Ab diesem Jahr muss jeder Haushalt unabhängig davon, ob er das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzt oder nicht, monatlich die neue Rundfunkabgabe zahlen. Diese steht stark in der Kritik: Zum einen entsteht durch den geplanten Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern ein mächtiges, zentrales Bürgerregister, was lt. Gesetz eigentlich verboten ist. Zum anderen wird die bisherige Freiwilligkeit ausgehebelt. Aus einer Abgabe wird faktisch eine Steuer, der man sich nicht entziehen kann.
Wir möchten zwei Wege aufzeigen, sich auf legale Weise gegen diese Gängelei zu wehren!
…
Die Bevölkerung und Industrie beginnt sich zu wehren
Speziell Unternehmen mit vielen Filialen oder auch Fahrzeugen, sind mit extremen Kostensteigerungen konfrontiert und beginnen sich zu wehren. Entsprechend sind zur Zeit mehrere Klagen anhänglich, u.a. eine Verfassungsklage vor dem bayrischen Verfassungsgerichtshof.
In Anlehnungen an eine Forumsdiskussion bei online-boykott.de (SWR-Justitiar zum Klageweg gegen Rundfunkbeitrag), möchten wir für unsere Leser hier auch noch einmal einen Weg aufzeigen, der Fernseh- und Rundunksteuer Demokratieabgabe aktiv, legal und ohne Risiko entgegenzutreten, potentiell sogar zu entgehen.
Folgende Punkte können Sie persönlich umsetzen
- Die zurückhaltendste Methode: Es gibt die Möglichkeit, eine Petition gegen die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu zeichnen.
- Der brave Bürger kann folgendes machen: Einzugsermächtung entziehen per Einschreiben und unter Hinweis auf die laufenden Gerichtsverfahren die Zahlung nur unter Vorbehalt leisten. Eine Vorlage finden Sie hier: pdf/doc
- Für den aufmüpfigen, aber gesetzestreuen Bürger:
- Sollten Sie gemeldet sein und eine Einzugsermächtigung erteilt haben, die analog zum Schreiben oberhalb entziehen.
- Sind sie gemeldet, Zahlung der Beträge einstellen; es werden möglicherweise Mahnungen kommen, diese ignorieren. Warten auf Eintreffen des Beitragsbescheids. Dieser kommt nach dem geplanten Datenabgleich, also frühestens März.
- Nach Erhalt des Bescheids, innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen Widerspruch erheben per Einschreiben.
- Warten bis der Widerspruchsbescheid abkommt. Das kann einige Zeit dauern, ignorieren Sie mögliche Einschüchterungsschreiben der Gebührenzentrale.
- Nach Erhalt des Widerspruchbescheids innerhalb von vier Wochen Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen, dieses ist auf dem Bescheid vermerkt.
Die ersten beiden Varianten kann jeder Bürger ohne Probleme bequem durchführen – bereits das würde das System merklich schwächen. Der dritte Punkt bedarf etwas mehr Mumm, ist aber rein finanziell auf ca. max. 100 EUR Kapitaleinsatz für die Klage und evtl. Mahngebühren begrenzt. Es wird kein Anwalt benötigt – jeder kann sich also aktiv gegen diese Staatsgängelung wehren.
http://freiundquer.de/?title=gez-zwangsgebuehr&more=1&c=1&tb=1&pb=1