1. Hilfe bei ARD & ZDF Vollstreckung

beitragsserviceWas tun wenn der ARD ZDF Zwangsvollstrecker vor der Tür steht ?

Die Sache ist keineswegs aussichtlos.

Die Vollstreckungsbescheide sind voller Fehler.

10-Punkte-Plan, wie man sich rechtlich sauber wehren kann.

Was ist „ARD ZDF Deutschland Beitragsservice“? Das ist die alles
entscheidende Frage, wenn der Zwangsvollstrecker vor der Türe steht.

Da der „ARD ZDF Beitragsservice“ keine Behörde sondern offenbar
eine Firma ist, sind die Vollstreckungen möglicherweise ungültig.

Denn eine Firma kann keine staatliche Behörde zum Abkassieren schicken.

Eine Firma muss als solche gekennzeichnet sein und kann nur über einen
Rechtsanwalt und einen Richter Geld eintreiben. Beides ist bei den ARD
ZDF Vollstreckungen nicht der Fall.

Dass „ARD ZDF Beitragsservic“s eine Firma ist, ergibt
sich aus der Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Diese ist im Impresssum mit DE 122790216 aufgeführt.

Ein Firma darf nach Handelsrecht (HGB) :

1.)
Angebote zusenden

2.)
Dienstleistungen anbieten

3.)
Verträge schließen und kündigen

4.)
Bei Zahlungsversäumnis Mahnungen erstellen.

Eine Firma darf nicht :

1.)
nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz arbeiten, das sie keine Behörde ist

2.)
darf keine Bescheide erstellen (darf nur ein Amt)

3.)
darf niemanden zwangsanmelden oder Vollstreckungen beauftragen

Wichtig sind folgende Punkte :

1.)
Der Gläubiger muss mit persönlichem Namen und
Adresse erkennbar sein. (Fehlt auf den Schreiben)

2.)
Die Schreiben müssen eine echte Unterschrift aufweisen.

3.)
Die Vollstreckung muss von einem Richter angeordnet sein (fehlt ebenfalls)

4.)
Was ist die Rechtsgrundlage? (Es gibt nur ein Infoblatt)

Wichtig bei allen Handlungen: Stets die Zahlungswilligkeit bekunden
unter der Bedingung, dass die Forderung rechtens ist. Auf keinen Fall
Zahlungen ablehnen, sondern immer darauf hinweisen, dass man nach
vollständiger Prüfung zahlungswillig ist.

10-Punkte-Plan, wie man sich rechtlich sauber wehren kann

Hier die Geschichte von Marco Fredrich, der sich erfolgreich gegen
den Rundfunkbeitrag gewehrt hat. Es ist leider kein einfacher Weg.

Aber die Informationen in diesem Video sind hervorragend
und offenbar der einzige Weg, den GEZ-Schergen zu entkommen.

Quelle : mmnews.de

 

Für die Idee des Rechtsstaates und des Rechtsfriedens müsse als geringeres Übel die Vollstreckung fehlerhafter Urteile in Kauf genommen werden, OLG Kiel vom 26. März 1947 oder zwei Jahre vor dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes, wird aber selbst heute noch gerne in der Kommentierung des bundesdeutschen StGB zitiert.

Die “braune Brut” des NS-Terrorregimes und ihre Abkömmlinge haben bis heute im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland nachhaltig ihre Spuren hinterlassen und das trotz Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm.

Am 26. März 1947 bestätigte das Oberlandesgericht Kiel die Entscheidung der Vorinstanz des Landgerichts Lübeck. Der Senat argumentierte, die Amtstätigkeit eines Vollzugsbeamten sei bei pflichtgemäßer Vollstreckung immer rechtmäßig, ohne dass es auf die Völkerrechtswidrigkeit des Krieges oder der Illegalität und verbrecherische Betätigung […] ankomme. Für die Idee des Rechtsstaates und des Rechtsfriedens müsse als geringeres Übel die Vollstreckung fehlerhafter Urteile in Kauf genommen werden: »Auch wer durch unrichtiges Urteil zum Tode verurteilt ist, darf nicht unter Berufung auf Notstand den Vollzugsbeamten töten.« SJZ 1947, Sp. 323 (330)

