tun. Wir sind bereit zum Dialog mit allen die ihre Instruktionen nicht vom Ausland erhalten, aber es gibt keinen Dialog mit jenen, die eine ausländische Intervention wollen.“ Assad am 4. Juni vor dem Parlament in Damaskus
Update 10. 6. 2012
ARD: Zensur der öffentlichen Meinung
Die ARD entschuldigt sich natürlich nicht für die Propaganda-Posse, sondern sperrt die wütenden Kommentare der Zuschauer.
Update 11. 6. 2012, 6.00 Uhr Inzwischen wird des Video von Hinter der Fichte auf YouTube in der Suchfunktion geblockt ähm herausgefiltert. Es ist aber weiter vorhanden unter diesem Link. Zur zeit werden alle Videos mit neutralen oder positiven Inhalten zu Syrien oder Assad in der YouTube Suchfunktion unterdrückt. Wir haben zahlreiche Versuche mit unterschiedlichen Suchbegriffen unternommen.

GEZ 2013 – Intendanten bitten um unsere Mithilfe

Wie Sie wissen, haben unsere Volksvertreter für die Zeit ab 2013 den neuen Rundfunkbeitrag eingeführt, der die bisherige Rundfunkgebühr ablösen soll.

Der Rundfunkbeitrag richtet sich dann nicht mehr danach, ob wir Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, sondern danach, dass wir als Privatleute nach der Definition des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) eine »Wohnung« haben – auch ohne Radio oder Fernsehen. Bei Firmen wird die Beitragshöhe u. a. nach der Anzahl der Mitarbeiter, Firmenwagen und Betriebsstätten bemessen. Um herauszufinden, wie viel Geld sie den Menschen künftig abnehmen können, haben nun die drei führenden Protagonisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Monika Piel (ARD-Vorsitzende), Dr. Thomas Bellut (ZDF-Intendant) und der Intendant des Deutschlandradios, Dr. Willi Steul, Briefe und Fragebögen verschickt, in denen um unsere Hilfe gebeten wird. Man will an unsere Daten.

 

Natürlich wird uns in dem Anschreiben wieder einmal klargemacht, welche Vorteile dieser neue Beitrag gerade für uns Bürger bietet und wie praktisch und zeitgemäß dieses neue Finanzierungsmodell ist. Wir werden freundlich belehrt, dass das Programm der Öffentlich-Rechtlichen »publizistische Vielfalt« bietet und uns Bürgern »Orientierung gibt« (die wir ohne die GEZ-Programme bekanntlich nicht hätten). Die Betreffzeile lautet dann auch: »Für alle – von allen: Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013«. Rührend heißt es dann am Schluss des Briefes: »Wir benötigen Ihre Mithilfe! Damit wir Ihren Beitrag für 2013 genau berechnen können, sind wir auf einige Angaben von Ihnen angewiesen.«

 

Soweit das herzerweichende Bittschreiben der drei Intendanten mit den Logos von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Briefkopf.

 

Es folgen dann drei Seiten mit dem GEZ-Emblem.

 

Dort ist dann allerdings auch sofort Schluss mit unnötigen Nettigkeiten. Es ist der altbekannte Befehlston, in dem wir angeblafft werden. Auf dem Blatt mit den Details zum neuen Rundfunkbeitrag poltert der gewohnte, GEZ-typische Eintreiber-Jargon. Es geht schließlich um sehr viel Geld für die Befriedigung grenzenloser Wünsche, wofür niemand freiwillig auch nur einen Cent hergeben würde.

 

Aber der Deutsche Michel spurt bekanntlich, wenn der Ton barsch wird.

