Holger Fröhner – durch Leipziger Polizisten verschleppt

weitere Infos:
https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/03/08/dphw-eilmeldung-holger-frohner-von-leipziger-polizei-verschleppt/

Hosenschlitz-Bendit wird von den Höchsten des BRD-Regimes für Perversion und Pädophilie geehrt

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Daniel Cohn-Bendit, der Hosenschlitz-Jude, 1982 im französischen Fernsehen: „Die Sexualität eines Kindes ist etwas phantastisches, wenn ein Kind von fünf Jahren beginnt, sich auszuziehen.“

 

„Die perversen LINKEN ließen möglicherweise sogar ihre Kinder von Daniel Cohn-Bendit schänden,  weil er Jude und dekadent ist. Juden, Dekadenz und Kinderschändungen waren nicht nur damals  das politisch-korrekte Anti-Nazi-Wahrzeichen der kranken Linken, sondern ist es weithin auch heute noch,“ sagte kürzlich ein ehemaliger Ortsvorsitzender der SPD im Stuttgarter Raum.  Anders ist es nicht zu erklären, dass Hosenschlitz-Bendit eine der höchsten BRD-Ehrungen zuteil  wird, die das System zu vergeben hat. Von Merkel wurde die Verleihung des Theodor-Heuss-Preises übrigens vorgeschlagen.

Im April 1982 gab Daniel Cohn-Bendit in der französischen TV-Senderung „Apostrophes“ zum Besten,  wie sexuell aufregend der Umgang mit einem vier bis fünfjährigen Kind ist. Obendrein warb er für  die Vernichtung der Jugend durch Drogensucht. In dieser Sendung sagte Cohn-Bendit unter dem  lachenden Beifall der Lobby-Moderatoren: „Die Sexualität eines Kindes ist etwas phantastisches,  wenn ein Kind von fünf Jahren beginnt, sich auszuziehen. Ich wasche ihnen den Poppo ab, ich kitzle sie.“

Die Franzosen haben Cohn-Bendit dann die Bürgerrechte aberkannt. Macht nichts, denn die BRD ehrt ihn ja  mit dem Theodor Heuss Preis. Kinderschändung durch einen Promi-Juden gilt in der BRD  für viele Dekadente als etwas Heiliges,  so wie die Erzählung vom lieben St. Holokaust, weil viele Juden den Heiligen  Holokaust eben so innig lieben, wie wir von Ruth Klüger erfahren haben: „I love the Holocaust“, sagen sie im Taumel der  Holo-Liebesgefühle. Warum auch nicht, bringt ja was ein.

Cohn-Bendit erhält TheodorHeuss Preis

Stuttgart (dpa/lsw) – Die Theodor Heuss Stiftung ehrt den Grünen-Politiker und Publizisten Daniel  Cohn-Bendit für seine Bereitschaft, «immer wieder auf Veränderungen einzugehen». Der 67 Jahre  alte Europaabgeordnete besteche als Ideengeber, teilte die Stiftung am Mittwoch in Stuttgart mit.  Es gelinge ihm, «stets neue Wege in der Demokratie zu beschreiten». Cohn-Bendit erhält den 48.  Theodor Heuss Preis am 20. April im Stuttgarter Schloss. Die Festrede wird der Präsident des  Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, halten. Zu der Veranstaltung wird auch Bundesjustizministerin  Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erwartet. Die Auszeichnung, nach dem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss benannt, ist nicht dotiert. Sie  wird seit 1965 an Persönlichkeiten verliehen, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft und  die Demokratie einsetzen. Neben dem Hauptpreis vergibt die Stiftung Medaillen, meist an  Nichtregierungsorganisationen. In diesem Jahr würdigt sie die Arbeit von Finance Watch, eine Gruppe,  die die Lobbyarbeit des Finanz- und Bankensektors kritisch unter die Lupe nimmt. Weitere Preisträger  sind die Sprecherin des Chaos Computer Clubs, Constanze Kurz, sowie die Initiative Bürgerhaushalt Berlin-Lichtenberg

Quelle: Welt.de, 24.01.13

Und hier spricht Hosenschlitz-Bendit persönlich:
Daniel Cohn-Bendit: Ich hatte Lust

