„Reichsbürger“ klagt auf Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung

Richterhammer und Österr. FahneDer Kläger hatte gegenüber dem Versorgungsamt Bremen geltend gemacht, das
Deutsche Reich bestehe fort. Deutschland sei „besetztes Gebiet“ und er selbst
sei Kriegsgefangener. Der Kläger verfolgt einen Anspruch auf Zahlung von
Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung, konkret nach Kapitel II, Art. 7.

Der Sachverhalt

Nach Auffassung des Klägers sei Deutschland ein „besetztes Gebiet“, die Bundesrepublik
Deutschland sei ein „Pseudostaat“, ein „Verwaltungskonstrukt“, und er selbst sei
Kriegsgefangener. Als Kriegsgefangener habe er Anspruch darauf, so behandelt zu
werden wie die Soldaten der Besatzungsarmee.

Die Besatzungsarmee sei die Bundeswehr. Damit habe er Anspruch auf Sold mindestens wie
für einen einfachen Soldaten nach den für die Bundeswehr geltenden Gesetzen (nach seiner
Berechnung: 1.955,27 € brutto). Dieser Anspruch ergebe sich aus einem noch in der Zeit
des Deutschen Kaiserreichs abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrag, der Haager
Landkriegsordnung von 1907. Das Versorgungsamt Bremen lehnte den Antrag ab.

Hiergegen erhob der Mann Klage vor dem Sozialgericht. Er hat u.a. erklärt, er „bezeichne
…(sich) nicht als „Reichsbürger“ und gehöre schon gar keiner „rechten Gesinnung“ an,
(sondern)… „ziehe nur konsequente Schlüsse aus der geltenden Rechts- und Tatsachenlage“.

Der Beschluss des Sozialgerichts Bremen

Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: S 10 SV 22/16) hat sich das
Sozialgericht für unzuständig erklärt: Es sei nur für solche Verfahren zuständig,
die § 51 Sozialgerichtsgesetz ihm ausdrücklich zuweise. Ansprüche nach der Haager
Landkriegsordnung fielen nicht darunter.

Sozialgericht ist nicht zuständig

Bei einer Streitigkeit um die Zahlung von Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung, konkret
nach Kapitel II, Art. 7, handelt es sich um eine solche öffentlich-rechtliche Streitigkeit
nicht verfassungsrechtlicher Art. Durch § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ist somit also der Rechtsweg
zu den Verwaltungsgerichten eröffnet, nicht zu den Sozialgerichten.

Kläger hat Verfahrenskosten zu tragen

Außerdem hat das Sozialgericht entschieden, dass der Kläger für das Verfahren – anders als
im Normalfall vor dem Sozialgericht – Gerichtskosten zahlen muss, und zwar berechnet nach
der Höhe der geltend gemachten Besoldung als Soldat (Hälfte des geltend gemachten Betrages
für ein Jahr, §§ 63, 52 Gerichtskostengesetz, also aus 11.731,62 € (Streitwert – Nicht Kosten).

Gericht:
Sozialgericht Bremen, Beschluss – Az. S 10 SV 22/16

Quelle : Rechtsindex

Die Anstalt zum Thema Syrien ..

 

Im satirischen Gerichtsverfahren zum Syrien-Konflikt geht es in
der Anstalt zunächst um die Beteiligung der Bundeswehr in Syrien.

Stellt diese gar die Vorbereitung eines Angriffskriegs dar ?

Buchtip : Die „BRD-GmbH“ : Zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland

41hJVwlHC1L._SX371_BO1,204,203,200_Viele Menschen wissen bereits, daß die „BRD“ nach geltendem Völkerrecht kein Staat
ist, sondern lediglich eine Kolonialverwaltung der Besatzungsmächte. Als Solche ist
sie reines Handelsrecht, also eine Firma.

Auch ist inzwischen vielen bekannt, daß die westlichen Besatzungsmächte im „BRD“-System
nichts dem Zufall überlassen, daß das Besatzungsrecht nach wie vor in vollem Umfang in Kraft
ist, und zwar als voll wirksames Bundesrecht. Viele wissen bereits, daß die westlichen
Besatzungsmächte in den Jahren 2006 bis 2010 umfassende Gesetzesverfügungen für das
„BRD“-System getroffen haben, ohne daß der sogenannte „Bundestag“ hierbei etwas zu
entscheiden gehabt hätte.