 

So spricht die GEZ: »Sie unterliegen einer Auskunftspflicht. Als Inhaberin bzw. Inhaber einer Betriebsstätte sind Sie seit dem 1. Januar 2012 verpflichtet, die gewünschten Auskünfte zu erteilen (§ 14 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).«

 

So, wir »unterliegen« also mal wieder. Stimmt das diesmal auch? Müssen wir uns tatsächlich nach dem § 14 RBStV vor der GEZ und den Rundfunkanstalten bloßstellen, damit diese weniger Arbeit damit haben, an unser Geld heranzukommen? Schauen wir uns diesen Paragrafen einmal genauer an. Beim § 14 handelt es sich um Übergangsbestimmungen für die Zeit vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012. Es soll damit gewährleistet werden, dass die GEZ bis zum Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. Januar 2013 alle Daten vorliegen hat, die sie zum Eintreiben der Beiträge benötigt. Und da heißt es tatsächlich im von der GEZ genannten § 14 Abs. 2:

 

»Jede nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags als nichtprivater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist ab dem 1. Januar 2012 auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.«

 

Ergänzend ist zu sagen, dass der Absatz 1 eine identische Regelung für Privatpersonen beinhaltet, wie Absatz 2, der sich an nichtprivate Teilnehmer richtet.

 

Es ist also im Prinzip korrekt, was die GEZ schreibt. Richtig spannend wird es aber erst zu erfahren, was passiert, wenn man dieser »Verpflichtung« nicht nachkommt!

 

 

Was wäre also die Rechtsfolge von Ungehorsam?

Um es gleich vorwegzunehmen: Wer dieser »Verpflichtung« nicht nachkommt, hat nichts zu befürchten! Es sind während der Übergangszeit keinerlei Zwangsmaßnahmen vorgesehen, wie etwa Auskunftserzwingungsverfahren. Das gilt für Firmen wie für Privatpersonen gleichermaßen. Das Einzige, was die GEZ jetzt darf – sie darf »vermuten« und diese »Vermutungen« in ihre Datenbank einpflegen. Was zu vermuten ist, hat der Gesetzgeber in den Absätzen 3 und 4 geregelt. Sollten diese Vermutungen unrichtig sein, kann sie der Bürger gem. Abs. 5 später widerlegen. Hier die Regelungen im Einzelnen:

 

Vermutung der Anschrift:

Nach §14 Abs. 3 wird vermutet, dass die »Beitragsschuldner« (wie wir Menschen künftig im GEZ-Deutsch genannt werden) unter der bisherigen Anschrift geführt werden können.

 

Vermutung der Beitragshöhe:

Nach § 14 Abs. 4 darf von der GEZ vermutet werden, dass die Höhe des Beitrags sich nach der Höhe der Rundfunkgebühr richtet, die bis zum 31. Dezember 2012 zu bezahlen war, mindestens jedoch ein Beitrag von 17,98 Euro monatlich. Bei Befreiungstatbeständen gelten spezielle Regeln.

 

Regelungen zur Widerlegung der Vermutungen:

Wir können also entspannt abwarten, was die GEZ denn so alles über uns vermuten wird. Das sehen wir dann 2013 an ihrer Geldforderung. Sollte sich herausstellen, dass uns die GEZ zuviel abnehmen will, kann die Vermutung gemäß § 14 Abs. 5 widerlegt werden und wir können rückwirkend noch bis zum 31.12.2014 die zuviel gezahlten Beiträge zurückverlangen. Es sind dann also ab 1.1.2013 zwei Jahre Zeit, um die Richtigkeit der Beiträge zu prüfen und sie ggf. zu widerlegen.

 

Das Fazit lautet also:

Wer Mitleid mit den drei Intendanten hat und die GEZ bei ihrer aufopfernden Tätigkeit unterstützen möchte, gibt ihr fristgerecht alle Daten über sich und sein Unternehmen, die verlangt werden. Wer dagegen seine Daten zurückhält, wartet in Ruhe das Jahr 2013 ab und schaut, ob die GEZ mit ihren Vermutungen richtig lag. Wenn nicht, wendet man den Absatz 5 an, widerlegt die Vermutung und fordert sein Geld zurück.

