SPD: Sigmar Gabriel fordert bundesweite Steuer-Fahndungen

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel ruft zu einem gnadenlosen Kampf gegen die kriminellen Unternehmer und die „Mafiosi in Nadelstreifen“ bei den Banken auf. Gabriel war in einem früheren Leben zuerst als Aufsichtsrat, dann als Lobbyist für VW tätig. VW unterhält ein breites Geflecht an steuerschonenden Offshore-Firmen. Im Wahlkampf erhält der Klassenkampf bizarre Züge.

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/04/07/spd-gabriel-fordert-bundesweite-steuer-fahndungen/

Das Märchen von der gültigen Abgabenordnung (AO)

(RFD, FD, Alexander Berg, 09.12.2012) Vermehrt tritt die Aussage auf, dass die Abgabenordnung von 1977 ungültig sein soll. Damit habe ich mich beschäftigt und mir sind einige Dinge aufgefallen, welche dies bestätigen.

  1. Der Abgabenordnung fehlt der räumliche Geltungsbereich. Zwar wird von einem Anwendungsbereich gesprochen, was aber mit Geltungsbereich nichts zu tun hat.
  2. Im § 415 AO finde ich bei „Inkrafttreten“ keinen Hinweis, wann sie in Kraft getreten sein soll.

An dieser Stelle muss man sich mit der Frage beschäftigen, wenn sie jemals in Kraft getreten wäre, dann müsste etwas bis dato Geltendes gleichzeitig außer Kraft gesetzt worden sein. Da bis Mitte der 70er Jahre, konkret bis zum 01.01.1977 die Reichabgabenordnung noch angewandt wurde, muss man sich nur einmal mit dem Einführungsgesetz der Abgabenordnung 1977 beschäftigen.

Bei Wikipedia fand ich dazu den ersten Hinweis zur Reichsabgabenordnung (RAO) http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsabgabenordnung (auf der rechten Seite) Artikel 96 des EGAO setzt die alte Reichsabgabenordnung zum 01.01.1977 außer Kraft. Dies galt es nun zu überprüfen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aoeg_1977/gesamt.pdf. Bei eingehender Prüfung musste ich jedoch feststellen, dass es keinen Artikel 96 gibt und die Reichabgabenordnung aus dem Deutschen Reich zwangsläufig angewandt werden muss.

Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz haben bei Prüfung keinen klar definierten, räumlichen Geltungsbereich. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches 1990 durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig gemacht wurde, steht ebenfalls nichts von einer Steuerpflicht.

Das Einkommensteuergesetz ist in der Ausfertigung von 1934, also ein Gesetz der Nationalsozialisten. Es gab nie ein neues Gesetz, sondern stets nur Gesetzesänderungen.

Es ist noch zu erwähnen, dass die Finanzämter und Ministerien Unternehmen sind, woraus sich die Frage ergibt, welcher Vertrag besteht, der zu einer Forderung in Form einer Steuerzahlungspflicht führt, verbunden mit der Frage: Wonach orientieren sich die Zahlungshöhen, da des Öfteren auch von „Schätzungen“ gesprochen wird.

Auf die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Zahlen dann zustande kommen, bleibt unbeantwortet.

Zudem musste ich feststellen, dass Steuerzahlungen auf dem Schenkungsgesetz basieren, wenn man sich mit den AGBs der „Elster-Software“ beschäftigt.

Es stellt sich die Frage, ob man überhaupt Steuern zahlen sollte, in Anbetracht, dass damit Kriege finanziert werden, um Menschen zu töten, was ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann.

Abschließend bleibt die Frage: Wenn wir ca. 600 Mrd. Euro an Steuereinnahmen haben, warum wird von einer Neuverschuldung von ca. 300 Mrd. Euro gesprochen?

 

http://sommers-sonntag.de/?p=663

Der Unterschied zwischen Gebietskörperschaft und Staat

Bei meinen gestrigen Recherchen zum Vergleich der kanadischen Crown Corporations mit den deutschen öffentlich-rechtlichen Körperschaften ergab sich, daß es offenbar gar nicht so selbstverständlich ist, einen Staat als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zu definieren.