Ich hatte schon lange Lust gehabt, in einem Kindergarten zu arbeiten. … Mein ständiger Flirt  mit allen Kindern nahm bald erotische Züge an. Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen  Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzumachen. Es ist kaum zu glauben. Meist  war ich ziemlich entwaffnet. Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben,  mich zu streicheln. Ich habe je nach den Umständen unterschiedlich reagiert, aber ihr Wunsch stellte  mich vor Probleme. Ich habe sie gefragt: „Warum spielt ihr nicht untereinander, warum habt ihr mich  ausgewählt und nicht andere Kinder?“ Wenn sie dar- auf bestanden, habe ich sie dennoch gestreichelt. Da hat man mich der „Perversion“ beschuldigt. Unter Bezug auf den Erlass gegen „Extremisten im  Staatsdienst“ gab es eine Anfrage an die Stadtverordnetenversammlung, ob ich von der Stadtverwaltung  bezahlt würde. Ich hatte glücklicherweise einen direkten Vertrag mit der Elternvereinigung, sonst  wäre ich entlassen worden. Die antiautoritäre Bewegung hat in Deutschland am stärksten in der Kindererziehung eingeschlagen. Die  Kommunebewegung war mit der Entstehung der antiautoritären Kinderläden verbunden. Reich und Marx waren  die theoretischen Grund¬pfeiler der Bewegung in Deutschland. Weniger Freud, denn Freud hat die  Sexualität objektiv untersucht, während Reich den Kampf für die Sexualität verkörpert, vor allem für  die Sexualität der Jugendlichen. Eines der Probleme im Kindergarten war, dass die Liberalen die Existenz der Sexualität allenfalls  anerkannten, während wir versucht haben, sie zu entwickeln und uns so zu verhalten, dass es den  Kindern möglich war, ihre Sexualität zu verwirklichen.

EMMA 3/2001 , Auszug aus: Daniel Cohn-Bendit, „Der große Basar“ (Trikont Verlag, 1975)

 

 

http://globalfire.tv/nj/13de/juden/theodor-heuss-preis_fuer_hosenschlitz-bendit.htm

LKW Maut rechtswidrig

Bund drohen Milliardenverluste bei der LKW-Maut. Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hatte Ende Oktober 2012 der Klage eines Fuhrunternehmers gegen die Bundesrepublik Deutschland stattgegeben und die Berechnung der LKW-Maut für unwirksam erklärt.

 

Dem Bund drohen Mautrückzahlungen in Milliardenhöhe. Wie das Handelsblatt (Freitagausgabe) berichtet, liegen dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln rund 6000 Anträge auf Mauterstattung vor. „Zudem sind derzeit 27 Erstattungsklagen rechtsanhängig“, bestätigte das BAG auf Anfrage. Die geltend gemachten Ansprüche belaufen sich „nach überschlägigen Hochrechnungen des BAG auf Basis der eingereichten Klageforderungen auf bis zu 1,75 Milliarden Euro“, bestätigte ein Sprecher des Amtes dem Handelsblatt.
Auslöser für die Rückerstattungswelle ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dies hatte Ende Oktober 2012 der Klage eines Fuhrunternehmers gegen die Bundesrepublik Deutschland stattgegeben und die Berechnung der LKW-Maut für unwirksam erklärt. Der Bund hat zwar Ende Januar Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil eingelegt, allerdings rechnen Experten mit dem Schlimmsten. „Das Urteil ist überdeutlich“, sagte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Anton Hofreiter dem Handelsblatt.
Wird das Urteil endgültig rechtskräftig, dann wirkt sich dies auch auf Musterklagen gegen die Mautberechnung aus, die derzeit beim Verwaltungsgericht Köln anhängig sind. „Die Kammer wird sich an dem Münsteraner Entscheidung orientieren“, sagte ein Gerichtssprecher dem Handelsblatt.
Auch die Schadensersatzklage gegen den Mautbetreiber Toll Collect gerät mit dem Urteil ins Wanken. Wie das Handelsblatt aus Kreisen des Konsortiums um die Anteilseigner Daimler AG und Deutsche Telekom AG erfuhr, argumentieren die Anwälte inzwischen im Schiedsverfahren, dass die Grundlage für die Klage mit dem Münsteraner Urteil entfallen sei. Der Bund verlangt seit mehr als acht Jahren von Toll Collect rund fünf Milliarden Euro plus Zinsen zurück, weil das Mautsystem erst 2005 und nicht wie geplant 2003 starten konnte.

 

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/12335-lkw-maut-rechtswidrig

Staatsanwaltschaft sieht keine Tötungsabsicht

Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf Johnny K. hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier der mutmaßlichen Täter erhoben. Die zwischen 19 und 21 Jahre alten Männer müssen sich allerdings nur wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Eine Anklage wegen Mord oder Totschlags werde es nicht geben, bestätigte die Staatsanwaltschaft, wie die Deutsche Presseagentur berichtet.