Auch ist vielen Menschen bewußt, daß mindestens 75.000 US-amerikanische Besatzungstruppen
im Lande sind und die Kosten der Besatzung auch heute noch durch das „BRD“-System gezahlt
werden. Viele Menschen wissen neuerdings, daß es für Deutschland keinen Friedensvertrag
gibt und deshalb die Hauptsiegermacht des Zweiten Weltkrieges, insbesondere der Präsident
der U.S.A. aufgrund des nach wie vor bestehenden Kriegszustandes in der Welt praktisch
machen kann, was er will.

Auch die Lügenhaftigkeit und die bestehende Gleichschaltung der „BRD“-Massenmedien
können inzwischen sehr viele Menschen durchschauen, auch und gerade im „BRD“-Mittelbau,
wo sich viele Menschen Gedanken machen, wessen Interessen sie tatsächlich vertreten und
wofür sie mißbraucht werden.

Dennoch dürfte für viele Menschen neu sein, daß die „BRD“ zwar nicht Rechtsnachfolger des
Deutschen Reiches, jedoch Rechtsnachfolger des „Dritten Reiches“ ist, wie der Internationale
Gerichtshof in den Haag festgestellt hat.

Für viele wird auch neu sein, daß juristisch betrachtet die „BRD“ die Fortsetzung des
Dritten Reiches ist. Die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze im „BRD“-System ist
einerseits alltäglich, gleichzeitig ist sie jedoch Rechtsbruch. Die „BRD“ besteht und
handelt somit nur noch auf der Basis von permanentem Rechtsbruch. Würde sie sich an
ihre eigenen Regeln halten, wäre sie augenblicklich nicht mehr handlungsfähig.

Anmerkung :

Sehr informatives und sehr gut geschriebenes Buch, das viele Quellenangaben
enthält und damit überprüfbar ist. Wer sich also mal ein bisschen Zeit nimmt
zu lesen und zu hinterfragen wird hier schnell die Grenzen der eigenen Freiheit
erkennen.

Es bringt sehr viel Licht ins Dunkel, der BRD und auch darüber hinaus.

Hier hat jemand geschrieben der sich weit ab von Verschwörungstheorie bewegt
und das faktisch sehr schön belegt. Danke für das Buch, das wirklich aufklärt
und nicht polarisiert.

Hier könnt Ihr das Buch online lesen : Archive.org

Bestellen könnt Ihr das Buch hier : Amazon.de

Die Reichsbürger ..

 

Hurra, Hurra, die Reichsbürger sind wieder da. In einer Broschüre
der „Amadeu Antonio Stiftung“ werden wir vor „antidemokratischen
und menschenfeindlichen“ Reichsbürgern gewarnt.

Mein Film zeigt auf, dass die Ideologien in der Bundesregierung,
im Bundesverfassungsgericht, im Grundgesetz und im Parlamentarischen
Rat wiederzufinden sind.

Nach dem Inhalt der Broschüre wäre Prof. Carlo Schmid ein
Reichsideologe und ein rechtsradikaler Gebietsrevisionist gewesen.

Aber sehen Sie selbst !

Strafanzeige gegen die Bundseregierung wegen Kriegseinsatz in Syrien

 

Bundeswehr im Kriegseinsatz :

Macht sich die deutsche Bundesregierung strafbar ?

Ist der Kriegseintritt der Bundeswehr wirklich rechtlich gedeckt ?

Oder wird hier illegal ein Krieg herbeigeführt ?

Karikaturen : Kriegsspiele Syrien ..

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Die Anstalt: Bundespressekonferenz der deutschen Regierung an die Medien

 

Claus von Wagner als Steffen Seibert
Regierungssprecher der deutschen Bundesregierung.

Die Bundeswehr – Eine kopflose Armee

img_114In nur zwei Videos zeigt uns „Reporter“ Tilo Jung, dass unsere Soldaten,
die dank der kriegsgeilen Bundestagsabgeordneten in Syrien ihr Leben lassen
könnten, von völlig überforderten und verantwortungslosen Politikern in die
Wüste geschickt werden.

