EU bringt Wasser-Petition trotz einer Million Unterschriften zu Fall

Basisdemokratie funktioniert in der EU nicht. Das Begehren gegen die Wasserprivatisierung „Right 2 Water“ erreichte zwar die geforderte Million an Unterstützern. Doch diese kamen nur aus fünf EU-Staaten. Daher scheiterte die Petition.

Die Europäische Bürgerinitiative wurde durch den Lissabon-Vertrag aus dem Jahr 2009 ins Leben gerufen. Auf der Webseite der EU-Kommission heißt es: „Die Europäische Bürgerinitiative macht es möglich, dass sich eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger unmittelbar an der Entwicklung von Strategien der EU beteiligen.“ Doch die Bürgerbeteiligung ist sinnlos.

Selbst wenn nämlich einen Intiative mit Massenzuspruch rechnen kann – die Mühe ist vergebens, weil die EU die Petitionen so angelegt hat, dass sie praktisch niemals zum Erfolg führen können.

Die Initiative „Right 2 Water“ hat längst die geforderte 1 Million an Unterschriften gesammelt  und sich sogar vorgenommen, 2 Millionen Unterschriften zu erreichen. Sie läuft Sturm gegen die Wasser-Privatisierung in Europa, die allerdings bereits in vollem Gange ist (mehr hier). „Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware“, so die Initiative.

Auf der Internetseite der Initiative heißt es, man wolle die EU-Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auffordern, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung durchsetzt. Es solle eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschafts als „existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen“ erreicht werden. Die Wasserwirtschaft müsse „von der Liberalisierungsagenda“ ausgeschlossen werden, heißt es weiter.

Der Zuspruch war gewaltig, weil das Thema ganz offenkundig viele Bürger bewegt.

Doch mit einer Million Unterschriften kann man in Brüssel nichts erreichen.

Denn auch das Bürgerbegehren „Right 2 Water“ scheiterte an den grotesken Brüsseler Bürokratie-Hürden. Der Trick, mit dem die Ablehnung begründet wurde: Die Unterschriften kamen nur aus fünf EU-Mitgliedsstaaten, sieben wären notwendig gewesen.

Die Hürden für eine EU-Bürgerinitiative sind so angelegt, dass man praktisch keine Aussicht auf Erfolg hat (mehr hier).

Und so ist auch die Bilanz der mit großem Pathos angekündigten Aktion ernüchternd: Von den knapp 30 vorgeschlagenen Bürgerinitiativen haben sich nur 14 erfolgreich angemeldet.

Die EU-Verantwortlichen räumten die Niederlage Programms der Europäischen Bürgerinitiativen ein (siehe Video unten). Die Mitgliedsstaaten müssten nun dafür sorgen, dass das Programm bekannter werde. Den EU-Bürgern müsse klargemacht werden, dass sie in Brüssel das Sagen hätten. Viel sei hier noch zu tun.

Gerald Häfner von den Grünen erinnert daran, dass 2013 das Jahr des europäischen Bürgers ist (mehr hier). Er fordert, dass EU-Rat, Parlament und Kommission das Programm der Bürgerbeteiligung bekannt machen und die Bürger zum Mitmachen aufrufen sollten. Die Botschaft an die Bürger laute: „Macht uns Vorschläge für eine bessere EU und eine bessere europäische Politik und wir werden euren Vorschlägen folgen“, sagte Häfner.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/04/13/buerokratie-trick-eu-bringt-wasser-petition-trotz-1-million-unterschriften-zu-fall/

 

 

Nationalspieler nach Hitlergruß lebenslang gesperrt

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Giorgos Katidis bejubelt seinen Treffer mit dem Hitlergruß. Er sagt, dass er die Bedeutung der Geste nicht gekannt habe

 

 

Die internationale Karriere von Giorgos Katidis ist beendet: Weil der Grieche von AEK Athen den Hitlergruß zeigte, wird er lebenslang gesperrt. Sein Klub wird ihn suspendieren, sagt Trainer Lienen.

 

http://www.welt.de/..-nach-Hitlergruss-lebenslang-gesperrt.html        
http://www.welt.de/..Spieler-kuendigt-nach-Hitlergruss-seinen-Vertrag.html

Das Märchen von der gültigen Abgabenordnung (AO)

(RFD, FD, Alexander Berg, 09.12.2012) Vermehrt tritt die Aussage auf, dass die Abgabenordnung von 1977 ungültig sein soll. Damit habe ich mich beschäftigt und mir sind einige Dinge aufgefallen, welche dies bestätigen.