 

Das Einzige, was zu »befürchten« wäre, sind weitere GEZ-Briefe mit immer drastischeren Formulierungen und Drohungen. Außerdem muss man mit unhöflichen Besuchern der besonderen Art rechnen: Die GEZ hat erst vor Kurzem 400 neue Mitarbeiter übernommen, die in privaten Haushalten, den Hausverwaltungen und in Betriebsstätten nach verwertbaren Beitragstatbeständen fahnden sollen.

 

Weitere Möglichkeiten, sich gegen die Abzocke zu wehren, gibt es zusätzlich.

 

Und diese Möglichkeiten sollte man als überzeugter Demokrat auch nutzen und alle nur möglichen, legalen Mittel anwenden.

 

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/gez-2-13-intendanten-bitten-um-unsere-mithilfe-.html

GEZ Abmeldung – Musterschreiben

Teilnehmer – Nummer: 000 000 000 ABMELDUNG vom dortigen Zwangsgebühren- Erhebungssystem _
Sehr geehrte  ‚ GEZ ‚ “.
Hiermit melde ich mich und meine Familie mit sofortiger Wirkung von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungs-system ab und widerrufe gleichzeitig meine Ihnen seinerzeit gegebene Einzugsermächtigung.
Begründung: Sie nennen sich  ‚ Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ‚ “ und berufen sich auf einen mit dieser geschlossenen  ‚ Rundfunkgebührenstaatsvertrag ‚ “. Staatsverträge sind internationale Verträge zwischen mindestens zwei Staaten. Sie, die GEZ, sind aber kein Staat und mit Ihnen ist auch kein Vertrag geschlossen worden. Andererseits ist die  ‚ Bundesrepublik Deutschland ‚ “ ( ‚ BRD ‚ “) selbst auch kein Staat, dazu mangelt es ihr nach Staats- und Völkerrecht an drei entscheidenden Kriterien, nämlichen an einem eigenen Staatsvolk, an einem eigenen Territorium und an einer von einem souveränen Volk in freier Entscheidung beschlossenen eigenen Verfassung!
Diese drei entscheidenden Kriterien treffen aber eindeutig auf die  ‚ BRD ‚ “ nicht zu! Die hier im Lande lebenden Deutschen sind keine  ‚ Bundesbürger ‚ “, wie diese immer wieder wahrheitswidrig bezeichnet werden, sondern insgesamt Reichsbürger und haben als solche ausschließlich die Staatsangehörigkeit des nach wie vor exis-tenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH gemäß § 1 RuStAG! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ergibt sich u.a. auch aus BVerfGE 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973. Also sind die hier lebenden Deutschen insgesamt das Staatsvolk des Staates (2.) DEUTSCHES REICH und keinesfalls das der  ‚ BRD ‚ “! Somit verfügt die  ‚ BRD ‚ “ über kein eigenes Staatsvolk! Auch ich, der Unterzeichner, habe seit meiner Geburt ausschließlich und allein die Staatsangehörigkeit (2.) DEUTSCHES REICH!
Das Territorium des nach wie vor existenten Völkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH erstreckt sich in seinen Grenzen vom 31.12.1937, wie dieses seinerzeit die Besatzungsmächte festgelegt haben und sich u.a. auch aus Art. 116 Abs. 1  ‚ GG ‚ “ ergibt. Hingegen befand sich das Gebiet der  ‚ BRD ‚ “, in welchem das  ‚ Grundgesetz ‚ “ ( ‚ GG ‚ “) bis zum 17.07.1990 Gültigkeit hatte, lediglich im westlichen Teil des Territoriums des Staates DEUTSCHES REICH. Da auf dem selben Territorium jeweils nur ein Staat existieren kann und die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH von den Besatzungsmächten und auch völkerrechtlich anerkannt ist und auch das  ‚ Bundes-verfassungsgericht ‚ “ in mehreren Urteilen entsprechend entschieden hat, gibt es nur einen Deutschen Staat, nämlich das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12.1937! Weil dessen letzte Regierung am 23.05.1945 völkerrechtswidrig verhaftet und teilweise hingerichtet worden ist, ist das DEUTSCHE REICH seit dem nach wie vor zwar handlungsberechtigt aber  ‚¬â€œ mangels vorhandener Administration – nicht handlungsfähig. Daraus ergibt sich, die sogenannte  ‚ BRD ‚ “ verfügt über kein eigenes Staatsgebiet, sie ist belegen auf dem westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH!
Die  ‚ BRD ‚ “ hat auch nie über eine Verfassung verfügt und hat eine solche bis heute nicht, auch wenn dieses von  ‚ bundesdeutschen Politkern ‚ “ immer wieder wahrheitswidrig behauptet wird. Eine Verfassung nach rechts-staatlichen Grundsätzen ist die freie Entscheidung eines souveränen Volkes und beinhaltet die Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln. Eine derartige Verfassung hat die  ‚ BRD ‚ “ aber eindeutig nicht. Die  ‚ BRD ‚ “ hatte als Rechtsgrundlage lediglich das  ‚ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ‚ “, welches kraft der Waffengewalt der 3 westlichen Besatzungsmächte dem militärisch wehrlosen, in den 3 westlichen Besatzungszonen lebenden Teil des Deutschen Volkes aufgezwungen worden war. Es war also
ein Diktat der westlichen Besatzungsmächte und eindeutig keine freie Entscheidung eines souveränen Volkes. Souverän ist das Deutsche Volk bis heute noch nicht, wie es sich zweifelsfrei u.a. auch aus Art. 125  ‚ GG ‚ “ ergibt, wo es unter Ziffer 1 heißt:  ‚ soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt ‚ “. Danach bestehen also heute noch im DEUTSCHEN REICH Besatzungszonen! Bis zum heutigen Tage ist es dem Deutschen Volk verwehrt worden, an dem  ‚ Grundgesetz ‚ “ in irgendeiner Form mitzuwirken, hierüber zu entscheiden. Danach mangelt es der sogenannten  ‚ BRD ‚ “ auch an dem dritten Kriterium, um ein Staat zu sein. Die  ‚ BRD ‚ “ ist also seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung auf dem westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH im Mai 1949 durch die 3 westlichen Besatzungsmächte, nichts anderes als ein besatzungs-rechtliches Selbstverwaltungskonstrukt mit staatsähnlichem Charakter, ein Pseudostaat!
Damit ist festgestellt, daß die  ‚ BRD ‚ “ im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist und dem gemäß auch keine rechtsverbindlichen Staatsverträge schließen kann. Das bezieht sich auch auf den von Ihnen in Anspruch genommen sogenannten  ‚ Rundfunkgebührenstaatsvertrag ‚ “.
Hinzu kommt noch, daß der Pseudostaat  ‚ BRD ‚ “, die sogenannte  ‚ Bundesrepublik Deutschland ‚ “ seit dem 18.07.1990, 00:00 h, keine Rechtsgrundlage mehr hat. Sie ist seit dem, nach Staats- und Völkerrecht, nicht mehr handlungsberechtigt und damit de jure erloschen! Die Grundlage für diesen Tatbestand ist, daß am 17.07.1990 bei den  ‚ 4 + 2-Gesprächen ‚ “ in Paris, den als solche bezeichneten  ‚ Wiedervereinigungsverhand-lungen ‚ “, die im tatsächlichen Ergebnis aber keine waren, folgendes geschehen war.
