GEZ – Eine „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“

Hallo zusammen,

hier noch etwas zum Thema „GEZ“.

Wie wir ja alle wissen, ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung.

Aber hat schon mal jemand geschaut was eine Gemeinschaftseinrichtung ist??? Das scheint ja auch klar definiert zu sein.

12

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__33.html

Impressum

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Tel.: 0221/ 50 61-0 (Zentrale)

Service-Fax: 018 59995 0105 (6,5 Cent/Min)*
*aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk.

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216

Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Hinweis:

Die fehlende Prozessfähigkeit nicht rechtsfähiger Vereine führt bei Vereinen mit größerer Mitgliederzahl zu Schwierigkeiten. Da die einzelnen Mitglieder durch die Anführung des Vereinsnamens nicht hinreichend individualisiert werden (BGH, NJW 1965,29,31) müssen bei einem Aktivprozess alle Mitglieder in der Klageschrift als Partei aufgeführt werden. Bei erheblich fluktuierender Mitgliederzahl dürfte dies praktisch aussichtslos sein.

http://recht.lubwart.de/zivilrecht/urteile/500998959b0757edb.php