Auch wenn man sich international daran “gewöhnt” hat, daß der Staat nicht mehr (nur) Staat ist, sondern als Unternehmen handelt, ist diese Situation deswegen noch lange nicht akzeptabel. Denn wenn der Staat als öffentlich-rechtliche Körperschaft privatwirtschaftlich tätig ist, mutieren seine souveränen Staatsangehörigen ungefragt zu zwangsmitgliedschaftlichem Unternehmenspersonal oder, schlimmer noch, zu bewirtschaftetem Humankapital. Und wir sind auf dem Weg, daß der Staat immer weniger tatsächlich noch hoheitlich und immer mehr als privates Unternehmen handelt. Am Ende steht das ausschließlich privat betriebene Unternehmen, das nur noch vorgeblich hoheitliche Rechte wahrnimmt, Land und Menschen aber als reine Ressource zur Gewinnerzielung betrachtet und behandelt.

Nichts Neues, ich weiß. Aber wenn man diesem sich vor unseren Augen in Zeitlupe abspielenden Vorgang mal genauere Aufmerksamkeit schenkt, dann klappt einem doch ein wenig der Unterkiefer runter – mir jedenfalls.

Mit der Unterscheidung zwischen souveränem Staat und öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft in Erfüllung staatlicher Funktionen wird man bei Behörden und Justiz auf wenig Verständnis stoßen. Der Staat ist heutzutage als etwas anderes als eine oberste öffentlich-rechtliche Körperschaft gar nicht mehr denkbar.

Damit sind wir wieder einmal bei der Definitionsfrage angelangt, denn die Merkmale, die einen souveränen Staat von einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft mit Staatsfunktion unterscheiden, sollte man parat haben.

Staat

dauerhaft organisierter Herrschaftsverband, der auf einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten, umfassenden, von niemanden abgeleitetenGewalt (Staatsgewalt) lebenden Menschen (Staatsvolk). S. hat die Verbandsexistenz zu sichern und die Gemeinschaftsinteressen der Verbandsangehörigen wahrzunehmen.

ist die personalisierte und institutionalisierte Zusammenfassung und Organisation der Menschen eines bestimmten Gebiets und unterscheidet sich in dieser Organisation und der daraus folgenden Herrschaftsgewalt von der Gesellschaft, die nur die Summe verschiedener Interessen und Bestrebungen ist. St. ist daher gekennzeichnet durch 3 Elemente: St.svolk, St.sgebiet und St.sgewalt.

ist die politische Organisation eines Volkes, die über ein Staatsgebiet u. über volks- u. gebietsbezogene Staatsgewalt verfügt. Die Staatsgewalt ist ursprünglich, d.h. durch keine andere Gewalt begrenzt. Alle übrigen politischen Gemeinwesen leiten ihre Hoheitsgewalt grundsätzlich von ihm ab. Die auf Georg Jellinek (1851-1911) zurückgehende Definition des S. nach seinen 3 Elementen Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt verzichtet darauf, das höchst umstrittene “Wesen” des S. zu bestimmen. Sie enthält keine Aussagen über seine Entstehung (z.B. Gesellschaftsvertrag, historische Entwicklung aus Stamm u. Volk), über die Staatsform (Demokratie, Monarchie, Diktatur u. a.), über die Art der Ausübung der Staatsgewalt (z. B. Rechtsstaat, Machtstaat) u. über die Staatszwecke (z. B. Gerechtigkeit, Friedensordnung, Wohlfahrt, Durchsetzung von Klasseninteressen). Sie benennt aber in hinreichender Deutlichkeit Kriterien, nach denen ein politisches Gebilde ohne Rücksicht auf die Qualität seiner Verfassung in der Völkerrechtsgemeinschaft als S zu gelten hat.

rechtslexikon.net

Das sind ja gleich drei Definitionen auf einmal! Und auch noch widersprüchliche! Also, das geht nun wirklich nicht … Die beiden ersten Definitionen könnten bis auf die Bezeichnung Staat genauso gut auch auf ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen zutreffen. Nur in der 3. Definition ist doch tatsächlich mehrfach noch von “politisch” die Rede. Der Staat als politisches Gebilde findet noch einmal Erwähnung! Das ist fast schon erstaunlich.

