Die GEZ Zwangsabgabe wird neu geregelt

Volksempfaenger-GEZ-Propaganda-Zwangsabgabe-Vergleich-30er-2013Die Diskussion um den unnützen und deutlich überteuerten monatlich
zu zahlenden Demokratiebetrag, auch als Rundfunkbeitrag bekannt,
bekommt eine neue Wendung.

Damit ein deutlicher Mehrwehrt bei der Bevölkerung als erbrachte Leistung
wahrgenommen wird, soll ab 1 Januar 2016 auch das Kacken, also das auf
Toilettegehen  zur Entledigung des individuellen Tagesgeschäftes Leistungsbestandteil
des öffentlich rechtlichen Beitrags werden, denn ab dann weiten ARD und ZDF ihre
Aktivitäten auch dort aus.

Es muss belehrt werden, wie was geschieht. Jeder kackt mehrmals im Monat
und hat einen deutlichen Nutzen von diesem (Self)Service. Damit wird endlich
die Rechtfertigung für die monatliche Gebühr geschaffen.

Das Kostenspektrum von ARD & ZDF sieht dann so  aus :

30% Personal, 30% Programm, 40% Intendanten-Renten
aller MItarbeiter, wird dann mit 0% Kacken erweitert.

Der spürbare Mehrwert für den mündigen Bürger strukturiert sich
um in 99% Kacken, 1% Programm, 0% Personal, 0% Intendaten-Renten.

Ein Erfolgsrezept !

Kritiker bemängelten wie schon zuvor den fehlenden Zusammenhang zwischen Nutzung,
Nutzer, Eigenleistung und Beitragspflicht. Hier hatten sich die Gerichte jedoch
schon klar positioniert. Wer eine Wohnung inne hat, wird wohl dort auch Kacken!

Panzerknacker Wolle ..

Schäube PanzerknackerAus dem Artikel :

Senioren halten Schäuble für grenzdebilen Vollhonk

Anonymous : Aufruf zum deutschlandweiten GEZ-Boykott

anonymous-gezEin Aufruf von Anonymous zum Boykott der ARD-ZDF-Zwangs-Propaganda-Abgabe legt offenbar
die GEZ lahm. Bis jetzt sind beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ schon
kistenweise Protestschreiben eingegangen. An der Aktion sollte jeder teilnehmen.

Unser Boykott-Aufruf wurde innerhalb der letzten 48 Stunden bereits 12.000 mal geteilt.
Jetzt erreichte uns die Meldung einer Mitaktivistin die als Sachbearbeiterin bei der
GEZ tätig ist, dass die Deutsche Post heute Vormittag mehrere Dutzend Kisten voller
Post in der GEZ-Zentrale angeliefert hat. Den Arbeitsaufwand der nötig ist
um diese Post abzuarbeiten schätzt man schon jetzt auf 3-4 Wochen. Lulz!

Anonymous zeigt dir wie du ganz EINFACH und LEGAL deine GEZ-Zahlungen einstellst
und alle bereits gezahlten Beiträge zurück forderst. Jeder der Rundfunkgebühren
zahlt finanziert nicht nur einen möglichen Krieg mit Russland, er unterstützt
diesen damit sogar aktiv!

Nachdem wir aufgrund der Kriegspropaganda gestern schon zum Boykott diverser
privater Medien aufgerufen haben, ruft Anonymous hiermit zum kollektiven und
deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragsservice) und zur unverzüglichen
Einstellung sämtlicher Zahlungen auf.

Wir sind es leid, dass man die Ammenmärchen und Kriegspropaganda die man uns tagtäglich
auftischt auch noch mit den Rundfunkgebühren der Bürger finanziert. Ein Boykott bewirkt
nur etwas wenn es der boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut.

Mit diesem kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen
Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum totalen Zusammenbruch.

Bitte nutzt dazu das folgende Musterschreiben.

Bitte per Einschreiben, besser noch als Übergabeeinschreiben
versenden und den Nachweis gut aufbewahren !

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen
zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(A) Für Zwangsangemeldete

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige
ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service
keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Es gilt der Grundsatz, dass eine vertraglicheVerpflichtung
stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus
Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung
innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung
hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht
unverzüglich Strafantrag gegen Sie.

(B) Für Gebührenzahler

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon
ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt.

Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt
sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu
meinen Lasten geschlossen wurde.

Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche
Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre
ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(C) Gemeinsamer Teil

Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig
eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung
bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung :

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht
vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine
privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann.

Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig
nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht
möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann
____________________________________________________________

Bitte teilt unbedingt diesen Aufruf zum Zahlungsboykott und
informiert eure Freunde und Bekannten über die genauen Gründe.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren ?

Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz vor Gericht.
Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen
folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche
Auseinandersetzung suchen wollen.

Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern immer
vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will.

Wir rechnen kurz :

105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro
105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro
105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro

Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen,
da dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre.

Es ist zu bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche
Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde.

Weitere Informationen findet Ihr hier :

http://www.facebook.com/Anonymous.Kollektiv?fref=nf

GEZ : Olympischer Popanz

Sotschi-2014-Medien

Nur ein Satz zu Sotschi

Wenn in den kommenden Tagen Korrespondenten der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten
vulgo Staatsfernsehen) über angebliche oder tatsächliche Einschränkungen der Menschenrechte
in Russland berichten, darüber, dass „Katzen-Aufstands“-Göhren nicht straflos in staatsnahen
orthodoxen Kirchenhäusern tanzen und protestieren dürfen, darüber, dass die russische Regierung
homosexuelle Propaganda verbietet;…

… wenn gleichzeitig über alle Sportereignisse unter anderem aus dem eigens dafür
hergerichteten ARD/ZDF-Panoramastudio (Kostenpunkt laut „Welt“ ungefähr 10.000.000 Euro – in
Worten zehn Millionen Euro) mit Hundertschaften von Mitarbeitern, von denen der eine oder andere
sicher wohlwollend auf den Boykott der Spiele durch den deutschen Bundespräsidenten verweisen wird,
rund 240 Stunden lang über Spoartarten von Biathlon über Curling und Slopestyle Ski bis Snowboard
berichtet wird einen kleinen Einblick in den aufgebauten Popanz liefert das Presseportal des ZDF), …

… dann sind wir sicher alle froh, dass für unter anderem solchen Zirkus, der wohl von keinem
Bildungs-und Unterhaltungsauftrag des Staatsfunks gedeckt wird, die Zwangsabgabe für dieses
„Angebot“, das man nicht ablehnen kann, bei Wegfall der Werbung zur Gleichstellung mit privaten
Sendern nur um ungefähr 1,25 Euro pro Haushalt steigen soll (am Ende wird die Steigerung ohne
Wegfall von Werbung dabei herauskommen, aber das ist nur meine persönliche Einschätzung!

Quelle : EF Magazin

Zwangsabgabe zur Staatenrettung

Enteignung-geht-mit-links

Plausible Verwirklichung Orwellschen Neusprechs

Am 27. Januar plagiierte die Redaktion der ARD-Regierungsschau frech eine Seite aus George
Orwells dystopischem Sachbuch „1984“, um sie online als selbstgeschriebenen Artikel auszugeben.

„Ignoranz ist Stärke“ ist einer der Sätze, der besonders deutlich aus dem Text hevorstach.

„Das ist alles nur geklaut, das ist alles gar nicht meines“, pfiff es aus
jeder Zeile des Elaborats, das bereits einen Tag nach der Veröffentlichung
für den „Schöne-Neue-Welt“-Preis vorgeschlagen wurde.

Es ging um den Vorschlag von Bundesbank und Internationalem Währungsbetrugsfonds (IWF)
über eine Vermögensabgabe zur Staatenrettung. Eine solche, so schreiben die Bundesbanker
in ihrem Papier, könnte von Krisenländern in Extremfällen einmalig in Betracht gezogen
werden als allerletztes Mittel, um einen Staatsbankrott abzuwenden.

Die ARD-Regierungsschau :

„Im Falle einer drohenden Staatspleite könnten Krisenländer künftig einmalig
eine Vermögensabgabe erheben – diesen Vorschlag bringt die Bundesbank ins Spiel.

Eine solche Abgabe entspräche ‚dem Prinzip der Eigenverantwortung, nach dem
zunächst die eigenen Steuerzahler für Verbindlichkeiten ihres Staates einstehen,
bevor die Solidarität anderer Staaten gefordert ist‘, schreiben die Notenbanker
in ihrem Monatsbericht für Januar.“

Der Archäologe Dr. Michael Mythenputze sagte dazu in einem Interview mit ef, er sei
höchst erstaunt gewesen, bei Ausgrabungen in der Nähe von Brüssel eine versteinerte
No-Bail-Out-Klausel entdeckt zu haben: „Das ging aber flott“, so Mythenputze.