Der Fall sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen, als der zwanzigjährige Johnny K. vor einem Lokal am Alexanderplatz von einer sechsköpfigen Gruppe von Türken grundlos niedergeschlagen und getreten wurde. Der junge Mann erlag wenig später seinen schweren Kopfverletzungen. Der mutmaßliche Haupttäter Onur U. und Mittäter Bilal K. halten sich nach wie vor in der Türkei auf. Ersterer hat inzwischen die türkische Staatsbürgerschaft angenommen.

Bis zur Bewußtlosigkeit geschlagen und getreten

„Onur U. ist Türke. Eine Auslieferung nach Deutschland steht damit außer Frage“, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Laut Ermittlungen haben die zwei jetzt Angeklagten Osman A. und Melih Y. auf das Opfer bis zu dessen Bewußtlosigkeit eingeschlagen und getreten. Als ein Begleiter von Johnny K. sich einmischte, wurde dieser von den anderen Angeklagten Hüseyin I. und Memet E. angegriffen. Drei der Angeklagten befinden sich noch in Untersuchungshaft, einer befindet sich schon auf freiem Fuß.

 

 

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M55e8cb8c148.0.html

DPHW – Presseerklärung zum Propagandasender MDR

Holger Fröhner (Pressesprecher DPHW)

Holger Fröhner (Pressesprecher DPHW)

Nachdem gestern (06.03.2013) in der Sendung „Exakt“ des MDR-Fernsehens wieder ein Beitrag über das DPHW gesendet wurde, welchen das DPHW im Vorfeld, z.B. durch ein längeres Interview mit dem Pressesprecher, welches über den Zeitraum von einer Stunde geführt wurde, unterstützte, müssen wir nun abermals feststellen, dass an einer wahrheitsgerechten Berichterstattung über das DPHW und dessen Intentionen kein Interesse besteht. Und da ich persönlich auch als Autor „verschwörungstheoretischer Bücher“, welche angeblich „Kultstatus in der Reichsdeutschen-Szene“ besitzen sollen, bezeichnet wurde, möchte ich an dieser Stelle auch nochmals persönlich dazu Stellung nehmen: Schon in meinem ersten Buch warnte ich vor den „Reichsdeutschen“, da sich hinter den meisten Vereinigungen dieser Natur lediglich Geschäftsmodelle verbergen, die persönlich vom Verkauf Pseudo-Dokumenten profitieren. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Und daher darf ich an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich nicht Pressesprecher des DPHW geworden wäre, wenn das DPHW einer dieser Gruppen nahestehen würde! Doch wovon schreibe ich in meinen Büchern denn tatsächlich? Ich schreibe darüber, wie mit dem „Vertrag von Lissabon“ Demokratieabbau betrieben wurde; wie in Deutschland zur Schaffung einer politischen Kontrolle die Gewaltenteilung aufgeweicht wurde; wie Richter politisch motivierte Willkürurteile gegen Unschuldige fällen; wie Menschen zwangspsychiatrisiert werden, weil sie sich gegen Unrecht wehren; wie sich die Korruption unter deutschen Politikern ausbreitete; wie die Überwachung im Land immer weiter voran schreitet; wie Polizisten im Amt Straftaten begehen und Gewalt gegen Bürger ausüben und nicht zuletzt schreibe ich darüber, welche verwerflichen Handlungen deutsche Soldaten im Ausland begehen. Ja, das alles ist der BRD unbequem. Und daher werde ich immer wieder als „rechts gerichtet“ oder den „Reichsgruppen zugehörig“ bezeichnet, damit möglichst wenige Menschen meine Veröffentlichungen lesen. Doch überlegen sie selbst: Die Themen meiner Veröffentlichungen sprechen eine ganz andere Sprache: Ich sorge mich um unser Land und unser aller Zukunft. Denn wenn wir nicht viel mehr hinsehen, dann wird bald nichts mehr da sein, um das es sich zu kämpfen lohnt! Doch was hat das alles mit dem DPHW zu tun? Ganz einfach: Die Menschen, die das DPHW ins Leben gerufen und aufgebaut haben, haben genau die gleichen Befürchtungen: Sie sorgen sich um die immer weiter um sich greifende Willkür bei amtlichen Maßnahmen, bei denen niemand mehr die Verantwortung übernehmen will und Vorgänge nicht mehr unterschrieben werden! Der Satz „maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist so oft wiederholt wurden, dass es die Menschen mittlerweile für ganz normal halten, dass nichts mehr unterschrieben wird. Aber das Gegenteil ist der Fall: Es gibt gesetzliche Vorschriften, die bestimmen, dass persönliche Unterschriften des Verantwortlichen zwingend erforderlich sind! Doch niemand hält sich daran, was zu gesetzwidrigem Handeln führt. Warum hat der MDR denn diese Thematik in seinem Beitrag nicht aufgegriffen? Ich selbst habe im Interview auf diese Dinge hingewiesen und genau darin liegt ja auch der Grund, warum es Bürgerbewegungen, wie das DPHW, geben MUSS! Da sagt ein Herr Rüdiger Zwickirsch (Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde) im Beitrag:

„Das DPHW brauchen wir nicht. Wir sind als Polizei im Freistaat Sachsen, aber auchin den anderen Bundesländern, durchaus in der Lage, unsere Aufgaben zu erfüllen.“

Das klingt doch wie Hohn, wenn man andere Berichte des MDR in letzter Zeit verfolgt hat, in denen von der Polizei selbst beklagt wurde, dass durch massiven Stellenabbau nachts in vielen Regionen die Sicherheit nicht mehr garantiert werden kann, weil keine Einsatzkräfte vor Ort sind und Hilfe im Notfall mindestens eine Stunde Fahrzeit entfernt ist. Und vielleicht erklärt dieser Herr den Bewohnern der Kleinstadt Großkorbetha dann auch, warum sie nach einer nächtlichen Einbruchserie von bisher 20 Einbrüchen nun Angst haben und sich in einer Bürgerwehr organisieren müssen, wie die MZ berichtete!

Nein, an den tatsächlichen Intentionen des DPHW hat das MDR kein Interesse. An einer spektakulären Geschichte aber schon. Vielleicht denkt man beim MDR aber auch einmal an die Menschen, denen die Entwicklung im Land schon aufgefallen ist und die deshalb die Informationsveranstaltungen des DPHW besuchen, die Idee der Selbsthilfe und Kontrolle gut finden, sich organisieren und dann durch solche Beiträge bestenfalls als Spinner abgetan werden – wenn nicht sogar bald noch als Kriminelle. Haben Menschen, die sich in unserem Land auf der Basis des Grundgesetzes für Recht und Ordnung engagieren, so etwas verdient?!

Vielleicht kam aber in dem Beitrag auch zum Ausdruck, worum es hier wirklich geht:

So sagte Herr Roland Höhne vom „Gerichtsvollzieherverband Sachsen-Anhalt“:

„Mit Sicherheit ist das Problem nicht gelöst.“

Es ist also ein Problem, wenn Menschen hinschauen, sich engagieren und bei Rechtsverletzungen einschreiten, weil dann eben nicht einfach rechtswidrig weiter gehandelt werden kann?!

Und jetzt versteht vielleicht auch jeder den Unterschied zu den „Reichsgruppen“, die man seit mittlerweile mehr als 28 Jahren frei im Land agieren lässt, während man gegen das DPHW nach nur wenigen Monaten massiv vorgeht: Während die einen sagen, dass keine Gesetze mehr gelten, verlangen die anderen deren strikte Einhaltung. Was davon ist denn wohl für den Rechtsstaat gefährlicher?!

Denken Sie mal darüber nach!

H. Fröhner

Pressesprecher des DPHW

pressesprecher@dphw.de

DPHW – Presseerklärung zum gestrigen Großeinsatz der Polizei

Nun ist es also so weit: Nachdem in den letzten Monaten eine beispiellose Propaganda die Mitglieder des DPHW als „rechtsradikal“, „gewaltbereit“ und „den Reichsbürgen zugehörig“ diffamiert hat, wurden nun Wohnungen durchsucht, Computer und Handys beschlagnahmt und Vernehmungen durchgeführt. Und das alles unter dem Deckmantel „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Nun dürfte auch jedem klar sein, warum man das DPHW bisher immer in die „rechte Ecke“ geschoben hat; nämlich genau deshalb, um das jetzige Vorgehen rechtfertigen zu können!