Halten wir als erstes wichtiges Unterscheidungskriterium fest:

1. Ein Staat ist eine rein politische Organisation, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft dagegen wirtschaftet und verwaltet zugunsten einer solchen rein politischen Organisation.

Da uns das Rechtslexikon.net schon bei der Staatsdefinition so gut weitergeholfen hat, schauen wir auch einmal nach, wie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vulgo: öffentlich-rechtliche Körperschaft, dort definiert wird:

Körperschaft des öffentlichen Rechts

… ein mitgliedschaftlich organisierter, rechtsfähiger Verband, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt, zB. …

rechtslexikon.net

Na, das ist doch kurz und knackig, oder?

2. Eine Körperschaft öffentlichen Rechts hat Zwangsmitglieder, ein Staat hat Staatsangehörige.

3. Ein Staat ist hoheitlicher Kontrolleur, eine Körperschaft wird von einem Staat hoheitlich kontrolliert.

Stellt sich nur die Frage: Welcher Staat übt die staatliche Aufsicht über die öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft Bundesrepublik Deutschland aus? Das kann ja nur entweder ein fremder Staat (oder mehrere) sein, denn das Vereinigte Deutschland ist nach wie vor handlungsunfähig – oder diese öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft ist im wahrsten Sinne außer Kontrolle. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann von der Logik her nicht öffentlich-rechtlich sein, wenn sie nicht öffentlich-rechtlich kontrolliert wird. Von funktionierender Selbstkontrolle einer totalitären Massenorganisation zugunsten eines wehr- und ahnungslosen Gemeinwesens kann ja wohl niemand ernsthaft ausgehen. Schaut man sich die Entscheidungen der Körperschaftsführung an, dann ist wohl am ehesten von fremdstaatlicher Aufsicht auszugehen – so will ich es mal vorsichtig formulieren.

Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland als staatsrechtliche Gebietskörperschaft, als territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln wahr, ist aber selbst kein hoheitlicher Staat, da sie weder eigene Staatsangehörige noch eigenes Staatsgebiet hat, sondern nur alle in ihrer  “Verfassung”  definierten Deutschen als Zwangsmitglieder auf dem Gebiet des souveränen “Vereinigten Deutschlands” laut 2+4-Vertrag betreut.

Damit dürften jetzt Roß und Reiter beim Namen genannt sein.

 

https://freewomanontheland.wordpress.com/2012/10/16/der-unterschied-zwischen-gebietskorperschaft-und-staat/

Und unsere Politikfiguren nennen es Schuldenkrise…

Zwischen 2008 bis 2010 haben die EU-Staaten allein mehr als 1600 Milliarden Euro für die Rettung der Banken ausgegeben

Plötzlich ist Bargeld wieder das beste Mittel um im Süden Europas Urlaub zu machen, so schreibt es unsere alles wissende Systempresse. Man bereitet die Schafe auf einen neuen Pferch vor. Ist auch jeden Tag zu lesen. Auf Kreditkarten ist kein Verlass, schreibt der Qualitätsjournalismus. Oh mon Dieu, wer hätte das gedacht.

Ein Possenspiel der besten Machart wird den Zwangseuropäern geboten. Und die Schauspieler sind immer die gleichen Personen, unwichtig ob sie in einer Regierung eines EU-Landes angehören oder einer der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen oder Stiftungen, man findet sie immer an den strategischen Punkten und Schalthebeln. Die gleichen Schauspieler, die einst den Euro brachten, die ein künstliches Europa zusammen zimmerten ohne die Bürger darin zu fragen, ob sie s denn überhaupt wollen; das neue, schöne, friedliche und mit Wohlstand gesegnete Land von Milch und Honig – Europa der Politiker. Dieser gleiche Personenkreis, der sich auch bis über den Atlantik erstreckt, den unsere deutschen Politikfiguren besonders gern ergeben huldigen, bastelt jetzt und wieder in abgeschotteten Kreisen und Zirkeln an einem „Ersatz-Europa“, dass dann aber bestimmt gut wird.