„Manche politischen Erfindungen scheinen extrem schnell zu altern
und zu versteinern, um dann in tiefere Erdschichten zu wandern.“

Nach Meinung Mythenputzes wolle man im Artikel wohl suggerieren, „man müsse in Notfällen
Zwangsabgaben erheben, sonst seien Hilfskredite anderer Staaten als ‚Solidaritätsmaßnahme‘
quasi unausweichlich – obwohl sie in EU-Rechtstexten, die noch vor wenigen Jahren überirdisch
existierten, in Form eben jener ‚No-Bail-Out-Klausel‘ explizit untersagt waren!“

Die Regierungsschau weiter: „Der Vorschlag ist hochbrisant. Denn so plausibel und
gerecht die Idee klingen mag – sie ist auch mit schwer kalkulierbaren Risiken verbunden.

So könnten gerade wohlhabende Bürger versuchen, ihr Vermögen frühzeitig außer Landes
zu bringen, um einer Zwangsabgabe zu entgehen. Eine solche Kapitalflucht aber würde
die Probleme, die mit der Einmalsteuer gelöst werden sollen, womöglich erst hervorrufen.“

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : EF Magazin

Zwangsabgabe verweigern/GEZ-Gebühr zurückverlangen: Wie geht‘s?

Nach entsprechenden Berichten gehen immer mehr Anfragen beim KOPP-Verlag ein, wie man denn nun die Zahlung der Zwangsabgabe für das staatliche Propagandafernsehen verweigern und die alte GEZ-Gebühr zurück verlangen kann. Nun – Rechtsanwälte sind wir freilich nicht. Und eine Rechtsberatung können wir hier demnach auch nicht liefern. Aber die in der Berichterstattung erwähnte NDR-Doktorandin hat in ihrer Dissertation eine Argumentation aufgezeigt, die man nur zitieren muss…

 

 

Dass es sich bei der neuen, ab 1. Januar 2013 erhobenen Haushaltsabgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um eine rechtswidrig erhobene Steuer handelt, hatten wir an dieser Stelle ja bereits ausführlich dargelegt. Dabei haben wir auch darüber berichtet, dass nicht nur die neue Zwangsabgabe rechtswidrig ist, sondern auch die alte GEZ-Gebühr.

Jahrzehntelang haben die öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Gebührenzentralen die Bürger behumst und sich Rechte angemaßt, die sie gar nicht besaßen. Deshalb kann man diese rechtswidrig erhobene GEZ-Gebühr zurückverlangen.

 

Rundfunk-Abzocke

 

Aber wie? Nach unseren entsprechenden Berichten erreichten uns zahlreiche Nachrichten aus dem GEZ-Sumpf. »Anlässlich des obengenannten Berichtes sehe ich mich veranlasst, Ihnen eine Mail bezüglich meiner Erfahrungen zukommen zu lassen«, schrieb zum Beispiel ein Leser (Rechtschreibung in den folgenden Zitaten teilweise korrigiert): »Als Hartz-IV-Empfänger bin ich von der Gebührenzahlung befreit, trotzdem wurden (bei vorliegender Befreiung) GEZ-Gebühren von meinem Konto abgebucht. Auf meine Mitteilung, dass dies unrechtmäßig geschehen sei und ich darum bitte, die Gebühren zurückzuerstatten, wurde seitens der GEZ überhaupt nicht reagiert…«

 

»Liebes Kopp–Team«, schrieb eine Leserin über den oben verlinkten Bericht über die rechtswidrigen GEZ-Gebühren: »Dieser Artikel ist sehr interessant, wie alle Artikel Ihrer Seite. … Wir sind sehr verärgert über die Machenschaften dieser ›Geldeintreiber‹, zumal die Programme manchmal absoluter ›Mist‹ sind und wir dafür auch noch bezahlen müssen. Weiterhin ist nicht einzusehen, dass wir ›kleinen Leute‹ die Schlösser, Villen u.a. einiger Weniger finanzieren müssen … Meine Frage ist, an wen wende ich mich, damit ich eine gerichtliche Forderung stellen kann? Gibt es schon Anwälte, die mit dieser Problematik zu tun hatten, oder ist jeder Anwalt in der Lage, Klage zu erheben?« – »…habe mit großem Interesse diesen Beitrag gelesen«, schrieb auch ein anderer Leser. »Steht in Kopp-aktuell auch, wie man vorgehen muss, damit der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass man seine Gebühren (Steuer) wieder zurückbekommt? Ich wäre gespannt auf Ihre Infos.«

 

Post vom Wahrheitsministerium

 

