Neustes Propagandavideo der KRR-FAQ.NET und dem Antireichsdeppenforum

Dieses Video ist das neuste aus der BRD Propagandaschmiede KRR-Fuck & Co.

1. Lüge

Es heißt nicht „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“! Richtig ist: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“

2. Lüge

Bewußt wird das Wort „unmittelbar“ unterschlagen.

Artikel 38 GG
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Zitat : Prof. jur und Völkerrecht Hans Herbert von Arnim Lehrstuhl Speyer

Erst einmal aus dem Großen Kommentar des GG von 2000 !

Und nun zieht Euch erst einmal warme Hosen an und seht was die da….., ja genau die, mit Euch machen !

GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Kommentar von Mongold-Klein-Stark Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen !

Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze

Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1 , 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der Länder ).
Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten ausgewählt werden. Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren!, mithin nicht nur für die Wahlhandlung selbst, sondern mit gewissen, sachbezogenen Einschränkungen auch schon für die Wahlvorbereitung und wirken sich sowohl zugunsten der Wähler als auch, soweit sich aus der Natur der Sache nichts anderes ergibt, zugunsten der Wahlbewerber aus.
Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.

Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz

Unmittelbarkeit der Wahl

Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz – insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner – einschiebt , die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt.

Nun, wacht doch endlich einmal auf.

Und nun zu : Hans Herbert von Arnim Prof. jur u. Völkerrecht Speyer!

Zitat:

“ Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche historische Hintergrund dieses Skandals der Skandale .“

Nehmen wir den Artikel 38 des Grundgesetzes : „Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer , freier und geheimer Wahl gewählt . “

In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikel 38 des GG , hat der Bundestag am 07.Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am o1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben. Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren ( Bundeswahlgesetz ) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keinen Abgeordneten, sondern Verfassungswidrig eine Partei, indem er seine Stimme Verfassungswidrig für eine Landesliste ab gibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.
Kurzum :
Der Bundestag war seit 1956 und ist auch noch heute rechtswidrig zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.

Dies hat besondere und schwerwiegende Folgen für die gesamte demokratische Ordnung und das Leben aller Deutschen !
Hier nur Einige davon :
Hier hat sich eine Gruppe ( Bande nach § 129 StGB ), von schwerst kriminellen Subjekten , daran gemacht das Grundgesetz der BRdvD, Stück für Stück für Ihre Vorteile zu demontieren !

Und nun kommt es: Für alle rabulistischen, verkorksten Rechtsverdreher, Feinde des Deutschen Volkes, Politiker, Juristen, Beamte und sonstige System – und Staatsverbrecher in “ Amt “ und noch lächerlicher, in „Würden „!

Fakten, Fakten , Fakten und nochmals Fakten !

Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikel 38 des Grundgesetzes ermangeln, sind sie samt und sondern nichtige Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der BRdvD, so steht es geschrieben …

Die Fälschung der Absicht des Artikel 38 GG, durch das ihm entgegenstehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig, nach § 134 BGB , so steht es geschrieben ……

Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbare fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch, und zwar täglich, stündlich und immer wieder und wieder. Sie sind damit samt und sonders nichtig , nach § 134 BGB, so steht es geschrieben …..

Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 sind nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 81 in Zusammenhang mit § 92 II Abs. 1 und 2. in Folge Hochverrat und Hochverfassungsverrat, ( schwerst kriminell ), sowie § 10 a ( Wählertäuschung ), § 107 a ( Wahlbetrug ), § 132a ( Amtsanmaßung ), und viele durch diesen Kettenmissbrauch der Rechte, verdeckt getätigten Straftaten mehr , so steht es geschrieben ……

Aber seht selbst, wie die BRD Propagandaschmiede noch weiter lügt:

Urteil: YouTube muss Musiktitel aus dem Netz nehmen

Hamburg (dpa) – Das Internet-Portal YouTube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, bei denen die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz.

Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.

Bei den zwölf genannten Titeln folgte das Gericht in sieben Fällen dem Antrag der Gema. In den fünf weiteren Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. Das Gericht befand, dass die Google-Tochterfirma eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne.

Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen.

Quelle: Web

(Anmerkung des Blogautors: Tja, wo ist unsere liebe Piraten-Partei jetzt? Der Augenblick etwas zu unternehmen ist längst verstrichen. Nun frage ich mich ernsthaft, was bleibt der Piraten-Partei jetzt noch für ihr Wahlprogramm übrig? Vielleicht können sie ja ein paar von den alten Wahlprogrammen der anderen Parteien klauen, wie sie es zu letzt taten. Blöd war nur das auch dass aufgefallen ist.)

http://www.eisenblatt.net/?p=3690