Papi, warum muss ich eigentlich in den Sexualkundeunterricht ?

topelement„Papi, warum haben wir in der Schule eigentlich Sexualkundeunterricht?“

„Damit der Staat Einfluss auf einen der wichtigsten Lebensbereiche erhält,
mein Sohn. Er will Dein späteres Verhalten und Deine Ansichten prägen und
das nicht alleine der Familie und Dir selbst überlassen.“

„Und wenn ich da einfach nicht hingehe?“

„Dann muss ich ein Bußgeld bezahlen!“

„Und wenn Du nicht bezahlst?“

„Dann muss ich ins Gefängnis. Im Namen des Volkes!“

„Will denn das Volk, dass Du dann ins Gefängnis gehst?“

„Ich denke eher nicht. Aber das ist nur so eine Floskel.“

„Aber die Ayse fehlt immer im Sexualkundeunterricht
und ihr Vater ist nicht im Gefängnis!“

„Tja, weißt Du, das nennt man direkte Demokratie.

Und die ist uns Deutschen verboten.“

Schöne neue Gender-Welt

COLOMBIA-GAY PRIDE-PARADEEs war verdächtig still geworden rund um den Bildungsplan zur Akzeptanz sexueller
Vielfalt in Baden-Württemberg. Jetzt ist klar, warum : Man sattelt noch einen drauf.

Der neue Bildungsplan war gestern, ein ganzes Bundesland
soll jetzt sexuell vielfältig auf Spur gebracht werden.

Baden-Württemberg macht sich hinter verschlossenen Türen gerade auf, ein Vorreiter
in Sachen sexueller Vielfalt zu werden. Petitionen und bis heute fortdauernde
Demonstrationen von Bürgern zeigen eindrucksvoll: Die Stimmung im beschaulichen
Ländle ist alles andere als affin gegenüber der sogenannten LSBTTIQ-Lobby
(Schwul-Lesbisch-Bisexuell-Transsexuell-Transgender-Intersexuell-Queer).

So sah sich die Landesregierung im vergangenen Jahr sogar dazu gezwungen, den
Bildungsplan zur Überarbeitung zurückzuziehen. Jetzt wird allerdings klar, warum
man so lange Zeit nichts mehr hörte aus Stuttgart: Nein, nicht nur die Schulen,
und damit eine ganze Schülergeneration sollen zukünftig auf die Akzeptanz sexueller
Vielfalt eingeschworen werden – jetzt geht’s dem gesamten Bundesland an den Kragen.

Verwaltungen sollen auf gendergerechte Sprache umstellen, Diversity-Beauftragte eingestellt,
Broschüren überarbeitet, Schulbücher neu gestaltet, Kindergartenmaterial zu Schwul-lesbisch-
intersexuell-transgender-transsexuell-queer-Geschlechtlichkeit erstellt werden.

Lehrer, Polizisten, Kindergarten-Erzieherinnen, Pflegekräfte, Elternbeiräte,
Schüler-Vertreter, Ärzte, Vereine, Verwaltung – alle sollen mit geeigneten
Maßnahmen oder bereits in der Aus- und Weiterbildung ihr geschlechtssensibles
Denken schulen, um es an ihre Schützlinge, Mitarbeiter und Patienten weiterzureichen.

Damit die Gehirnwäsche reibungslos funktioniert und nicht etwa durch „falsche“ oder gar
diskriminierende Medienberichterstattung torpediert wird, enthalten die Pläne sowohl
den Vorschlag, die Medienlandschaft in Bild und Schrift zu beobachten, als auch Vorfälle
von Homophobie und Transphobie an Schulen zu melden.

Fast kommt kurz der Verdacht auf, die Landesregierung habe sich zur Unterstützung
ein paar arbeitslose Stasi-Althasen eingekauft, um methodisch vorzubereiten, wie
man erfolgreich ein Denunzianten-Netz über ein Land spannt, um Abweichler, die
nicht systemkonform in den regenbogenfarbenen Sonnenuntergang mitmarschieren,
frühzeitig zu isolieren.

Flankiert wird das Ganze von dem Prinzip „Sichtbarkeit“. Unter Einsatz der Landesregierung
soll die Themenvielfalt von Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Transgender, Intersexuellen
und Queer-Geschlechtlichen in allen Lebensbereichen bis hin zu Seniorengruppen gewährleistet
werden und dem Bürger von der Wiege bis zur Bahre eine neue Geschlechterrealität vorgaukelt.

Eine neue Realität, die nicht mehr gefangen ist in der bösen „Zwangsheteronormativität“,
die selbstredend ebenfalls im zitierten Aktionsplan erwähnt ist.

Schließlich sind wir doch alle Opfer einer stereotypen, heterosexuell kultivierten
Rollenwahnvorstellung, die auch noch der letzten schwäbischen Hausfrau vorgaukeln,
ihre Ehe und ihre statistischen 1,38 Kinder seien irgendwie normal.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : The European

Jobcenter: 5,3 Milliarden Euro nur für Verwaltung

Neuer Rekord: Verwaltungskosten der Jobcenter steigen in schwindelerregende Höhe

„Mehr Verwaltung, aber weniger Arbeitsvermittlung“ – so könnte das Motto des vergangenen Jahres der 410 Jobcenter gelautet haben. 5,3 Milliarden Euro fielen 2013 als „Verwaltungskosten“ an. Das ergab eine Auswertung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). Da der Bundeshaushalt aber nur 4,050 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ veranschlagt hatte, wurden kurzerhand 445 Millionen Euro umgeschichtet. Geld – das ursprünglich in die Arbeitsvermittlung fließen sollte.
Verwaltungskosten sind doppelt so hoch wie Leistung zur Eingliederung Die deutschen Jobcenter haben im vergangenen Jahr einen bedenklichen Rekord aufgestellt: Die Höhe der Verwaltungskosten erreichte 2013 eine schwindelerregende Höhe. Satte 5,3 Milliarden Euro flossen dem BIAJ zufolge allein die Verwaltung. 445 Millionen Euro wurden dafür aus dem Haushaltstitel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ – darunter fallen auch „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ – in den Haushaltstitel „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (nur der Bundesanteil) umgeschichtet.
Angaben des BIAJ zufolge wurden statt der im Bundeshaushalt vorgesehenen 4,050 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) rund 4,495 Milliarden Euro ausgegeben. Zusammen mit dem kommunalen Finanzierungsanteils (15,2 Prozent) in Höhe von etwa 0,8 Milliarden Euro ergeben sich den Bremer Experten zufolge rechnerisch rund 5,3 Milliarden Euro Verwaltungskosten. „Noch nie zuvor wurde vom Bund und den Kommunen so viel für diesen Zweck („Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) ausgegeben wie im neunten ‚Hartz IV-Jahr'“, sagte Paul M. Schröder vom BIAJ gegenüber der „Leipziger Internetzeitung“. „Eine differenzierte, öffentlich zugängliche differenzierte Darstellung der Entwicklung dieser Ausgaben (dieses sogenannten Teilbudgets des „Gesamtbudgets“ im Sinne des § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II) fehlt bisher.“
Mittlerweile wird mehr als doppelt so viel Geld für die Verwaltung der Jobcenter als für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ aufgewendet. Letztere liegen bei gerade einmal 2,5 Milliarden Euro.

Erster Landkreis unter Zwangsverwaltung

Die Thüringer Landesverwaltung entmachtet den Landrat von Unstrut-Hainich-Kreis. Ab Februar übernimmt ein Landes-Beamter alle finanziellen Aufgaben. Grund dafür ist eine jahrelange „prekäre Haushaltslage“.

Der Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen wird ab Februar zwangsverwaltet. Der Landrat wird entmachtet. (Foto: dpa)

Der Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen wird ab Februar zwangsverwaltet. Der Landrat wird entmachtet. (Foto: dpa)

Ab 3. Februar übernimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt die Geschäfte im Unstrut-Hainich-Kreis. Der Landkreis befinde sich seit Jahren in einer prekären Haushaltslage.

„Die Zahlungsunfähigkeit konnte nur noch mit Überbrückungshilfen des Landes abgewendet werden. Wesentliche Ursache dieser Situation ist neben der übermäßigen Verschuldung eine fehlerhafte Haushaltsplanung mit gravierenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen”, so ein Sprecher des Amtes zur Ostthüringer Zeitung.

Landrat Harald Zanker (SPD) will alle rechtlichen Schritte unternehmen, um diese „Farce zu unterbinden“. Ein Verwalter bringe nichts, schließlich bräuchte der viel Zeit zum Einlesen, so Zanker.

Die Bürgermeister des Landkreises hatten zuvor einstimmig dafür plädiert, einen außenstehenden Experten einzusetzen.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/17/erster-landkreis-unter-zwangsverwaltung/

Ein interessanter Test in Amerika

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Der Haushaltsstreit in den Staaten ist wieder einmal hochgekocht.
Das passiert so regelmäßig, wie der Tag des Murmeltiers in die Medien kommt.
800.000 amerikanische Beamte von 2 Millionen wurden nach Hause geschickt.

Das ist ein großartiger Test.

Jetzt kann man sehen, ob diese 800.000 Beamten wirklich benötigt werden, oder nicht.

Also prinzipiell:

Es gibt legitime Betätigungsfelder für Beamte, insbesondere die Sicherheit und
die Rechtspflege. Aber die Frage ist, ob mehr Beamte wirklich mehr Sicherheit
und Recht bedeuten. Wenn man sich beispielsweise Griechenland ansieht, kommen
da nicht nur Zweifel auf. Griechenland zeigt deutlich und alarmierend, daß
mehr Beamte hohe Unsicherheit und schreiendes Unrecht bedeuten.

Zudem wird die Gesellschaft brutal ausgebeutet und der Staat
verkommt zu einem Selbstbedienungsladen für kriminelle Parteigangs.

