Die Bundesregierung der Bundesrepublik in Deutschland hat den Export von deutschen U-Booten an Israel verteidigt. «Die Bundesregierung steht mit der Lieferung von U-Booten an Israel in der Kontinuität ihrer Vorgängerregierungen», sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Sonntag «Spiegel Online». (Veröffentlicht am 04.06.2012).
Recht hat er. Die Bundesrepublik als Treuhandverwaltung der Alliierten auf deutschem Boden muss bis zu einem Friedensvertrag ihre Aufgaben gegenüber allen mit Deutschland Kriegführenden Parteien erfüllen.
Wie der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft StaSeVe/Freies Deutschland Peter Frühwald gegenüber der Redaktion ausführte, schreibt die Haager Landkriegsordnung diese Möglichkeit sogar explizit vor.
Artikel 49 der Haager Landkriegsordnung
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.
Und genau dies setzt die derzeitige Regierung wie auch die Vorgängerregierungen explizit um. “Wenn die Alliierten oder ihre Verbündeten husten, hat Angela Merkel Erkältung”, so umschreibt Frühwald die Situation sinnbildlich.
Bis ein Friedensvertrag mit allen Kriegführenden Parteien geschlossen wurde, wird dieser Zustand weiter anhalten. Wie auch der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, CDU am 18.11.2011 in Frankfurt erklärte: “Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen”. (siehe auch Artikel Handelsblatt vom 01.06.2012)
Der sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 zwischen den Besatzungsmächten hat für Deutschland nur sinnbildlichen Character. Er ist kein gleichwertiger Ersatz für einen Friedensvertrag. Dort heisst es im Rahmen eines Postliminiums (ius postliminium): “Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten”, heißt es in Artikel 7 (2) dieses Vertrags.
Damit ist Deutschland in den Grenzen des 31.12.1937 völkerrechtlich juristisch gemeint, das derzeit in Teilen durch die Treuhandverwaltung Bundesrepublik im Rahmen einer Staatssimulation verwaltend regiert wird. Die anderen Teile werden durch Polen, Russland und die Alliierten in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten vorübergehend bis zu einem Friedensvertrag verwaltet.
Diese Hoheitsgebiete sind die Militärstützpunkte:
Es existieren in Deutschland derzeit zahlreiche militärische Stützpunkte von “verbündeten Streitkräften”, vor allem die der United States Army (Heer), der United States Air Force (Luftwaffe) und der British Forces Germany (BFG). Die Vereinigten Staaten stellen dabei mit ungefähr 60.000 US-Militärangehörigen das größte ausländische Kontingent in Deutschland und sind vorwiegend in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz stationiert. Die Britischen Streitkräfte in Deutschland sind als Nachfolger der Britischen Rheinarmee noch mit rund 20.000 Militärangehörigen hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vertreten. Bereits 2002 waren die letzten Teile der RAF Germany abgezogen worden. Ende 2010 gab die britische Regierung bekannt, bis 2020 alle Streitkräfte aus Deutschland abziehen zu wollen. Allerdings wurde gerade beschlossen 6000 Panzer in Deutschland seitens der Briten neu zu stationieren.
Das französische Heer ist seit 2008 nur noch an den Stützpunkten der Deutsch-Französischen Brigade in Deutschland vertreten.[1] Die Niederlande sind im 1. Deutsch-Niederländischen Korps vertreten.
Personalstärken der Gaststreitkräfte 2009 [2]
Land |
Soldaten |
Ziviles Gefolge |
Gesamt |
USA |
56.680 |
9.681 |
66.361 |
Großbritannien |
18.602 |
20.539 |
39.141 |
Frankreich |
3.582 |
214 |
3.796 |
Niederlande |
610 |
88 |
698 |
Belgien |
221 |
0 |
221 |
Gesamt |
79.695 |
11.474 |
91.169 |
Quelle: Wikipedia
Mittlerweile gibt es auch in NRW zwei Kasernen in denen Polnische Einheiten stationiert sind um abgezogene Einheiten anderer Nato-Verbündeter zu entlasten.
http://staseve.wordpress.com/2012/06/04/arbeitsgemeinschaft-staatlicher-selbstverwaltungen-u-boot-lieferung-an-israel-nach-haager-landkriegsordnung-normaler-vorgang/