Und die Schafe glauben es wieder. An den Wahlergebnissen kann man es immer so schön erkennen. Welcher gebildete, sagen wir, einigermaßen gebildete Mensch, lässt sich noch von Figuren politisch leiten, die in knapp drei Jahren 1.600.000.000.000 €uro verpulvert haben UM BANKEN ZU RETTEN!

Damit die Schafe jedoch nicht das mitbekommen, sagt man den im Pferch gehaltenen (man nennt es in Freiheit leben) Wahlvieh, es sei eine Schuldenkrise und wir alle (also die Schafe) hätten zu lange und zu gut gelebt und müssten jetzt die Rechnung bezahlen. Während gleichzeitig die Bankster wieder und wieder beim Zocken erwischt werden, sich Boni im Millionenbereich genehmigen, als könne man das Geld mit der Schaufel wegtragen. Und einige der größten „Schleimer, Schlamper, Stehler“, lassen über die Medien nun auch als rettende“ Maßnahme verkünden: Die EZB muss Geld drucken, und drucken und drucken. Die Zinsen müssen ebenfalls gesenkt werden.

Wir leben in total verrückten Zeiten.

Die EZB leiht den Bankster für EINEN PROZENT Geld, diese zocken damit oder verleihen es den im Strudel befindenden Euroländern bis zu 5 Prozent weiter. Alles darf nur über die Banken abgewickelt werden, andernfalls würde die EZB (dort sitzen keine Deppen) es an die in Bedrängnis geratenen EU-Länder direkt verleihen.

Ist Ihnen der kleine Unterschied jetzt endlich aufgefallen?

Wenn man an diese Summen denkt, die für Banken zur Verfügung gestellt bzw. einfach so verschenkt wurden, und jetzt dieses Affentheater wegen einer Bürgschaft von 70 Millionen Euro für 11 000 und mehr Beschäftigte des Schlecker-Unternehmens erlebt, damit diese in eine Auffanggesellschaft überführt werden können, dann ist das wirklich unerträglich und nicht hinnehmbar.

(Gregor Gysi im Bundestag 29.3.12)

Und bei einer Umfrage von 503 Personen (Emnid letzten Donnerstag), werden auch immer weniger finden Sie nicht? Also bei dieser (uns wird dann gesagt repräsentativen Umfrage), haben sich 73% der Deutschen (ist auch so eine Wortwahl: da werden 503 Personen befragt die plötzlich alle Deutsche sind) ausgesprochen, dass Frau Merkel sich gegen ihre Koalitionspartner in Zukunft stärker durchsetzen müsse.

Wenn es nicht solch ein Blödsinn wäre, müsste man laut lachen. Das Hausblatt der CDU hat diese Umfrage in Auftrag (das Wort Auftrag sollten Sie bitte HIER wörtlich nehmen) gegeben. Die CDU verfügt noch über 503 Mitglieder. Frau Merkel die neben sich alles entsorgt hat, diese arme Frau muss sich aber jetzt wirklich endlich und zwar bald, und gegen auch, den Koalitionspartner durchsetzen. Schließlich machen Rösler und seine fdp, aber so etwas von einem Wind. Oder haben die 73% die weggebombten CDU-Figuren schlicht als Koalitionspartner verwechselt. Man weiß es nicht was diese 503 „Deutschen“ im Kopf hatten um so zu antworten.

Während die Abriss-Birne auf Schwung gebracht wird, stolpert das nächste Topmodel über die Flachbildschirme, weil es zehn Meter gehen muss, wobei das Wort Flachbildschirm ein ganz neues Wortspiel zulässt. Dann haben wir schon fast alles zusammen; Die Abriss-Birne, Flachbildschirme, Schafe und Meinungsumfragen.

Was fehlt noch?

Konnten wir gerade in Ägypten sehen, Staatsgefängnis mit Staatsfiguren als Insassen. Aber auch dort herrscht die Verarschung in Großschrift. Während man den Pharao-Diktator lebenslänglich einsperren will, lässt man seine Schergen, die Blut an den Händen haben, laufen. Das Ganze wird uns dann als Volksrevolution verkauft. In Syrien läuft die vorbereitende Kriegspropaganda, wie im Irak, wie in Ex-Jugoslawien, wie in Afghanistan, auf Hochturen um endlich danach sich um den Iran „zu kümmern“.