Das OLG Kiel hätte die in Rede stehende Vorentscheidung des LG Kiel unter keinen Umständen mehr bestätigen dürfen, denn es war seit dem 06.01.1947 wie allen anderen deutschen Gerichte auch, an die Tribunal Général – oder sog. “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” gebunden. Darin hat das Alliierte Tribunal Général allgemeingültig festgestellt, dass das Hitler-Regime nach dem 05.03.1933 illegal die Macht ergriffen hat und mithin die Entscheidung das gesamte kodifizierte Recht des NS-Terrorregimes deklaratorisch für nichtig erklärt hat mit der weiteren Folge für den 1943 fahnenflüchtig und am 29.12.1943 deswegen zum Tode verurteilt gewesenen Journalisten Garbe nicht mehr hätte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung unter Zubilligung mildernder Umstände zu fünf Monaten Gefängnis verurteilen dürfen, denn Garbe hatte sich 1944 der Vollstreckung des Todesurteils durch das NS-Terrorregime des Massenmörders Adolf Hitler und seiner Schergen durch gewaltsame Flucht entzogen, indem er einen dem NS-Terrorregime willfährig zu diesem Zeitpunkt dienenden Polizeibeamten niedergeschlagen und schwer verletzt hatte.

Noch heute wird diese mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes ebenso wenig wie mit den tragenden Konventionsgrundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu tun habende Entscheidung des Kieler OLG aus dem Jahr 1947 in der sog. Rechtswissenschaft, der Rechtslehre, der Kommentierung und als Basisentscheidung für verfassungswidrige bundesdeutsche Gerichtsentscheidungen skrupellos benutzt, denn Fakt ist, dass fehlerhafte Urteile immer seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 24.05.1949 um 00.00 h gleichzeitig verfassungswidrig sind und mithin automatisch eine absolut unzulässige Grundrechteverletzung bedeuten, so dass eine Vollstreckung in welcher Gestalt auch immer, rechtswidrig und mithin ebenfalls verfassungswidrig ist, denn die unübersteigbare Hürde in der Vollstreckung sind die gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unverbrüchlich unmittelbar geltendes Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte. (BVerfGE 49, 220)

Und hier noch drei weitere bundesdeutsche Gerichtsentscheidungen, die jeder rechtsstaatlichen, auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes beruhenden Rechtsgrundlage entbehren:

Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind ( BFH v. 01.10.1981, IV B 13/81 )

“Ein Finanzbeamter, der Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung ( BGH 1972 gegen RGSt. 71, 315 ).”

“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.” ( OLG Celle 3 Ws 176/86 v. 17.04.1986 )

Wie heißt es im Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 As. 2 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG, Zitat:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Das anmaßende verfassungswidrige sowie verfassungsfeindliche richterliche Handeln der Richter der 7. Gr. Strafkammer beim Landgericht Stade in der Besetzung Pudimat, Krackhardt und der nicht zur Rechtsprechung berufenen Hilfsrichterin in Gestalt der Richterin auf Probe Reinhardt und der Entscheidung, Zitat:

Auch rechtswidrige Entscheidungen können vollstreckt werden.” ( LG Stade in NZS 11c Qs 65/11 v. 08.04.2011 )

hat der Strafrechtslehrer Prof. Dr. Wolf in seinem Aufsatz “Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?” schlicht als Rechtsbeugung im Sinne von § 339 StGB beschrieben:

“Der Gesetzesinhalt ist durch Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik festgelegt. Im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis vom Gesetzesinhalt abzugehen, ist – logisch zwingend – gesetzwidrig, unabhängig davon, ob man es “Analogie” oder “teleologische Auslegung” nennt.”

“Ein Richter der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.”

 

BRD Gerichte

 

http://grundrechteforum.de/229782

§ 96 OWiG – Anordnung von Erzwingungshaft

Computertaste mit Paragraphenzeichen - key with the paragraph sign

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Zweiter Teil (Bußgeldverfahren (§§ 35-110))
Neunter Abschnitt (Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen (§§ 89-104))

(1)
Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf
Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung
obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2)
Ergibt sich, dass dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen
nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten,
so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überlässt die Entscheidung
darüber der Vollstreckungsbehörde.

Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3)
Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer
in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen.

Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach
Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden.

Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.

Anmerkung :

Die Argumentation , das daß OWIG ungültig ist – da sein Geltungsbereich
gestrichen wurde , ist der Vollstreckungsbehörde herzlich egal.

Ihr könnt natürlich gerne mit der Behörde streiten (Wiederspruch etc.) ,
das ist euer gutes Recht. Sollte es einem „Beamten“ zu blöd werden oder
Ihr verpasst Fristen , dann könnt Ihr die Erzwingungshaft durch Zahlung
des geforderten Betrages abwenden oder eure Zahlungsunfähigkeit erklären.

Die BRD Vollstreckungsbehörden haben keinen „Stress“ damit ,
jemanden wegen 10 Euro einen Tag wegzusperren.

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/