Vom obersten Exekutivorgan der  ‚ BRD ‚ “, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, wurde dem damaligen Außenminister der  ‚ BRD ‚ “, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 a.F. der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der  ‚ BRD ‚ “, dem  ‚ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ‚ “, mit Wirkung zum 18.07. 1990, 00:00 h, aufgehoben sei. Zuvor hatte das oberste Exekutivorgan der  ‚ DDR ‚ “, die UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außen-minister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Außenminister der  ‚ DDR ‚ “, Markus Meckel, mitgeteilt, daß die Staatsangehörigkeit zur  ‚ DDR ‚ “ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei.
Mit der ersatzlosen Streichung des Art. 23 a.F. am 17.07.1990, des unter westlicher Besatzungshoheit ent-standenen  ‚ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ‚ “ (BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff), war in dem Moment auch der territoriale Geltungsbereich des  ‚ GG ‚ “ erloschen und damit aber auch die Basis für die Ausübung der Hoheits- und Staatsgewalt der sogenannten  ‚ Bundesrepublik Deutschland ‚ “! Durch den Fortfall seiner Rechtsgrundlage, dem  ‚ GG ‚ “, war – nach Staats- und Völkerrecht – das provisorische, besatzungs-rechtliche Selbstverwaltungskonstrukt, der Pseudostaat  ‚ BRD ‚ “, seit dem Moment de jure erloschen! Ein Grundgesetz ohne Angabe seines territorialen Erstreckungsgebietes gilt aber nirgendwo! Das  ‚ Bundesver-fassungsgericht ‚ “ hatte u.a. mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973 festgestellt, daß sich die Hoheitsgewalt der  ‚ BRD ‚ “ auf den Geltungsbereich des  ‚ GG ‚ “ erstreckt, wie dieser in seinem Artikel 23 definiert worden war. Da ein Geltungsbereich des  ‚ GG ‚ “ in diesem aber nicht mehr angegeben ist, gibt es seit dem auch kein Gebiet mehr, wo es gilt. Damit gibt es seit dem 18.07.1990 auch kein Gebiet mehr, in welchem eine  ‚ Regierung ‚ “ der  ‚ BRD ‚ “ zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art berechtigt wäre, eine Hoheitsgewalt auszuüben. Demzufolge haben sämtliche Organe der  ‚ BRD ‚ “, zu denen auch  ‚ Körperschaften des öffentlichen Rechts ‚ “ wie die GEZ gehören, keine Rechtsgrundlage mehr!
Beim Geltendmachen der von Ihnen geforderten Gebühren berufen Sie sich auf den vorstehend angeführten, mit der  ‚ BRD ‚ “ geschlossenen  ‚ Rundfunkgebührenstaatsvertrag ‚ “. Aus diesem ergibt sich aber an keiner Stelle, daß Ihre Institution – die GEZ – legitimiert ist, Gebühren für den Empfang von Rundfunksendungen zu erheben und auch zu kassieren. Eine entsprechende Legitimation haben Sie mir gegenüber bisher nicht nachgewiesen. Mangels dieser Legitimation haben Sie also in der Vergangenheit ohne rechtlichen Grund von mir Gebühren verlangt und erhalten. Unter Berücksichtigung der Verjährungsvorschriften nach dem BGB fordere ich diese von mir zu Unrecht gezahlten Gebühren gem. § 7 Abs. 4, Satz 1 RGebStV von der GEZ daher zurück.
Sollten Sie der Auffassung sein, daß meine Ausführungen unzutreffend sind treten Sie bitte den Beweis an, daß Sie zu Recht (nach welchem gültigen Recht?) von mir Gebühren erheben dürfen. Sollte ich bis zum 00.00.2006* bei mir eingehend nichts von Ihnen hören, werde ich dieses als nonverbale Bestätigung der Richtigkeit meiner Ausführungen Ihrerseits werten und dann davon ausgehen, daß Sie meine Abmeldung akzeptiert haben sich die Sache damit insgesamt erledigt hat. (Quid tacet, consentire videtur.)
Mit freundlichem Gruß
Mustermann
Mustermann