Vor hundert Jahren wurden viele Dinge auf kommunaler Ebene ehrenamtlich
erledigt,für die man heute Staatsangestellte braucht, weil diese Aufgaben
der Zentralstaat oder ein Bundesland an sich gezogen haben.

Dabei funktionierte früher vieles billiger und effizienter.

Es gab weniger Mischverantwortung zwischen verschiedenen politischen Ebenen.
Es gab damit mehr Verantwortung, die zuzuordnen war. Der Bürger und der
Wählerkonnten früher erkennen, wer Schuld an Mißständen war.

Wenn heute etwas schiefgeht, versteckt sich eine politische Ebene hinter der anderen,
und tatsächlich haben ja alle in den Sachverhalten rumgefuscht. Ein schönes Beispiel
war die Loveparade 2010 in Duisburg, wo hinterher der Ball der Verantwortung hin-
und hergespielt wurde. War nun die Stadt Schuld, oder der Veranstalter oder die
Landespolizei oder das Regierungspräsidium? Nie wirst du es erfahren.

Hoffen wir, daß die amerikanischen Beamten möglichst lange zu Hause bleiben
können um sich ihren Familien und Grundstücken zu widmen. Je länger das dauert,
umso besser können wir erkennen, daß ein viel zu großes bürokratisches Rad gedreht wird.

Wer merkt schon, wenn ein Genderforscher oder ein Klimasimulant oder
ein Kulturwissenschaftler im Büro fehlt? Viele Beamte weben an des
Kaisers neuen Kleidern und niemand vermißt ihren Fleiß.

Quelle : prabelsblog.de

Juristenverband: die BRD ist eine Betrügerrepublik

Der Sinn von Märchen war und ist ein erzieherischer. Als die Tugend des Vorlesens noch was galt, konnten die Botschaften dieser Märchen auch bei den Erwachsenen nicht in Vergessenheit geraten.

Im Zeitalter von Reizüberflutung, Handy, I-Pad, Fernseher und Videospiele und einer im Würgegriff gehaltenen Presse ist dies leider anders.

Eines dieser Märchen, das einer kontinuierlichen Erinnerung wert ist, ist:

“Des Kaisers neue Kleider” von Hans Christian Andersen.

Zwei begnadete Betrüger nutzten die Eitelkeit des Kaisers und seine Manie für schöne Kleider in raffinierter Weise aus. Sie behaupteten, die schönsten und kostbarsten Stoffe weben zu können und daraus einzigartige wertvollste Kleider schneidern zu können. Wer dies nicht zu erkennen vermag, ist für sein Amt unfähig oder schlicht zu dumm. Dem Kaiser gefiel der Gedanke, er erteilte den Auftrag und leistete eine hohe Anzahlung. Die Betrüger gaben vor angestrengt an den Stoffen zu weben. Das ganze Volk war daraufhin in angespannter Erwartung, diese Kleider zu sehen und zu erfahren wie dumm ihr Nachbar ist.

Durch die eingepflanzte Angst wollte sodann niemand als unfähig oder dumm dastehen. Dies verhinderte eine wahrheitsgetreue Übermittlung der eigenen Wahrnehmung, dass diese Betrüger gar keine Stoffe auf ihren Webstühlen hatten. So versagten alle Kontrollen. Diese Angst entwickelte sich eigendynamisch in einen kollektiven Selbstbetrug, die auch vor dem Kaiser nicht haltmachte. Er leistete weitere hohe Zahlungen. Die Betrüger gaben vor, die Kleider für den Auftritt des Kaisers in der Öffentlichkeit zu schneidern und halfen ihm gar, diese imaginären Kleider anzulegen. Das Volk huldigte dann auch der Pracht dieser Kleider, auf daß keiner von ihnen als dumm dastehe.

“Aber er hat ja gar nichts an!” sagte endlich ein kleines Kind. “Hört die Stimme der Unschuld!” sagte der Vater; und der eine zischelte dem andern zu, was das Kind gesagt hatte. “Aber er hat ja gar nichts an!” rief zuletzt das ganze Volk.

Wenn Ihr nicht werdet wie die Kinder, sprach schon Jesus. Wohl an!

Inhalt und die Aussage dieses Märchens ist eins zu eins auf die politische, wirtschaftliche und rechtliche Situation in der Bundesrepublik von Deutschland übertragbar.

Die Betrüger sagen, die BRD sei der Deutsche Staat, sie bleiben aber jede tragfähige Begründung für diese Behauptung schuldig und wer dies bestreitet, gilt als Nazi. Dabei ist sie aber doch nur die Verwaltung der alliierten Besatzungsmächte (Art 133 GG). Wer die Wahrheit sagen will, wird zur Einschüchterung als braun, ewiggestriger Psychopath oder Nazi stigmatisiert und diskriminiert und bis zur Zwangspsychatrisierung wegen seiner besseren Argumente mundtot gemacht. Unter uns Juristen und anderen Laien bricht angstvolle Panik aus bei dem Begriff Deutsches Reich. Und dies ist von Anbeginn auch so beabsichtigt gewesen.

Es sind die gleichen Betrüger, die sagen, die Bundesländer wären Staaten und sind dagegen doch nur alliierte Wirtschaftsverwaltungseinheiten, die sich Staat nennen dürfen. Es sind die gleichen Betrüger, die vorgeben die Interessen des Volkes zu vertreten, den ESM als alternativlos bezeichnen und dabei selbst nach BRD-Recht einen Putsch unternehmen.

Wir haben alliierte Institutionen und ihre Marionetten als Betrüger, die sich als Staat und Regierungen ausgeben ohne nach dem Völkerrecht irgendwelche Hoheitsrechte innezuhaben. Davon umfaßt ist die gesamte Politikerkaste der derzeitigen Bundesrepublik von Deutschland und der Bundesländer. Unsere aus Unwissenheit und Täuschung generierte Wahlbeteiligung mißbrauchen diese Betrüger zur Vorgauckelung einer hoheitlichen Legitimation, eines Mandats des Volkes und immer wenigere glauben dies. Konrad Adenauer:

“Wir haben kein Mandat des Volkes, wir sind die Vertreter der Alliierten”.

Wir haben einen gesamten Justizbetrieb, der zu feige ist, den Menschen die Wahrheit zu sagen und ihnen wirkliches Recht angedeihen zu lassen. Aus der persönlichen Feigheit heraus und einem alles überlagernden Egostreben werden stattdessen wider besseren Wissens den Menschen in diesem Land die grundlegendsten Menschenrechte vorenthalten.

Wir sind die Menschen in diesem Land, die durch diese Lügen derart traumatisiert und paralysiert wurden, dass wir Angst davor haben, den Betrug zu benennen und unsere Selbstbestimmung einzufordern.

Wir werden daher als die zur Pflicht Berufenen und unserer Berufsehre schuldig hier die Rolle des Kindes übernehmen und unter Vorlage von einschlägigen Quellenmaterial endlich die ganze Wahrheit sagen:

Die Bundesrepublik von Deutschland ist das Besatzungsrecht.

Immer mehr Leute im diesem Land erkennen das.

In Deutschland müssen endlich wieder die grundlegenden Fragen gestellt werden.

 

http://www.brd-schwindel.org/juristenverband-die-brd-ist-eine-betruegerrepublik/

Lügen der Präambel des Grundgesetzes

Das Nachfolgende ist die persönliche Meinung und Sicht der Dinge des Autors. Diese Meinungswiedergabe geschieht daher unter ausdrücklichen Hinweis auf § 193 StGB, Art. 5 „GG“, sowie Art. 10 EMRK.

Wenn etwas aufhört, muß es doch irgendwann auch einmal angefangen haben!

Haben wir denn in diesem Land in dem wir leben, welches sich als “Staat” betrachtet, sich als “Bundesrepublik Deutschland” bezeichnet und von sich behauptet ein “Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung” zu sein, denn jemals eine echte, eine wirkliche “Demokratie” gehabt? Ich denke nicht!

Hatte sich die “DDR” nicht auch als “demokratisch”, als “Demokratische Republik” bezeichnet? War die “DDR” denn jemals “demokratisch”? Denken Sie bitte einmal kritisch darüber nach, ob in der “Politik” (auch in sogenannten “Demokratien”) wirklich immer alles “demokratisch” zugeht, wenn es denn so behauptet wird? Ist es nicht überwiegend so, daß die “Politiker” gegen des Volkes Willen entscheiden, also nicht demokratisch?

Betrachten wir hierzu doch einmal das als Rechtsordnung für die “BRD“ geltende “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” (“GG”). Uns hat man doch durch die Schule und den offensichtlich gleichgeschalteten Medien ständig beigebracht, daß die Gründung der “BRD” und die Schaffung des “GG” vom Deutschen Volk ausgegangen, also nach “demokratischen” Grundsätzen vollzogen worden sei. Und diese Lügen haben wir doch geglaubt und Viele, viel zu Viele glauben dieses leider immer noch! Tatsächlich waren dieses aber rein militärische Akte und hatten mit Demokratie nicht das Allergeringste zu tun. Übrigens,

die „BRD“ ist nicht Rechtsnachfolger des weiterhin als Völkerrechtssubjekt existenten Staates DEUTSCHES REICH!

Bis zum heutigen Tage gibt es keinen völkerrechtlich gültigen Vertrag oder Akt der dieses bestätigt, keine völkerrechtlich gültige Entscheidung einer völkerrechtlich dazu autorisierten Institution, die die Auflösung oder den Untergang des Staates DEUTSCHES REICH rechtswirksam bewirkt hat!

Daher gibt es weltweit auch kein festes Datum, an dem der Staat DEUTSCHES REICH aufgehört haben soll zu existieren! Der Fortbestand und damit auch die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH ist völkerrechtlich und auch mit diversen Urteilen des „Bundesverfassungsgerichts“, u.a. 2 BvL 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83, festgestellt worden!

Mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973 (zum Grundlagenvertrag zwischen der „Bundesrep. Dtl.“ und der „DDR“) stellte der 2. Senat des „BVerfG“ unter dem Az.: 2 BvF 1/73 als Orientierungssatz – expressis verbis – fest:

„Es wird daran festgehalten …, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. …. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches….. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art. 23 a.F.).“

Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden, daß auf dem Territorium des Staates DEUTSCHES REICH (DR) durch die Alliierten „fremde Staatsgewalt“ ausgeübt wird! (Daß das noch heute so ist, findet seine Bestätigung in den Art. 79, 120, 125 und auch 139 „GG“! Ist das souverän?)

Der Art. 133 „GG“ mit der Überschrift: „Rechtsnachfolge der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ lautet:

„Der Bund (also die „BRD“) tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Danach übernimmt der „Bund“ also nicht die Verwaltung des DR! Das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ sind die drei auf dem Territorium des DR belegenen westlichen Besatzungszonen. Deren Verwaltung wurde mit der Schaffung des von den westlichen Besatzungsmächten angeordneten und oktroyierten „GG“, dem von diesen völkerrechtswidrig errichteten besatzungsrechtlichen Selbstverwaltungskonstrukt, von diesen bezeichnet als „Bundesrepublik Deutschland“, übertragen!

Auch hieraus ist eindeutig und zweifelsfrei ersichtlich, die „BRD“ ist nicht Rechtsnachfolger des DR und somit auch nicht das DR!

Die „BRD“ kann auch deswegen nicht identisch mit dem DR sein, weil dieses ein souveräner Staat war und in den Grenzen vom 31.12.1937 (Art. 116 I „GG“) besteht. Trifft das auch auf die „BRD“ zu, die keine eigene Verfassung hat, sondern lediglich das von den westlichen Besatzungsmächten oktroyierte Grundgesetz?

Haben Sie gewußt, daß nach Aufhebung/Wegfall des räumlichen Geltungsbereiches des “GG” (Art. 23 a.F.) und dessen Präambel am 17.07.1990, öffentlich verkündet mit dem BGBl. II, S. 885, 890, vom 23.9.1990, die Präambel des “GG” neu formuliert eingefügt worden ist (BGBl. I S. 2086, vom 21.12.1992). Diese Präambel enthält nur drei Sätze, beinhalten aber m.E. sieben Lügen!

Was ist aber von einem „Staat“, der sich als “Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung” bezeichnet zu halten, der sich m.E. offenbar nicht scheut “sein Volk” derart schamlos zu täuschen und zu belügen?

Und noch etwas Interessantes aus dem „Grundgesetz“, der Rechtsordnung für die „BRD“, ohne Geltungsbereich. In dessen Art. 25, am Ende des 2. Satzes steht:

„…. für die Bewohner des Bundesgebietes.“!

Danach gibt es hier also keine „Bürger“, sondern lediglich „Bewohner“! Die Bezeichnung „Bundesbürger“ dürfte demnach falsch sein.

Lesen Sie zu diesem Thema bitte die nachfolgende Darstellung möglichst objektiv und vor allem sehr kritisch. Sollte hierin nach Ihrer Meinung irgendetwas nicht richtig oder gar falsch dargestellt sein, korrigieren Sie mich bitte. Für jeden entsprechenden Hinweis bin ich dankbar, denn ich maße mir nicht an fehlerfrei zu sein.

Und nun “Die sieben Lügen in der Präambel des “Grundgesetzes”:

Die sieben Lügen in der Präambel des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“!

Die Rechtsordnung der „BRD“, das „Grundgesetz“, beginnt m.E. mit 7 Unwahrheiten (Lügen)! Wenn man bei objektiver Würdigung und strenger Beachtung der wahren Begebenheiten die aus nur drei Sätzen bestehende Präambel des „GG“ genau und vor allem kritisch durchliest, wird man zwangsläufig feststellen können, daß das als Rechtsordnung für die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ (dem sich so bezeichnenden „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“) geltende „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, in diesen drei Sätzen allein sieben Unwahrheiten enthält. Unwahrheiten sind Lügen!

Diese drei Sätze lauten auszugsweise: 1 „Im Bewußtsein seiner Verantwortung …. hat sich das Deutsche Volk (Lüge 1) kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt (Lüge 2) dieses Grundgesetz gegeben. 2 Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg …. haben in freier Selbstbestimmung (Lüge 3) die Einheit (Lüge 4) und Freiheit Deutschlands vollendet (Lüge 5). 3 Damit gilt (Lüge 6) dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk (Lüge 7).“

1. Lüge und Beweis zu der m.E. unwahren Behauptung: „…. hat sich das Deutsche Volk …. dieses Grundgesetz gegeben.“.

Das „GG“ ist zwar von deutschen, von den 3 westl. Besatzungsmächten zu diesem Zweck ausgesuchten und bestimmten „Parlamentariern“ (also nicht vom Deutschen Volk!) formuliert und geschrieben worden, aber nach deren strengen Anweisungen („Frankfurter Dokumente“, 01.07.1948) und mußte daher mehrfach geändert, anders formuliert werden. Erst nach dem es von diesen Besatzern insgesamt ausdrücklich genehmigt worden war, durfte es verkündet werden. Das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit hatte mit der Schaffung des „GG“ also nicht das Geringste zu tun! (Was hat das also mit Freiheit und Demokratie zu tun?)

So ist das „GG“ im Mai 1949 dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den 3 westl. Besatzungsmächten kraft ihrer Waffengewalt aufgezwungen worden und war damit ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, gegen den Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung!

Das Ganze war also ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie absolut nichts zu tun. Im Übrigen galt bzw. gilt dieses „GG“ nur für den Teil des Deutschen Volkes, welches 1949 im Bereich der 3 westl. Besatzungszonen lebte und heute in dem der OMF*-„BRD“ lebt, nicht aber für das gesamte Deutsche Volk innerhalb des Territoriums des DEUTSCHEN REICHS (DR), also auch für den Teil des Deutschen Volkes östlich der Oder-Neiße.*(OMF= Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, Prof. Dr. Carlo Schmidt, 08.09.1948).

Das Deutsche Volk, zum dem untrennbar auch die damals und heute noch in den reichsdeutschen Ostprovinzen lebenden deutschen Reichsbürger gehören, ist niemals zum „GG“ befragt worden, war daran in keiner Weise beteiligt und hatte bis heute niemals auch nur die geringste Mitwirkungs- oder Entscheidungsmöglichkeit daran! Daher heißt es ja auch: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht: der!

Die Verwendung der Präposition „für“ dürfte auch als eindeutiges Indiz dafür zu werten sein, daß dieses „GG“ von einer über dem Deutschen Volk stehenden höheren Gewalt angeordnet worden und somit ein Oktroy ist.

Fazit: Also hat sich das Deutsche Volk dieses „Grundgesetz“ nicht gegeben, sondern es wurde ihm im Gegenteil gegen seinen Willen von den 3 westl. Besatzungsmächten oktroyiert! Diese Behauptung in der Präambel des „GG“ dürfte daher als Lüge Nr. 1 zu werten sein!

2. Lüge und Beweis zu der m.E. unwahren Behauptung: „…. kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt ….“.

Als Beweis für die nicht mehr vorhandene Freiheit und der daraus ableitbaren „verfassungsgebenden Gewalt“, von der die sogenannten „Befreier“ das Deutsche Volk 1945 völkerrechtswidrig u.a. befreit haben, wurde ihm 1948/49 zu der von den 3 westl. Besatzungsmächten befohlenen Erarbeitung einer Rechtsordnung für die westl. Besatzungszonen, eine „verfassungsgebende Gewalt“ eben nicht zugestanden, also verwehrt und hat diese bis heute im Jahre 2010 (65 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und Einstellung der Kampfhandlungen) immer noch nicht wieder zurückerhalten!

Daß das Deutsche Volk, entgegen der Behauptung im „GG“, auch heute im Jahre 2012 noch immer nicht über eine in einem „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ übliche „verfassungsgebende Gewalt“ verfügt, kann man eindeutig auch daran erkennen, daß es dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, bis heute verwehrt worden ist, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, wie sich dieses auch aus Art. 146 „GG“ ergibt.

Hieran sind maßgeblich die „BRD-Politker“ beteiligt, die somit unmöglich „Vertreter des Volkes“ sein können, als welche diese sich oft und gerne, aber m.E. wahrheitswidrig ausgeben. Wie vorstehend ausgeführt, ist die Rechtsordnung der OMF-„BRD“, das „GG“, den in den westlichen Besatzungszonen lebenden Reichsbürgern, kraft der Waffengewalt der westl. Besatzungsmächte, völkerrechtswidrig aufgezwungen worden, hatte also mit Freiheit und Demokratie nicht das Geringste zu tun!

Insofern dürfte auch die in den letzten Jahren von den „BRD-Politkern“ vermehrt vorgetragene Behauptung, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung“ der „reine Hohn“ und so wenig wahr sein, wie wenn man sagen würde, der Atlantik sähe aus wie Apfelsaft und schmecke auch so.

Auch wenn man dieses immer wieder wiederholen würde, so bliebe es dennoch die Unwahrheit, eine Lüge. Freiheit und Demokratie hatten mit der völkerrechtswidrigen Errichtung der OMF-„BRD“ durch die westl. Besatzungsmächte – dem Besatzungskonstrukt – wie auch mit dem auf deren Anordnung und nach deren strengen Vorgaben geschaffenen „GG“, absolut nicht das Geringste zu tun und standen außen vor.