  1. Der Abgabenordnung fehlt der räumliche Geltungsbereich. Zwar wird von einem Anwendungsbereich gesprochen, was aber mit Geltungsbereich nichts zu tun hat.
  2. Im § 415 AO finde ich bei „Inkrafttreten“ keinen Hinweis, wann sie in Kraft getreten sein soll.

An dieser Stelle muss man sich mit der Frage beschäftigen, wenn sie jemals in Kraft getreten wäre, dann müsste etwas bis dato Geltendes gleichzeitig außer Kraft gesetzt worden sein. Da bis Mitte der 70er Jahre, konkret bis zum 01.01.1977 die Reichabgabenordnung noch angewandt wurde, muss man sich nur einmal mit dem Einführungsgesetz der Abgabenordnung 1977 beschäftigen.

Bei Wikipedia fand ich dazu den ersten Hinweis zur Reichsabgabenordnung (RAO) http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsabgabenordnung (auf der rechten Seite) Artikel 96 des EGAO setzt die alte Reichsabgabenordnung zum 01.01.1977 außer Kraft. Dies galt es nun zu überprüfen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aoeg_1977/gesamt.pdf. Bei eingehender Prüfung musste ich jedoch feststellen, dass es keinen Artikel 96 gibt und die Reichabgabenordnung aus dem Deutschen Reich zwangsläufig angewandt werden muss.

Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz haben bei Prüfung keinen klar definierten, räumlichen Geltungsbereich. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches 1990 durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig gemacht wurde, steht ebenfalls nichts von einer Steuerpflicht.

Das Einkommensteuergesetz ist in der Ausfertigung von 1934, also ein Gesetz der Nationalsozialisten. Es gab nie ein neues Gesetz, sondern stets nur Gesetzesänderungen.

Es ist noch zu erwähnen, dass die Finanzämter und Ministerien Unternehmen sind, woraus sich die Frage ergibt, welcher Vertrag besteht, der zu einer Forderung in Form einer Steuerzahlungspflicht führt, verbunden mit der Frage: Wonach orientieren sich die Zahlungshöhen, da des Öfteren auch von „Schätzungen“ gesprochen wird.

Auf die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Zahlen dann zustande kommen, bleibt unbeantwortet.

Zudem musste ich feststellen, dass Steuerzahlungen auf dem Schenkungsgesetz basieren, wenn man sich mit den AGBs der „Elster-Software“ beschäftigt.

Es stellt sich die Frage, ob man überhaupt Steuern zahlen sollte, in Anbetracht, dass damit Kriege finanziert werden, um Menschen zu töten, was ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann.

Abschließend bleibt die Frage: Wenn wir ca. 600 Mrd. Euro an Steuereinnahmen haben, warum wird von einer Neuverschuldung von ca. 300 Mrd. Euro gesprochen?

 

http://sommers-sonntag.de/?p=663

Finanzamt: An die Finanzamtsvorsteherin – Ihre Bescheide vom 30.08.2012

An die Finanzamtsvorsteherin

Ihre Bescheide vom 30.08.2012

für XXXXX XXXXX, Steuer-Nr. 1234567890

Sehr geehrte XXXXX XXXXX,

ich nehme Bezug auf die o.g. Bescheide, die an der Zustelladresse für die staatliche Person mit der o.g. Steuernummer eingegangen sind. … Ich teile Ihnen Folgendes mit:

1.      Die Bundesrepublik Deutschland mit allen ihren Behörden hat seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den ESM-Vertrag am 12.09.2012, spätestens aber seit heute mit Unterzeichnung des ESM-Vertrags durch Bundespräsident Gauck jegliche behauptete Legitimation verloren, die Rechte des im Grundgesetz definierten „Deutschen Volkes“ in irgendeiner Weise zu vertreten. Seit diesem Tag geht die Staatsgewalt hierzulande nicht einmal mehr nominell vom Volk aus, sondern vom ESM-Gouverneursrat. Budgethoheit ist wesentlichster Bestandteil von Souveränität.

2.      Seit neuestem kooperiert die Bundesrepublik Deutschland außerdem auf EU-Ebene bei dem Plan, zusätzlich zum ESM nationale Steuereinnahmen direkt in ein „gemeinsames Budget“ der EU-Mitgliedsstaaten zu überführen.