——————————————————————————————————————————————————————————————————————–

Sehr geehrter xxxxxx,
hiermit zeige ich Ihnen die rechtliche Vertretung von Herrn xxxxx xxxxx an.
Zur allgemeinen Feststellung: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Mittlerweile sollte es auch Ihnen nicht entgangen sein, daß Sie keinerlei Rechte auf Zahlung von Gebühren haben. Sie wissen das Zwangsmitgliedschaften verboten sind.
Sie berufen sich auf einen Staatsvertrag und ich fordere Sie hiermit auf, mir diesen angeblichen Staatsvertrag vorzulegen.
Sie sollten wissen, daß die BRD nie ein Staat darstellte. Sie war lediglich ein Wirtschaftskonstrukt von 1947. Seit dem 18. 07.1990 ist die BRD ein Unternehmen und stellt nur eine marode Firma dar, eingetragen im Handelsregister Frankfurt a. M. unter HRB 51411.
Mit wem wollen Sie also einen Staatsvertrag geschlossen haben. Die BRD war nie ein Staat, ist keiner und wird nie einer werden.
Somit möchte ich klar stellen: Mein Mandant hat mit Ihnen keinerlei Vertrag und schon gar nicht auf freier Basis geschlossen. Der Juristische Trick-Betrug, auf dem Ihr Unternehmen offenbar ausgerichtet ist, kann niemals als rechtskräftig bezeichnet werden.
Sie haben keinerlei Recht Bürger zu einer Zahlung von Gebühren zu erpressen. Und sollten Sie meinen Mandanten auch nur noch einmal mit einem Schreiben, geschweige denn mit einer Forderung, belästigen, nötigen oder versuchen diese einzuschüchtern, wird der hier anhängige Täter-Opfer-Schadensersatzausgleich (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, BGB 823/839) über den zuständigen Recht(s)weg der englischen Alliierten sofort rechtskräftig und vollstreckbar.
Des weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, sollten Sie, in welcher Form auch immer, Verträge vorweisen können, so wären auch diese, da sie auf Grund einer arglistigen Täuschung von Ihnen erschlichen wurden, von Anbeginn null und nichtig. Sie erhalten hier eine weitere Erklärung warum und weshalb Deutschland kein Staat darstellen kann. Sie sollten mir das glaubhaft widerlegen und unter Beweis stellen bevor Sie weiterhin Gebühren fordern oder abverlangen.
Sollten Sie mir nicht bis spätestens zum 00.00.10 entweder einen Beweis liefern können, der das Staatsgebilde BRD eindeutig bestätigt, oder sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, verlange ich von Ihnen eine schriftliche Bestätigung, in der Sie erklären mich nicht weiter zu belästigen und keinerlei Gebühren mehr abzuverlangen, da eine Gebühren-Pflicht rechtlich nicht nachgewiesen werden kann.
Ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam, daß der Opfer-Täter-Schadensersatzausgleich (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, BGB 823/839) auch dann sofortige Rechtskraft und Vollstreckbarkeit erlangt, wenn Sie mir eine schriftliche Stellungsnahme in oben geforderter Form verweigern.
In der BRD ist kein Recht gewollt, denn die BRD existiert von Rechts wegen nicht.
Die Alliierten haben sich in dem von ihnen bestellten Grundgesetz, das vom Deutschen Volk selbst aber nie bestätigt wurde, einen Vorbehalt eingeräumt, zur Wahrung ihrer Rechte beliebig in die Rechtsprechung der BRD eingreifen zu können. Aus diesem Grunde existiert die BRD nach den Regeln des Völkerrechts nicht. Seit 1949 besteht die BRD lediglich als faktische Kolonie der Alliierten in der Form eines dem besiegten deutschen Volke vorgetäuschten Staatsgebildes.
Zum Bestand der BRD fehlt, völkerrechtlich unabdingbar, deshalb der notwendige innerstaatliche Organisationsakt, sich als Staatsvolk innerhalb des der eigenen Volksherrschaft unterworfenen Staatsgebiets zu einer Nation durch mehrheitliche Annahme einer gemeinsamen Verfassung in einer fairen und wirksamen Volksabstimmung rechtswirksam zusammenzuschließen.
Deshalb sind alle seither von den diversen Bundestagen beschlossenen Gesetze nach Völkerrecht wirkungslos.
Da auch die heutige Bundesregierung ausschließlich durch die NATO fremdbestimmt ist, hat das nach dem BVerfG bestätigte Urteil vom 31. Juli 1973 unverändert volle Gültigkeit.
Danach besteht das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 rechtlich unverändert weiter, die BRD hat aber bisher nicht die Rechtsnachfolgeschaft angetreten. Es fehlt hierzu die freiwillig erteilte Zustimmung des Deutschen Volkes per allgemeiner Volksabstimmung über eine entsprechend formulierte neue Verfassung.
Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 31.07.1973 fest: Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des deutschen Reiches. Die Geschäftsführerin der  ‚ BRD-Finanzagentur GmbH ‚ “ Frau Angela Merkel, wurde im Januar 2009, vor dem Europäischen Gerichtshof in Den Haag, als Rechtsnachfolger abgewiesen. Eine Firma besitzt keine eigene Judikative.
(Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363).
Ihrer Nachricht sehe ich entgegen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