Im Übrigen ist das „GG“ auch keine Verfassung, wie es von „BRD-Politikern“ einschließlich des „Bundespräsidenten“ immer wieder wahrheitswidrig, offenbar vorsätzlich irreführend behauptet wird, sondern lediglich ein mit demokratischem Anschein verbrämtes grundsätzliches Militärgesetz, ein Besatzungsstatut der 3 westl. Besatzungsmächte in Ausführung des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907, der da lautet:

„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wieder herzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

Dieses ergibt sich aus dem „GG“ selbst und findet noch zusätzlich seine Bestätigung in dessen Art. 146. Wenn es denn eine Verfassung wäre, hätte es nicht dieses Artikels 146 bedurft in dem es explizite heißt:

„Dieses Grundgesetz …. verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Diese sich hieraus ergebende Aufforderung, diese freie Entscheidung ist dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungsmächten, aber auch von den „BRD-Politkern“ bis heute leider verweigert worden. Kann man eine derart geführte Staatsform, in der das Volk nicht über seine Verfassung entscheiden darf, als demokratisch bezeichnen?

Denken Sie darüber bitte einmal in Ruhe gründlich nach!

Da also dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungsmächten und offenbar auch von den diesen offenbar hörigen bzw. weisungsgebundenen „BRD-Politkern“ verwehrt worden ist und offensichtlich immer noch verwehrt wird, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, kann es in der OMF-„BRD“ auch keine „verfassungsgebende Gewalt“ geben!

Auch die diesbezüglichen Behauptungen der „BRD-Politiker“, das „GG“ sei inzwischen (seit der tatsächlich nicht stattgefundenen Wiedervereinigung) in einen Verfassungsrang erhoben worden (wann, von wem, durch welchen Akt?), ist eindeutig unwahr, also gelogen, denn es gibt hierzu keinen entsprechenden Akt und auch kein genaues Datum, wann dieses denn geschehen sein soll (sh. oben Allegorie mit Atlantik + Apfelsaft).

Darüber hinaus ist in einer echten, in einer wirklichen Demokratie eine Verfassung stets die freie Entscheidung eines freien und souveränen Volkes! Wie vorstehend dargestellt, trifft dieses aber eindeutig und zweifelsfrei keinesfalls auf das „GG für die BRD“ zu, denn das Deutsche Volk ist bis heute dazu nicht gefragt worden und konnte daher bis heute hierüber auch nicht frei entscheiden! Dieses ist bisher von den westl. Besatzungsmächten und deren weisungsgebundenen „BRD-Politikern“ verhindert worden.

Daher verfügt das Deutsche Volk, seit es im Mai 1945 von den „Befreiern“ völkerrechtswidrig u.a. seiner Freiheit beraubt wurde und damit auch seiner Souveränität – mangels der nicht mehr vorhandenen Souveränität – bis zum heutigen Tage auch nicht über die im Satz 1 der Präambel des „GG“ wahrheitswidrig behauptete „verfassungsgebende Gewalt“!

Kraft einer Gewalt ist das „GG“ der OMF-„BRD“ zwar gegeben (oktroyiert) worden. Diese Gewalt war aber – entgegen der wahrheitswidrig und irreführend, Demokratie vortäuschenden behaupteten „verfassungsgebenden Gewalt“ – eindeutig nur die von den westl. Besatzungstruppen ausgehende „Waffengewalt“, denn eine „verfassungsgebende Gewalt“ geht – zumindest in einer echten Demokratie – stets von einem freien und souveränen Volke, dem Souverän, aus!

Wie kann man da also ehrlichen Gewissens behaupten:

„…. hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“?

Fazit: Somit dürfte also zweifelsfrei feststehen, daß diese Angabe im „GG“, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt, nicht der Wahrheit entspricht und Lüge Nr. 2 sein!

3. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. in freier Selbstbestimmung ….“.

Dieser zweite Satz der Präambel des „GG“ enthält m.E. nun sogar schon drei Lügen und dürfte daher mit dieser – nach meiner Auffassung wahrheitswidrigen Behauptung – eine äußerst dreiste Volksverdummung darstellen! Wie kann man da also behaupten, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung“?

Entspricht das Ganze nicht eher einer Diktatur, wenn derartige von der „Obrigkeit“ verfaßte Sätze mit den darin enthaltenen Unwahrheiten, das Volk diese Unwahrheiten als wahr, als Tatsache hinzunehmen hat?

Die Deutschen, also das gesamte Deutsche Volk selbst, der oft zitierte Souverän, kein Einziger von ihnen ist je gefragt worden und konnte daher auch nicht in freier Selbstbestimmung entscheiden, obwohl es nach Art. 29 Abs. 2 „GG“ sogar eines Volksentscheides bedurfte! Dieser Artikel besagt:

„Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.“

Hat Ende 1990 – bei der Neugliederung des Bundesgebietes – ein solcher Volksentscheid stattgefunden???

Darf man dieses Unterlassen als einen grundgesetzwidrigen, eklatanten Verstoß seitens der damaligen „Bundesregierung“ gegen diese doch eindeutige Bestimmung des „GG“ bezeichnen? War das nicht reine Willkür?

Ein Plebiszit ist den Deutschen also versagt worden. Oder können Sie sich daran erinnern, daß SIE gefragt worden sind oder sich an einem Volksentscheid beteiligen durften, als es Ende 1990 um die „Neugliederung des Bundesgebietes“ ging? Entschieden haben ganz alleine die an der damaligen Regierung beteiligten, abhängigen „BRD-Politiker“, aber ohne das Deutsche Volk zu fragen. Einige der damaligen „Politiker“, die heute teilweise mit an der derzeitigen Regierung beteiligt sind, waren strikt gegen eine Wiedervereinigung.

Die entschiedensten Gegner der im Herbst 1990 zwar möglichen, aber tatsächlich leider nicht zustande gekommenen Wiedervereinigung Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, waren Oskar Lafontaine und Dr. jur. Wolfgang Schäuble!

Kein einziger der Deutschen in den Ländern …. hat daher irgendetwas in freier Selbstbestimmung entschieden oder gar vollendet, weil diese es nicht konnten oder durften, es Ihnen verwehrt worden war!

Fazit: Damit dürfte auch hier zweifelsfrei feststehen, daß diese Behauptung „in freier Selbstbestimmung“ nicht der Wahrheit entspricht, also gelogen und damit Lüge Nr. 3 sein dürfte!

4. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. Einheit ….“.

Per 03.10.1990 erfolgte lediglich ein Zusammenschluß der 3 westl. Besatzungszonen mit der sowjet. Besatzungszone, also nur von West- und Mitteldeutschland, allerdings ohne jegliche rechtlichen Grundlagen, da diese den beiden besatzungsrechtlichen Verwaltungsstrukturen, genannt „BRD” und „DDR“, von deren jeweiligen obersten Instanzen (USA + SU) bereits mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, entzogen worden waren. Mit dem Zusammenschluß oder der Vereinigung der „BRD“ und der „DDR“ war aber keinesfalls die „Einheit“ Deutschlands, des Staates DEUTSCHES REICH vollendet worden, es ist noch immer ein geteiltes Land! Deutschland ist das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12.1937 und nicht die OMF-„BRD“ (Art. 116 „GG“)!

Mit ihrer „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Deklaration“) vom 05.06.1945 wurde das DEUTSCHE REICH von den 4 Hauptsiegermächten (USA, SU, GB + China) stets als ein „Deutschland als Ganzes“ betrachtet und behandelt und in verschiedenen Proklamationen und Verträgen auch offiziell so bezeichnet. Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das DEUTSCHE REICH in den Grenzen vom 31.12.1937.

Das Staatsgebiet des weiterhin existierenden Völkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH war also gemäß den Bestimmungen und Entscheidungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937 beschränkt, also auch einschließlich der zum REICH gehörenden Ostprovinzen Pommern, Preußen und Schlesien. Somit gehören auch die östlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen reichsdeutschen Ostprovinzen zu Deutschland, zum DEUTSCHEN REICH, auch wenn diese inzwischen zu einem kleineren Teil von zunächst der Sowjetunion und jetzt Rußland und zum größeren Teil von Polen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind.

Dieses geschah auch entgegen den damaligen Entscheidungen der vier Hauptsiegermächte nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, wonach diese östlich der Oder-Neiße gelegenen reichsdeutschen Länder nur bis zum Abschluß eines Friedensvertrages unter sowjetische und polnische Verwaltung gestellt und danach an das DR zurückgegeben werden sollten.

Auch das „Bundesverfassungsgericht“ („BVerfG“) hat in mehreren Urteilen, u.a. 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973, festgestellt und entschieden:

„…. Das Deutsche Reich existiert installation ….“.

Damit dürfte zweifelsfrei feststehen, zu Deutschland, dem weiterhin existenten Völkerrechtssubjekt DEUTSCHES REICH gehören weiterhin auch die reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße-Linie (ca. 1/3 des Reichsgebietes!) mit den dort noch immer lebenden Millionen deutscher Reichsbürger, auch wenn diese Provinzen inzwischen völkerrechtswidrig von Polen und Rußland annektiert worden sind.

Die „Einheit“ Deutschlands, also des DEUTSCHEN REICHS, ist demnach am 03. Okt. 1990 keinesfalls vollendet worden, wie es die geänderte Präambel des „GG“ wahrheitswidrig besagt und von den „BRD-Politkern“ den sogenannten „Bundesbürgern“ – die es de jure gar nicht gibt (sh. Art. 25 „GG“)! – seitdem wissentlich und vorsätzlich falsch vorgegaukelt wird.

Die im Herbst 1990 tatsächlich möglich gewesene vollständige Wiedervereinigung mit den besetzten und völkerrechtswidrig vom DEUTSCHEN REICH abgetrennten Ostprovinzen (Zustimmung der SU durch Gorbatschow soll vorgelegen haben), ist im Gegenteil von eben diesen „BRD-Politikern“ sogar intense verhindert worden.

Ganz entschiedene Gegner der 1990 möglichen Wiedervereinigung waren die „BRD-Politiker“ Lafontaine und Schäuble!