3.      Seit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2012 steht zudem fest, daß es seit 1956 keine verfassungsmäßigen Bundestagswahlen und damit keinen einzigen legitimen Bundestag und damit keine einzige legitimierte Bundesregierung und damit keine verfassungsmäßige Gesetzgebung mehr gegeben hat. Der gesamte juristische Rahmen ist verschoben, alle seitdem erlassenen Gesetze sind ungültig, da verfassungswidrig – was vom Staat und seinen Behörden einschließlich abhängiger Gerichtsbarkeit geflissentlich ignoriert wird.

4.      Laut bundesdeutschem Recht ist öffentliches Recht zwingendes Recht. Verfassungswidriges öffentliches Recht ist Unrecht. Unrecht kann schon vom Wortsinn her nicht zwingendes Recht sein, schon gar nicht in einem „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“.

5.      Die Oberfinanzdirektion Hannover nannte in einem internen Schreiben vom 12.10.2007 an die Finanzamtsvorsteher mit empfohlenen Mustertexten den Steuerstreik ein legitimes Mittel der Deutschen beim Widerstandsrecht gemäß § 20 GG, sah allerdings zum damaligen Zeitpunkt keine Sachlage, die einen solchen Widerstand rechtfertigen würde. Das Schreiben betraf die Verfahrensweise beim Schriftverkehr mit sogenannten „Reichsbürgern“, ich bin sicher, es ist Ihnen bekannt.

6.      Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, daß von einem permanent und uneinsichtig verfassungswidrig handelnden Staat, der seine willkürliche Rechtsgestaltung per juristischem Dogma für zwingend erklärt und in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über staatsbedienstete Richter grundsätzlich in eigener Sache Gericht hält, eine Zustimmung zum Vorliegen von legitimem Widerstandsrecht seiner Bürger gegen sein Handeln vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.

7.      Ich erkläre hiermit, daß ich der Bundesrepublik Deutschland endgültig und in jeder Hinsicht jedes Vertrauen entziehe, das ich jemals in ihre Rechtmäßigkeit und Redlichkeit gegenüber dem grundgesetzlichen Deutschen Volk gehabt habe.

8.      Ich entziehe der Bundesrepublik Deutschland und ihren Behörden jede womöglich noch vermutete Vollmacht, mich in irgendeiner Weise und wem auch immer gegenüber in meiner grundgesetzlichen Person oder sonst wie zu vertreten, zu verwalten oder zu regieren.

9.      Damit entfällt endgültig jeder womöglich vermutete Anspruch der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Behörden auf Teilhabe an den Ergebnissen meiner Arbeitskraft oder an meinem Eigentum oder auf sonstige Verwendung meiner Lebenszeit zu ihren Gunsten. Mit anderen Worten: Ich mache für die staatliche Person mit der Steuernummer 1234567890 das grundgesetzliche Widerstandsrecht gemäß GG §20 geltend. Wer wie die Bundesrepublik Deutschland untreu handelt, verspielt jeden etwaigen Anspruch auf Loyalität des Treugebenden.

10.  Sie erhalten Ihre Bescheide vom 30.08.2012 anbei zurück. Ich fordere Sie auf, diese Bescheide ausdrücklich zurückzunehmen und mir schriftlich zu bestätigen, daß Sie keine Ansprüche mehr gegen mich geltend machen noch geltend machen werden. Ein Einverständnisvorbehalt seitens der untreu handelnden Bundesrepublik Deutschland ist nach Lage der Dinge ausgeschlossen.

Ich kann nur hoffen, daß Sie ein denkender Mensch mit funktionierendem Gewissen und kein programmierter Verwaltungsroboter sind, der Anweisungen von Vorgesetzten unerschütterlich ausführt bis zum bitteren Ende. Ich an Ihrer Stelle wäre es mir schuldig, nicht länger Vollstreckerin von derart eklatantem Unrecht zu sein.