————————————————————————————————————————————————————————————————————-

An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Postfach 110363 50403 Köln GEZ – Teilnehmernummer: Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem beigefügten, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an. Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollten noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto. Ich verweise ausdrücklich darauf, daß ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe. Den Hinweis am Schluß Ihres Abmeldeformular, daß nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage. Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, daß es sich bei dem beiliegenden Formular um eine ..Abmeldung“ handelt und keinesfalls um einen  ‚ Antrag auf Abmeldung“, über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach §3.Art.4 Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind. Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, daß die GEZ rechtswidrig agiert. Wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert. Wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren. Wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressendaten Dritter verlangt, Wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind. Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinen Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt. Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, daß Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenerhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten. Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, daß Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personaldaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben. Mit freundlichen Grüßen Anlage: ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als Rundfunkteilnehmer J E Z – Die erfolgreiche Abmeldung! 1. Einzugsermächtigung kündigen bei der Bank 2. Abmeldeformular ausfüllen (Grund der Abmeldung: Rundfunkgeräte werden nicht mehr bereitgehalten, auf Flohmarkt verkauft!) 3. Kündigung per Einschreiben mit Rückschein 4. ab jetzt kann rechtlich, gerichtlich oder finanziell nichts mehr passieren, es wird versucht. einfach nicht antworten, niemanden in die Wohnung lassen. GEZler haben keine Polizeibefugnis 5. nicht einschüchtern lassen 7. die GEZ ist verfassungswidrig !!!

—————————————————————————————————————————————————————————————————————

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich ihnen mitteilen, dass ich auf dem Gebiet der „Bundesrepublik Deutschland“ keine Empfangsgeräte mehr zum Empfang bereit halte. Daher melde ich mich nun bei ihnen ab.
Eine eventuell erteilte Einzugermächtigung entziehe ich ihnen hiermit ausdrücklich. Zukünftig haben Einziehungen zu unterbleiben.
Bitte bestätigen sie mir meine Abmeldung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung:
Die GEZ ist automatisiert und wird in der Folge 5 Schreiben versenden, die Sie wieder zu einer Anmeldung motivieren sollen!