Genscher soll damals sozusagen fast „auf den Knien gelegen“ und gefleht haben, man möge doch bitte nur einer Vereinigung mit der „DDR“ zustimmen, nicht aber mit den Gebieten östlich der Oder-Neiße. (Und diese Politiker wollen „Vertreter des Volkes“ sein und dessen Interessen wahrnehmen, wie es auch deren Amtseid nach Art 56. „GG“ fordert??? Pfui Deibel!)

Und nun noch etwas, eine Merkwürdigkeit, zu der sogenannten „Wiedervereinigung“ und dem rechtlichen Hintergrund.

Wiedervereinigen kann sich doch nur etwas, was zuvor auch eine Einheit war. Die sowjetische Besatzungszone in Mitteldeutschland, seit Oktober 1949 als „DDR“ bezeichnet und die drei westl. Besatzungszonen in Westdeutschland, seit Mai 1949 als „BRD“ bezeichnet (Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, Art. 133 „GG“), waren vor dem aber keine Einheit, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des DEUTSCHEN REICHS.

Das, was am 03. Okt. 1990 zwischen der OMF-„BRD“ und der „DDR“ durchgeführt worden ist, war also im wahrsten Sinne des Wortes keine Wiedervereinigung, sondern bestenfalls eine Vereinigung.

Eine Wiedervereinigung war es auch deshalb nicht, weil die zum REICH gehörenden Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße, in denen immer noch Millionen reichsdeutscher Bürger leben, wegen des entschiedenen Widerstandes der „BRD-Politiker“ nicht mit einbezogen worden sind (!).

Das Ganze war also nur ein Beitritt der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 a.F., so wie es auch gesagt bzw. geschrieben worden ist. Es war also lediglich eine Vereinigung zweier staatsähnlicher, völkerrechtswidriger Besatzungsstrukturen, belegen im Territorium des existenten aber besetzten Staates DEUTSCHES REICH, dies allerdings ohne jegliche staatsrechtlichen Grundlagen, weil solche seit dem 18.07.1990 für beide Konstrukte nicht mehr vorhanden waren.

Bezüglich des Art. 23 a.F. „GG“, welcher den Geltungsbereich des „GG“ definierte (sh. Ausgabe vor 1990), ist damals aber etwas Seltsames geschehen, welches der deutschen Öffentlichkeit offensichtlich vorsätzlich und bewußt verschwiegen bzw. vorenthalten worden ist.

Im Sommer 1990 fanden die sogenannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, mit seinen besetzten und abgetrennten Gebieten, wie es auch das „GG“ a.F. u.a. in seiner Präambel gefordert hat.

Deutschland ist aber das DEUTSCHE REICH und nicht die OMF-„BRD“!

Anläßlich dieser Verhandlungen ist am 17.07.1990 in Paris vom obersten Exekutivorgan der „DDR“, der Besatzungsmacht UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außenminister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Außenminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt worden, daß die Staatsangehörigkeit zur „DDR“ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei.

Im Gegenzuge wurde vom obersten Exekutivorgan der OMF-„BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 (a.F.) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei.

Da die OMF-„BRD“ und die „DDR“, seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung im Jahre 1949, niemals souveräne Staaten waren, sondern lediglich besatzungsrechtliche, von ihren jeweiligen Besatzungsmächten abhängige Selbstverwaltungskonstrukte und deswegen nach wie vor der Oberhoheit ihrer Besatzungsmächte und deren sich daraus ergebenden Vorbehaltsrechten unterlagen (Art. 139 „GG“), hatten die Vertreter der USA und UdSSR auch das Recht zu diesen doch weit reichenden Maßnahmen, wie geschehen. Seine Bestätigung findet dieses auch im aktuellen „GG“, Ausgabe 2006, in dessen Art. 79 Abs. 1, Satz 2, in welchem heute noch auf eine bestehende „besatzungsrechtliche Ordnung“ oder Art. 125 Ziffer 1 „GG“, in welchem auf „Besatzungszonen“ verwiesen wird.

Mit der Aufhebung ihrer „Verfassung“ hatten die „DDR“ und mit der Aufhebung des Art. 23 a.F. „GG“ auch die OMF-„BRD“ ab dem 18.07.1990 keine Rechtsgrundlagen mehr! Damit waren beide besatzungsrechtlichen Selbstverwaltungskonstrukte de jure erloschen, seit dem zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert. De facto agierten beide aber weiter, als sei nichts geschehen. Die „DDR“ bis zum 02.10.1990 und die OMF-„BRD“ noch heute. (Ist das nicht Kurios?)

Aus diesen „2 + 4 Verhandlungen“ (Tatsächlich waren es „4 + 2 Verhandlungen“, denn verhandelt und entschieden haben allein die 4 Besatzungsmächte. Die „BRD“ + „DDR“ standen außen vor, waren lediglich Befehlsempfänger.) ist dann u.a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden. In dessen Art. 4, Ziffer 2 heißt es: „Artikel 23 („GG“) wird aufgehoben“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a.F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden.

Das „BVerfG“ hatte mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973, u.a. auch festgestellt:

„…. Sie (die OMF-„BRD“) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ….“

Seit dem 18.07.1990, spätestens aber seit der Veröffentlichung im BGBl. am 23.09.1990, hat das “GG” jedoch keinen räumlichen Geltungsbereich mehr!

Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es daher seitdem auch kein Gebiet mehr, wo das „GG“ Gültigkeit hat oder angewendet werden kann!

Daher gibt es seitdem auch kein Gebiet mehr in welchem die OMF-„BRD“ – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – eine Hoheitsgewalt auszuüben berechtigt ist.

Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art seitdem auch nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat.

Die OMF-„BRD“ ist damit seitdem de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Mißachtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage weiter gehandelt hat und immer noch handelt. Jede weitere staatspolitische Handlung seitens der OMF-„BRD“ dürfte daher seitdem als Ausfluß einer de facto bestehenden Diktatur, aus einer in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zulässigen „normativen Kraft des Faktischen“ zu bewerten sein und mit Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung – wie fälschlich immer wieder behauptet wird – absolut nicht das Geringste zu tun haben!

Zur sogenannten „Wiedervereinigung“ wurde regierungsseitig behauptet, auch von den Medien, die Länder der „DDR“ seien am 03.10.1990 dem Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 beigetreten!

Wie war das aber möglich, wo doch der Art. 23 (a.F.) „GG“ spätestens mit dem 23.09.1990 bereits aufgehoben war, also keine Gültigkeit mehr hatte?

Hinzu kommt noch, daß es am 03.10.1990 noch gar keine Länder der „DDR“ (Thüringen, Sachsen usw.) gab. Diese sollten erst noch durch das „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990, zum 14.10.1990 gebildet werden! Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten? Wie ist das möglich?

Das wäre doch in etwa gleichbedeutend wie wenn ein Verstorbener eine noch nicht Geborene heiraten würde! Ein Volksentscheid, wie es das „GG“ mit seinem Art. 29 Abs. 2 vorschreibt, wurde nicht durchgeführt, dem Deutschen Volk also grundgesetzwidrig vorenthalten!

Deutschland, das ganze Deutschland, umfaßt also das gesamte Territorium des DEUTSCHEN REICHS, einschließlich seiner Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße in den Grenzen vom 31.12.1937 und nicht in den Grenzen der OMF-“BRD“! So lange diese Ostprovinzen dem DEUTSCHEN REICH nicht wieder zurückgegeben worden sind, so lange ist auch die Einheit Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, nicht vollendet!!!

Fazit: Es dürfte damit eindeutig und zweifelsfrei bewiesen sein, die Einheit Deutschlands, also des gesamten Deutschlands (sh. „GG“ a.F.), des DEUTSCHEN REICHS, in den Grenzen vom 31.12.1937, wie es inhabitant und international anerkannt und festgestellt worden ist, ist keinesfalls, also nicht vollendet worden und dürfte damit die Lüge Nr. 4 sein !

5. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. Freiheit ….“.

Als oberste Instanz für die sogenannte und nach wie vor unfreie „Bundesrep. Dtl.“ bestehen noch immer die Militärgesetze (SHAEF-Gesetzgebung) von 1945. Bestätigt wurde dieses durch die zwischen der OMF-„BRD“ und den westl. Besatzungsmächten am 28.07.1990 geschlossenen Vereinbarung (BGBl. 1990 II S.1386 ff) und durch Art. 79 Abs.1, Satz 2 „GG“.

Die OMF-”BRD“ ist also weiterhin lediglich ein von den 3 westl. Besatzungsmächten geschaffenes und von diesen abhängiges Selbstverwaltungskonstrukt, ein Pseudostaat.

Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. II 1990, S. 1274 + S. 1386 ff) wurde dieses noch einmal ausdrücklich hervorgehoben und bestätigt.

Gemäß den sich aus den noch immer geltenden Verträgen und Gesetzen der westl. Besatzungsmächte ergebenden Restriktionen ist die „OMF-BRD“ nicht souverän, sondern ein fremdgebundenes und fremdgesteuertes Staatsgebilde – ein Vasallenwesen – belegen im westlichen Teil des Territoriums des DR. Ebenso gelten immer noch die sogenannten „Feindstaatenklauseln“ der UN-Charta in bezug auf Deutschland, die Art. 53 und 107. Wie kann man da von Freiheit reden?

Als frei und souverän kann ein Staat doch nur dann gelten und sein, wenn er auch eine vom gesamten Staatsvolk frei gewählte Verfassung hat und über seine Belange frei und selbst entscheiden darf! Eine solche Verfassung hat aber die sogenannte „Bundesrep. Dtl.“ bis zum heutigen Tage eindeutig nicht, sondern lediglich das 1949 von den westl. Besatzungsmächten völkerrechtswidrig oktroyierte „GG“, welches aber seit dem 23.09. 1990 keinen Geltungsbereich mehr und damit de jure seitdem nirgendwo mehr staatsrechtliche Gültigkeit hat! Das Ende 1990 (widerrechtlich?) modifizierte „GG“ enthält nirgendwo eine Definition über dessen Geltungsbereich!