Doch was genau ist dran an solch schweren Vorwürfen? Das Strafgesetzbuch legt in § 129 fest, was genau die Voraussetzungen der Bildung einer kriminellen Vereinigung sind: nämlich der Vorsatz, Straftaten begehen zu wollen. Und nun kann doch wirklich niemand glauben, dass die Mitglieder des DPHW sich zusammen gefunden haben, um genau das zu tun. Da ehemalige Polizisten, Mitglieder der Polizeigewerkschaft, Unternehmer und rechtschaffende Menschen aus allen Bevölkerungsschichten Mitglieder des DPHW sind, ist dieser Vorwurf geradezu absurd. Sollte eine unbefangene Untersuchung seitens der Staatsanwaltschaft stattfinden, dann wird sich genau das auch herausstellen. Die Aussagen von Innenminister Markus Ulbig (CDU) zeigen aber deutlich, dass es hier einen politischen Auftrag gibt, unliebsame Bürger, die auf die Einhaltung von Recht und Gesetz bestehen, aus dem Verkehr zu ziehen und andere davon abzuhalten! Denn wir sagen es nochmal ganz klar: Das DPHW steht dafür, dass die Gesetze im Land eingehalten werden, dass Gerichtsvollzieher nur mit rechtsgültigen und unterschriebenen Vollstreckungsaufträgen und Titeln Zwangsmaßnahmen durchführen dürfen, dass nur mit vom Richter unterschriebenen Durchsuchungsbeschlüssen Privatgrundstücke betreten werden dürfen und dass letztlich zu prüfen ist, ob jemand die Verantwortung für solche Maßnahmen übernimmt!

Bei sämtlichen Einsätzen des DPHW wurden Rechtsverletzungen festgestellt, da eben diese wichtigen Unterschriften fehlten! Was sagt das nun über das Rechtssystem in der BRD aus, was über das DPHW? Kann es nicht vielleicht sein, dass man hier nun einfach die Tatsachen vertauscht und diejenigen, die auf Rechtsverletzungen hinweisen kriminalisiert um dann in gewohnter Manier so weiter verfahren zu können?!

Das DPHW und seine Mitglieder haben sich jedenfalls nichts vorzuwerfen, da sie sich nicht auf ominöse „Reichsgesetze“ berufen, wie ihnen immer vorgeworfen wird, sondern nur auf das derzeitig gültige Recht innerhalb BGB, StGB, ZPO und StPO. Daher rufen wir unsere Mitbürger nun auf, die Augen aufzumachen und hinzusehen, was in diesem Land gerade passiert! Es geht auch um IHRE Rechte, die morgen vielleicht auch nichts mehr zählen!

Unterstützen sie unsere Gemeinschaft und engagieren sie sich für das RECHT, damit dieses in unserem Land nicht völlig untergeht. Schließen möchte ich in diesem Zusammenhang mit den Worten Pastor Niemöllers, die mahnend dazu aufrufen, hinzusehen:

„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie die Juden holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestierte.“

H. Fröhner

Pressesprecher des DPHW

pressesprecher@dphw.de

Entscheidungen zum §315 ZPO (zur Rechtswirksamkeit erst durch Unterschriften)

315 Unterschrift der Richter

(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.

(2) Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.

(3) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Verkündung oder der Zustellung nach § 310 Abs. 3 zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. Werden die Prozessakten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

 

BGH, 16.10.2006 – II ZR 101/05

BAG, 03.03.2010 – 4 AZB 23/09

BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164/03

BVerwG, 09.07.2008 – 6 PB 17.08

BGH, 01.03.2010 – II ZR 213/08

BGH, 27.01.2006 – V ZR 243/04

BGH, 09.07.2009 – IX ZR 197/08

BAG, 24.06.2009 – 7 ABN 12/09

BAG, 22.08.2007 – 4 AZN 1225/06

BGH, 06.02.2004 – V ZR 249/03

BFH, 08.05.2003 – IV R 63/99

BGH, 08.02.2001 – III ZR 45/00

BGH, 15.09.2010 – IV ZR 187/07

BGH, 26.05.2010 – XII ZB 205/08

BGH, 25.05.2010 – VI ZR 205/09

BVerfG, 10.08.2009 – 1 BvL 15/09

BGH, 08.04.2008 – XI ZR 377/06

BGH, 31.05.2007 – X ZR 172/04 – Zerfallszeitmessgerät

BGH, 23.11.2006 – I ZR 276/03 – Abmahnaktion

BGH, 14.01.2005 – V ZR 99/04

BGH, 28.09.2004 – VI ZR 362/03

BAG, 26.09.2001 – 10 AZR 166/01

BGH, 10.01.2001 – XII ZB 187/00

BAG, 28.12.1999 – 9 AZN 739/99

BSG, 28.04.1999 – B 6 KA 79/97

 

BGH, 03.12.1998 – I ZB 14/98 – DILZE