Manche Leser sind auch gleich in medias res gegangen und haben den ARD/ZDF-Beitragsservice (also die frühere GEZ) angeschrieben – was man übrigens nur tun sollte, wenn man ohnehin schon Forderungen von diesem »Wahrheitsministerium« bekommen hat und es einen nicht aus seinen Klauen entlässt (Anschrift: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln). Dabei haben die Bürger, wie von uns vorgeschlagen, zunächst einmal eine Auflistung aller bisher gezahlten Beiträge gefordert – und auch bekommen. Bei einer Leserin waren das seit dem Jahr 2008 über 1100 Euro; bei anderen kann es noch sehr viel mehr gewesen sein, was sich die Rundfunkanstalten rechtswidrig und unter Anmaßung einer nicht bestehenden Steuerhoheit unter den Nagel gerissen haben.

 

Ein weiterer Leser möchte wissen: »Gibt es ein vorgefertigtes Schreiben, um die GEZ-Gebühr zurück verlangen zu können, und ein Schreiben, wie man die gezahlten Beiträge auflisten kann?«

 

Was der Beitragsservice will, und was Sie wollen…

 

Nun – ein solches Schreiben wäre natürlich eine gute Idee: Vielleicht findet sich ein Rechtsanwalt, der sich der Sache annimmt? Einstweilen gibt es aber genügend Hinweise für eine Argumentation, wie man die GEZ-Gebühr zurückverlangen kann. Dabei muss man zwei verschiedene Dinge auseinanderhalten:

  1. das, was der Beitragsservice haben will (die neue Rundfunkabgabe/Zwangsabgabe),
  2. das, was Sie zurück haben wollen (die alte GEZ-Gebühr).

Unter Laienvorbehalt und ohne hier eine Rechtsberatung abgeben zu wollen, kann ich hier, glaube ich, so viel sagen: Jeder, der etwas haben will, muss zunächst mal eine Forderung beziffern und (mit Frist) auch stellen. Um die Forderung zu beziffern, holt man am besten einen »Kontoauszug« vom Beitragsservice ein. Wird der anschließenden Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen, muss man weitere Schritte einleiten und möglicherweise klagen. Das gilt in diesem Fall also sowohl für den Beitragszahler (der die GEZ-Gebühr zurückhaben möchte) als auch für den Beitragsservice (der die neue Zwangsabgabe erheben will).

  1. Es gibt zum Beispiel Menschen, die die neue Zwangsabgabe nicht zahlen wollen und sich »tot stellen«, einfach nicht reagieren, auf Zwangsmaßnahmen des Beitragsservice warten und erst dann gegebenenfalls dagegen vorgehen.
  2. Wer die GEZ-Gebühr zurückhaben möchte, muss selbst aktiv werden und zunächst einmal die Forderung beziffern, dann stellen und schließlich durchsetzen.

 

Schlagende Argumente

 

Für diese weiteren Schritte beauftragt man am besten einen guten (und vor allem motivierten) Rechtsanwalt. Die Argumentation hat die ehemalige NDR-Mitarbeiterin und jetzige Doktorin Anna Terschüren in ihrer Dissertation mit dem Titel »Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland« im Fach Medienrecht geliefert – also genau in der Fakultät, die man hier braucht. Die Arbeit ist 400 Seiten stark und von einer ausgewiesenen Expertin auf diesem Gebiet geschrieben worden. Darum hat sie ihren Doktortitel – im Gegensatz zu vielen Politikern – ja auch zu Recht bekommen. Über die Rundfunk- (GEZ-) Gebühr kommt Dr. Terschüren zu dem Ergebnis:

»Zusammengefasst betrachtet war weder die Steuergesetzgebungskom-

petenz bei den Ländern noch die Steuerertragskompetenz bei den

Rundfunkanstalten gegeben. Durch die Rundfunkgebühr wurde

vielmehr die finanzverfassungsrechtliche Ordnung umgangen. Denn

hier wurde ein Allgemeingut nicht nur außerhalb des Staatshaushaltes

finanziert, was grundsätzlich bereits als rechtswidrig einzustufen ist; es

gab auch keine Kompetenzgrundlage für ein solches Vorgehen.

Die Rundfunkgebühr muss als finanzverfassungsrechtlich unzulässig

eingeordnet werden, da sie als ›versteckte‹ Zwecksteuer gegen die

Finanzverfassung verstieß.« (a.a.O. S. 62)

Schon diese Rundfunkgebühr stellte also »eine unzulässige Zwecksteuer dar« (S. 162).

 

»Im Ergebnis verfassungswidrig…«

 

Aber auch der neue Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2013

»erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als

finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder der Gesetzgeber noch

die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Ein-

richtung bzw. den Einzug einer solchen Steuer besitzen.