In diesem Zusammenhang dürfte auch von Bedeutung sein, daß auch heute noch immer im Art. 125 Ziffer 1 der aktuellen Ausgabe des „GG“ steht:

„…. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt“.

Auch steht seit 1949 noch immer unverändert im Art. 79 Abs. 1, Satz 2 „GG“:

„…. oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben …..“.

Siehe auch Art. 139 „GG“! Danach ist doch ganz eindeutig, Deutschland, das DEUTSCHE REICH, ist noch immer ein besetztes Land! Darf man da mit Fug und Recht in die Präambel des „GG“ schreiben, die Freiheit Deutschlands sei vollendet worden? Doch wohl nicht!

Kann man ein Land, einen Staat, als frei und souverän bezeichnen, in welchem über 60 Jahre nach Einstellung der Kampfhandlungen noch immer „Besatzungszonen“ bestehen, in welchem nach über 60 Jahren noch immer eine zu beachtende „besatzungsrechtliche Ordnung“ gilt, wie es sich aus dem aktuellen „GG“ ergibt ???

Fazit: Somit dürfte also auch hier zweifelsfrei feststehen, die Freiheit Deutschlands – des DEUTSCHEN REICHS – ist eindeutig nicht vollendet worden und dürfte daher als Lüge Nr. 5 festzustellen sein!

6. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. gilt dieses Grundgesetz ….“.

Wie vorstehend dargestellt, hat das „GG“ mit der Aufhebung seines Art. 23 a.F. keinen räumlichen Geltungsbereich mehr und wurde damit de jure außer Kraft gesetzt! Eine territoriale Abgrenzung, also ein neuer räumlicher Geltungsbereich, ist bisher eindeutig aber nicht definiert worden! Das „GG“ gilt also spätestens seit dem 23.09.1990 nirgendwo mehr! Ohne Angabe eines räumlichen Geltungsbereiches kann es daher auch nicht gelten! (sh. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerfGE 1 C 74/61 vom 28.11.1963).

Fazit: Vorstehend ist festgestellt, daß das „GG“ keine Verfassung eines souveränen und demokratischen Staates ist, sondern ein mit demokratischem Anschein verbrämtes grundsätzliches Militärgesetz, ein Besatzungsstatut, in Anlehnung an Art. 43 HLKO. Daher benötigt es zur Abgrenzung der Angabe eines Hoheitsgebietes, wo es denn gelten soll, einer genauen Definition seines territorialen Erstreckungsgebietes! Da eine solche Definition seit dem 23.09.1990 eindeutig und zweifelsfrei im „GG“ aber nicht mehr vorhanden ist, kann es daher auch nirgendwo und für niemanden mehr gelten! Die zitierte Behauptung dürfte daher also als Lüge Nr. 6 zu werten sein!

7. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. für das gesamte Deutsche Volk ….“.

Zum gesamten Deutschen Volk gehören unbestreitbar auch jene Reichsbürger, die in den völkerrechtswidrig annektierten reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße leben! Jene Reichsbürger, die seinerzeit insbesondere von den ehemaligen „Bundeskanzlern“ Brandt und Kohl m.E. „verraten und verkauft“ und damit aufgegeben und inzwischen vergessen worden sind!

Diese zweifelsfrei nach wie vor zum Deutschen Volk gehörenden Menschen sind hiermit eindeutig aber nicht mit einbezogen worden, weil sie zwangsweise außerhalb des ohnehin nicht mehr bestehenden Geltungsbereiches des „GG“ leben. Sie konnten also nicht mit einbezogen werden, sind auch nicht gefragt worden und konnten daher auch nicht in freier Selbstbestimmung mit entscheiden.

Fazit: Ergo kann das ohnehin unwirksame „GG“, weil es keinen räumlichen Geltungsbereich mehr hat, auch nicht für das gesamte Deutsche Volk gelten, dürfte also als Lüge Nr. 7 zu werten sein!

Die vorstehende Meinungsäußerung bezieht sich analog auch auf die am 23.09.1990 widerrechtlich (?) vorgenommene Einfügung im Art. 146 „GG“ (BGBl. II, S. 885 ff):

„…. das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt, ….“.

Auch dieses entspricht (wie vor) nicht der Wahrheit, da die noch immer in den Ostprovinzen lebenden Reichsbürger nicht mit einbezogen worden sind! Hierbei mit zu berücksichtigen sind selbstverständlich auch die nach wie vor zum Deutschen Volke gehö-renden Deutschen bzw. deren Abkömmlinge, die als Volksdeutsche bezeichnet werden und teilweise in Enklaven bzw. begrenzten Gebieten innerhalb der ehemaligen SU lebten oder noch leben. Dieser Teil des Deutschen Volkes ist im Satz 2 der Präambel aber nicht mit aufgeführt, also vom Deutschen Volk getrennt, de facto „rausgeschmissen“ worden! Auch hiernach kann das „GG“ nicht für das gesamte Deutsche Volk gelten, wie es wahrheitswidrig im Satz 3 der Präambel steht.

Die Aussage im Satz 3 der Präambel:
„Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“,
wird doch streng genommen durch die Änderung des Art. 146 vom 23.09.1990, BGBl II, S. 885 ff, durch den eingeschobenen Nebensatz wieder aufgehoben. Dieser Nebensatz lautet:
„das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt.“.
Wie vorstehend dargestellt und bewiesen, ist die Einheit und Freiheit Deutschlands aber nicht vollendet worden! Da dieses tatsächlich also nicht geschehen ist, kann dieser Nebensatz doch nur aussagen, daß das „GG“ erst dann für das gesamte Deutsche Volk gilt, wenn die Einheit und Freiheit Deutschlands tatsächlich vollendet worden ist. Also ist doch durch diesen Neben-satz die Geltung für das gesamte Deutsche Volk wieder ausgeschlossen worden! Oder irre ich mich da?

Was ist also von einem derartigen „Staat“ zu halten, der „seine Bürger“ derart offenbar schamlos belügt?

Darf sich ein derartiger „Staat“ als einen „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ bezeichnen?

Denken Sie darüber bitte einmal in Ruhe und gründlich nach!

Informieren Sie sich möglichst umfassend und entscheiden Sie dann, bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung. Nutzen Sie hierzu vorzugsweise das Internet, denn dieses bietet hierzu eine Fülle von Möglichkeiten der überwiegend auch objektiven und wahrheitsgemäßen Information.

Holen Sie sich Ihre Informationen möglichst nicht aus den Berichten und Darstellungen der Medien, denn offenkundig dürfen diese nur das und in der Form berichten, wie dieses den Besatzungsmächten und der diesen hörigen und weisungsgebundenen „BRD-Regierung“ genehm ist. Daher wird auch in den Medien über Vieles nicht berichtet und wenn, dann wird es unvollständig oder verfälscht wiedergegeben. Auch regierungs-amtliche Stellen können und dürfen Ihnen auf Anfragen offenbar keine der Wahrheit entsprechenden Darstel-lungen geben, denn solche könnten dann evtl. das bestehende System in Frage stellen.

Im übrigen dürfte bei den im Aug./Sept. 1990 vorgenommenen Modifikationen des „GG“ (BGBl. II, S. 885 ff), von den damals entscheidenden „BRD-Politikern“ m.E. Hochverrat am gesamten Deutschen Volk begangen worden sein, in dem für die damals neu gefaßte Präambel ersatzlos aufgegeben wurde:

„…. seine nationale und staatliche Einheit zu wahren“

und die beiden letzten Sätze:

“Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“.

Da die nach wie vor zum DR gehörenden deutschen Ostgebiete aber noch immer unter fremder Verwaltung stehen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind, ist die Einheit und Freiheit Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, bis heute nicht vollendet worden und der diesbezügliche Auftrag aus dem „GG“ (a.F.) bisher nicht erfüllt, sondern (widerrechtlich) ohne Zustimmung des Volkes sogar aufgegeben worden!

Mit der m.E. gewissenlosen Aufgabe dieser doch eindeutigen Vorgaben, sind die immer noch zum DR gehörenden Ostgebiete von den „BRD-Politikern“ (den sogenannten „Volksvertretern“) doch fallen gelassen und verraten worden?

War das nicht Hochverrat?

Zu beachten ist bei diesem Vorgang, daß keine „Regierung“ der „BRD“ (als Rechtsnachfolgerin des Vereinig-ten Wirtschaftsgebietes in den westlichen 3 Besatzungszonen, Art. 133 „GG“) jemals berechtigt war und es bis heute nicht ist, über zum DEUTSCHEN REICH gehörende Gebiete zu verfügen!

Nach Staats- und Völkerrecht darf nur eine Regierung des DR rechtswirksam über die Ostgebiete verfügen!

Da die „BRD“ nicht das DEUTSCHE REICH ist, durch keinen staatsrechtlich gültigen Akt legitimiert ist dieses rechtswirksam zu vertreten und auch nicht dessen Rechtsnachfolger ist, konnte diese daher lediglich auch nur für sich auf entsprechende Gebietsansprüche verzichten, auf die sie völkerrechtswirksam ohnehin keinerlei Ansprüche geltend machen kann.

Die „BRD“ ist nicht Deutschland und schon gar nicht das DEUTSCHE REICH !!!

 

http://friedensvertrag.org/index.php/lexikon/14-7-luegen-der-praeambel-des-grundgesetzes

DEUTSCH ohne Heimat-LAND

Hans-Werner schaute auf seinen Ausweis und stutzte, was dort steht. Er versuchte eine Erklärung zu finden, statt dessen begann der Weg einer langen Odyssee …

Seit einiger Zeit gibt es nun die neuen Personalausweise. Besonders fälschungssicher sollen sie sein und teuer. Sicherheit hat hindrance ihren Preis, so sagt man. Aber sind sie auch immer stimmig? Und was sagen sie zur Staatszugehörigkeit des Inhabers aus? Offensichtlich nichts, was bei Hans-Werners Geschichte gleich sehr deutlich wird.

