BRDigung: Volkes kompletter Wille, samt all seiner geballten Ausdruckskraft ist jetzt endlich in der Urne und kann damit „traditionell“ wieder für weitere 4 Jahre BRDigt werden, bis die Illusion einer Beteiligung abermals neu belebt werden muss. Dass die „sogenannte“ Wahl womöglich ungültig ist, muss uns nicht sonderlich mit Sorge erfüllen, denn dabei geht es nur um die generelle Frage, welcher Clan das Volk für die kommenden vier Jahre über den Löffel ziehen darf. Letzteres wird als Markenzeichen einer indirekten Demokratie gefeiert.
Aber befassen wir uns einmal kurz mit den Hauptgründen, die zu einer Ungültigkeit dieser Wahl führen könnten. Vorweg sei schon klar herausgestellt, dass auch bei einer ungültigen Wahl bestimmt niemand das Regieren einstellen wird. Solange sich alle an die Illusion einer intakten Demokratie klammern, wird diese auch aufrecht erhalten. Dabei stört es auch niemanden, dass das vorherige Wahlgesetz vom BVerfG im Jahre 2012 kassiert wurde, was an sich ja die Illegitimität der Regierung hätte zur Folge haben müssen. Nein, stattdessen hat dann diese illegale Regierung Anfang 2013 ein neues Wahlgesetz auf den Weg gebracht.
Dann ist es schon sehr verwunderlich, dass eine nicht rechtmäßige Regierung in der Lage sein soll ein gültiges Wahlgesetz auf die Reihe zu bekommen. Aber dessen nicht genug. Das neue Wahlgesetz wurde im Mai 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht – (alternativ PDF: Gesetzestext Bundestag). Nun mögen sich die Juristen in mehrfacher Hinsicht streiten, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Eine der gröberen Auffälligkeiten für den Laien jedoch ist, dass dieses Gesetz unter seinem Paragraphen 55 (Inkrafttreten) eine gähnende Leere aufzuweisen hat. Da wo man als Bürger ein Datum erwarten würde oder aber die Legende etwaiger Änderungen mit ihrem jeweiligen Gültigkeitsdatum, da klafft einfach nur eine Lücke, weitere Quellen in diesem Kommentar. Da es sich um ein geändertes Gesetz handelt, könnte man noch vermuten, dass es sich um die Ursprungsversion aus dem Jahre 1993 handelt. Genau das ist aber die aktuelle Fassung eben nicht. Oder wollte damit die letzte (illegale) Regierung nur den Eindruck erwecken, dass dieses modifizierte Gesetz schon seither in dieser Form Bestand hatte?
Darüber hinaus wurde bislang noch nicht vom BVerfG geprüft, ob letzteres Gesetz überhaupt den Anforderungen genügt. Hier gilt zunächst der Leitsatz: „Wo kein Kläger, da kein Richter”. Da die FDP jetzt tatsächlich auf Bundesebene den Komplettabflug machte, wird sie sich bestimmt gerne an diesen Fehler erinnern und alsbald laut „Wiederholung” schreien. Scham ist ja auch dieser Partei ein Fremdwort.
Aber vermutlich ist eher damit zu rechnen, dass niemand das Maul aufmacht, wie üblich. Dann geht die indirekte Demokratievorstellung in der bisherigen Form weiter. Natürlich ohne die Möglichkeit des Souveräns tatsächlich etwas zu bewirken oder gar zu verändern. Genau das kann man ja durch die bestehende Gesetzeslage wohl ausschließen, auch wenn es niemand so direkt sagt. Wollte man echte und direkte Demokratie, dann wäre bestimmt schon mal jemand darauf gekommen entsprechende Veränderungen herbeizuführen.
Dann haben wir heute mal einen weiteren Demokratie-Echtheits-Test gemacht, der auch nicht sehr viel lustiger ist. Vorweg sei noch erwähnt, dass der Bürger alle Nase lang dazu verdonnert wird Verträge und rechtsgültige Unterschriften mit einem dokumentenechten Schreibgerät zu vollführen. Jetzt ist die Wahl angeblich eine der herausragendsten Aufgaben des Bürgers in einer Demokratie und soll auch besonders sicher und zuverlässig funktionieren.
Dann besehe man sich das ausgelegte Wahlgerät einmal etwas näher. Hier scheinen alle Wahlbezirke unterschiedliche Vorlieben zu haben. Vom Kugelschreiber über den Buntstift ist bis zum Bleistift alles im Angebot. Selbstverständlich wird da nie im Nachgang jemand einen Wahlzettel fälschen. Das wäre ja eine glatte Unterstellung, denn so etwas passiert nur in Bananenrepubliken. Nur wo findet sich eine gesetzliche Grundlage, die genau diese Eventualität schon im Keim erstickt, indem man Wahlgerät vorschreibt, welches die Dokumentenechtheit gewährleistet?
Zur Verdeutlichung der Angelegenheit heute in Bayern einen Praxistest gemacht. Dort waren, gemäß der traditionellen Landesfarben, blaue Buntstifte im Einsatz (das angebundene Gerät war vorhanden, Radiergummi und Edding selbst mitgebracht, die gehörten nicht zur angebotenen Wahlausrüstung). Und siehe da, selbst die Buntstiftkreuze ließen sich recht komfortabel ausradieren. Mit etwas intensiverer Nacharbeit bestimmt auch zu 100 Prozent. Natürlich gibt es viele Wähler die sich einen Kugelschreiber mitnehmen, für den Fall dass derlei Angebot in der Wahlkabine nicht vorrätig ist. Ein guter Edding bringt es auch auf eine respektable Dokumentenechtheit. Die Bleistiftwähler jedenfalls sind in höchstem Maße gefährdet.
Alles in allem nur ein schlagendes Indiz dafür, dass es mit der Demokratie nicht wirklich so richtig ernst genommen wird in Deutschland. Die Liste der offenen Fragen zur derzeitigen Scheindemokratie ist natürlich noch um einiges länger, aber diese Sonderheiten müssen im Zusammenhang mit dem Wahltag vom 22. September 2013 einfach mal protokolliert werden.
http://qpress.de/2013/09/22/bundestagswahl-2013-ungueltig-macht-aber-nichts/