————————————————————————————————————————————————————————————————————

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie zu folgendem auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten (außer der oben aufgeführten Adresse) Sie über meine durch diesen Namen / diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1 und 3 BDSG)
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffender Daten ebenfalls unverzüglich offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Sie haben sämtliche meine Person / meine Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)
4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adresse betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen

————————————————————————————————————————————————————————————————————–

Sehr geehrte Damen und Herren,
ihre gegen mich im Rahmen der Amtshilfe für die GEZ durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen waren klar rechtswidrig, wie ich ihnen bereits vor Beginn der Maßnahme mitteilte, indem ich Einwendungen erhob. Einwendungen gegen die Vollstreckung sind alle Einwendungen, die sich gegen die Recht-mäßigkeit der Vollstreckung im Einzelfall und nicht der einzelnen Vollstreckungs-maßnahme wenden. Die Vollstreckung ist nicht rechtmäßig, wenn die Einleitung, die Art und Weise oder deren Gestaltung rechtswidrig ist und damit gegen eine für sie maßgebende Rechtsnorm verstößt. Dieser Sachverhalt wurde von ihnen klar erfüllt, da ich ihnen im Vorfeld mitteilte, dass die Forderungen gegen mich nicht bestehen. Den tatsächlichen Beweis einer wie auch immer gearteten und entstandenen Gebührenschuld und somit für die Rechtmäßigkeit der Forderungen (wozu die GEZ im übrigen verpflichtet ist (VG Hamburg mit Urteil vom 22.06.04 – 8 K 2332 /03)), hat die GEZ nicht erbracht. Ihnen war also vor der Einleitung der Vollstreckunsgmaßnahmen die Rechtswidrigkeit derselben bekannt!
Damit war der Verwaltungsakt gemäß § 44 VwVfG nichtig und unwirksam.
Gemäß § 63 BBG tragen sie für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung!
Daher halte ich die gestellten Forderungen des vorherigen Schreibens aufrecht und erwarte – letztmalig auf diesem Weg – die Erstattung der unrechtmäßig gepfändeten Beträge!
Mit freundlichen Grüßen

——————————————————————————————————————————————————————————————————————-

Information zu Ihrem Schreiben vom 00.00. 2011 *Die GEZ widerspricht der Internationale Gesetzesgrundlage*
Beweis:
§ 1 Grundgesetz für die BRD (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Daraus gilt für jede Einrichtung, Behörde oder sonstiger Verein in dieser „BRD“ die MRK (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten). Dies ist ein Völkerrecht und steht über dem GG oder irgendeinem Staatsvertrag den irgendwelche Partner abgeschlossen haben.
§ 20 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (MRK) (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Dieser §20 Abs.2 entzieht der GEZ jede Grundlage.
Die GEZ ist durch kein Gesetz legitimiert, noch kann sie eine
/*Urkunde ihrer Körperschaft nach deutschem Recht*/
gem. § 99 VwGO vorweisen, wozu hiermit eine sofortige Aufforderung ergeht, eine beglaubigte Kopie ihrer Körperschaftsurkunde vorzulegen.
Ist es Ihnen nicht möglich diese Urkunde -laut internationaler Frist von 21 Tagen- vorzulegen, haben sie auch keine Körperschaftsrechte und sind somit nicht berechtigt diese Handlung durchzuführen, woraus resultiert, daß Sie meine Daten aus Ihrem System löschen müssen, wozu Ich Sie hiermit auffordere.
Weitere Anschreiben ihrerseits, welche wiederholte Aufforderungen zur o.g. Straftat beinhalten, werden kommentarlos entsorgt, bis sie eine Rechtmäßigkeit wirklich nachweisen können.
Aufgrund der Anwendung aufgehobener Gesetze laut Bundesanzeiger BgBl durch Sie, verstoßen Sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD und somit ist der Verdacht auf Hochverrat gemäß § 81/2 StGB gegeben. Zu Beachten sind ebenfalls die §§ 823 in Verb. mit 839 BGB.

Unterschrift/Name Ort, Datum

—————————————————————————————————————————————————————————————————————-

Noch ein kleiner Tip:

BGB § 241a

Unbestellte Leistungen. (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Quelle; http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

 

 

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=125&t=409&sid=27853038aa0f6d09279d1796b4841926