Im Irak waren es Fake-Babys im Brutkasten, In Jugoslawien war es Konzentrationslager-Fake und in Afghanistan war es Bin Laden und seine vierzig Räuber. In Syrien sind es falsche Fotos, falsche Berichte die außerhalb von Syrien geschrieben werden und als vor Ort ausgegeben werden. Inzwischen lässt die US-Regierung sogar Satellitenfotos auffahren um die Schafe von dem zu überzeugen womit sie uns überzeugen wollen. Das konnte einst der US-General in der UN anhand von „Zeichnungen“ auch, nämlich den Schafen zu erzählen, Saddam fährt seine Chemielabors auf LKWs durch das Land, damit sie kein Ziel abgeben. Und jetzt werden uns Satellitenfotos gezeigt, von denen wir nicht wissen und es nicht sehen können, mit welchen Softwareprogramm diese „verschönt“ wurden. Was soll’s, die Masse frisst es wie immer.

Wo waren wir stehen geblieben? Ach ja Volksgefängnisse für Staatsdiener.

Herr Präsident, Frau Bundeskanzlerin, meine Damen und Herren von Union, SPD, FDP und Grünen, mit diesem Vertrag beginnen Sie die Gründung einer europäischen Föderation, der Vereinigten Staaten von Europa, und zwar über eine Fiskalunion. Das aber lässt das Grundgesetz so nicht zu, wie man im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen kann … Hier wird nicht nur europäisch in die Haushaltshoheit der Staaten eingegriffen, sondern die Regierungschefs werden auch noch über die Parlamente gestellt, was unser Grundgesetz ebenfalls ausschließt … Kommt es zu der berechneten Neuverschuldung, dann ist ja auch dieser Betrag eine überschüssige Schuld und erhöht die abzubauenden 5 Prozent, sodass es dann um mehr als um 25 Milliarden Euro Schuldenabbau pro Jahr geht. Das alles greift tief in die Budgethoheit des Bundestages ein … Wenn das Grundgesetz aber die Zulässigkeit der Änderung dieser Artikel ausdrücklich zulässt und ein zu ratifizierender Vertrag diese Möglichkeit dann tatsächlich ausschließt, ist der Vertrag grundgesetzwidrig. … Dafür gäbe es nur einen Weg, nämlich den, endlich Art. 146 Grundgesetz zu erfüllen, also das Grundgesetz durch eine durch Volksentscheid angenommene Verfassung zu ersetzen. Dann müssten wir einen neuen Verfassungsentwurf erarbeiten, in den natürlich wichtige Bestandteile des Grundgesetzes übernommen werden müssten, und ihn dem Volk zur Entscheidung vorlegen …

(Gregor Gysi im Bundestag 29.3.12)

http://prekariat-pressedienst.blogspot.it/2012/06/zwischen-2008-bis-2010-haben-die-eu.html

Staat als Unternehmer – wie soll das gehen?

Ich gehe gerade der Frage auf den Grund, wie die Unternehmensstellung “öffentlich-rechtlicher Körperschaften” bzw. “juristischer Personen des öffentlichen Rechts” begründet wird.

Dazu Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Unternehmen

“Legt man einen funktionalen Unternehmensbegriff zugrunde, so sind alle sich wirtschaftlich betätigenden Organisationsformen als Unternehmen anzusehen. Kartellrechtlich liegt ein Unternehmen vor, wenn und soweit es wirtschaftlich tätig ist; danach sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechts Unternehmen. … Im weiteren Sinne gehören alle bundes- und landesunmittelbaren Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die mehrheitlich von einem öffentlich-rechtlichen Träger gehaltenen privatrechtlich organisierten Unternehmen zum Sektor der öffentlichen Unternehmen. … Die GemO schreiben vor, dass in öffentlichen Unternehmen der öffentliche Zweck, das angemessene Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und das Subsidiaritätsprinzip einzuhalten sind. Der Begriff des öffentlichen Unternehmens findet sich in deutschen Gesetzen kaum. … „Rein erwerbswirtschaftlich-fiskalische Unternehmen sind den Gemeinden untersagt“,[5] wenn kein Bezug zu ihren öffentlichen Aufgaben besteht.[6] Mit dem „öffentlichen Zweck“ ist zudem ein Unternehmen nicht vereinbar, dessen ausschließlicher oder vorrangiger Zweck Gewinne sind.[7] Danach müssen öffentliche Unternehmen auch Zwecke der Daseinsvorsorge erfüllen und dürfen nicht vorrangig auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Die Gewinnerzielung muss dem öffentlichen Zweck untergeordnet sein; sie ist ausdrücklich erlaubt, um dem kommunalen Haushalt Einnahmen zuzuführen.