Hans-Werner wollte sich vor der Einführung des neuen Personalausweises noch schnell einen von der älteren Sorte besorgen, schon allein des Preises wegen. Und so schaute er sich alle Eintragungen seines alten Personalausweises nochmals ganz genau an, ob alles stimmt, was denn da so steht. Verdutzt blieb er bei der Eintragung zur Staatsangehörigkeit hängen, denn dort las er “deutsch”. Das war ihm bisher noch gar nicht so aufgefallen. “Deutsch”, was heißt das? Er überlegte, dachte aber in dem Moment überhaupt nicht daran, was ihm noch alles widerfahren würde.

Die Gedanken sind frei! Wer kann sie erraten? Sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei! (Alte Schweizer Volksweise)

Nun folgt eine durch und durch wahre Geschichte … die da beginnt, wo Hans-Werner außerdem feststellte, daß in seinem bisherigen Personalausweis als Anschrift eine Hausnummer eingetragen war, die es überhaupt nicht gibt. Das war ihm bis dahin gar nicht aufgefallen, ging er doch davon aus, daß ein von den Behörden ausgestelltes Dokument nicht nur fälschungssicher ist, sondern daß es auch absolut stimmige Eintragungen enthält. Also fragte er bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt nach und bat um Aufklärung. Dort entgegnete man ihm erst einmal mit den üblichen Floskeln, daß das doch gar nicht sein könne und schließlich würden die Ausweise mit größter Sorgfalt in der Bundesdruckerei hergestellt, usw. usw.

Na ja, wie könnte eine Behörde überhaupt einen Fehler machen. Doch Hans-Werner blieb beharrlich. Und so wandte sich der städtische Bedienstete schließlich doch noch seinem Computer zu, gab Hans-Werners Namen ein und las den Eintrag vor.

Dann schaute er auf den Ausweis und stellte fest, daß die Daten mit denen in seinem Computersystem    übereinstimmen und somit alles richtig sei. Er könne keinen Fehler feststellen. Was Hans-Werner denn wolle…

Dann folgte für Hans-Werner ein hartes Stück Arbeit, diesen Bediensteten davon zu überzeugen, daß es dennoch nicht stimmt, weil es die Hausnummer gar nicht gibt. Das wollte der Bedienstete nicht auf sich sitzen lassen, denn eine Verwaltung macht keine falschen Eintragungen, so oder so ähnlich waren die Äußerungen des Bediensteten. Dennoch veranlaßte er eine Überprüfung, die dann auch mit aller Gründlichkeit durchgeführt wurde.

Eines Tages erschien vor Hans-Werners Tür ein Beamter vom Ordnungsamt und überprüfte, wo er denn tatsächlich wohnte, ob er es denn auch wirklich so sei, und ob es nicht doch ein Haus mit der in seinem Ausweis eingetragenen Hausnummer irgendwo gäbe. Lange noch stand der Beamte am Straßenrand und schaute alle Hausnummern der Umgebung an, bis er schließlich ging.

Nach einiger Zeit erhielt Hans-Werner eine Nachricht vom Herrn Oberbürgermeister seines Wohnortes. Er schrieb, daß man festgestellt habe, daß es die Hausnummer, die in Hans-Werners Personalausweis steht, tatsächlich nicht gibt. Man könne sich absolut nicht erklären, wie es zu dem Fehler gekommen sei, usw. usw. und daß somit sein Ausweis nicht stimme.

Damit war amtlich festgestellt worden, daß Hans-Werner von einer Behörde ein amtliches Dokument erhalten hatte, das falsche Angaben zu seinem Aufenthaltsort enthielt. Was also soll die ganze Fälschungssicherheit, wenn nicht einmal die Eintragungen korrekt sind und man nicht einmal weiß, wie die falschen Angaben entstanden sind, fragte sich Hans-Werner.

Als Abhilfe schlug die Behörde vor, die unstimmige Adresse in seinem Ausweis mit einem Papierstreifen zu überkleben und darauf die richtige Adresse einzutragen, was Hans-Wemer aus Gründen der dann nicht mehr gegebenen Fälschungssicherheit und möglichen Unannehmlichkeiten bei eventuellen Kontrollen ablehnte. Daraufhin bot man ihm an, auf Kosten der Stadt einen neuen Personalausweis anfertigen zu lassen. Das klingt gut, dachte Hans-Werner, dennoch bat er sich eine gewisse Bedenkzeit aus.

Erwar mißtrauisch geworden und überprüfte nun alle weiteren Eintragungen seines noch vorhandenen Ausweises etwas genauer. Dabei fiel ihm auf, daß bei Staatsangehörigkeit nur das Wort “deutsch” steht. Moment mal, dachte er, “deutsch” ist doch lediglich ein Adjektiv, aber ein Adjektiv wozu? Eine Staatsangehörigkeit kann damit keinesfalls benannt sein, so seine Folgerung.

Er nahm seinen davor geltenden Ausweis zur Hand, jenen früheren, der noch ein kleines Büchlein war. Dort steht “Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher”. Das schien Hans-Werner schon eine etwas genauere Angabe zur Staatsangehörigkeit zu sein. Aber warum steht in dem derzeitigen Personalausweis, auf der Plastikkarte also, nicht einmal mehr, daß ich Deutscher bin, sondern nur “deutsch”? Irgendwie wußte HansWerner damit nichts anzufangen. Hans-Werner drängte es nach Gewißheit und Klärung. Zunächst fragte er erneut bei seinem zuständigen Paßamt der Stadtverwaltung nach, warum denn in seinem Personalausweis nicht stände, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland sei, ja nicht einmal, daß er Deutscher sei. Man antwortete, daß das doch in seinem Ausweis stehen würde. Er fragte erneut, wo es denn stünde. Man antwortete, daß oben im Ausweis doch Bundesrepublik Deutschland gut lesbar stünde. Er entgegnete, daß das doch nichts über seine Staatszugehörigkeit aussage, nicht einmal, daß er Deutscher sei, sondern allein etwas darüber, wo der Ausweis ausgestellt wurde.

Nein nein, so die Antwort der Bediensteten der Stadt, in diesem Zusammenhang stehe doch, daß er deutsch sei. Wie, ich bin deutsch, entgegnete Hans-Werner erneut. Ich bin zunächst einmal ein Mensch und bin als solcher ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

Nun wurde der Gesichtsausdruck der städtischen Bediensteten ernst und ernster. Der Wortwechsel dauerte noch eine Weile fort, aber Hans-Werner bekam weder eine konkrete Antwort noch kam es zu einer Klärung des Sachverhaltes. Und um diese nutzlose Diskussion zu beenden und um Klarheit zu schaffen, fragte Hans-Wemer schließlich, ob man ihm nicht auf einem Blatt Papier ganz einfach bescheinigen könne, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist, weil “deutsch” oder “Deutscher” nichts über seine Staatszugehörigkeit aussagt.

Genervt gab die städtische Bedienstete Hans-Werner zu verstehen, daß das ihre Kompetenz bei weitem übersteigen würde und man in der ganzen Verwaltung so etwas auch noch nicht gemacht habe. Hans-Werner merkte, daß diese ganze Diskussion nicht zu einem Ergebnis führen würde. Dennoch gab er der städtischen Bediensteten abschließend zu verstehen, daß nach seiner Meinung im Ausweis bei Staatsangehörigkeit zweifelsfrei “Bundesrepublik Deutschland” stehen müsse, so wie z.B. bei einem Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika “United States of Amerika” steht.

Worauf er noch die Antwort erhielt, daß das jeder Staat mache, wie er es für richtig hält, und hier in der Bundesrepublik sei es eben so und nicht anders.

Nun gut. Etwas verärgert kramte Hans-Werner zu Hause in seinen alten Unterlagen und fand etwas, was ihn stutzig machte. Es war etwas aus der ehemaligen DDR, die er lange vor der Wiedervereinigung verlassen hatte. Dort stand doch tatsächlich bei Staatsangehörigkeit “Deutsche Demokratische Republik”.

Moment mal, dachte Hans-Werner als ich noch in der DDR lebte, hatte ich eine echte Staatszugehörigkeit und jetzt nicht? Hatte ich die etwa mit meinem Weggang aufgegeben, und bin ich jetzt ohne staatszugehöngkeit? Hans-Werner wußte bald nicht, was er noch denken sollte.

Bisher glaubte er, gerade die Bundesrepublik Deutschland sei jener Rechtsstaat, für den man sich seitens der Politik selbst ausgibt. Sollte er sich irren? Und haben etwa all seine Freunde aus der ehemaligen DDR mit de Wiedervereinigung    ihre Staatszugehörigkeit   aufgegeben? Denn jetzt ist ihre Staatsangehörigkeit    laut Personalausweis auch nur noch “deutsch”.

Deutsch ohne Land und ohne Staat?

Und weil Hans-Werner weiterhin nach einer Klärung dieses gesamten Fragenkomplexes suchte, wandte er sich schriftlich an das Paßamt der Stadtverwaltung seines Wohnsitzes, mit der Frage, ob er nicht eine Bescheinigung haben könne, aus der eindeutig hervorgehe, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland sei.

Sehr freundlich und umfassend erhielt er eine Antwort. Man schrieb ihm, daß das doch in seinem Ausweis stehe. Aber es gäbe auch einen sogenannten Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Staatsbürgerschaftsausweis,    den er beantragen könnte. Doch man gab ihm zugleich zu verstehen, daß darin zwar nicht “deutsch” als Staatsangehörigkeit stehen würde, sondern das dort steht, daß er als Inhaber dieser Urkunde Deutscher ist, was aber letztendlich das Gleiche wäre und somit eigentlich nicht seinem Wunsche entspräche.