Es ist einfach unfassbar, was heutzutage für irrsinnige
Gestalten auf der politischen Bühne herumzappeln :

Bundesregierung weigert sich „Beweise“ vorzulegen & bittet lieber um „Vertrauen“

Oberbefehlshaberin von der Leyen will nicht die eigene Militärstrategie

Reichsbürger : Finanzamt der Bundesrepublik Deutschland sei handlungsunfähig

Richterhammer und Österr. FahneEin „Reichsbürger“ streitet mit dem Finanzamt um die Erstattung von Steuerbeträgen
aus Anlass der behaupteten fehlenden Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland
und der behaupteten Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes.

Das Finanzamt handele ohne Rechtsgrundlage, auch
das angerufene Gericht besitze keine Legitimation.

Der Sachverhalt

Zur Begründung führte der sogenannte „Reichsbürger“ (Kläger) an, die
Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland seien handlungsunfähig.

Das Grundgesetz (GG) sei nach den Forderungen der Alliierten niemals ratifiziert
worden. Durch die Aufhebung des Art. 23 GG im Zuge der Wiedervereinigung sei das
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erloschen.

Das beklagte Finanzamt handle gegenüber dem Kläger ohne Rechtsgrundlage.
Selbst das angerufene Gericht besitze keine Legitimation. Er habe nur
vorsorglich zur Fristwahrung Klage eingereicht, um mit dem Finanzamt
über die Rechtsgrundlagen weiter verhandeln zu können.

Das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (Az. 6 K 134/08)

Die Einwendungen des Klägers sind abwegig, so das Urteil (Az. 6 K 134/08)
des Hessisches Finanzgericht. Es bestehen keine Zweifel, dass das GG auch
nach dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland noch
fortbesteht und als solches Grundlage für die Verabschiedung von Steuergesetzen
sein kann (BFH vom 28.04.2010 – VI B 167/09, BStBl. II 2010, 747).

Nichts anderes gilt hinsichtlich der sonstigen vom Kläger vorgebrachten
Einwände gegen die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland.

Es ist zwar zutreffend, dass das Deutsche Reich weder mit der Kapitulation im
Jahre 1945 noch aus Anlass der Ausübung fremder Staatsgewalt durch die Alliierten
untergegangen ist. Das Deutsche Reich besitzt Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des deutschen Reiches, s
ondern als Staat mit dem im Jahre 1871 gegründeten deutschen Staat identisch bzw.
(in Hinblick auf die räumliche Ausdehnung) teilidentisch (BVerfG vom 31.07.1973 –
2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1). An dieser Subjektidentität hat sich durch das
Inkrafttreten des GG nichts geändert.

Diese ist vielmehr durch das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit
(Art. 116 GG) und der damit verbundenen Identität des Staatsvolkes als
Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates dokumentiert worden
(BVerfG vom 21.10.1987 – 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137 unter C. I. 3. b.).

Selbst im Falle der Annahme der behaupteten „Legitimationslücke“ seitens des
Verfassungsgebers bzw. des Fehlens eines plebiszitären Legitimationsaktes
könnte dies nicht zur Folge haben, bis zum Ergehen eines solchen Legitimationsaktes
die tatsächliche Staatspraxis des Erlasses von Gesetzen auf der Grundlage des GG
außer Acht zu lassen und auf deren Grundlage erlassene Vollzugsakte als
rechtswidrig zu verwerfen (BFH vom 21.02.2002 – VII B 281/01, BFH/NV 2002,
952; BFH vom 28.04.2010 – VI B 167/09, BStBl. II 2010, 747).

Das Umsatzsteuergesetz als solches ist auch nicht aus anderen Gründen nichtig.
Es kann insbesondere dahinstehen, ob Teile des Umsatzsteuergesetzes (z. B. § 27b UStG)
gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, da dieser Umstand
noch nicht zur Nichtigkeit des gesamten Gesetzes führen würde
(BFH vom 09.01.2009 – V B 23/08, BFH/NV 2009, 801).

Anzumerken ist, dass der Kläger nicht zum Termin erschienen ist. Die Einwendungen
des Klägers zur Befangenheit sämtlicher Spruchkörper des Hessischen Finanzgerichts
waren rechtsmissbräuchlich und als Ablehnungsgesuch unzulässig.

Gericht :

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 22.09.2010 – 6 K 134/08

Quelle : Rechtsindex