Mit aufrichtigen Grüßen

XXXXX XXXXX in propria persona

http://freewomanontheland.wordpress.com/2012/09/27/schreiben-an-die-finanzamtsvorsteherin/

Schutz vor Behördenkriminalität

Wir werden sehr oft gefragt, wie man sich vor der Behördenkriminalität in unserem Land schützen kann.
Dazu muß man sich darüber im Klaren sein, daß wir in keinem Staat leben, wo staatliche Ämter im Auftrag und zum Schutz der Bürger handeln. Die Herstellung der Staatlichkeit anzustreben sollte also grundlegend für unser Denken und Handeln sein.
Wir leben in einem Land, wo alles nach Firmen- und Vertragsrecht „abgearbeitet“ wird. Dazu bedarf es keiner Gesetze, sondern wie in allen Firmen nur Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Und je nach dem, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so drin steht, handelt die Firma absolut legitim, wenn diese bei einem Vergehen gegen Sie vorgeht.
Aus diesem Grund ist es auch absolut kontraproduktiv, wenn Sie den Behörden seitenweise die rechtlichen Grundlagen zusenden, nach denen dort verstoßen wird. Es bedarf dieser Gesetze nicht!!!
Die arbeiten analog ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Also reine Zeit- und Energieverschwendung, wenn Sie wieder mal ein solches Schreiben aufsetzen.
Daß dies funktioniert, setzt natürlich voraus, daß Sie einen Vertrag mit dem jeweils auszuhandelnden Thema mit der Behörde (Firma) abgeschlossen haben.
In diesem Vertrag muß der jeweilige Sachverhalt vermerkt sein, um den es sich bei der entsprechenden Forderung handelt. Dieser Vertrag muß die Unterschrift des Vertragsgebers (Sachbearbeiter der Behörde/Firma) und IHRE Unterschrift enthalten. Erst unter diesen Voraussetzungen kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Behörde nach Firmenrecht zustande. Fehlt eine oder mehrere Unterschriften und das Vertragswerk mit dem jeweiligen Sachverhalt, ist es kein abgeschlossener Vertrag. Es sei denn, in den Allgemeinen Geschäftbedingungen oder in dem Vertragsangebot steht, daß das Vertragswerk auch ohne einer Unterschrift des Sachbearbeiters der Firma gültig ist. Dann bedarf es nur IHRER Unterschrift, daß das Vertragswerk akzeptiert wird. Leisten Sie diese Unterschrift, dann müssen Sie mit den Folgen des Vertrages leben und die kriminellen Handlungen zur Einforderung der Vertragsbedingungen in Kauf nehmen.
Vertragsnehmer sind Sie bereits, wenn Sie Personal der Firma sind. Sie haben also bereits mit Beginn Ihres Eintritt´s in die Firma die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ihrer Unterschrift akzeptiert. Wenn also in den AGB´s drin steht, daß man bei einem Verfehlen der Anweisungen schon gegen Sie vorgehen kann, weil Sie sich als Personal an die AGB´s zu halten haben, dann ist auch das vollkommen legitim. Genau wie in jeder anderen Firma haben Sie damit die „Arbeitsanweisungen“ Ihrer „Vorgesetzten“ einzuhalten.
Wer das nicht will, muß ja mit dieser Firma keinen „Arbeitsvertrag“ eingehen. Wurde der Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet und Sie sind Personal der Firma, können Sie sich nur durch eine Kündigung und Ausscheiden aus dieser Firma von den herrschenden AGB´s befreien.
Was heißt das für Sie als BRD-Bürger?
1.) Die BRD ist die Firma, bei der Sie tun und lassen müssen, was in den AGB´s drin steht.
2.) Sie haben mit Eintritt in die Firma einen Personalausweis erhalten, mit dem Sie sich bei jeder Legitimation mittels des Personalausweises zur Einhaltung der AGB´s verpflichten. Deshalb werden Sie auch regelrecht dazu gezwungen, sich mit dem Personalausweis zu legitimieren.
3.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um sich an einem Wohnsitz anzumelden, dann greifen auch hier die AGB´s, wenn man bei einem Vergehen gegen die AGB´s eine Zwangsräumung gegen Sie veranlasst.
4.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um Arbeitslosengeld oder Hartz IV zu beantragen, müssen Sie auch die Sanktionen hinnehmen, wenn Sie nicht das tun und lassen, was in den AGB´s steht.
5.) Wenn Sie den Personalausweis vorzeigen, um ein Bankkonto zu eröffnen, dann müssen Sie mit einer Kontopfändung oder Kontoschließung rechnen, wenn Sie entgegen der AGB´s handeln.
Wie Sie feststellen werden, ist alles, was die BRD gegen Sie veranlasst, vollkommen legitim. Aber eben nur, wenn Sie Personal der BRD sind. Das zu ändern ist also das Erste, was Sie tun müssen, um unbehelligt zu leben.