Das ließ Hans-Werner aufhorchen. War da jemand in einer Behörde, der seine Anliegen verstanden hatte? Er las weiter. Und nun traute er seinen Augen nicht. Er las gleich mehrmals. Dort stand doch tatsächlich, daß es einer generellen Regelung bedürfe, im Personalausweis als Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen zu werden. Das aber könne nicht aufkommunaler Ebene geschehen, sondern müsse vom Gesetzgeber her erfolgen. Wie bitte?

Sofort griff Hans-Werner zum Telefon und fragte bei der Stadt nach, wo, d. h. in welchem Ministerium diese Zuständigkeit liege. Man verwies Hans-Werner an das Innenministerium des Bundes nach Berlin. Also rief er dort zunächst an, um zu klären, welche Stelle im Innenministerium dafür zuständig sei. Er wurde mehrmals kreuz und quer durch das Ministerium verbunden, weil niemand so recht weiterwußte, bis ihm schließlich ein Gesprächspartner klarmachte, daß dafür das Innenministerium des Landes seines Wohnsitzes zuständig sei.

Nun gut. Also rief Hans-Werner ebenfalls dort zunächst einmal an, um das Wie und Wo vorab zu klären, und traf auf eine offensichtlich “sehr kompetente” Bedienstete im Innenministerium des Landes, die ihm sehr beherzt klarmachte, daß er eine solche Bescheinigung nicht brauche, weil schließlich ja alles klipp und klar in seinem Personalausweis stehe. Auf seine Entgegnung, daß dort nur “deutsch” stehe und daß deutsch schließlich nur ein Adjektiv sei und nichts besage, wurde diese Bedienstete recht ungehalten und meinte quasi, wie doof er denn sei, schließlich stehe oben auf dem Ausweis deutlich Bundesrepublik Deutschland und damit sei die Staatsangehörigkeit eindeutig geklärt.

Wie bitte? Geklärt? Hatte man ihm nicht sogar seitens der Verwaltung seines Wohnortes mitgeteilt, daß eine solche Klärung prinzipiell noch aussteht? Um keinen weiteren Streit mit einer so kompetenten Person anzufangen, ver-abschiedete er sich besser und legte den Hörer auf.

Daraufhin schrieb er das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland als die ihm von der Stadtverwaltung genannte zuständige Stelle an und trug dort sein Anliegen umfänglich vor.

Er wartete und wartete, denn selbst nach vier Wochen hatte er noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung seines Schreibens erhalten, um die er ausdrücklich um die er ausdrücklich gebeten hatte. Inzwischen nutzte HansWerner die Zeit, alles noch einmal gründlich zu überdenken.

Allmählich kamen bei ihm Zweifel auf, ob es vielleicht die Bundesrepublik Deutschland als solche möglicherweise gar nicht gibt und das man ihm deshalb auch keine solche Bescheinigung zur Staatsangehörigkeit geben kann. Denn mit dem Wort Bundesrepublik wird ja lediglich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um eine Republik aus einem Verbund einzelner Länder oder Teile handelt. Und weil die Länder alle innerhalb von Deutschland liegen, ist es hindrance die Bundesrepublik Deutschland, deren oberste Stelle eine Art Zentralverwaltung der einzelnen Länder innerhalb Deutschlands darstellt.

Damit wäre die Bundesrepublik Deutschland vom Grundsatz her nur eine Art Verwaltungsgemeinschaft und kein eigentlicher Staat, so seine Logik, die einiges erklären würde.

Er steigerte sich immer tiefer in die Problematik hinein und überlegte, wozu es denn eines solchen Gebildes bedarf. Er überlegte weiter. War da nicht noch eine Sache im Jahre 1945? War es da nicht zu einer neuen Selbstverwaltung Deutschlands gekommen, nachdem der unselige Krieg verlorengegangen war und die Wehrmacht kapituliert hatte? Ja, nur die Wehrmacht, aber was war mit dem Staat selbst geschehen? Ist die Bundesrepublik Deutschland am Ende nur eine von den Siegermächten, den Alliierten also, geschaffene Verwaltungsgemeinschaft für die Teile des alten Staates und gar kein neuer Staat im eigentlichen Sinne?

Welch dumme Gedanken, die Hans-Werner da plagten! Und um die zu zerstreuen und um ein wenig Gewißheit zu bekommen, fragte er bei einigen Behörden nach und landete schließlich beim Kuratorium Wiedervereinigung Deutschland in Dresden.

Dort nun belehrte man ihn, daß seine Vermutungen falsch seien. Die Bundesrepublik Deutschland sei aufgrund der Pariser Verträge ein selbständiger, souveräner Staat.

Ein selbstständiger souveräner Staat?

Hans-Werner überlegt nachdem Gespräch noch lange. Ja, aber warum brauchte die Bundesrepublik für die Wiedervereinigung dann die Zustimmung von allen vier Siegermächten? Da hätte doch allein die Zustimmung der Sowjetunion gereicht, weil die doch stark mit der DDR “verbunden” war und viele militärische Anlagen und Streitkräfte dort unterhielt.

Doch Moment mal. Solche Streitkräfte gab und gibt es ja auch im westlichen Teil Deutschlands, ja eigentlich noch in der gesamten jetzigen Bundesrepublik Deutschland. Ach ja, stimmt, dachte er, wir haben ja gar keinen Friedensvertrag und befinden uns tatsächlich noch immer im Status des Waffenstillstandes. Und eine Verfassung haben wir ja auch nicht, nur eine gemeinsame Richtlinie, das Grundgesetz, für ein gemeinsames Handeln der einzelnen Bundesstaaten, woraus sich diese Bundesrepublik zusammensetzt.

Weg mit diesen Gedanken! Darf mal die überhaupt haben? Ach ja, dachte Hans-Werner, wenn ich sie nicht äußere, dann wohl schon, denn noch sind die Gedanken frei. Zudem war Hans-Werner noch immer in Erwartung der Antwort vom Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland auf seine Anfrage bzw. sein Begehren. Von dort aus würde sich schon alles klären, dachte er, auch daß die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat ist.

Doch die Ernüchterung folgte auf dem Fuße. Denn nach mehrmaliger Anmahnen einer Antwort und eines erneuten Einsenden seines Schriftsatzes, worum man gebeten hatte, weil der erste wohl irgendwie dort verlorengegangen oder nicht mehr auffindbar war, schrieb man ihm..

… daß mit der Bezeichnung “Staatsangehörigkeit” die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat gemeint ist, was im deutschen Recht so üblich sei und laut Grundgesetz die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zur Bundesrepublik Deutschland so als deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet ist.

So so, dachte Hans-Werner, und nahm sich nochmals das Grundgesetz zur Hand. Dort jedoch fand er im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit nichts von Bundesrepublik Deutschland, lediglich, daß Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Das Grundgesetz sagt also nichts bezüglich einer Staatszugehörigkeit, geschweige denn zur Bundesrepublik Deutschland aus, sondern nur zu Deutschland. Also schrieb Hans-Werner das Ministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland erneut an und trug diesen Sachverhalt vor. Außerdem bat er darum, ihm wenigstens einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, wo nicht, wie üblich, “Deutscher” eingetragen ist, sondern “Bürger der Bundesrepublik Deutschland”, und fragte, wo das Problem liege, einen solchen Eintrag zu bekommen, zumal es doch so ist.

Die Antwort des Innenministeriums der Bundesrepublik Deutschland war kurz. Man schrieb:

… Man könne ihm inhaltlich keine anderen Auskünfte geben. In allen Dokumenten der Bundesrepublik Deutschland sei die Staatsangehörigkeit als “deutsch” bezeichnet.

Das kann es doch wohl nicht sein, dachte Hans-Werner, warum wird mir eine Beurkundung, Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein, verweigert, obwohl es den Tatsachen entspricht?

Gibt es dafür einen Grund, den ich nicht kenne und weshalb man sich so intense weigert, mir das zu bestätigen? Und so schrieb Hans-Werner im Sep 2010 das Ministerium der Justiz der Bundesrepublik Deutschland an und trug sein Begehren auch dort schriftlich vor, weil er noch immer davon ausgeht, daß man sich zumindest dort mit dem Völkerrecht auskennt.

Schließlich hat jeder Mensch nach dem Völkerrecht einen Anspruch auf eine amtliche Feststellung seiner Zugehörigkeit zu einem Staat. Und die verweigert man ihm offensichtlich mit vielen Tricksereien und unstimmigen Redereien und Hinweisen.

Selbst nach mehrfachen Anfragen hüllt sich das Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland in großes Schweigen. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung auf seine vielen Nachfragen bekam er. Und so ist Hans-Werner heimat- und staatenlos, denn ohne eine schriftliche Bestätigung oder Beurkundung, woraus eindeutig die Zugehörigkeit zu einem Staat hervorgeht, besagt “deutsch” oder “Deutscher”, so wie es in seinem Ausweis steht, nach Völkerrecht gar nichts.

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Warum sind Verwaltungsakte nichtig?

Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat verliehen.

Nur bei Vorliegen dieser staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht gegen den Bürger angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zwingend zitiert sein. (Siehe BVerfGE 55, 100 bzw. 1BvR 668/04)

Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.

Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.

Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen intense bestritten.

Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Erkennt die Masse der Bevölkerung, in welchem Ausmaß jeder Einwohner unseres Landes seit 1945 abgezockt wurde, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle mit Strafschadensforderungen beginnt.

Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz dieses Sachverhaltes deutlich machen.

Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.

Sie möchten mehr über die illegale Firma Bundesrepublik Deutschland GmbH wissen? Dann klicken Sie hier, um die Klage von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka zu lesen

 

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