 

Da schon die Rundfunkgebühr eine unzulässige Zwecksteuer darstellte, hätte dies

vom Gesetzgeber im Zuge der Reform berücksichtigt werden müssen.

Der Gesetzgeber hätte sich für eine nichtsteuerliche oder steuerliche

Abgabe entscheiden müssen. Eine Rundfunkfinanzierung, die einerseits

auf einem nichtsteuerlichen Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht,

andererseits auf einem steuerlichen Belastungsgrund beruht, ist hinge-

gen kontrovers und im Ergebnis verfassungswidrig.« (S. 162)

 

Dieser Rundfunkbeitrag sei »folglich nicht haltbar« (S. 179), denn:

 

»Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer.« (S. 179)

 

Diese Arbeit sollten Sie also ggf. Ihrem Rechtsanwalt mitbringen beziehungsweise ihm schleunigst den Link schicken…

 

 

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/zwangsabgabe-verweigern-gez-gebuehr-zurueckverlangen-wie-geht-s-.html

Die Stunde der Wahrheit: Nach der Wahl kommt die große Enteignung

Die europäische Schulden-Krise wird ab Montag im Zentrum der Politik der neuen Bundesregierung stehen. Schuldenschnitte und Banken-Rettungen werden schwere Verluste für die deutschen Steuerzahler und Sparer bringen. Eine große Koalition aus Boston Consulting und Goldman Sachs wird den Deutschen sagen, wo es lang geht. Die Pläne sind weit gediehen. In der Abteilung VII des Finanzministeriums wirkt bereits seit geraumer Zeit ein hochrangiger Experte, der die Enteignung kontrolliert durchführen soll.

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/22/die-stunde-der-wahrheit-nach-der-wahl-kommt-die-grosse-enteignung/

Zugriff auf deutsche Sparer: Vorbereitungen laufen mit Hochdruck

Die Euro-Zone kann ihre Schulden nicht mehr durch Wachstum abbauen. Daher wird es nach der Bundestags-Wahl zu einer Umschuldung kommen, die in einer Transfer-Union mündet. Eine umfassende Neuordnung der Euro-Zone hat begonnen. Wichtigstes Element der verschiedenen Maßnahmen: Der Zugriff auf den deutschen Sparer muss sichergestellt werden.

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/05/26/zugriff-auf-deutsche-sparer-vorbereitungen-laufen-mit-hochdruck/

EU-Kommissar bestätigt: Die Bank-Guthaben in Europa sind nicht sicher

Die EU plant zur europäischen Banken-Rettung eine Direktive. Diese sieht vor, dass Bank-Kunden und Inhaber von Bank-Aktien im Rettungsfall rasiert werden. Dies bestätigte EU-Währungskommissar Olli Rehn.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/04/06/eu-kommissar-bestaetigt-die-bank-guthaben-in-europa-sind-nicht-sicher/

 

 

Rundfunkgebühren – Stufenplan 2014 bis 2022

Sollte wieder erwarten die GEZ Zwangs Haushaltsabgabe ab 2013 scheitern,
werden die Damen und Herren Volksverräter neue Möglichkeiten
zum Plündern finden.

Hier ein paar Möglichkeiten für was man in Zukunft GEZ Gebühren fordern kann.

Rundfunkgebühr im Falle einer Ablehnung der Haushaltsabgabe :

2014
Unterhaltungsmagazin als Zeitschrift
Voraussetzung : Briefkasten wird zum Empfang bereitgehalten

2016
Telefoninfoservice
Voraussetzung : Telefon/Faxgerät wird zum Empfang bereitgehalten

2018
flächendeckende Versorgung mittels Anzeigetafeln im Außenbereich
Voraussetzung: mind. 25% Sehkraft inkl. Sehhilfe wird zum Empfang bereitgehalten

2020
flächendeckende Versorgung mittels Dauerbeschallung im Außenbereich
Voraussetzung : Hörvermögen wird zum Empfang bereitgehalten

2022
Unterhaltungsmagazin in Brailleschriftumsetzung
Voraussetzung : Extremitäten werden zum Empfang bereitgehalten

2022
eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist grundsätzlich für jeden möglich.(1)

(1) Bei entsprechendem Nachweis des ausschließlichen häuslichen Aufenthaltes
sowie des Verlustes aller Gliedmaßen, des Hör- und Sehvermögens sowie des
Nichtbereithalten aller o.g. technischen Empfangsvoraussetzungen.

Quelle : Heise Forum