Da der Personalausweis Eigentum der „Firma“ BRD ist, muß er zum Zwecke einer Vertragsauflösung unbedingt an die Firma zurückgegeben werden. Es nützt also nichts, wenn Sie den Personalausweis auslaufen lassen und keinen neuen Perso beantragen. Ihr Vertrag mit der Firma verlängert sich automatisch weiter, wenn er nicht von Ihnen gekündigt wird. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dient nur dem generieren von neuen Geldern für die Firma, denn entgegen aller anderen Arbeitsverhältnisse erhalten Sie bei der Firma BRD kein Gehalt. Sie zahlen als Personal der Firma BRD das Gehalt, was die Firma für sich braucht. Und in den AGB´s dieser Firma ist eine Kostenschraube nach oben ausschließlich inbegriffen. Es hat also keinen Sinn, sich gegen Kostenforderungen zu wehren, solange man noch Personal ist.
Des Weiteren müssen Sie die Kündigung mit der Firma mittels einer Personenstandserklärung zur natürlichen Person durch Geburt, Ihrer Firma BRD und deren Subunternehmen mitteilen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.natuerlicheperson.de.
Nur durch Ihre Kündigung in Form der Abgabe des Personalausweises und Abgabe einer Personenstandserklärung haben Sie die automatisch mit Vertragsbeginn anerkannte Staatsangehörigkeit „deutsch“ gekündigt. Erst damit haben Sie das BRD-Joch abgelegt. Es nützt also nichts, wenn Sie gegen die Behördenkriminalität vorgehen, solange Sie noch den Personalausweis haben und die BRD Ihr „Vorgesetzter“ ist. Die Firma wird immer den „längeren Arm“ haben, solange Sie noch im Besitz des Personalausweises sind und noch keine Personenstandserklärung gemacht haben.
Wenn Sie nun nach Rückgabe des Personalausweises und erteilter Personenstandserklärung ein freier Mensch sind, können Sie jegliche „Vertragsangebote“ der BRD-Behörden mit folgendem Musterschreiben und einer Kopie des Behördenschreibens abblocken.
Verbot zur Belästigung durch Ihre Behörde
Ihre Behörde belästigt mich durch Benutzung meines durch Geburt als natürliche Person innehabenden Familiennamens und Vornamens
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Familienname                                                                               Vorname
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Postadresse
Ihre Behörde arbeitet nach Firmen- und Vertragsrecht. Ich bin nicht im Besitz eines mit Ihnen
abgeschlossenen Vertrages.
Soweit Sie diesen Vertrag mit meiner und Ihrer Unterschrift vorweisen können, bitte ich Sie um
Zusendung des Vertrages.
Sofern Sie dazu nicht in der Lage sind, verbiete ich Ihnen die Gebrauchnahme meines Familiennamens und Vornamens in Form einer fiktiven juristischen Person durch Ihre und mit Ihnen verbundene Firmen und Behörden.
Ihr Unternehmen arbeitet im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland.
Ich bin kein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Sie mir diesen Vertrag zur Annahme der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können, bitte ich um Zusendung des Vertrages. Eine Kopie der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland ist diesem Nachweis beizufügen.
Kann dieser Nachweis von Ihnen nicht erbracht werden, verbiete ich Ihnen hiermit jegliche Belästigung meiner Person als Staatsangehörigen eines anderen Staates.
Mit entsprechendem Respekt
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Familienname, Vorname
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Datum

Warum sind Verwaltungsakte nichtig?

Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat verliehen.

Nur bei Vorliegen dieser staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht gegen den Bürger angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zwingend zitiert sein. (Siehe BVerfGE 55, 100 bzw. 1BvR 668/04)

Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.

Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.

Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen intense bestritten.

Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Erkennt die Masse der Bevölkerung, in welchem Ausmaß jeder Einwohner unseres Landes seit 1945 abgezockt wurde, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle mit Strafschadensforderungen beginnt.

Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz dieses Sachverhaltes deutlich machen.

Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.

Sie möchten mehr über die illegale Firma Bundesrepublik Deutschland GmbH wissen? Dann klicken Sie hier, um die Klage von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka zu lesen

 

http://dem-deutschen-volke.blogspot.it/2012/05/warum-sind-verwaltungsakte-nichtig.html