Öffentlich ist ein Unternehmen dann, wenn es für die Allgemeinheit tätig wird, also der Öffentlichkeit dient und einen öffentlichen Zweck verfolgt.

de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Betriebe_und_Verwaltungen:

Öffentliche Unternehmen mit nicht-wirtschaftlicher Organisationsform (Eigenbetriebe[2], Anstalt des öffentlichen Rechts oder Körperschaft des öffentlichen Rechts) oder in privatrechtlicher Form (Kommunalunternehmen) müssen stets einen „öffentlichen Zweck“ verfolgen (§ 107 GemO NRW).

„Das Gemeindewirtschaftsrecht untersagt weithin eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ohne Bezug zu ihren öffentlichen Aufgaben. Rein erwerbswirtschaftlich-fiskalische Unternehmen sind den Gemeinden untersagt“

Sie sind körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig, wenn sie “Betrieb gewerblicher Art” sind:

de.wikipedia.org/wiki/Betrieb_gewerblicher_Art

Betriebe gewerblicher Art (BgA) sind die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Der Begriff umfasst alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.

Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe) und die Zweckbetriebe.

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Unsere Stadtverwaltung z.B. als unterste Ebene der staatlichen Hoheitsausübung ist also wohl jedenfalls ein “öffentliches Unternehmen mit nicht-wirtschaftlicher Organisationsform”. Da sie aber einigermaßen zweifelsfrei “überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient”, kann sie ja kein Betrieb gewerblicher Art und damit nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Wozu also die USt-ID? Der Staat sollte seine Bleistifte und Faxgeräte in der “freien Wirtschaft” kaufen können, ohne dafür an sich selbst Umsatzsteuer zu zahlen, oder? Und beauftragte Unternehmen sollten dem umsatzsteuerfordernden Staat keine Umsatzsteuer berechnen dürfen, oder? Alles andere wäre doch widersinnig.

Außerdem: Allein die Tatsache, daß der angebliche Staat Bundesrepublik Deutschland in Handels- und Unternehmensregistern (z.B. Hoppenstedt) als quasi öffentlich-rechtlicher Konzern geführt wird, ist ja schon vielsagend. Ein Staat samt seiner staatlichen Strukturelemente hat in einer Unternehmensliste absolut nichts zu suchen, höchstens die von ihm zur Haushaltsaufbesserung betriebenen oder mehrheitlich gehaltenen gewerblichen Unternehmen!

Ein gewerbliches Unternehmen hat den Zweck, geldwerte Umsätze und Gewinne zu erzielen. Ein Staat hat den öffentlich-rechtlichen Zweck, für Frieden, Ordnung und Sicherheit der Menschen zu sorgen. Das eine Ziel läßt sich mit dem anderen nicht vereinbaren. Wenn öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Bundeswehr und Friedhöfe zur Umsatzerzielung dienen, sind die Menschen logischerweise Humankapital, das keine eigenen Interessen haben kann, sondern nur Instrument zur Gewinnerzielung ist.

Und auch das ist klar: Sämtliche Entwicklungen in der BRD spätestens seit 1990 sind nur so sinnvoll erklärbar. Die Menschen sind von Geburt an bewirtschaftetes Humankapital eines auf Gewinnerzielung ausgerichteten Konzerns. Unsere Interessen zählen nur, solange sie früher oder später der Gewinnerzielung dienlich sind.

Soweit derzeit mein Stand der Dinge auf dieser Recherchespur.

 

http://freewomanontheland.wordpress.com/2012/05/24/der-staat-als-unternehmer-wie-soll-das-gehen/